Offener Garten - Rechtliches

BridaX

Captain
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Jan. 2009
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Hallo,

meine Mutter machte alle paar Monate mal bei einer offenen Gartenpforte mit, sprich Besucher kommen um sich den Garten einmal anzuschauen.

Nun ist es so, dass Sie aus rechtlichen Gründen ein Schild an den Eingang hängt mit "Betreten auf eigene Gefahr".
Falls jemand hinfällt und klage erhebt man Sie nicht dafür verantworlich machen kann.

Ich finde den Satz eher abschreckend und kann mir nicht vorstellen dass dieser auch im Fall greift.

Gibt es eventuell eine Klausel die vielleicht etwas besser passt und "milder" zu lesen ist?


Liebe Grüße
 
Schon weil es sich bei diesem Schild um AGB handeln würde (kein Witz^^), ist der Nutzen überaus fraglich. Sofern eine Einbeziehung dieser Vereinbarung überhaupt bejaht werden kann, sind darin Einschränkungen nur äußerst beschränkt möglich.

So wäre zum Beispiel unwirksam eine Begrenzung der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Körpers, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der Mutter beruhen oder ein Ausschluss der Haftung für jedwede Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung deiner Mutter beruhen.

Das Schild wie oben ist also schon mal vollkommen unbrauchbar. Wenn schon, dann würde ich schreiben: Bitte genießen Sie diesen Garten mit Vorsicht :)
xD

Passt besser, klingt milder und bringt immerhin nicht weniger als das oben genannte Schild^^

Wenn deine Mutter alles richtig machen will, soll Sie einfach: nicht fahrlässig handeln. Der allererste Grundsatz der Haftung, der extrem oft übersehen wird, ist nicht, dass der Verursacher den Schaden trägt, sondern derjenige, bei dem der Schaden hinfällt. Ein anderer (also deine ggf Mutter) trägt ihn nur dann, wenn sie fahrlässig handelt oder zB eine Garantie übernimmt, Versicherung ist oder in sehr wenigen Ausnahmefällen (als Beherrscher einer Gefahrenquelle, etwa als Hundebesitzer).
 
Zuletzt bearbeitet: (Kürzung des Absatzes über die Unwirksamkeit der Haftungsklausel)
Bridax schrieb:
Falls jemand hinfällt und klage erhebt man Sie nicht dafür verantworlich machen kann.
Gibt es in dem Garten Gefahrenstellen (wie auf einer Baustelle)? Falls bewußt Stolperfallen gelegt wurden, kann deine Mutter auch mit Schild verantwortlich gemacht werden.
Eine vorstehende Baumwurzel zählt nicht dazu.
Ansonsten sollte deine Mutter auf jeden Fall eine Haftpflichtversicherung haben. Ein Schild ist übertrieben und nützt nichts.
 
Das heißt, wenn da ein Stein in nem Steingarten liegt, und da stolpert einer, dann muss die Versicherung der Mutter das übernehmen? So oder so? (übertrieben, aber es kann ja auch um einen Baum herum ein paar Steine verlegt sein um ihn einzurahmen, wenn da einer drüberstolpert...; oder eine Bodenunebenheit die man gar nicht sieht)
 
Ich wüsste jetzt doch gern mal, aus welcher getroffenen Aussage du das schließt^^
 
Aus:
Gibt es in dem Garten Gefahrenstellen (wie auf einer Baustelle)? Falls bewußt Stolperfallen gelegt wurden, kann deine Mutter auch mit Schild verantwortlich gemacht werden.
Und ich würde wohl sagen, dass das bewusst eine Stolperfalle ist (um den Baum rum, aber nicht als Stolperfalle, sondern als "Verbesserung des Ambiente").
 
Dann interpretiere ich mal den Stolperfallensatz:

Es wird eher nicht gemeint sein: man wäre verantwortlich für Dinge, die man bewusst legt und zudem als Stolperfallen geeignet sind;
sondern eher: man ist verantwortlich für Dinge, die man bewusst als Stolperfalle legt.

Letztlich erinnert mich das aber an den Punkt, den ich oben schon angesprochen habe bzgl "der Verursacher hat immer Schuld". Tatsächlich wäre es so, dass der Geschädigte selbst in irgendeiner Weise auch immer (zumindest Mit-) Verursacher ist. So kann das Prinzip also gar nicht funktionieren. Das korrekte Stichwort heißt daher "Verantwortung" - und die verletzt man in aller Regel durch fahrlässiges Handeln.

Man bleibt leider (oder auch nicht "leider") auf den Allgemeinplatz Fahrlässigkeit angewiesen. Das ist immer im Einzelfall zu bestimmen. (Oder es gibt wie oben gesagt spezielle Pflichten für Gefahrquelleninhaber oder vergleichbares - da kann man sich natürlich auch nicht mit einem Schild freimachen; ein Schild kann trotzdem als Information erforderlich sein, um nicht zusätzlich für die fahrlässige Verletzung von Hinweispflichten zu verletzen)

So auch bei den Steinen um einen Baum: Verletzt man damit Sorgfaltspflichten? Um ehrlich zu sein, diese konkreten Fragen übersteigen dann auch meine persönliche Erfahrungen. Ich tendiere aber dazu, dass man in einem Garten mit solchen Dingen rechnen kann; zudem hat man ja noch Augen.
Gerne wird auch von Richtern immer wieder auf das allgemeine Lebensrisiko hingewiesen..

Kritischer stelle ich mir die Situation vor, wenn etwa eine Übernachtung mit kleinen Kindern geplant ist und dort ist ein Teich, nicht abgedeckt durch ein Netz. Da kann sich die Haftung aus dem Teich ergeben aber auch aus Verletzung von Aufsichtspflichten.
Es ist eben immer eine Frage des Einzelfalls.
 
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