Kleingewerbe für Computer Service, was muss beachtet werden ?

MetalForLive

Admiral
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Hi,

Ich bin mit dem Gedanken am Spielen, ob ich nicht nebenbei eine Kleine Website betreibe auf der ich Computer Hilfen zum kleinen Preis nebenbei anbiete.
unter der Woche arbeite ich in der Regel bis 17 Uhr und würde dann danach bzw. am Wochenende meinen Service anbieten.

Wenn es Leute gibt die meine Hilfe brauchen könnten, sollen die sich eben per Mail oder Telefon melden und ich würde dann einen Termin machen.

Als Service, würde ich eben sowas anbieten, wie OS neu aufsetzen, Hardware Erweiterung, neuen PC zusammenbauen und installieren, Router einrichten etc.

So jetzt wollte ich mal nachhören ob es hier Leute gibt die sowas ähnliches machen.
Dafür muss man ja ein Kleingewerbe anmelden wenn ich mich nicht täusche oder ?
Was kommt da noch so auf einen zu, ist das mal eben schnell gemacht oder ist es viel Papierkram ?

Ist das ganze mit weiteren Kosten verbunden ?
Ich will halt nicht, dass ich in 2 Monaten mal einen Kunden habe bei dem ich 30€ verdiene und dann aber Monatlich 20€ für irgendwelche anderen Sachen zahlen muss.
 
Ja das habe ich schon gesehen, ich würde gerne die Erfahrung von jemanden hören, der ähnliches betreibt.
Oder von jemandem der mir einfach was dazu sagen kann.
Ich mein das ist ja nicht nur das Gewerbe anmelden, man muss ja auch dann ja auch alles versteuern etc.
Das ist bestimmt auch noch mal Arbeit.
 
Steuerberater aufsuchen und es Dir erklären lassen oder monatlich vom ihm Deine Rechnungen prüfen lassen, kostet aber einiges an Geld. Evtl kann man über die IHK auch einen Buchhaltungskurs belegen, als Weiterbildung um sich zu informieren. Geschäftliche Haftpflicht nicht vergessen, gerade im PC Bereich geht schnell mal etwas in die Hose, wofür Du dann evtl haftest. Erkundige Dich auch bei der IHK welche Leistungen Du überhaupt ausführen darfst, ohne Ärger mit der Konkurrenz zu bekommen und für was Du Dein Gewerbe anmeldest, kann sein das man für einige Tätigkeiten eine Ausbildung nachweisen muss. Aufpassen sollte man auch bei der GEZ für den PKW, den Du evtl für gewerbliche Fahrten zu den Kunden benutzt, der ist dann nicht mehr in der Pauschale enthalten und muss extra angemeldet werden. Wird häufig vergessen und könnte teuer werden, deshalb vorher prüfen.
Erkundige Dich auch bei der zuständigen Berufsgenossenschaft und lasse Dich von den Beiträgen befreien, solange Du keine Angestellten hast geht das Problemlos. Mach das aber sofort weil sonst könnten schon Beträge gezahlt werden müssen, die evtl auch nicht erstattet werden. Das Gewerbeamt meldet Dich automatisch an. Geh deshalb vorher zu einem Berater (Steuerbüro, Unternehmensgründerberater usw..), besser ein paar €uro investieren als später heillos verschuldet sein, Du bist ja voll privat haftbar als Kleingewerbetreibender.
 
Das hört sich alles nach ziemlichen Kosten und Aufwand an.
Ich bezweifel, dass sich das für mich lohnt.

Aber danke für die Info.
 
Ein Arbeitskollege von mir hat eine solche Dienstleistung angeboten.

Er hat sich vorher gründlich informiert. Es hilft hier das Finanzamt und das Jobcenter. Eingehender aber auch mit Kosten verbunden ist der Gang zum Steuerberater und Anwalt.

Man muss extrem aufpassen privat und geschäftlich zu trennen. Wobei das Finanzamt bei kleineren Unternehmen wie dem seinen oder bei dir nicht so höllisch genau prüft. Eigene Erfahrung.

Was vielmehr das Problem war, es gibt häufige Probleme mit den Kunden. Da warten einige Fallstricke auf dich. Von wegen Regressforderungen und Rechnungen die nicht gezahlt werden.

Er hat es dann nach reiflicher Überlegung gemacht und kommt gut klar. Wenn man einen finanziellen Spielraum hat kann er das nur empfehlen. Ohne diesen sieht die Sache ganz anders aus.
 
Besser vorher mit ein paar Euros gut informieren, kostet zwar Zeit aber man ist evtl auf der sicheren Seite. Natürlich hat man immer Kunden dabei die nicht zahlen, bzw Ärger machen. Deshalb ist es gut wenn man in dem Gewerbe darauf achtet, nur Bares ist Wahres. Bedenke das Du alle Rechnungen sammelst und keine MwSt ausweisen darfst, auch wenn Du mal für Firmen etwas machen sollst. Es ist in dem Gewerbe kein Zuckerschlecken, darauf stelle Dich schon mal ein und viel übrig bleiben wird auch nicht für die geopferte Zeit. Es muss Dir viel Spass machen, der Ärger kommt von selbst, spreche aus Erfahrung. :lol:
 
MetalForLive schrieb:
unter der Woche arbeite ich in der Regel bis 17 Uhr und würde dann danach bzw. am Wochenende meinen Service anbieten.

Stimmt Dein Arbeitgeber dem nicht zu, wird sowieso nichts daraus. Deine vertraglichen Pflichten aus dem (länger bestehenden) Arbeitsvertrag dürfen nicht unter Deinem neuen gewerblichen Hobby leiden.
 
Hi,

1. Arbeitgeber fragen ob das ok ist und schriftlich bestätigen lassen!
2. In Deutschland bist du von einigen Pflichten (doppelte Buchführung) entbunden wenn du im Geschäftsjahr unter 500k € Einnahmen bleibst.
3. Auf jeden fall bei der IHK einen Kurs machen: Du wirst mehr Probleme mit deinen Kunden haben als mit Anwälten/Wirtschaftsprüfern/Finanzamt.

Aber am Anfang würde ich ma schauen ob sich das in deiner Region die du bedienen kannst auch lohnt! Das du nur Abends oder am WE kannst könnte auch noch nen Problem werden ^^
 
Ganz ehrlich?

Lass ein paar Flyer drucken, und schalte Anzeigen bei Ebay Kleinanzeigen, Quoka usw... und dann guck' dir das Ganze mal ein paar Monate an. Wenn du dich vor Aufträgen nicht retten kannst, ab zum Gewerbeamt, Gewerbe anmelden. Wenn sich kein Mensch meldet, hast du's versucht.

Ich bin der letzte Mensch, der irgendwas Illegales machen würde, aber bei solch einem Kleinkram würde ich mir vorher überhaupt keine Gedanken machen, sondern erstmal gucken, ob es überhaupt Nachfrage dafür gibt.
 
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@Rahmjoghurt
Du musst unter 17.500 € im Jahr bleiben um die Kleinunternehmerregelung dauerhaft nutzen zu können.
 
Danke schon mal für die ganzen Antworten.
Ich denke ich werde evtl. erst mal das mit ebay kleinanzeigen versuchen.
Es lohnt sich halt echt nicht für einen Auftrag im Monat diesen ganzen von euch beschriebenen Aufwand zu betreiben.
 
das mit ebay kleinanzeigen versuchen
Damit lass Dich aber nicht erwischen, es werden auch mal Stichproben gemacht, ist meinem Schwager passiert der gerne mal tapeziert/anstreicht.
 
Eigentlich wurde hier schon alles wichtige gesagt, aber von der Idee mit den Kleinanzeigen würde ich die Finger lassen. Wenn man es ernst meint mit dem Gewerbe, dann muss man sowieso anpacken, einfach so von alleine über Kleinanzeigen wird das sowieso nichts. Da findet man vermutlich wenn überhaupt nur Leute, die weder Geld noch Lust haben, einen wirklich zu bezahlen.
 
werkam schrieb:
@Rahmjoghurt
Du musst unter 17.500 € im Jahr bleiben um die Kleinunternehmerregelung dauerhaft nutzen zu können.

Und genau das würde ich persönlich nicht machen. Diese Regelung bringt mehr Nachteile mit sich als sie (auf den ersten Blick) Vorteile bringt.
 
Workstation-Fan schrieb:
Lass ein paar Flyer drucken, und schalte Anzeigen bei Ebay Kleinanzeigen, Quoka usw... und dann guck' dir das Ganze mal ein paar Monate an. Wenn du dich vor Aufträgen nicht retten kannst, ab zum Gewerbeamt, Gewerbe anmelden. Wenn sich kein Mensch meldet, hast du's versucht.
Es gibt sogar eine schöne Bezeichnung für diese Herangehensweise: Nennt sich Schwarzarbeit und fällt entweder dem Zoll oder dem Finanzamt irgendwann auf.
 
'cuda schrieb:
Und genau das würde ich persönlich nicht machen. Diese Regelung bringt mehr Nachteile mit sich als sie (auf den ersten Blick) Vorteile bringt.

Und die "mehr Nachteile" wären?
 
@'cuda
Mein Post bezog sich auf die 500k € die @Rahmjoghurt angesprochen hatte.
2. In Deutschland bist du von einigen Pflichten (doppelte Buchführung) entbunden wenn du im Geschäftsjahr unter 500k € Einnahmen bleibst.

Die Nachteile der Kleinunternehmerregelung, die Du ansprichst, erklärst Du auch noch.
 
werkam schrieb:
@'cuda
Mein Post bezog sich auf die 500k € die @Rahmjoghurt angesprochen hatte.

Das hatte mit den 500k€ nichts zu tun. Kleinunternehmerregelung gilt, wie schon gesagt, bei <17,5k€ im vorangegangenen Jahr und <50k€ im laufenden.

_taurec_ schrieb:
Und die "mehr Nachteile" wären?

werkam schrieb:
Die Nachteile der Kleinunternehmerregelung, die Du ansprichst, erklärst Du auch noch.

1. Angenommen, man macht im ersten Jahr (Steuerjahr 2013) einen Umsatz von 10k€. Man macht die Einkommenssteuererklärung mit der EÜR, alles cool. Danach bekommt man einen Steuerbescheid, in dem steht, dass man 2k€ nachzahlen muss. Das zahlt man nach und das Thema ist erledigt. Nun, im nächten jahr (Steuerjahr 2014) wird angenommen, dass man die 10k€ auch wieder macht und die Steuernachzahlung wird ebenfalls auf diese 2k€ festgesetzt. Wenn es dumm läuft, zahlt man im Jahr 2014 zwei mal die 2k€, einmal für 2013 und einmal für 2014.

2. Dadurch, dass man ein "Kleinunternehmer" ist und die MwSt auf der Rechnung nicht ausweisen darf, darf man die MwSt auch nicht abziehen, wenn man irgendwas kauft, also das Material bei Handwerkertätigkeiten, oder PC-Teile oder oder oder. Genau so, kann man nicht bei beispielsweise METRO einkaufen gehen, man ist ja kein Selbstständiger, sondern ein Kleinunternehmer.

Kleinunternehmerregelung und die EÜR ist ja ganz nett und das Spiel habe ich auch mitgemacht. Aber, dann hat es genervt und ich habe sie streichen lassen und mache jetzt die Umsatzsteuervoranmeldung, ist wesentlich entspannter und man weiß, was man zahlen muss, es wird eben nichts mehr angenommen, sondern berechnet.
 
Natürlich habe ich auf den Post #9 geantwortet und es hatte sehr wohl damit zu das es nicht 500 K sind, ich weiss doch worauf ich antworte.

Und warum sollte ich nicht bei der Metro einkaufen können >> weil ich Kleinunternehmer bin, wichtig ist doch das ich ein Gewerbe habe. Auf dem Gewerbeschein den ich vorlegen muss, um die Einkaufskarte zu bekommen, steht doch nicht das ich Kleinunternehmer bin. Lediglich die MwSt bekomme ich nicht erstattet, wenn ich die Rechnung beim FA einreiche.
Und wenn Du nicht in der Lage bist früh genug beim FA die Steuererklärung abzugeben und Du deshalb geschätzt wirst, dafür kann doch die Kleinunternehmerregelung nichts.
 
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