Arbeitgeber will Kündigung aussprechen wegen Post auf Facebook! Suche Rat

@ Perryjin
Deiner Aussage nach dürfte ich, wenn ich mit einem Bänderriss zuhause bin, micht nicht an mein PC setzen und Zocken, weil " Fakt ist, wenn man krank geschrieben ist, kann man nicht seinen Hobbys nachgehen!"
ich unterstelle einfach mal, dass man hier sehr wohl unterscheiden kann, wie man (Achtung Übertreibung: Dem Hobby schlafen im eigenen Bett bei Erkältung oder Fußballspielen mit einem gebrochenen Bein) Hobby definiert!

Des weiteren, wie der TE schon geschrieben hat, hat er keine Depression - auch wenn dies aufgrund der Beschreibung der Medikation darauf schließen lassen würde!
Er hat geschrieben:
Mein Arzt sprach übrigens nicht von einer Depression oder depressiven Phase, sondern von einer Überlastung.
und zumindest FÜR MICH passt eine Überlastung und dann ein öffentliches Konzert, das sicher viel Spaß macht - aber eben auch belastet und nicht entlastet, nicht in einen Heilungsprozess!
Das der TE hier was anderes behauptet ist ja sein Recht, ich sehe da eher den AG mit seiner Einschätzung im Recht - auch wenn diese möglicherweise zuerst auf anderen Fakten beruhte!?! Genau wissen wir es aber nicht......

Aber ich will hier ja auch kein Urteil abgeben - vor Gericht und auf hoher See ist man eh in Gottes Hand und was heute so entschieden wird, wird morgen möglicherweise anders entschieden!
Daher - lange Rede kurzer Sinn
Geh zum Anwalt, alles andere ist Rätselraten!
...und lass Dich beraten!

Also erst mal locker bleiben, noch ist nichts passiert. Gut möglich, dass der Betriebsrat die Angelegenheit ganz anders sieht als dein Vorgesetzter.
Ja, vielleicht passiert das so - wenn aber nicht und die Firma ruft an, dann ist er unvorbereitet und weiß nicht was er machen soll! In meinen Augen ein höchst gefährlicher Tipp.....
 
@Lars_SHG
Wenn man Überlastet ist, dann muss man abschalten (kann man gut mit Musik)
wenn es nach dir ginge, müsste man sich wohl noch tiefer rein knien und die Überlastung abarbeiten????


und wieso sollte er sich Vorbereiten?
Aktion/Reaktion
erst mal würde ich warten, was vom Betrieb kommt.
Bzw. parallel nochmal das Gespräch direkt mit dem Betriebsrat suchen.

wenn dann von der Firma was kommt, kann man entsprechend reagieren.
Bringt ja nix, jetzt alle "was wäre wenn" fälle mit einem Anwalt durchzuspielen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich habe gestern einen Anruf vom Betriebsrat bekommen. Der hat sich gegen die Kündigung ausgesprochen und das auch an den AG weitergegeben. Wie der jetzt entscheidet solle ich bis heute Nachmittag erfahren. Bisher hat sich noch keiner gemeldet.
 
Der BR sollte niemals einer Kündigung zustimmen, maximal die Anhörungsfrist verstreichen lassen.
 
Update:

Bin grade nach Hause gekommen und fand einen Brief mit der fristlosen Kündigung von meinem Arbeitgeber. Die Begründung ist, dass ein musikalischer Auftritt meinen Genesungsprozess behindert
 
Noch einmal, du brauchst dafür zunächst keinen Anwalt, geh zum Arbeitsgericht und lass dich dort beraten.
 
bist du eigentlich in einer Gewerkschaft? die Stellen unter Umständen auch einen Anwalt
 
Nein, aber ich bin Student und Bafög-Empfänger. Soweit ich das weiß, kann ich mir beim Gericht einen Beratugsschein holen und mir dann da mal helfen lassen :)
 
Bekommst du ein Festgehalt? Ich gehe mal nicht davon aus als Vollzeitstudent im Nebenjob. Und dann so eine Farce des AG, obwohl ihm quasi kein finanzieller Schaden entstanden ist?
 
Vielleicht ein StiPs ( Student im Praktikum )? bekommen bei größeren Unternehmen Gehalt.
 
Wundere mich schon ewig, was hier immer wieder Neues geschrieben wird^^ Naya, wie Green Mamba schreibt - und ich weiß nicht, wie ausführlich und/oder von wem zuvor schon etwas dazu gesagt wurde, aber ich will das gern bekräftigen: Wende dich ans Arbeitsgericht, wenn du von deiner Auffassung überzeugt bist.

Versuch ruhig einen Beratungsschein zu bekommen, aber es kann sein, dass man dich sogar dort darauf hinweist, dass ein Anwalt nicht unbedingt nötig ist.

Die Gerichtskosten wären selbst im Verlierensfalle sehr überschaubar und du kannst immer noch in der zweiten Instanz einen Anwalt dazunehmen. Bereits in der ersten Instanz ist der Richter näher bei den Parteien als in gewöhnlichen Prozessen. Zudem wird, bevor das streitige Verfahren eröffnet wird, eine Güteverhandlung anberaumt, in der du Gelegenheit hast, Gerichtsluft zu schnuppern und vor allem die grobe Meinung des Gerichts einzufangen ;) Selbst wenn du an dieser Stelle merkst, dass deine Karten schlecht liegen, ziehst du die Klage zurück - die Kosten verringern sich noch mal oder entfallen sogar vollständig (je nach genauer Konstellation).
Sehr wahrscheinlich ist aber eine Einigung mit der Gegenseite auf eine einvernehmliche Lösung. Und warum? Weil die Gegenseite in jedem Fall ihre eigenen Kosten selbst zu tragen hat; sie gewinnt also kaum, wenn sie hart bleibt, sondern trägt schlicht das Risiko eines noch "schlimmeren" Urteils. Verfahrenskosten entfallen auch hier wieder (also bei Schließen eines Vergleichs).

Insgesamt beschreibt die Situation vor dem Arbeitsgericht vllt am besten die Feststellung, dass auch das arbeitsgerichtliche Verfahren vom einfach überall immer weiter um sich greifenden Gedanken des Verbraucherschutzes durchsetzt ist :)

So richtig sinnvoll ist das ganze natürlich weiterhin nur dann, wenn du von deiner Rechtsauffassung überzeugt bist und sie auch irgendwo menschlich vernünftig erscheint (ich selbst habe dazu gerade keine Meinung, würde aber mir persönlich - ganz spontan! - an deiner Stelle nicht die schlechtesten Karten ausrechnen).
 
Ich muss sagen, dass ich absolut davon überzeugt bin, dass mein AG hier im Unrecht ist (bzw. zu hastig mit der Kündigung war) und rechne mir auch ziemlich gute Chancen aus, ohne das jetzt erneut zu begründen ;)

GiGaKoPi schrieb:
Bekommst du ein Festgehalt? Ich gehe mal nicht davon aus als Vollzeitstudent im Nebenjob. Und dann so eine Farce des AG, obwohl ihm quasi kein finanzieller Schaden entstanden ist?

Doch genau ich bekomme ein festes Gehalt und hatte gewisse Stunden die ich im Monat dann gearbeitet habe. Das Geld war jeden Monat das Gleich, aber ich habe dann halt Plus- oder Minusstunden gemacht. Je nach dem.
 
Ach eins noch: Du müsstest mit den Gerichtskosten nicht mal in Vorleistung treten. Viel Erfolg und halte uns bitte auf dem Laufenden!
 
möchte mal wissen, was "dank" sozialen netzwerke und den neidhammeln in der "freundesliste" für probleme weltweit ins leben gerufen werden?:(

diese sozialen netzwerke sind in solchen fällen eher asozial. neid, missgunst und beim chef petzen:kotz:

zum glück bin ich weg von dem heuchlerdreck.

sorry, aber höre solche berichte derzeit öfters

@te
mein beileid und hoffentlich lernste daraus
 
Zuletzt bearbeitet:
natürlich, ohne Facebook hätte nie jemand von seinem Auftritt erfahren.
wie denn auch?...


Von Facebook mag man halten was man will, aber Facebook ist sicher nicht der Auslöser der Situation
 
@Christi
Man kann auch auf FB sein ohne ständig zu Posten wo man gerade ist oder was man macht. Oder man denkt vorher nach, was man postet.
 
florian. schrieb:
Von Facebook mag man halten was man will, aber Facebook ist sicher nicht der Auslöser der Situation

Der Auslöser schon, die Ursache nicht.

deathscythemk2 schrieb:
Man kann auch auf FB sein ohne ständig zu Posten wo man gerade ist oder was man macht. Oder man denkt vorher nach, was man postet.

Nachher zu sagen, was man vorher hätte richtig machen können, ist meist nicht hilfreich. ;)

Green Mamba schrieb:
Warte ab, was dabei raus kommt, und nichts unterschreiben.

Ja, ganz wichtig!

Green Mamba schrieb:
Wenn es tatsächlich auf eine Kündigung hinausläuft brauchst du keinen Anwalt, sondern du gehts einfach zum Arbeitsgericht.

Eine Beratung beim Arbeitsgericht kann sicher nichts schaden. Ich habe jedoch bereits mehrere Kündigungsschutzklagen mitgemacht (nicht meine...) und halte es für gefährlich, einen solchen Prozess ohne anwaltliche Unterstützung anzugehen.

Green Mamba schrieb:
Gut möglich, dass der Betriebsrat die Angelegenheit ganz anders sieht als dein Vorgesetzter.

Das (die Stellungnahme des BR) hilft u.U. bei der Argumentation vor Gericht. Sie schützt jedoch vor der Kündigung nicht.

Mich wundert hier nur, dass der AG den MA tatsächlich fristlos gekündigt hat, obwohl der BR sich dagegen ausgesprochen hat. Da muss es eigentlich noch weitere, sehr tiefgreifende Gründe geben, damit sich der AG diesem riskanten Verfahren aussetzt.
 
Bin grade nach Hause gekommen und fand einen Brief mit der fristlosen Kündigung von meinem Arbeitgeber. Die Begründung ist, dass ein musikalischer Auftritt meinen Genesungsprozess behindert
Handel ein gutes Zeugnis (Arbeitsgericht) raus und such dir was neues. Du wirst in dem Laden eh nichtmehr froh.
 
So siehts aus...der muss dich schon vorher auf der "Abschussliste" gehabt haben. Wegen so einer "Lappalie" würde ich niemanden kündigen, es sei denn der ging mir vorher schon auf den Sack - frech ausgedrückt.

Deine nächsten Schritte sollten jetzt klar sein. Wird aber auch stressig - sag ich dir gleich.
 
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