Autolack durch Mitfahrer versehendlich zerkratzt-Privathaftpflicht?

log11

Captain
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Hallo,

zu folgendem Fall hätte ich gerne mal Eure Meinungen. Ein Fahrer nimmt einen Freund mit dem Auto mit in die Stadt. Als sie wieder heimwärts starten wollen, ist die Parklücke deutlich enger und die Tür geht nur eine Raste auf. Normalerweise ja kein Problem.
Der Freund steigt aber so unglücklich ein, dass er mit dem Reisverschluss seiner Beintasche am Lack entlang schrammt.
Resultat ist ein ordentlicher Kratzer der sich nicht so ohne weiteres wegpolieren lässt.
Nun dachten sich beide, da müsste je die private Haftpflicht des Freundes einspringen.
Eine Nachfrage bei der Versicherung ergab folgende Aussagen.
1. Für Schäden an Fahrzeugen wäre in solch einem Fall die private Haftpflicht nicht zustädig und wird nicht zahlen.
2. Angeblich wurden dem Versicherungsnehmer (Freund) auch noch durch den Versicherungsfachmann mitgeteilt, dass im Falle eines solchen Schadens eigentlich der Fahrzeugführer für verantwortlich ist. Da soll es sogar mal einen Gerichtsurteil zu gegeben haben.

Beide Punkte sind für mich völlig unverständlich und nicht nachzuvollziehen. Wenn ich Schadensverursacher bin, dann bin ich doch auch immer für die Regulierung zuständig sofern die Versicherung nicht vorhanden ist oder nicht greift.

Wie seht Ihr das?
Vielen Dank.
 
zu Punkt 2. Wenn der Fahrer so eng einparkt (oder nachträglich einer so dicht daneben parkt), dann sollte er erst rausfahren und dann denn Beifahrer einsteigen lassen. Sonst kann ich mir gut vorstellen, dass die Gerichte dann dem Fahrer die Schuld geben. Duldet er dennoch den Einstieg und nimmt in Kauf, dass dadurch sein Auto beschädigt wird (reicht ja auch schon dem Nebenmann die Tür reinzudonnern), dann selbst schuld.

Punkt 1 wäre mir neu. Der Haftpflicht muss (eigentlich) egal sein was ich kaputt gemacht habe, sofern es in die Deckungssumme passt und keine Absicht nachgewiesen werden kann.
 
Nur Senf, hab keine Ahnung von der Materie:

Zu Punkt 1 fällt mir ein, dass die Haftpflicht wohl nur einsteht, wenn nicht eine andere Versicherung einspringt und man überhaupt haftet. Beides könnte hier aber der Fall sein: a) die Versicherung Kfz-Versicherung geht vor und b) den Schädiger trifft vllt nicht mal ein Verschulden (=keine Haftung), soweit er sich auf die Einschätzung des Fahrers verlassen durfte oder man schlicht verneint, dass das Einsteigen unter diesen Umständen fahrlässig wäre.

Wie gesagt, nur Senf.
 
hatte mal nen ähnlichen fall, leider ist es so das beim kfz nur die voll oder teilkasako zahlt, sofern vorhanden, also der halter letztlich die kosten hat durch höherstufung.
die privathaftpflicht ist da leider völlig nutzlos
 
Nur um die letzte Aussage von damn80 etwas zu entkräften:
Auch, wenn es nicht mein Fahrzeug war, sondern ein Mietwagen im Ausland, aber hier hat die Privathaftpflicht meines Mitfahrers schon einen durch ihn an der Beifahrertür verursachten Schaden komplett übernommen.

Ich würde da noch mal nachhaken.
 
Ich danke Euch für die Meinungen.
@damn80, war in Deinem Fall der Schädiger bekannt? In meinem Fall ist es jemand aus dem Freundeskreis, was die Sache natürlich nicht einfacher macht.
Sollte die Kasko wirklich zahlen wenn ein Mitfahrer einen Schaden am eigenen KFZ verursacht, wie wird dann mit der SB umgegangen?
Reicht die Versicherung die SB an den Verursacher / Schädiger weiter und muss die der Fahrzeugbesitzer tragen?
Die Parklücke war nicht übermäßig eng, man konnte die Tür eine Raste öffnen.
Ergänzung ()

Nachaken tut der Verursacher da in jedem Fall noch einmal. @diRAM, das stimmt mich wieder hoffnungsvoll wenn Du da andere Erfahrungen gemacht hast. Vielleicht war die Ablehnung in dem Fall auch nur ein "Schnellschuss" durch eine mündliche Aussage des Versicherungsfachmanns.
 
Zuletzt bearbeitet:
hmm kann sein das es im ausland und bei mietwagen anders ist oder jede versicherung das anders handhabt

in meinem fall war ich es der ne schöne beule ins auto vom kumpel gefahren hat, aussage der vesicherung war das die haftpflicht das nicht übernimmt das müsse die kasko regeln, mehr weiss ich dazu nicht ob und was mit der SB ist.
 
Hallo
log11 schrieb:
ist meiner Meinung nach der Fahrer.
Der Fahrer muss so parken das die Mitfahrenden vernünftig aussteigen können, wenn die Parklücke zu eng ist dann sollte man die Mitfahrenden vor dem einparken aussteigen lassen.
Der Besitzer des Fahrzeugs kennt sein Fahrzeug besser als der Mitfahrer und weiß demnach besser wie viel Platz die Tür beim öffnen braucht.
Der Mitfahrende könnte sich damit raus reden das er davon ausging das der Fahrer so parkt das der Platz zum Tür öffnen ausreicht.

Die KFZ Haftpflicht (Fremdschaden) oder Kasko (Eigenschaden) des KFZ Halters muss einspringen, wodurch sich aber die SF Klasse des KFZ Halters erhöht: http://www.iww.de/ue/archiv/haftpfl...gt-beim-tueroeffnen-nebenstehenden-pkw-f19547
Zitat: "Wenn beim Betrieb eines Kfz Schaden entsteht, haftet der Halter (§ 7und § 17 StVG). Also ist die Haftpflichtversicherung des Fahrzeugs eintrittspflichtig."
Das Öffnen und Schließen der Türen gehört zum Betrieb eines KFZ !

Bezüglich der Privathaftpflicht des Beifahrers, das Stichwort ist Benzinklausel: http://www.iww.de/ue/archiv/haftpfl...gt-beim-tueroeffnen-nebenstehenden-pkw-f19547
Zitat:
"Würde man die Ansprüche gegen die Privathaftpflichtversicherung des Beifahrers geltend machen, beriefe diese sich auf die „Benzinklausel“. Die besagt, dass die Privathaftpflichtversicherung nicht für Schäden eintritt, die im Zusammenhang mit dem Betrieb eines Kfz stehen. Gäbe es die Klausel nicht, könnte man sich ja die Kaskoversicherung sparen. Man müsste nur mit jemand anderem das Auto tauschen... "

Mehr zur Privathaftpflicht Benzinklausel hier: https://www.google.de/search?q=Priv...sel&oe=&gws_rd=cr,ssl&ei=KFR7VZaMK8HTUdHsgbAL

diRAM schrieb:
Auch, wenn es nicht mein Fahrzeug war, sondern ein Mietwagen im Ausland, aber hier hat die Privathaftpflicht meines Mitfahrers schon einen durch ihn an der Beifahrertür verursachten Schaden komplett übernommen.
War da evtl. eine (Auslands)Zusatzversicherung im Spiel ? Die normale Privathaftpflicht regelt solche Sachen nicht.

Grüße Tomi
 
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@damn80
Ja gut, wenn Du eine Beule in das Auto Deines Kumples fährst, ist selbstverständlich die Kfz-Versicherung zuständig. Wenn Du es aber wie hier geschehen, oder in meinem Fall, durch eine nicht mit dem Verkehr im Zusammenhang stehende Handlung beschädigst, sollte nach meinem Verständnis die jeweilige Privathaftpflichtversicherung einspringen.

@Tomi
Sicherlich. Eine entsprechende "Mallorca-Police" (um diesen Begriff mal den Kfz-Versicherungen zu entleihen) wird vorhanden gewesen sein. Mir ging es mit dem Beispiel auch lediglich darum, dass bei Schäden, die nicht durch den Betrieb des Kfz bzw. im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr verursacht wurden, wie im hier vorliegenden Fall, durchaus die Privathaftplficht - natürlich je nach Leistungsumfang - einspringen muss.
 
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Hallo
diRAM schrieb:
dass bei Schäden, die nicht durch den Betrieb des Kfz bzw. im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr verursacht wurden
Das Öffnen und Schließen der Türen gehört zum Betrieb eines KFZ, also muss die KFZ Haftpflicht bei Fremdschäden und die KFZ Kasko bei Eigenschäden einspringen, siehe mein Beitrag Nr. 8.
Beim Mietwagen im Ausland kann das natürlich anders aussehen.

diRAM schrieb:
wie im hier vorliegenden Fall, durchaus die Privathaftplficht - natürlich je nach Leistungsumfang - einspringen muss.
Nein muss die Privathaftpflicht nicht, das Stichwort ist Privathaftpflicht Benzinklausel, siehe mein Beitrag Nr. 8.
Beim Mietwagen im Ausland kann das durch die zusätzliche Mallorca Police natürlich anders aussehen.

Grüße Tomi
 
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Der Schaden wurde im vorliegenden Fall nicht durch das Öffnen/Schließen der Tür, sondern durch ein zu dichtes Vorbeilaufen verursacht. Das hat m.E. nichts mit dem Betrieb des Kfz zu tun.

@TE
Wo genau ist denn der Schaden am Pkw?
 
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Hallo
log11 schrieb:
Als sie wieder heimwärts starten wollen, ist die Parklücke deutlich enger und die Tür geht nur eine Raste auf. Normalerweise ja kein Problem.
Der Freund steigt aber so unglücklich ein, dass er mit dem Reisverschluss seiner Beintasche am Lack entlang schrammt.
Der Fahrer/Halter ist für sein Auto selbst verantwortlich, wenn er so eng parkt das die Mitfahrer nicht vernünftig ein/aussteigen können dann nimmt er solche Situationen billigend in Kauf, er hätte vor dem ein/aussteigen der Mitfahrer aus der Parklücke raus fahren sollen um den Mitfahrern ein vernünftiges ein/aussteigen zu ermöglichen.

diRAM schrieb:
Der Schaden wurde im vorliegenden Fall nicht durch das Öffnen/Schließen der Tür, sondern durch ein zu dichtes Vorbeilaufen verursacht. Das hat m.E. nichts mit dem Betrieb des Kfz zu tun.

Bezüglich der Privathaftpflicht des Beifahrers, das Stichwort ist Benzinklausel: http://www.iww.de/ue/archiv/haftpfl...gt-beim-tueroeffnen-nebenstehenden-pkw-f19547
Zitat:
"Würde man die Ansprüche gegen die Privathaftpflichtversicherung des Beifahrers geltend machen, beriefe diese sich auf die „Benzinklausel“. Die besagt, dass die Privathaftpflichtversicherung nicht für Schäden eintritt, die im Zusammenhang mit dem Betrieb eines Kfz stehen. Gäbe es die Klausel nicht, könnte man sich ja die Kaskoversicherung sparen. Man müsste nur mit jemand anderem das Auto tauschen... "

Ich würde sagen ein- und aussteigen gehört zum Zusammenhang mit dem Betrieb eines KFZ.

Grüße Tomi
 
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wegen dieser "benzinklausel": ich denke man muss da schon differenzieren zwischen schäden, die durch den betrieb des fahrzeugs einem anderen entstehen und schäden, die am jeweiligen fahrzeug selbst entstehen. für letztere steht ja auch die kfz-haftpflichtversicherung nicht ein.


aufgrund persönlicher erfahrung in einem ähnlich gelagertem fall (den ich hier nicht weiter ausführen möchte) würde ich dir raten da jedenfalls noch mal sehr hartnäckig dranzubleiben, die privathaftpflicht muss nämlich unter umständern hier schon einspringen.

___
nur meine meinung als juristischer laie.
 
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Hallo
Mickey Cohen schrieb:
wegen dieser "benzinklausel": ich denke man muss da schon differenzieren zwischen schäden, die durch den betrieb des fahrzeugs einem anderen entstehen und schäden,
Das ist die Frage wie die jeweilige Versicherung das auslegt, da sollte man die Vertragsbedingungen der jeweiligen Versicherung lesen.
Die Benzinklausel besagt nicht dass die Privathaftpflichtversicherung nicht für Schäden eintritt, die beim Betrieb eines KFZ entstehen.
Die Benzinklausel besagt dass die Privathaftpflichtversicherung nicht für Schäden eintritt, die im Zusammenhang mit dem Betrieb eines KFZ stehen.
Ein- und Aussteigen steht im Zusammenhang mit dem Betrieb eines KFZ.

Mickey Cohen schrieb:
die am jeweiligen fahrzeug selbst entstehen. für letztere steht ja auch die kfz-haftpflichtversicherung nicht ein.
Die KFZ Haftpflicht kommt nicht für Schäden am eigenen KFZ auf aber die KFZ Kasko kommt für Schäden am eigenen KFZ auf.
Das ist ja der Hintergedanke bei der Benzinklausel, damit sich die Leute nicht die teure Kasko KFZ Versicherung sparen und Schäden am eigenen KFZ nicht über die günstige Privathaftpflicht eines anderen abrechnen können.

Grüße Tomi
 
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Tomislav2007 schrieb:
...

Die KFZ Haftpflicht kommt nicht für Schäden am eigenen KFZ auf aber die KFZ Kasko kommt für Schäden am eigenen KFZ auf.
Das ist ja der Hintergedanke bei der Benzinklausel, damit sich die Leute nicht die teure Kasko KFZ Versicherung sparen und Schäden am eigenen KFZ nicht über die günstige Privathaftpflicht eines anderen abrechnen können.

Grüße Tomi

Das könnte ich mir vorstellen. Das wäre dann ein Vollkaskoschaden,sehe ich das richtig? Dann würde die Versicherung vermutlich dem Verursacher die Selbstbeteiligung in Rechnung stellen oder reichen die dann auch die Reparaturkosten durch?
 
Hallo
log11 schrieb:
Das wäre dann ein Vollkaskoschaden,sehe ich das richtig?
Da müsste man die Vertragsbedingungen der jeweiligen Versicherung lesen, der Umfang unterscheidet sich bei den Versicherungen.

log11 schrieb:
Dann würde die Versicherung vermutlich dem Verursacher die Selbstbeteiligung in Rechnung stellen
Wenn es die Vollkasko übernimmt dann ja, du solltest aber dran denken das du dann in der Vollkasko in der SF Klasse hochgestuft wirst.

Grüße Tomi
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Vollkasko würde die Selbstbeteiligung vom Halter des Fahrzeugs (also dem Versicherungsnehmer) einfordern, bzw vom zahlendem Betrag abziehen.
Vom Verursacher (also dem Beifahrer) würde nichts eingefordert werden.


So wie ich das hier lese ist es eigentlich ganz einfach. Entsteht ein Schaden beim Ein-/aussteigen so haftet der Halter des Fahrzeugs.
Entsteht der Schaden beim Vorbeilaufen, ohne das Ein-/Ausgestiegen wird, so zahlt die Privathaftpflicht des Verursachers.
 
Hallo
WhiteShark schrieb:
So wie ich das hier lese ist es eigentlich ganz einfach. Entsteht ein Schaden beim Ein-/aussteigen so haftet der Halter des Fahrzeugs.
Richtig weil der Halter/Fahrer dafür verantwortlich ist so zu parken das die Mitfahrer vernünftig ein/aussteigen können oder er muss die Mitfahrer vor/nach dem parken ein/aussteigen lassen.

WhiteShark schrieb:
Entsteht der Schaden beim Vorbeilaufen, ohne das Ein-/Ausgestiegen wird, so zahlt die Privathaftpflicht des Verursachers.
Richtig weil der Schaden dann nicht im Zusammenhang ist mit dem Betrieb eines KFZ und dann die Benzinklausel nicht greift.

Grüße Tomi
 
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Was ist zu enges Parken?Das ist doch relativ. Die Tür ging problemlos eine Raste auf,so steigen gefühlt 80Prozent der Leute auf einem öffentlichen Parkplatz ein. Also war das m. M. nicht zu eng. Das ist auch nicht der Streitpunkt.
 
damn80 schrieb:
hatte mal nen ähnlichen fall, leider ist es so das beim kfz nur die voll oder teilkasako zahlt, sofern vorhanden, also der halter letztlich die kosten hat durch höherstufung.
die privathaftpflicht ist da leider völlig nutzlos

Falsch. You get what you pay for. Wenn ihr alle die billigen Inet Versicherungen nehmt, um 5€ im Jahr zu sparen seid ihr selber schuld. Eine gute Versicherung reguliert den Schaden ohne wenn und aber. Habe es selber durch: Frau fährt mit Schwiegervattern eine Arbeitsplatte in seinem Auto holen. Sie schiebt die Platte zu weit nach vorne: Scheibe gebrochen. Nach 5 Tagen war der Schaden reguliert und die Scheibe gegen eine komplett neue ausgetauscht. Und wer hat gezahlt? Richtig die Haftpflicht.
 
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