Hallo,
zu folgendem Fall hätte ich gerne mal Eure Meinungen. Ein Fahrer nimmt einen Freund mit dem Auto mit in die Stadt. Als sie wieder heimwärts starten wollen, ist die Parklücke deutlich enger und die Tür geht nur eine Raste auf. Normalerweise ja kein Problem.
Der Freund steigt aber so unglücklich ein, dass er mit dem Reisverschluss seiner Beintasche am Lack entlang schrammt.
Resultat ist ein ordentlicher Kratzer der sich nicht so ohne weiteres wegpolieren lässt.
Nun dachten sich beide, da müsste je die private Haftpflicht des Freundes einspringen.
Eine Nachfrage bei der Versicherung ergab folgende Aussagen.
1. Für Schäden an Fahrzeugen wäre in solch einem Fall die private Haftpflicht nicht zustädig und wird nicht zahlen.
2. Angeblich wurden dem Versicherungsnehmer (Freund) auch noch durch den Versicherungsfachmann mitgeteilt, dass im Falle eines solchen Schadens eigentlich der Fahrzeugführer für verantwortlich ist. Da soll es sogar mal einen Gerichtsurteil zu gegeben haben.
Beide Punkte sind für mich völlig unverständlich und nicht nachzuvollziehen. Wenn ich Schadensverursacher bin, dann bin ich doch auch immer für die Regulierung zuständig sofern die Versicherung nicht vorhanden ist oder nicht greift.
Wie seht Ihr das?
Vielen Dank.
zu folgendem Fall hätte ich gerne mal Eure Meinungen. Ein Fahrer nimmt einen Freund mit dem Auto mit in die Stadt. Als sie wieder heimwärts starten wollen, ist die Parklücke deutlich enger und die Tür geht nur eine Raste auf. Normalerweise ja kein Problem.
Der Freund steigt aber so unglücklich ein, dass er mit dem Reisverschluss seiner Beintasche am Lack entlang schrammt.
Resultat ist ein ordentlicher Kratzer der sich nicht so ohne weiteres wegpolieren lässt.
Nun dachten sich beide, da müsste je die private Haftpflicht des Freundes einspringen.
Eine Nachfrage bei der Versicherung ergab folgende Aussagen.
1. Für Schäden an Fahrzeugen wäre in solch einem Fall die private Haftpflicht nicht zustädig und wird nicht zahlen.
2. Angeblich wurden dem Versicherungsnehmer (Freund) auch noch durch den Versicherungsfachmann mitgeteilt, dass im Falle eines solchen Schadens eigentlich der Fahrzeugführer für verantwortlich ist. Da soll es sogar mal einen Gerichtsurteil zu gegeben haben.
Beide Punkte sind für mich völlig unverständlich und nicht nachzuvollziehen. Wenn ich Schadensverursacher bin, dann bin ich doch auch immer für die Regulierung zuständig sofern die Versicherung nicht vorhanden ist oder nicht greift.
Wie seht Ihr das?
Vielen Dank.