haunt schrieb:
Auf der einen Seite schreit man groß, dass der Arbeitgeber sich menschlich verhalten soll, auf der anderen Seite verhält man sich aber selbst nicht so. Gesetzlich ist man nicht verpflichtet, aber moralisch schon.
Nö, ich schreie z.B. nicht, dass der Arbeitgeber sich menschlich verhalten soll. Er soll sich lediglich an geltendes Arbeitsrecht halten.
haunt schrieb:
Meine Frau ist schwanger und die Geburt steht in 2 Monaten an. Es könnte sein...
Ein schlechtes Beispiel. Erstens ist Schwangerschaft keine Krankheit, zweitens gelten für Schwangerschaften andere Gesetze und drittens bist Du selbst nicht schwanger und hast deshalb keine Ansprüche der in Dir geäußerten Art. Ergo ist es keine Frage, ob Du mit Deinem Arbeitgeber redest. Wenn er Dir entgegenkommen soll (und nichts anderes ist Deine Regelung), musst Du mit ihm reden.
haunt schrieb:
Anderes Beispiel: Frau wird in der Probezeit schwanger und spricht nicht mit dem Arbeitgeber darüber, eventuell kann man das ja verheimlichen und "schafft" es über die Probezeit, ...
Und noch ein schlechtes Beispiel. Für Schwangere gelten wie gesagt andere Gesetze, im Genauen das Mutterschutzgesetz. Dies enthält einen Kündigungschutz, der auch für die Probezeit gilt. Es wäre also dämlich, den Arbeitgeber nicht über die Schwangerschaft zu informieren, da der Kündigungsschutz nur greift, wenn der Arbeitgeber über die Schwangerschaft informiert ist.
haunt schrieb:
Und was das mit dem Urlaub auszahlen auf sich hat? Das war jetzt mal ein überspitzes Beispiel wie das auf andere Kollegen wirken kann, da je nachdem - zumindestens in meiner Stellung 30 Tage Urlaub schon manchmal nicht gehen. Dann wird ein Teil ausgezahlt. Kann mich dann ja 1-2 Wochen im Jahr krank schreiben lassen, fahre zur Genesung in den Urlaub und lasse mir 1-2 Wochen Urlaub auszahlen. ... - vielleicht noch den Tipp an die Kollegen weitergeben.
Das ist kein Tipp, das ist geltendes Recht. Für Dich als findigen Arbeitnehmer mit dem Hang zur individuellen Urlaubsgestaltung hat das zwei Haken:
1. Wenn Du in Deiner Stellung gar keine 30 Tage Urlaub nehmen kannst, wie willst Du dann den "Krankheitsurlaub" nehmen?
2. Für so einen Auslandsaufenthalt während der Krankschreibung brauchst Du laut Sozialgesetzbuch ein Attest des behandelnden Arztes, eine Freigabe durch die Krankenkasse und Du musst Deinen Arbeitgeber informieren, da er die Lohnfortzahlung gewährleistet. Als dauerhaftes Modell oder gar "Tipp" eignet sich dieses Verfahren deshalb nicht.
haunt schrieb:
nur weil etwas erlaubt ist, muss man es nicht unbedingt auf biegen und brechen ausnutzen. Der TE schafft sich durch sein Verhalten noch eine Stresstelle, nämlich ein Arbeitsumfeld welches für die Genesung sicherlich auch nicht von Vorteil ist
Naja, solange er nicht genesen ist, muss er an diese "Stressstelle" ja gar nicht gehen.
Im Ernst: hier wurde nichts auf "biegen und brechen" ausgenutzt. Der TO hat sich völlig normal verhalten, ihm ist anhand der Erzählung nichts vorzuwerfen.