Arbeitgeber will Kündigung aussprechen wegen Post auf Facebook! Suche Rat

@Rollensatz
Für dich mag es eine "Lappalie" sein, ich als AG würde genauso reagieren. Ich kann die Reaktion zu 100% nachvollziehen.
 
Dann bist du aber ein schlechter Arbeitgeber.
denn der TE hat dem Arbeitgeber ja plausibel dargestellt warum sein Handeln in Ordnung war.
Von daher kann man diese übertriebene Reaktion nicht nachvollziehen.

Ich denke die Chancen vor Gericht stehen gut. Zumindest die fristlose Kündigung wird anwendbar sein, was heißt er bekommt 3 Monate noch bezahlt. Ggf läuft es dann am Ende auf eine Abfindung raus.
 
Naja, du musst dich mal in die Lage des AG versetzen. Da meldet sich einer Krank und postet während der Krankheitszeit Fotos von sich auf FB, wo er gerade mit vollem Einsatz auf der Bühne steht.
Behalte im Hinterkopf, dass du den Vogel auch noch bezahlst. Sorry, für mich ist das keine Art. Und selbst wenn die Krankheit eine Depression oder whatever ist, dann muss man sich als AN halt mal zurückhalten.
Mag sein, dass ich mit meiner Meinung auf verlorenem Posten hier stehe, aber ich selbst würde auch nicht auf die Idee kommen so was machen.
 
jap du stehst auf verlorenem posten.

theoretisch und auch praktisch kann ein AN bei einer krankschreibung all jenes tun, was seiner genesung hilft. wenn er ausgepower ist, dann kann das auch eine reise in die usa sein oder eben ein konzert.


natürlich sollte man mit einem gebrochenen bein jetzt nicht weiter motorrad oder fahrrad fahren.
 
Die Frage ist auch, worauf er krank geschrieben wurde. Kann der Hausarzt überhaupt eine Depression feststellen? Wenn in dem Code auf der AU z.B. steht, dass er Erkältet ist? Woher soll der AG wissen was er hat und ob er ihm in dem Gespräch die Wahrheit sagt?
 
Den Arbeitgeber geht in erster Instanz die Art der Krankheit überhaupt nichts an, er muss dem AN vertrauen. Daher steht auf dem gelben Schein für den AG auch kein Code drauf. Das wird erst jetzt interessant wenn sich das Gericht damit beschäftigt.
 
@Green Mamba
Ja ist klar. Dann kann sich also jeder auf ne Erkältung krank schreiben lassen und dann feiern gehen, weil es ja in wirklichkeit eine Depression ist, zumindest erzähle ich das meinem AG :lol:
 
Bei der Grundeinstellung kann ich verstehen, dass du ein Problem damit hast anderen zu vertrauen, ist nicht böse gemeint. :)
Welche Konsequenzen sowas dann im Ergebnis haben kann wird hier ja eindrucksvoll verdeutlicht. Aber in der Sache hast du grundsätzlich nicht unrecht.
 
@Green Mamba
Ich kenne halt genug Leute aus meiner alten Arbeitsstelle (~500 Mann) die regelmäßig krank feierten u.ä. und unser einer der keinen einzigen KH-Tag hat, schaut blöd aus der Wäsche und denkt sich immer nur, dass man zu ehrlich für diese Welt ist.
 
Wenn Du das ständig machst, wird das sicher auch das AG/AN-Vertrauensverhältnis irgendwann erschüttern. Vor dem Arbeitsgericht hat dieser Vorgang so wie beschrieben jedenfalls kaum eine Chance, dass es für den AG positiv ausgeht. Die Krankheit selbst geht den AG wie von GM korrekt geschrieben nichts an. Das Gericht wird bei einer Krankheit, die für die Krankschreibung ursächlich ist und deren Heilung durch einen Auftritt nicht behindert wird, keinen ausreichenden Grund für eine fristlose Kündigung sehen. Dazu kommt noch, dass der BR der Kündigung nicht zugestimmt hat.

Aber die anderen Stimmen sind auch korrekt. Nach so einer Sache ist zwar ein Anrecht auf eine Wiedereinstellung überaus wahrscheinlich, glücklich wird man dort als AN aber sicher nicht mehr. Ich würde aber die Kündigung schon aus Prinzip nicht akzeptieren. Das sieht im Lebenslauf nicht gut aus. ;)
 
deathscythemk2 schrieb:
@Rollensatz
Für dich mag es eine "Lappalie" sein, ich als AG würde genauso reagieren. Ich kann die Reaktion zu 100% nachvollziehen.

Du kannst eine fristlose Kündigung einer Person, die aufgrund einer Überlastung krankgeschrieben ist und während der Krankschreibung ihren Hobbys nachgegangen ist, zu 100 % nachvollziehen?

Krankschreiben bedeutet nicht, dass man sich ans Bett ketten muss, bis der Krankenschein abgelaufen ist.
 
GiGaKoPi

Wenn du es so ohne Kontext darstellst, klingt es natürlich wieder nach extrem fiesem Arbeitgeber. Es ist aber nun mal nicht alles so schwarz oder weiss. Definiere "Überlastung" und definiere "Hobbys", dann kann man gezielt antworten. So aber nicht.

Ich kann den AG auf der ein oder anderen Seite durchaus verstehehen.

Was ich schon alles an Mitarbeitern hatte, die den AG versuchten aufs Derbste zu verarschen. Aus ihrer Sicht natürlich immer der gemeine AG. Man hat doch nix Schlimmes gemacht. Allerdings sahen wir das dann meist etwas anders.

Wochenlang fehlen und dafür dann Pizza ausfahren oder im Friseursalon des Bruders mitarbeiten ist schon nicht mehr Hobby. Wobei im zweiten Fall der MA tatsächlich mit Hobby argumentierte.

Oder ein MA, der der Kollegin Bilder vom Snowboarden schickt, angeblich aber mit Sehnenscheidenentzündung krankgeschrieben ist. Argumentation "Ich arbeite ja nicht mit der Hand". Nachfrage bei anderen Snowboardern ergab, dass die Hände dann doch oft eingesetzt und dann sehr belastet werden. Konnten wir nicht beurteilen, aber da sich dann die Genesung sehr lange hinzog lag der Verdacht nahe, dass es stimmte.

Usw usw
 
Zuletzt bearbeitet:
Du kannst eine fristlose Kündigung einer Person, die aufgrund einer Überlastung krankgeschrieben ist und während der Krankschreibung ihren Hobbys nachgegangen ist, zu 100 % nachvollziehen?

es ware vermutlich ehrlicher gewesen den Arbeitgeber über die Erkrankung vorher zu informieren. Ich würde so etwas von einem Mitarbeiter oder Kollegen erwarten. Woher soll denn der AG die Krankengeschichte kennen?

Ich brauch ja dann auch keinen Urlaub mehr einreichen sondern hol mir einen Attest zwecks Burnout und ab gehts zum Ballermann! Yeah! Oh und den Urlaub kann ich mir dann ja auszahlen lassen... Dann ist der auch gleich bezahlt.
 
haunt schrieb:
es ware vermutlich ehrlicher gewesen den Arbeitgeber über die Erkrankung vorher zu informieren. Ich würde so etwas von einem Mitarbeiter oder Kollegen erwarten. Woher soll denn der AG die Krankengeschichte kennen?

Gar nicht, das geht den Arbeitgeber primär nichts an. Es gilt:

Sie sind nicht verpflichtet, Ihrem Arbeitgeber die Diagnose bei der Krankheitsmeldung anzugeben. Ausnahmen bestehen bei ansteckenden Krankheiten und Krankheiten, die durch Verschulden eines Dritten Ansprüche rechtfertigen

Quelle: http://www.arbeitsratgeber.com/krankmeldung-was-sie-wissen-sollten/

Dort steht auch, wie der Arbeitgeber sich richtig verhält, wenn er Zweifel an den Krankheitsumständen hat:

Hat der Arbeitgeber Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit, ist er berechtigt, über die Krankenkasse eine gutachtliche Stellungnahme des Medizinischen Dienstes einzuholen. Zweifel sind gerade dann angebracht, wenn der Arbeitnehmer besonders häufig am Wochenende erkrankt oder an bestimmten Wochentagen, wie Montag, Donnerstag oder Freitag. Die Zweifel müssen begründet sein

Quelle: s.o.

Die begründeten Zweifel ergeben sich aus der Facebook-Geschichte.

haunt schrieb:
Ich brauch ja dann auch keinen Urlaub mehr einreichen sondern hol mir einen Attest zwecks Burnout und ab gehts zum Ballermann!

Das ist ein schlechtes Beispiel, denn bei Erschöpfungszuständen ist Feiern nicht der Genesung zuträglich.

haunt schrieb:
Oh und den Urlaub kann ich mir dann ja auszahlen lassen...

Wieso sollte man sich den Urlaub auszahlen lassen? Was hat das mit dem Thema hier zu tun?
 
Wenn der Arzt Bettruhe verordnet hat, dann muss man sie auch einhalten.

Wenn aber keine Bettruhe verordnet ist, darf man überall hingehen, wo man möchte, und auch alle Dinge tun, die einer Genesung nicht im Wege stehen.

Hier z.B. ein Fall, wo ein krank geschriebener Arbeitnehmer einen Marathon mitgelaufen ist, und trotz ärztlichen Gutachtens, dass dies unbedenklich sei, dafür die fristlose Kündigung erhalten hat. Vor Gericht ist der Arbeitgeber aber damit nicht durchgekommen.
anwalt.de schrieb:
Jedenfalls genügt ein Arbeitgeber seiner Darlegungslast im Kündigungsschutzprozess zur Frage der Gefährdung der Genesung nicht, wenn er eine solche Gefährdung lediglich behauptet, obwohl eine die Gefährdung des Genesungsverlaufs ausschließende, ärztliche Stellungnahme des behandelnden Arztes vorliegt.

Die außerordentliche Kündigung sei daher jedenfalls unwirksam.

Für eine ordentliche verhaltensbedingte Kündigung sei das Verschulden des Arbeitnehmers bei der Pflichtverletzung erforderlich, an der es vorliegend jedenfalls fehlt, nachdem der erkrankte Arbeitnehmer vor der Teilnahme an den Marathonläufen seinen behandelnden Arzt konsultiert hat.
Entscheidend für die Wirksamkeit einer fristlosen Kündigung wird in deinem Fall also sein, ob du eine entsprechende ärztliche Bescheinigung vorlegen kannst.
Ob eine ordentliche Kündigung wirksam wäre, kommt möglicherweise darauf an, ob du vorher oder hinterher den Arzt gefragt hast...
 
Deliberation schrieb:
Gar nicht, das geht den Arbeitgeber primär nichts an. Es gilt:
Wieso sollte man sich den Urlaub auszahlen lassen? Was hat das mit dem Thema hier zu tun?

Primär geht es den Arbeitgeber nichts an, wenn man aber das Arbeitsverhältnis nicht zerstören will, gebietet es der gesunde Menschenverstand, dass man vielleicht so etwas kommuniziert.
Auf der einen Seite schreit man groß, dass der Arbeitgeber sich menschlich verhalten soll, auf der anderen Seite verhält man sich aber selbst nicht so. Gesetzlich ist man nicht verpflichtet, aber moralisch schon.

Meine Frau ist schwanger und die Geburt steht in 2 Monaten an. Es könnte sein, dass ich jetzt schnell mal ins Krankenhaus mit Ihr muss, bzw. unser 1. Sohn eine betreuung braucht. Dies habe ich mit meinen Vorgesetzten besprochen und geklärt - alles wunderbar.

Anderes Beispiel: Frau wird in der Probezeit schwanger und spricht nicht mit dem Arbeitgeber darüber, eventuell kann man das ja verheimlichen und "schafft" es über die Probezeit, oder aber die Probezeit wird nicht verlängert, sprich der Job ist futsch. Am Ende ist das Arbeitsverhältnis schief.

Und was das mit dem Urlaub auszahlen auf sich hat? Das war jetzt mal ein überspitzes Beispiel wie das auf andere Kollegen wirken kann, da je nachdem - zumindestens in meiner Stellung 30 Tage Urlaub schon manchmal nicht gehen. Dann wird ein Teil ausgezahlt. Kann mich dann ja 1-2 Wochen im Jahr krank schreiben lassen, fahre zur Genesung in den Urlaub und lasse mir 1-2 Wochen Urlaub auszahlen. Gesetztlich einwandfrei.
Kann das sogar munter bei Facebook posten - vielleicht noch den Tipp an die Kollegen weitergeben.

Fazit:
nur weil etwas erlaubt ist, muss man es nicht unbedingt auf biegen und brechen ausnutzen. Der TE schafft sich durch sein Verhalten noch eine Stresstelle, nämlich ein Arbeitsumfeld welches für die Genesung sicherlich auch nicht von Vorteil ist
 
Zuletzt bearbeitet:
florian. schrieb:
natürlich, ohne Facebook hätte nie jemand von seinem Auftritt erfahren.
wie denn auch?...


Von Facebook mag man halten was man will, aber Facebook ist sicher nicht der Auslöser der Situation

facebook ist doch net der grund.. hab ich auch nie geschrieben. es sind die ach so tollen freunde, die sich mit der zeit in die liste mogeln;)

fakt ist, der te hätte die probleme net wenn er auf soziale netzwerke verzichtet hätte- und darum gings mir.
das facebook und co auch ein gewinn sein kann steht auf einen anderen blatt papier.

leben heißt lernen und den umgang mit den neuen medien hat der te nun hoffentlich gelernt.
ist auch besser so um nach dem studium und dem richtigen job nicht in solch ein fettnäpfchen zu treten.
 
Zuletzt bearbeitet:
haunt schrieb:
Auf der einen Seite schreit man groß, dass der Arbeitgeber sich menschlich verhalten soll, auf der anderen Seite verhält man sich aber selbst nicht so. Gesetzlich ist man nicht verpflichtet, aber moralisch schon.

Nö, ich schreie z.B. nicht, dass der Arbeitgeber sich menschlich verhalten soll. Er soll sich lediglich an geltendes Arbeitsrecht halten.

haunt schrieb:
Meine Frau ist schwanger und die Geburt steht in 2 Monaten an. Es könnte sein...

Ein schlechtes Beispiel. Erstens ist Schwangerschaft keine Krankheit, zweitens gelten für Schwangerschaften andere Gesetze und drittens bist Du selbst nicht schwanger und hast deshalb keine Ansprüche der in Dir geäußerten Art. Ergo ist es keine Frage, ob Du mit Deinem Arbeitgeber redest. Wenn er Dir entgegenkommen soll (und nichts anderes ist Deine Regelung), musst Du mit ihm reden.

haunt schrieb:
Anderes Beispiel: Frau wird in der Probezeit schwanger und spricht nicht mit dem Arbeitgeber darüber, eventuell kann man das ja verheimlichen und "schafft" es über die Probezeit, ...

Und noch ein schlechtes Beispiel. Für Schwangere gelten wie gesagt andere Gesetze, im Genauen das Mutterschutzgesetz. Dies enthält einen Kündigungschutz, der auch für die Probezeit gilt. Es wäre also dämlich, den Arbeitgeber nicht über die Schwangerschaft zu informieren, da der Kündigungsschutz nur greift, wenn der Arbeitgeber über die Schwangerschaft informiert ist.

haunt schrieb:
Und was das mit dem Urlaub auszahlen auf sich hat? Das war jetzt mal ein überspitzes Beispiel wie das auf andere Kollegen wirken kann, da je nachdem - zumindestens in meiner Stellung 30 Tage Urlaub schon manchmal nicht gehen. Dann wird ein Teil ausgezahlt. Kann mich dann ja 1-2 Wochen im Jahr krank schreiben lassen, fahre zur Genesung in den Urlaub und lasse mir 1-2 Wochen Urlaub auszahlen. ... - vielleicht noch den Tipp an die Kollegen weitergeben.

Das ist kein Tipp, das ist geltendes Recht. Für Dich als findigen Arbeitnehmer mit dem Hang zur individuellen Urlaubsgestaltung hat das zwei Haken:

1. Wenn Du in Deiner Stellung gar keine 30 Tage Urlaub nehmen kannst, wie willst Du dann den "Krankheitsurlaub" nehmen?
2. Für so einen Auslandsaufenthalt während der Krankschreibung brauchst Du laut Sozialgesetzbuch ein Attest des behandelnden Arztes, eine Freigabe durch die Krankenkasse und Du musst Deinen Arbeitgeber informieren, da er die Lohnfortzahlung gewährleistet. Als dauerhaftes Modell oder gar "Tipp" eignet sich dieses Verfahren deshalb nicht.

haunt schrieb:
nur weil etwas erlaubt ist, muss man es nicht unbedingt auf biegen und brechen ausnutzen. Der TE schafft sich durch sein Verhalten noch eine Stresstelle, nämlich ein Arbeitsumfeld welches für die Genesung sicherlich auch nicht von Vorteil ist

Naja, solange er nicht genesen ist, muss er an diese "Stressstelle" ja gar nicht gehen. ;)

Im Ernst: hier wurde nichts auf "biegen und brechen" ausgenutzt. Der TO hat sich völlig normal verhalten, ihm ist anhand der Erzählung nichts vorzuwerfen.
 
Also ich würde einem Fachanwalt nehmen. Da Sossenbinder Geringverdiener sein sollte wird er wohl auch einen Antrag auf Gerichtkostenbeihilfe stellen können. Dann kostet ihm der ganze Spaß auch nichts.
Wenn der Anwalt meint dass der AN im Recht ist, dann kann es auch ganz gut sein, dass das ganze in einem Vergleich endet. Der AG hat ja meist kein Interesse daran das ganze bis vor Gericht Gründe zu fechten.

So sind jedenfalls meine Erfahrungen in einem ähnlichen gelagerten persönlichen Fall gewesen.
 
Wieso sollte es einen Vergleich geben, weil der Anwalt irgendeiner Meinung ist? Und eine Kündigungsschutzklage sollte auf jeden Fall vorgenommen werden. Denn ein Vergleich sollte ausschließlich zusammen mit dem Gericht im Rahmen der Kündigungsschutzklage erfolgen. Sonst könnte das für den AN teuer werden (z.B. bezüglich der Leistungen durch die Arbeitsagentur).
 
Zurück
Oben