Abgaben von Beamten (Brutto / Netto)

Squicky

Lt. Commander
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Hallo

Aus Neugier habe ich ein paar Fragen:
Ist folgendes richtig:
Beamte zahlen ganz normale Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer.
Beamte zahlen keine Sozialabgaben (Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Krankenversicherung, Pflegeversicherung)
Beamte brauchen aber eine Krankenversicherung und müssen deshalb eine private Krankenversicherung haben. Jedoch bekommen Beamte Beihilfe vom Arbeitgeber, so dass die private Krankenversicherung günstiger ist/wird.

Sind diese Aussagen nur für Beamte auf Lebenszeit richtig oder für alle Beamten?

Wie sieht es bei befristet Beamtenstellen aus? (z.B. befristet auf 2 oder 3 Jahre)
Wenn die Zeit der befristeten Beamtenstelle vorbei ist, dann braucht diese Personen ggf. Arbeitslosengeld und später im Alter die normale Rente. Müssen befristete Beamte Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung bezahlen?
Oder macht es bei den Abgaben kein unterschied ob man Beamter auf Zeit oder auf Lebenszeit ist?

Danke
 
Zuletzt bearbeitet:
Es macht keinen Unterschied, ob befristet oder auf Lebenszeit.

Allerdings ist deine Aussage zur KV nicht ganz korrekt. Beamte können selbstverständlich auch in der gesetzlichen KV versichert sein. Einen Zwang zur PKV gibt es nicht.
 
Allerdings lohnt es sich aufgrund des geringeren Brutto Einkommens nicht das man in die GKV geht und vorallem muss der Beamte dann sowohl Arbeitgeber als auch den Arbeitnehmeranteil bezahlen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Der PKV-Versicherte überweist immer den AN & AG Anteil. Der Arbeitgeber zahlt aber den AG-Anteil zur KV mit dem Gehalt aus. Ansonsten gibt es noch die Beamten-Beihilfe ... auch diese Unterstützt bei den Kosten. Ansonsten kann man auch in die PKV gehen, weil man einfach die besseren Leistungen in Anspruch nehmen möchte.

@ Squicky

Denkst du an eine Karriere als Beamter nach?
 
Bei Beamten auf Zeit, Widerruf,... wird übrigens nach Ausscheiden aus dem Dienst vom Arbeitgeber in die gesetzliche Rentenversicherung nachbezahlt.
 
_killy_ schrieb:
@ Squicky

Denkst du an eine Karriere als Beamter nach?

Nein.
Habe mich aber vor kurzem mit ein paar Leuten über das Thema unterhalten.
Und mir war zu diesem Thema kaum was bekannt ...
 
cerealnick schrieb:
Bei Beamten auf Zeit, Widerruf,... wird übrigens nach Ausscheiden aus dem Dienst vom Arbeitgeber in die gesetzliche Rentenversicherung nachbezahlt.

Was aufgrund des niedrigen Bruttos aber ziemlich mau ist.
 
_killy_ schrieb:
Der PKV-Versicherte überweist immer den AN & AG Anteil. Der Arbeitgeber zahlt aber den AG-Anteil zur KV mit dem Gehalt aus. Ansonsten gibt es noch die Beamten-Beihilfe ... auch diese Unterstützt bei den Kosten.
Unsinn. Die Behilfe übernimmt i.d.R. 50% der Arztrechnung (allerdings nur das medizinisch "Notwendige", einige Sachen werden nicht bezahlt). Die restlichen 50% muss der Beamte privat versichern, bezahlt aus seinem Netto-Einkommen (in gewissen Grenzen vermindert sich dadurch aber das zu versteuernde Einkommen, so dass man einen kleinen(!) Teil über die Einkommensteuererklärung zurückbekommt).

Der Dienstherr zahlt keine Zuschüsse zur privaten Krankenversicherung (ist ja auch logisch, dafür gibt's die oben genannte Beihilfe, die damit in gewisser Weise die Rolle des Arbeitgeberanteils an den Krankenversicherungskosten übernimmt).

Ein Beamter, der sich in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert, verzichtet de facto auf seinen Beihilfe-Anspruch und muss den kompletten Krankenversicherungsbeitrag selbst bezahlen, da er keinen AG-Anteil bekommt. Deshalb versichern sich fast alle Beamten privat (und nicht etwa weil die privaten Krankenversicherungen irgendwie "besser" als die gesetzlichen wären).

Gruß,
CTN
 
DJ91 schrieb:
Allerdings lohnt es sich aufgrund des geringeren Brutto Einkommens nicht das man in die GKV geht

Das hängt u.a. davon ab, in welchem Alter man verbeamtet wird und wen man noch mitversichern muss (Frau, Kinder).

DJ91 schrieb:
und vorallem muss der Beamte dann sowohl Arbeitgeber als auch den Arbeitnehmeranteil bezahlen.

Ich weiß das, ich bin ja in der GKV.
 
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