YouTube Videos persönlichkeitsrechte

T

TomPrankYou

Gast
Da ich das ein oder andere Video auf YouTube lade, würde mich interessieren wie das mit den persönlichkeitsrechten anderer Leute ist.

Ich Filme ein Brunnen in Stuttgart und Leute laufen durchs Bild. Benötige ich deren Zustimmung oder darf ich es ohne online Stellen?
 
Da das Recht am eigenen Bild auch unter das Thema Datenschutz fällt, sollte man folgendes beachten:

Bei sogenannten Panoramaaufnahmen bzw. Totalen sind die mit aufgenommen Personen genau dann unkritisch, wenn sie nicht durch technische Maßnahmen soweit vergrößert werden können, dass man daraus eine eindeutige Identifikation der Person (auch biometrisch) vornehmen kann. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass alle Aufnahmen von Personen, die zu einer eindeutigen Identifikation führen können, datenschutzrechtlich relevant sind. Ausnahme davon gilt nur, wenn die Aufnahme der Aufklärung oder Vereitelung einer Straftat dient.

Wenn das Filmmaterial nur der privaten Nutzung dient und nicht veröffentlicht wird, greift der Datenschutzaspekt normalerweise nicht. Hier gilt dennoch zu beachten, dass eine natürliche Person mit dem Recht auf das eigene Bild eine Aufnahme und deren Verwertung untersagen kann.

Um das an einem Beispiel festzumachen:

Du machst eine Filmaufnahme in Totale von einem historischen Rathaus. Die auf der Aufnahme zu sehenden Personen sind in der Regel so klein zu sehen, dass auch eine digitale Vergrößerung keine eindeutige Identifizierung zulässt (je nach Auflösung). Zoomst du heran oder machst eine Einzelaufnahme einer Person, sieht das schon ganz anders aus.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ok, das leuchtet mir ein. Wie aber machen es z. B. die YouTuber welche Prank Videos machen. Dort laufen Fußgänger auf und ab und sind mehr als gut zu erkennen.

Die sprechen doch bestimmt nicht danach sämtliche Leute an und fragen ob sie was gegen ein "Auftritt" in YouTube haben.
 
Das Datenschutzgesetz bezeichnet in diesem Zusammenhang die aufgenommen Personen als sogenanntes 'Beiwerk', wie im obigen Beispiel mit dem historischen Rathaus.

Dennoch hast du völlig Recht, sobald Personen deutlich zu erkennen und zu identifizieren sind, bewegt sich die Veröffentlichung ohne Zustimmung der Betroffenen in einer rechtlichen Grauzone. Im Zweifelsfall könnte ein Betroffener das Recht auf das eigene Bild durchsetzen und die Verbreitung untersagen.

Teilnehmer an öffentlichen Versammlungen und ähnlichen Events können sich wie Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens allerdings nicht auf dieses Recht berufen, solange deren Intimsphäre nicht verletzt wird.
 
Soll heißen sie können einem das zeigen des Videos untersagt bzw. Verlangen verpixelt zu werden. Sie können einen jedoch nicht auf Schadenersatz oder dergleichen verklagen?

Ich frage einfach nur, da man in der heutigen Zeit auf alles acht geben muss. Sonst hat man am Ende nur Ärger :)
 
es kommt immer drauf an, ob die Person zufällig im Bild/Video ist (Beiwerk), oder ob das Bild wegen dieser Person gemacht wurde

wenn nen Fernsehteam mal wieder durch die Fußgängerzone dackelt und dabei die Cafes aufnimmt, werden da auch nicht alle Personen befragt. Gäb auch keinen Sinn, dann könnte man sowas nie ausstrahlen.
 
Bei sogenannten Panoramaaufnahmen bzw. Totalen sind die mit aufgenommen Personen genau dann unkritisch, wenn sie nicht durch technische Maßnahmen soweit vergrößert werden können, dass man daraus eine eindeutige Identifikation der Person (auch biometrisch) vornehmen kann

Halten tut sich daran niemand. In Japan werden Personen in den Nachrichten wenn sie nicht Interviewed werden verpixelt.
 
@moshimoshi:

Das ist leider hierzulande das Problem, dass sich niemand an diese gesetzlichen Regelungen hält.

Mich persönlich regt es immer am meisten auf, wenn irgendwelche Teenies einfach mit dem Handy auf jemanden draufhalten und munter los filmen oder Fotos schießen. Und das 2 Minuten später bei Youtube einstellen. Unrechtsbewußtsein? Nö.

Dies alles ändert aber am Unterlassungsanspruch der Betroffenen natürlich nichts.
 
Zurück
Oben