Meinung zur korrekten Interpretation eines Vertrages.

Welches wäre die logisch korrekte Endsumme

  • Meinung X

    Stimmen: 1 20,0%
  • Meinung X2

    Stimmen: 4 80,0%

  • Umfrageteilnehmer
    5

uncrypted

Lieutenant
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682
Hey,


wollte mal fragen wie hier (unvoreingenommen) die Interpreation folgendes Vertrages gesehen wird:

Ein Anbieter bietet regulär 3 Verträge an, je nach Abschluss der Laufzeit

Code:
A) monatlich kündbar, jeweils 70€ pro Monat

B) 12 Monate, jeweils 60€ pro Monat

C) 23 Monate, jeweils 50€ pro Monat



Nun macht er die Aktion

2 JAHRE , 1 JAHR BEZAHLEN!* 


und * bezieht sich auf:

* GILT BEI ABSCHLUSS VON EINER MINDESTENS 12 MONATIGEN MITGLIEDSCHAFT UND IST NICHT MIT ANDEREN AKTIONEN KOMBINIERBAR.
DIE MITGLIEDSCHAFT IST IN DEN MONATEN 13 BIS 24 BEITRAGSFREI. DAS ANGEBOT GILT NUR FÜR NEUKUNDEN UND IST BIS ZUM 30.06.2015 GÜLTIG.







Ich frage weil es diesbezüglich scheinbar 2 abweichende Meinungen gibt was die Endsumme betrifft !


Meinung X: Endsumme 600€ : 12x50€, anschließend 12 Monate gratis

Meinung X2: Endsumme 720€ : 12x60€, anschließend 12 Monate gratis




Ich enthalte mich nun ersteinmal um unvoreingenommene (hoffentlich) logische Begründungen zu hören, welches der Formulierung entsprechend richtige Preis sein müsste :D
 
Vielleicht einfach mal den Anbieter fragen? Mit den Infos kann man die Frage einfach nicht beantworten.

Mit den Infos müsste es 12x50 sein. Weil man ja einen 2 Jahres Vertrag hat. Aber ob es wirklich so ist, das kann man nicht zu 100% sagen.
 
Meiner Meinung nach geht beides, wenn man sich für 12 Monate entscheidet, zahlt man 12x60€ und kann nach einem Jahr kündigen, wenn man bleibt hat man das zweite Jahr gratis.
Wenn man sich für 24 Monate entscheidet, zahlt man 12x50€ und bekommt das zweite Jahr gratis, kann aber nach einem Jahr nicht kündigen.
 
Ich schließe mich boarder-winterman an. Die Aktion lässt sich sowohl mit B) als auch mit C) verknüpfen. (man bekommt jeweils +12 Monate Gratis)
An sich würde ich aber den Händler nochmal fragen, ob er wirklich beide Vertragsarten meinte oder nur eine. Manchmal ist Werbung nunmal nicht so eindeutig ...

Wenn du schon ein Vertrag abgeschlossen hast, dann schau einfach in den Vertrag.
 
Der Händer kassiert natürlich 720 ab obwohl laut dieser Bedingung auch die 600 möglich sein sollten -.-

Ging hier nur ums Prinzip...
 
Wenn man den Preis Nachlass bei 12/24 Monaten auch als Aktion ansieht, dann ist das nicht kombinierbar. Somit wäre man sogar bei 12x70€.

Ansonsten ist bei dieser Aktion halt nur ein 1 Jahres Vertrag möglich und das zweite zählt nicht zur Laufzeit und wird einfach verschenkt.
 
ich würde es so sagen
1Jahr bezahlen zu 60€ +1jahr gratis =720€ 1jahr gebunden
2Jahre zahlen +1jahr gratis= 1200€ 2 jahre gebunden

Es geht ja um langfritsige Kunden bindung also wird er sich hüten bei 1+1jahr nur 50€ zu berechnen das wäre ja dann für ihn sehr ungünstig.
 
Im Vertrag steht doch aber auch nochmal die Laufzeit sowie die Leistungsrate ... vor dem Unterschreiben kann man doch diese Positionen recht einfach abgleichen!
 
Der Händler kassiert ein jahr lang ab und das 2. Jahr ist gratis,

Man ist in beiden fällen nur 1 Jahr gebunden ! Egal ob man nun 60 oder 50 zahlt, denn ob man nachdem 1. Jahr das Angebot weiter nutzt oder nicht ist dem Händler doch egal, man zahlt ja schon die ges.Summe im ersten Jahr ab !

Es ging wie gesagt nur darum, dass der Händler das Angebot so formuliert, dass es 12x50€ kosten müsste, aber dann heißt es aufeinmal 12x60€.

Der Schriftzug aus der Bedingung "DIE MITGLIEDSCHAFT IST IN DEN MONATEN 13 BIS 24 BEITRAGSFREI. DAS ANGEBOT GILT NUR FÜR NEUKUNDEN UND IST BIS ZUM 30.06.2015 GÜLTIG." ist damit total überflüssig, denn wer bei der Aktion teilnimmt zahlt sowieso nur 12 Monate ! Also geht jeder normaldenkende Mensch davon aus, dass sich das auf den 50er Preis bezieht, weil dieser regulär bei 2 Jahren bindung herrschen würde.
 
Es gibt eine Unterschied zwischen Wunschvorstellung und dem, was auf Papier steht.

1-2 Post über mir schrieb jemand, dass die 12 bzw. 24 Monatebindung mit Rabatt ja schon eine Aktion ist und der Händler somit berechtigt wäre die 70€ pro Monat zu kassieren.

Wenn man mindestens 1 Jahr abschließt, bekommt man 1 Jahr Gratis on Top und zwar die Monate 13-24. Somit würde die 23Monate-Variante (á 50€) bedeuten: 12 Monate á 50 zahlen, 12 Monate geschenkt, 11 á 50 Monate zahlen.

Die 1 Jahresvariante eben: 12 Monate á 60 zahlen, 12 Monate geschenkt.


So interpretier ich das ;)
 
Es ist doch ganz einfach. Die Vertragsvariante 12 und 24 Monate beinhaltet einen Rabatt, da man für mehr Monate als bei der kürzeren Variante durchgehend bezahlt. Mehr Monate Verdienst für den Betreiber, daher etwas günstiger. Klar soweit?

"*GILT BEI ABSCHLUSS VON EINER MINDESTENS 12 MONATIGEN MITGLIEDSCHAFT UND IST NICHT MIT ANDEREN AKTIONEN KOMBINIERBAR." bedeutet mindestens B oder C muss abgeschlossen werden, auch klar.

Nehme ich die Aktion, dann schließt man ja keinen 2 Jahres Vertrag ab, sondern den 1 Jahres Vertrag. Dafür erhalte ich einen Bonus in Form eines weiteren Jahres. Durch den Bonus des beitragsfreien Jahres sind es am Ende 2 Jahre. Dennoch ist es noch lange kein 2 Jahres Vertrag der den weiteren Rabatt wie in C rechtfertigen würde.

Also jetzt zu sagen, hey mit der Aktion habe ich ja dann einen 2 JahresVertrag und Anspruch auf weiteren Rabatt, ist einfach falsch.
 
Also mit der Ergänzung: "Die Mitgliedschaft ist in den Monaten 13 bis 24 beitragsfrei" ist ganz klar die Variante B) gemeint. In der C) Variante müssten es ja die Monate 25 bis 36 sein ...
Somit hat der Händler doch eine eindeutige Werbung geschaltet.
 
Es ist klar die Variante B gemeint, weil die Variante C nur über 23 Monate läuft und keine 24 Monate (= 2 Jahre).
 
_killy_ schrieb:
Also mit der Ergänzung: In der C) Variante müssten es ja die Monate 25 bis 36 sein ...
Somit hat der Händler doch eine eindeutige Werbung geschaltet.

Eben nicht ! Da steht doch DIE MITGLIEDSCHAFT IST IN DEN MONATEN 13 BIS 24 BEITRAGSFREI.

Für Variante B ist dieser Satz überflüssig, da man sowieso nur 1 Jahr bindung hätte !



Es besteht auch kein Unterschied was Vertragsbindung angeht, denn man muss in beiden fällen die ges. Summe innerhalb des ersten Jahres zahlen, es ändert alo wirtschaftlich garnix ob man theoretisch 1 oder 2 Jahre bindung hätte, da man im 1. jahr zahlen muss und im 2. nichts. ! ( jedoch lehnt der Betreiber die 12x50 ab, weil er einfach sagt mit dem Angebot wären 12x60 gemeint, zu dämlich um die Bedingungen unmissverständlich zu formulieren scheinbar :(



@Kisser

im Angebot steht BIS zum 24. Monat, heißt also nicht 24. eingeschlossen, also ist das auch kein argument, wäre aber raffiniert gewesen ;)
 
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Willst du es nicht verstehen? Bei der Variante B beträgt die Grundlaufzeit 12 Monate a 60€. Das Angebot schenkt dir dann nochmal die Monate 13 bis 24 gratis dazu.

Für die Variante C kann das Angebot nicht gelten, da hier die Grundlaufzeit 24 Monate beträgt. Dann hätte der Angebotstext sinngemäß lauten müssen "und bei Abschluss eines Neuvertrags gibt es 12 Monate gratis dazu ..." (dann würde die Laufzeit für Variante B 24 Monate sein und die Laufzeit für C 36 Monate.

Ansonsten hast du auch im Vertrag direkt nachlesen können, dass du 12 Monatsraten a 60€ zu zahlen hast. Sollte dich also der Angebotstext verwirrt haben, dann regelt dies doch der Vertrag hoffentlich eindeutig. Oder etwa nicht?
 
Wieso sollte es wegen der Grundlaufzeit von 24 Monaten nicht gelten können ? Schließlich wäre auch hier das 2. jahr umsonst und es macht keinen unterschied ob man 1 oder 2 jahre "gebunden" ist da man im 2. so oder so nix zahlt !


und richtig das Angebot schenkt mir die Monate 13 bis 24...

wenn das also C) betreffen soll ist dieser Satz mit "13-24 kostenfrei" schwachsinnig, denn 13-24 sind sowieso kostenlos laut Angebot in kombination mit der Aktion.

Wenn man unmissverständlich hätte formulieren wollen hätte es folgendermaßen lauten müssen:

GILT BEI ABSCHLUSS VON EINER NUR 12 MONATIGEN ( ohne das wort mindestens)MITGLIEDSCHAFT UND IST NICHT MIT ANDEREN AKTIONEN KOMBINIERBAR.
DIE MITGLIEDSCHAFT IST IN DEN MONATEN 13 BIS 24 BEITRAGSFREI.


Ansonsten geht aus der Definition nicht hervor, dass nicht auch die 50er Variante genutzt werden könne
 
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Gut - und im Vertrag den du erhalten und unterschrieben hast steht welche Leistungsrate für welche Laufzeit?

Selbst wenn die Werbung nicht eindeutig ist, der Vertrag sollte es sein.
 
wer sagt denn, dass ich den vertrag schon unterschrieben habe ? ;)
 
Es ist eindeutig nicht eindeutig bzw. B) und C) sind möglich, denn 12 ist kleiner gleich 12 und kleiner gleich 23.
 
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