BridaX
Captain
- Registriert
- Jan. 2009
- Beiträge
- 3.843
Hallo,
meine Mutter machte alle paar Monate mal bei einer offenen Gartenpforte mit, sprich Besucher kommen um sich den Garten einmal anzuschauen.
Nun ist es so, dass Sie aus rechtlichen Gründen ein Schild an den Eingang hängt mit "Betreten auf eigene Gefahr".
Falls jemand hinfällt und klage erhebt man Sie nicht dafür verantworlich machen kann.
Ich finde den Satz eher abschreckend und kann mir nicht vorstellen dass dieser auch im Fall greift.
Gibt es eventuell eine Klausel die vielleicht etwas besser passt und "milder" zu lesen ist?
Liebe Grüße
meine Mutter machte alle paar Monate mal bei einer offenen Gartenpforte mit, sprich Besucher kommen um sich den Garten einmal anzuschauen.
Nun ist es so, dass Sie aus rechtlichen Gründen ein Schild an den Eingang hängt mit "Betreten auf eigene Gefahr".
Falls jemand hinfällt und klage erhebt man Sie nicht dafür verantworlich machen kann.
Ich finde den Satz eher abschreckend und kann mir nicht vorstellen dass dieser auch im Fall greift.
Gibt es eventuell eine Klausel die vielleicht etwas besser passt und "milder" zu lesen ist?
Liebe Grüße