StadtAffe
Lt. Commander
- Registriert
- Nov. 2009
- Beiträge
- 1.253
Hallo,
meine Freundin hat am Dienstag ihre Optiker Prüfung. Um da hin zu gelangen, muss sie aus Berlin raus und nach Rathenow fahren. Ihr entstehen dadurch kosten für die Bahnfahrt.
Meine frage ist jetzt, ob die Kosten nicht vom Arbeitgeber übernommen werden müssen. Ich habe nämlich gelesen, dass auch die Kosten für eine Überbetriebliche Maßname vom Ausbildungsbetrieb übernommen werden müssen (was die bisher auch nicht gemacht haben).
Bisher habe ich rausgefunden:
Fahrtkosten müssen für die ÜBM usw. übernommen werden, aber nicht für die Abschlussprüfung
Kann man nachträglich die Kosten noch einfordern für vergangene Termine?
Des Weiteren gibt es die Frage, ob bei nicht bestehen der ersten Prüfung die zweite von alleine bezahlt werden muss, sowie dann auch die Anfahrt. Die Kosten belaufen sich auf 150 Euro.
(Lt. Handwerkskammern und Düsseldorf und Lübeck zahlt das der Betrieb)
Die Prüfung wird von der Handwerkskammer Berlin organisiert.
Ich danke euch für Infos
grüße
meine Freundin hat am Dienstag ihre Optiker Prüfung. Um da hin zu gelangen, muss sie aus Berlin raus und nach Rathenow fahren. Ihr entstehen dadurch kosten für die Bahnfahrt.
Meine frage ist jetzt, ob die Kosten nicht vom Arbeitgeber übernommen werden müssen. Ich habe nämlich gelesen, dass auch die Kosten für eine Überbetriebliche Maßname vom Ausbildungsbetrieb übernommen werden müssen (was die bisher auch nicht gemacht haben).
Bisher habe ich rausgefunden:
Fahrtkosten müssen für die ÜBM usw. übernommen werden, aber nicht für die Abschlussprüfung
Kann man nachträglich die Kosten noch einfordern für vergangene Termine?
Des Weiteren gibt es die Frage, ob bei nicht bestehen der ersten Prüfung die zweite von alleine bezahlt werden muss, sowie dann auch die Anfahrt. Die Kosten belaufen sich auf 150 Euro.
(Lt. Handwerkskammern und Düsseldorf und Lübeck zahlt das der Betrieb)
Die Prüfung wird von der Handwerkskammer Berlin organisiert.
Ich danke euch für Infos
grüße
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