Umbel schrieb:
1. Hast du es als neu ausgegeben.
2. Hast du nur ein Symbol-Bild angefügt
3. Hast du Garantie und Rückname nicht ausgeschlossen
4. Du hast es als Neu und Original-Verpackt angepriesen
Wenn es also nicht ganz neu war und jetzt ein Kratzer hat, würde ich (ohne Gewähr) meinen das du es zurück geben musst.
Jep, oder du räumst nachrangige Rechte ein.
Ein "prüfen" ist eben auch gebrauchen, Neuware ist Neuware und Neuware und nicht "Von Privat mal vorgeprüfte Ware, die aber nicht gefällt und wieder ordentlich verpackt wurde *IchschwöredawarenkeineKratzer*"
Genau weil du dann in der Haftung bist, wenn da doch Kratzer sind!
Bestes Beispiel: Du kaufst eine Hose, Hose ist zu kurz. Du verkaufst die Hose als Neuware, der neue Eigentümer hat 0 Probleme mit der Länge der Hose aber bringt den Reißverschluss nicht zu bzw dieser ist defekt. Wer denkst du trägt jetzt den Schaden?
So auch hier: Es ist voll egal was du angibst, wenn da "Neu" steht war eben keiner dazwischen der "nur mal ausgepackt" hat. Einen Neuwagen hat auch niemand Privates "nur mal Probe gefahren".
Dass du hier sogar fälschlich angibst du hättest Rechtswirksam 444BGB ausgeschlossen, nämlich das wäre dein " ausdrücklich " was deinem Angebot nunmal am Ausdruck deinerseits mangelt und auch die anderen Punkte aka Produktfoto sind schon genu Treffer in deine Mitwirkungspflicht zur besten und genauesten Beschreibung des zu verkaufenden Beweglichen Gegenstandes. Klar kann meine Hose auch BradPitt anhaben wenn ich sie einstelle, allerdings darf ich mich dann nicht beschweren, dass der Kunde sagt bei ihm sähe die wie ein Plantschbecken aus. Seine Formulierung ist genau so dusselig - aber eben das gefragt: Ich hätte es einfach wegen gefällt nicht zurück gehen lassen, bzw. nichtmal NeuVonPrivat gekauft, das geht nämlich nicht.
30€ zurück überweisen und das Ding an deinen Shop zurück geben - hat schließlich Kratzer, Mangelbehaftet also. Problem gelöst und sicher hast du mehr als 30€ gezahlt.