Bezahlung der zweiten Ausbildungsprüfung + Anfahrt

StadtAffe

Lt. Commander
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Nov. 2009
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Hallo,

meine Freundin hat am Dienstag ihre Optiker Prüfung. Um da hin zu gelangen, muss sie aus Berlin raus und nach Rathenow fahren. Ihr entstehen dadurch kosten für die Bahnfahrt.
Meine frage ist jetzt, ob die Kosten nicht vom Arbeitgeber übernommen werden müssen. Ich habe nämlich gelesen, dass auch die Kosten für eine Überbetriebliche Maßname vom Ausbildungsbetrieb übernommen werden müssen (was die bisher auch nicht gemacht haben).

Bisher habe ich rausgefunden:
Fahrtkosten müssen für die ÜBM usw. übernommen werden, aber nicht für die Abschlussprüfung

Kann man nachträglich die Kosten noch einfordern für vergangene Termine?

Des Weiteren gibt es die Frage, ob bei nicht bestehen der ersten Prüfung die zweite von alleine bezahlt werden muss, sowie dann auch die Anfahrt. Die Kosten belaufen sich auf 150 Euro.
(Lt. Handwerkskammern und Düsseldorf und Lübeck zahlt das der Betrieb)

Die Prüfung wird von der Handwerkskammer Berlin organisiert.

Ich danke euch für Infos

grüße
:affe:
 
Zuletzt bearbeitet:
normalerweise muss man das selbst tragen. eine überbetriebliche ist was anders
 
Danke für die Antwort Stevo. Leider weiß ich nicht auf welche Frage sich dein erster Satz überhaupt bezieht.

Also ich habe bisher Herausgefunden, dass die Handwerkskammern in Düsseldorf, Lübeck usw. die Fahrtkosten für die Überbetriebliche immer von dem Betrieb gezahlt werden müssen. Die fahrt zur Abschlussprüfung muss nicht gezahlt werden. Ich weiß nicht, ob Berlin jetzt anders ist. Leider ist die Seite echt nicht gut...
Die zweite Prüfung muss auch gezahlt werden, sobald der Betrieb bei nicht bestehen den Vertrag um die Zeit zur nächsten Prüfung verlängert. Aber auch hier nur Infos aus anderen Städten.

Ob man nachträglich die Kostenerstattung Verlangen kann ist leider nirgendwo geschrieben.

Evtl. hat jemand noch eine Idee.
 
Dann frage doch die Kammer, evtl von der Steuer wiederholen, wenn sie fertig ist nach der Prüfung und einen Job hat wo sie in diesem Jahr auch Steuern zahlt?
 
vielleicht solltest du dir mal ansehen, was eine überbetriebliche Maßnahme überhaupt ist.
Und nein, diese kosten werden nicht erstattet, dann könnte man auch damit argumentieren, dass die Berufsschule überbetrieblich wäre und auch dort die Fahrtkosten geltend machen.
 
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