Hallo,ich hab mal eine Frage an euch. Ich bin kurz davor einen Handwerker für unseren Terassenbereich zu beauftragen. Nun sagte er mir,dass er unmittelbar nach Ausführung und Abnahme der Arbeiten die Überweisung erwartet. Er will quasi daneben stehen wenn ich überweise. Das kommt mir merkwürdig vor und ich sträube mich etwas dagegen. Ist das üblich? Das eine Handwerkerrechnung zeitnah zu begleichen ist,das ist mir schon klar. Besten dank für eure Meinungen.
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Handwerkerrechnung sofort nach Abnahme?
- Ersteller log11
- Erstellt am
wetterauer
Commander
- Registriert
- Apr. 2009
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- 2.295
Hallo, bei der Zahlungsmoral in unserem Lande kann ich ihn ein wenig verstehen. Viele Handwerker müssen Insolvenz anmelden mit eigentlich guter Auftragslage wegen den Rückständen. Aber üblich ist das trotzdem nicht. Ich bekomme von meinen Handwerkern nach ein paar Tagen eine Rechnung die dann zahlbar ist, teilweise sogar mit Frist. Bei größeren Gewerken sind Abschlagszahlungen üblich. So hatte ich das beim Umbau zumindest.
Ja so kenne ich das eigentlich auch. Schon richtig, bei der Zahlungsmoral kann ich es auch ein wenig nachvollziehen. Ich werd das jedenfalls nur machen, wenn ich gleichzeitig eine Rechnung mit Material und Arbeitsleistungspositionen bekomme.
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- Mai 2007
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Du musst den Handwerker, ganz unabhängig davon ob er dir die Terasse verlegt hat, nicht in deiner Wohnung dulden. Stichwort: Hausfriedensbruch.
Also sagst du freundlich auf Wiedersehen und überweist wenn es dir zeitlich passt noch am selben Tag oder am nächsten.
Also sagst du freundlich auf Wiedersehen und überweist wenn es dir zeitlich passt noch am selben Tag oder am nächsten.
Arakash
Lieutenant
- Registriert
- Jan. 2014
- Beiträge
- 622
Er kann ja auch nicht voraussetzen, dass Du einen Onlineaccount bei Deiner Bank hast. Also musst Du ja schon mal die Chance haben auf die Bank zu gehen und zu überweisen. Würde das dann so sagen wenn er drängelt.
Kannst Dich ja auch etwas informieren über den Handwerker vorab. Ganz neue Firma, alteingesessen, Referenzen etc? Woher kennst den überhaupt? Einzeilige Anzeige aus "Vermischtes" in der Zeitung oder bekannte Adresse?
Kannst Dich ja auch etwas informieren über den Handwerker vorab. Ganz neue Firma, alteingesessen, Referenzen etc? Woher kennst den überhaupt? Einzeilige Anzeige aus "Vermischtes" in der Zeitung oder bekannte Adresse?
Das geht zu weit. So vergrault er sich seine Kunden. Ich kenne dies nur mit einer Rechnung am ende der Arbeit. Nachher hat er noch Einsicht auf deine Bankaktivitäten, wenn er selber dabei ist.
Mich würde dies Hellhörig machen, denn wenn es ihm um Kunden geht denen er im Anschluss nach seinem Geld hinterherlaufen musste ,dann würde er auf einen Teil auf Vorkasse bestehen.
Mich würde dies Hellhörig machen, denn wenn es ihm um Kunden geht denen er im Anschluss nach seinem Geld hinterherlaufen musste ,dann würde er auf einen Teil auf Vorkasse bestehen.
Zuletzt bearbeitet:
crashbandicot
Commander
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- Dez. 2013
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- 2.983
Stell ihm doch ne unterschriebene Überweisung mit dem vereinbarten Betrag aus. Dann kann er die Überweisung mitnehmen und einlösen. Verrechnungscheck ist natürlich auch ne Möglichkeit.
Tomislav2007
Admiral
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Hallo
Hast du dir evtl. einen neuen sehr kleinen Handwerksbetrieb ausgesucht, den der Materialkauf schon finanziell an den Anschlag seines Kontos bringt ?
Grüße Tomi
Hast du dir evtl. einen neuen sehr kleinen Handwerksbetrieb ausgesucht, den der Materialkauf schon finanziell an den Anschlag seines Kontos bringt ?
Grüße Tomi
Zuletzt bearbeitet:
HansMeier3
Lieutenant
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Vereinbar doch ein Skonto von 2-3% bei Zahlung innerhalb von z.B. 7 Tagen.
Dann haben beide was von einer schnellen Überweisung.
Dann haben beide was von einer schnellen Überweisung.
Scythe1988
Commodore
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- Nov. 2009
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- 4.302
Wieso sollte der Handwerker sich auf nachträgliches Skonto verständigen?
Kommt halt darauf an über welche Summen gesprochen werden, welchen Umfang die Arbeiten haben und ob du quasi schwarz also ohne Rechnung arbeiten lässt. Wenn alles rechtlich ok ist musst du die Chance haben die ordnungsgemässe Ausführung der Arbeiten prüfen zu können. Er muss eine Rechnung schreiben. Die musst du dann bezahlen. Wenn Barzahlung vereinbart ist sofort ansonsten so zeitnah wie möglich. Dahinter stehen oder ähnliche Scherze gehen nicht.
R
rob-
Gast
Bloß nicht. Eine Zahlung ist praktisch sowas wie ein "Arbeit ok. Abnahme akzeptiert". Im Streitfall wirst du dein Geld nie wieder sehen. Wenn er weg ist prüfe alles genau, wenn es Macken gibt kontaktiere ihn erneut zur Nachbesserung. Manche Mängel sind nicht sofort sichtbar !
Prüfe bei diesem Typ alles 3x , irgenwie habe ich das Gefühl er will dir etwas minderwertiges unterjubeln.
Billige Steine für teuer Geld oder sowas.
Prüfe bei diesem Typ alles 3x , irgenwie habe ich das Gefühl er will dir etwas minderwertiges unterjubeln.
Billige Steine für teuer Geld oder sowas.
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Also ich bin es so gewohnt das der Handwerker nach "kleineren Arbeiten" ne Rechnung stellt wo idR Zahlungsziel so 14 Tage sind.
Am nächsten Tag überweisen oder noch wo der Typ hinter mir steht empfinde ich schon als "mafiös".
Ansonten wurde ja schon gesagt - erstmal die Leistung prüfen.
Bin kein Trockenbauer oder wie sich das nennt aber son Terassen-Estricht will wohl auch mal trocknen bzw die Fliesen und da sollte man mal abwarten und in Ruhe nach Fehlern gucken dürfen.
Am nächsten Tag überweisen oder noch wo der Typ hinter mir steht empfinde ich schon als "mafiös".
Ansonten wurde ja schon gesagt - erstmal die Leistung prüfen.
Bin kein Trockenbauer oder wie sich das nennt aber son Terassen-Estricht will wohl auch mal trocknen bzw die Fliesen und da sollte man mal abwarten und in Ruhe nach Fehlern gucken dürfen.
Mighty
Lt. Junior Grade
- Registriert
- Sep. 2003
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Ich denke hier wird einfach nur masslos übertrieben, weil der TE in die üblichen Zahlungsziele bei Handwerkerrechnungen: Sofort ohne Abzug von Skonto "Mafiöse" Dinge hineininterpretiert.
Handwerkerrechnungen haben nun mal i.d.R keine Zahlungsziele und auch kein Skonto und mehr wollte der Handwerker vermutlich auch nicht ausdrücken. Da wird gleich ein Heidenaufstand draus gemacht nach dem Motto: Der will am liebsten dahinterstehen bei der Überweisung etc. etc.
Der wird eine ordentliche Rechnung schreiben. Drauf achten, das Arbeitslohn ausgewiesen ist damit Du den beim Lohnsteuerjahresausgleich absetzen kannst, und dann überweist Du die Rechnung am nächsten Banktag und gut.
Handwerkerrechnungen haben nun mal i.d.R keine Zahlungsziele und auch kein Skonto und mehr wollte der Handwerker vermutlich auch nicht ausdrücken. Da wird gleich ein Heidenaufstand draus gemacht nach dem Motto: Der will am liebsten dahinterstehen bei der Überweisung etc. etc.
Der wird eine ordentliche Rechnung schreiben. Drauf achten, das Arbeitslohn ausgewiesen ist damit Du den beim Lohnsteuerjahresausgleich absetzen kannst, und dann überweist Du die Rechnung am nächsten Banktag und gut.
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- 24.221
Bar ist keine gute Idee, gehe nicht davon aus, dass der gute Mann einen Quittungsblock mitführt...
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