Arbeitgeber will Kündigung aussprechen wegen Post auf Facebook! Suche Rat

Der Anwalt wird wohl sagen können ob es Fakt ist, ob man bei einer AU Musik spielen darf oder nicht.
Und da der Anwalt der Gegenseite ebenfalls dieses Fachwissen haben wird, bezweifelte ich, dass das ganze bis zuletzt ausgefochten werden muß.

"Meint" war da ehr nicht so eine passende Bezeichnung.
 
Das denke ich nicht.

Da wir in Deutschland keine Präzedenzrechtsprechung haben, wird die Faktenlage darüber entscheiden, wie gut die Klagechancen sind. Der wesentliche Aspekt ist dabei nicht die Einschätzung der Rechtsanwälte, sondern das Gutachten des Arztes, die Stellungnahme des Betriebsrates und die restliche Beweislage. Schließlich geht es im Endeffekt nur darum, dass der Grund für die fristlose Kündigung angefochten wird. Im Laufe des Verfahrens ist es dann üblich, dass die AG-Seite immer wieder verschiedene Abfindungsangebote macht oder dem AN die Arbeitsstelle wieder nach Rücknahme der Kündigung anbietet. Das sind dann aber alles Teile des Verfahrens, weshalb solche Vereinbarungen vor dem Gericht und nicht zwischen den Parteien erklärt werden. Die Anwälte sind hier nur Erfüllungsgehilfen, sie tragen Argumente vor. Rechtliche Entscheidungen, z.B. ob die Faktenlage für eine fristlose Kündigung ausreicht, obliegen dem Arbeitsgericht aus Richter und Beisitzer.
 
Der Arbeitgeber muss im Streitfall das genaue Fehlverhalten des Arbeitnehmers mit Ort, Datum und Dauer darlegen und nachweisen sowie zusätzlich beweisen, dass dieses Fehlverhalten des Arbeitnehmers geeignet ist, den Genesungsprozess zu verzögern.

Im Prozessfall kann auch der behandelnde Arzt oder medizinischer Sachverständiger befragt werden, ob das Verhalten des Arbeitnehmers geeignet war, den Krankenstand zu verlängern.

Nach meiner Einschätzung glaube ich kaum, dass der Arbeitgeber das beweisen kann. Gerade bei Depressionen ist doch ein Auftritt eher fördernd für den Heilungsprozess.
 
"Fakt ist,..."

...so wurde schon auf der ersten Threadseite ein Satz begonnen von Leuten ohne Ahnung. In den letzten 4 Seiten wurde vieles Richtiges und vieles Falsches gesagt. Um mal wieder etwas konkreter zu werden hier der Schlachtplan:

Egal was kommt, ob mit oder ohne Anwalt, ob kampfeslustig oder gerade träge: Du MUSST Kündigungsschutzklage erheben!!!

Hier gibt es Formelles und Taktisches zu beachten. Das Formelle ist die Basis und nicht sonderlich kompliziert:

Formal musst Du schriftlich innerhalb von 3 Wochen Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht erheben. Wenn ich Dich richtig verstanden habe beim Arbeitsgericht Kiel (nicht Landesarbeitgericht und schon gar nicht Bundesarbeitsgericht, aber auch nicht Amtsgericht!). Die Klage wird eingereicht, indem Du sie vor Ort abgibst oder in den dortigen Fristenbriefkasten einschmeißt. So einen Fristenbriefkasten hat jedes Gericht - meist direkt an der Eingangstür.

Die Klage selbst ist ein simpler Vordruck. Euer ArbG in Kiel bietet den wohl derzeit nicht an, mein ArbG Wiesbaden aber schon und ist 1:1 anwendbar --> Link zum Klagevordruck

Die Checkboxen sind mE. selbsterklärend: hat Dir Dein AG allein "außerordentlich" bzw. "fristlos" gekündigt, kreuzst Du unter "1." die oberen zwei der vier Kästchen an. Hat Dir Dein AG zusätzlich zu der außerordentlichen/fristlosen Kündigung auch noch "ordentlich", also quasi "mit Frist" gekündigt, dann machst Du unter "1." im vierten Kästchen (das unterste) ein Kreuz. Letztere Kombi-Kündigung erkennst Du typischerweise, wenn in der Kündigung die Worte "hilfsweise" oder "vorsorglich" oder eben "ordentlich" gefallen sind.

Das war's schon! Nach Einreichung der Klage (nochmal: bis 17.07. muss sie in den Briefkasten geworfen worden sein) hast Du Dir erstmal Luft verschafft und die schwierigste Aufgabe erfüllt. Bei allem weiteren wirst Du abgeholt, dh. Dir wird mitgeteilt, wann Du zum frühen mündlichen Termin kommen sollst. Das ist aber KEIN STRAFPROZESS, also alles easy und entspannt. Die Richter sind nett - aber neutral - und werden Dich nicht ins Kreuzverhör nehmen. Erst Recht nicht, wenn der Grund Deiner AU bekannt ist. Möglicherweise wirst Du irgendwann gebeten, den Arzt von der Schweigepflicht zu entbinden.

Zur Taktik Folgendes vorab: hier verlasse ich den Anspruch auf Richtigkeit, den ich mir oben unter "Formales" noch zugestehe. Ab hier also mit viel Vorsicht und vorbehaltlich einem FETTEN DISCLAIMER, dass ich total daneben liege. Wie auch immer:

[DISCLAIMER]

Erkundige Dich, aber ich glaube nicht, dass Du Anspruch auf PKH hast. Ist auch nicht wild, weil Du überhaupt keinen Anwalt benötigst und einfach das og. Formular ausfüllst und fristgemäß einreichst. Deine Klage hat mMn. ganz klar Erfolg (..und selbst wenn nicht - vor Arbeitsgerichten muss die unterliegende Partei eben nicht den Anwalt der anderen Partei bezahlen, sodass im absoluten worst case (Wahrscheinlichkeit P = 0,05) nur ein bisschen Prozesskosten zu tragen sind, also ca. 150,- EUR max (ultra worst case!). Wenn Du doch PKH bekommst, um so besser.

Unabhängig davon kannst Du natürlich auch so mal den einen oder anderen Fachanwalt für Arbeitsrecht anrufen und fragen, wie hoch sein Honorar ist usw. Das könnte ggf. dann nochmal interessant werden, wenn ihr mit einer einstweiligen Verfügung (individueller "Weiterbeschäftigungsanspruch") bissi Druck auf den AG ausüben wollt. Das wird häufig gemacht, um die Vergleichsbereitschaft des AG zu fördern, also die Abfindungshöhe nach oben zu treiben. ;)

Hier könnte der WBA aber ins Leere laufen, weil Du ohnehin kzH. bist (10 Tage rum?) bzw. seit 27.07. untätig bliebst. Also wenn (individualrechtlicher) WBA dann morgen früh Anwalt! Brauchst Du aber aus meiner Sicht nicht zwingend, zumal das eher ein Instrument für Vollzeitmitarbeiter ist.

Die Taktik ist nur Kür, die aber ggf. den Pflichtteil modifiziert. Wenn Du nur den Pflichtteil machst, reicht das auch.

[/DISCLAIMER]
 
Zuletzt bearbeitet:
Guter Beitrag!

Anzumerken wäre noch folgendes:

Zum Weiterbeschäftigungsanspruch: widerspreche nachweislich der Kündigung bei Deinem AG und biete Deine Arbeitskraft weiterhin an. Das kann hilfreich sein, wenn es um Lohnfortzahlung und die Frage nach Wiedereinstellung geht. Und nicht in Urlaub gehen, o.ä. Du musst bis zum Ende der Kündigungsschutzklage dem AG mit Deiner Arbeitskraft zur Verfügung stehen. Selbst, wenn der die nicht haben will.

Zur einstweiligen Verfügung: die wird meist relevant, wenn Du weiterhin freigestellt bist, aber Anspruch auf Weiterbeschäftigung gestellt und damit einen Anspruch auf Lohnfortzahlung hast. Ich halte persönlich NICHTS von so einer einstweiligen Verfügung. Für eine kurzfristige Verbesserung des persönlichen Einkommensverhältnisses bringt es nichts, weil die Gegenseite dem erstmal widersprechen wird. Daraus kann sich im Ernstfall ein weiterer Prozess ergeben, der dem AN sprichwörtlich das Geld aus der Tasche zieht und wie gesagt nichts bringt. Sollte die Hauptsache positiv entschieden worden sein, hast Du ohnehin Anspruch auf den Lohn seit der ausgesprochenen Kündigung.

Zum Thema Honorar eines Anwalts für Arbeitsrecht: da brauchst Du nicht anzurufen, denn die Kosten einer Kündigungsschutzklage sind zum Schutze des AN im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz genau festgelegt:

http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Kuendigungsschutzklage.html#tocitem17

Es gibt im Netz auch Rechner, mit denen man sich das ausrechnen kann. Das muss man individuell machen, denn der vom Gericht festgelegte Streitwert ist für die Kosten relevant.
 
Uiuiuiui, hier ist ja was los :)

Zum aktuellen Stand:
Mein Arzt ist erst Donnerstag wieder anzutreffen. D.h. ich muss bis dahin warten bevor ich überhaupt irgendwas in die Wege leiten kann. Ich möchte nämlich erst um den Rückhalt meines Arztes wissen, bevor ich oben genannte Schritte einleite
 
deathscythemk2 schrieb:
Mag sein, dass ich mit meiner Meinung auf verlorenem Posten hier stehe,

Tust du nicht, ich bin hier ganz deiner Meinung. Krank sein und dann Party machen mit der Begründung, man selbst wisse ja, dass es die Genesung fördert ist einfach lächerlich. Demnächst kommen noch welche und fahren bei AU eine Woche an den Ballermann zum saufen, weil es ja ihrer Genesung dient.:freak:
Ergänzung ()

nik_ schrieb:
theoretisch und auch praktisch kann ein AN bei einer krankschreibung all jenes tun, was seiner genesung hilft.

Aber was das ist legt garantiert nicht der AN selbst fest.
Ergänzung ()

Deliberation schrieb:
Das Gericht wird bei einer Krankheit, die für die Krankschreibung ursächlich ist und deren Heilung durch einen Auftritt nicht behindert wird, keinen ausreichenden Grund für eine fristlose Kündigung sehen.

Das Gericht wird hierzu dann sicher medizinische Experten zu Rate ziehen und sich nicht auf die Aussage des Arbeitnehmers stützen.
Ergänzung ()

haunt schrieb:
Ich brauch ja dann auch keinen Urlaub mehr einreichen sondern hol mir einen Attest zwecks Burnout und ab gehts zum Ballermann! Yeah!

Oh, zwei Schlaue - ein Gedanke. :D Hatte den Thread noch nicht bis hierhin gelesen.
 
Der Thread war mir zu ausgedehnt, um alles am Stück zu lesen. Aber immerhin weiß ich jetzt, das ich mit meiner Laienmeinung nicht ganz daneben liege.;)
 
Die Begründung ist, dass ein musikalischer Auftritt meinen Genesungsprozess behindert

Dein ehem. AG hat medizinische / psychologische Kenntnisse um das beurteilen zu können?
Da Stress dein Problem ist und Dir dein Arzt empfohlen hat Dinge zu tun die Dir Spaß machen,ist das was anderes als wenn Du mit einer Sehnenscheidenentzündung Gitarre spielst.
Ich finde dein ehemaliger AG bewegt sich argumentativ auf sehr dünnem Eis.Dein Arzt oder ein medizinisches Gutachten + Fachanwalt sollten Dir in der Sache wohl weiterhelfen können.

Facebook hin oder her,aber strategisch klug war das nicht.Um eben genau so etwas zu vermeiden hätte ich das gar nicht gepostet.Safety First!
Und solche petzenden Arbeitskollegen sind dann in der " Freundesliste ",die selbst wohl kaum wussten weswegen Du überhaupt Arbeitsunfähig bist.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Also um das nochmal klarzustellen: Ich war nicht feiern. Ganz im Gegenteil. Ich wohne ziemlich zentral und die Kieler Woche ist recht laut. Ich habe mich da komplett von ferngehalten, bis auf den Auftritt mit der Band.
Ich habe auf diesem Auftritt keinen Alkohol getrunken, bin da nicht durchgedreht und habe da auch keine Eskapaden gefeiert!

Ich musste lediglich dahin, mein Instrument hinstellen und loslegen.
Alleine den Auftritt kurz vor knapp noch abzusagen, für Ersatz zu sorgen und das alles mit dem Veranstalter zu regeln wäre mit Sicherheit mehr Stress gewesen, als sich da für 45 Minuten hinzustellen.

Ich mache mit der Band schon seit 16 Jahren zusammen Musik. Ebenso lange sind einige Fans dabei, die ich meistens nur einmal im Jahr zu diesem Gig sehe. Alleine mit denen danach noch ein kurzes "Pläuschchen" zu halten war total super. Und danach bin ich ja auch nach Hause und habe mir dann im Bett den Gig im regionalen TV angeschaut.
Das war eine total entspannte und stressfreie Nummer.

Und zu der Facebook-Geschichte nochmal:
Da noch auf einen Kommentar zu antworten war bestimmt nicht so der Hit, aber selbst wenn ich das nicht gemacht hätte, wäre die ganze Nummer nicht zu verhindern gewesen. Ich wurde ja auf mehreren Bildern verlinkt und jeder konnte das sehen.
Unglücklich gelaufen ist es trotzdem. Auch wenn ich mir immernoch keiner Schuld bewusst bin.

Ich kann das aber auch aus AG-Sicht verstehen. Und er hat es ja auch begründet. Er dachte ich habe mich mit einer Grippe o.Ä. krankgemeldet und bin dann auf die Kieler Woche und habe dort gefeiert. So wurde das dort verstanden und so wurde ich damit auch konfrontiert.
Dem war ja nicht so und ich habe das klargestellt, worauf hin sich der Betriebsrat ja auch gegen die Kündigung ausgesprochen hat.
Die fristlose Kündigung kam nun aber trotzdem.

Ich danke euch allen auf jeden Fall schon mal bis hier hin für eure rege Beteiligung und die vielen Meinungen. Sobald ich Donnerstag vom Arzt mehr weiß, melde ich mich hier wieder
 
ich komme aus Kiel, studiere und habe einen Nebenjob mit ca. 8-10 Stunden die Woche.
Wegen hohem Druck im Studium, Eltern trennten sich und weiterer starker seelischer Belastung ging ich zum Arzt.
Ich habe Schlafprobleme, Panikattacken,Zucken und Flimmern in den Augen und komme nur schwer zur Ruhe.
Mein Arzt verschrieb mir ein Mittel zur Entspannung, ein Antidepressivum und sagte mir ich solle Dinge tun, die mir gut tun. Außerdem schrieb er mich für 10 Tage (bis zu meinen Prüfungen krank).

Das sagt schon einiges aus.
Frau Merkel und viele Kapitalfaschisten würden im selbst propagierten Wachstumssmarkt eher dazu raten Methamphetamin zu nehmen um eine 100 Std. ableisten zu können.
Mit den oben genannten Symptomen ist nicht zu spaßen. Panikattacken und Schlafprobleme können ohne Behandlung und Lebensumstellung chronisch werden und bis zur Erwerbslosenrente führen. Von langfrstiger Medikamentation ist abzusehen um nicht eine chronische Abhängigkeit mit den bekannten Nebenwirkungen von Antidepressiva zu fördern.

Wenn der Arzt aus seiner Sicht dich bis zu den Prüfungen krankgeschrieben hat, dann ist es gut so. Eigentlich hätte dich dein AG um deiner Studiumsziele von der Arbeit freistellen sollen, wenn er sich der Verantwortung um eine gute Ausbildung und Abschluss bewusst wäre. Wie vor einem Marathonlauf, braucht es neben der Zeit intensiver Vorbereitung eine Phase der Erholung mit mentaler Vorebreitung auf den Lauf und in deinem Fall auf die Prüfungen.

Das Hobby als gesunder Gegenpol zur Arbeit ist wichtig. Bricht es weg oder verliert seinen Spaß, dann ist es ein kritisches Alarmzeichen. Hier sogar im sozialen Bereich.

Eine Krankschreibung ist in dem Fall korrekt. Urlaub dient der kompletten Enstpannung und Erholung eines gesunden Menschen von der Arbeit. Wieviele Menschen gibt es, die im Urlaub das Firmen Mobiltelefon dabei haben und für den Chef auf Abruf erreichbar sein müssen? Das ist kein Urlaub und macht selbst irgendwann krank.

Hier müssen klar Prioritäten gesetzt werden um Lebensbelastungen zu senken.
Machst du den Job, weil du das Geld benötigst oder weil du dein Einkommen wesentlich aufbessern willst?
Hat der Job was mit deiner Lehrrichtung zu tun?

All das kann sich nämlich neben zusätzlichen privaten Problemen auf deine Gesundheit auswirken, wenn du tatsächlich über die Runden kommen musst, weil das Bafög nicht reicht.
Wenn nicht, dann sei froh über die für deine Genesung zeitlich gut gefallene Kündigung, damit du nicht zum Wrack wirst, weil du dein Probleme und Belastungen ständig aufschiebst, statt aufzuarbeiten. Lerne dein Kräfte richtig einzuteilen.

Ein Arbeitgeber, der unfähig ist mit seinen Arbeitnehmern zu kommunizieren, weil er glaubt, bei einem AU Schein handle es sich um eine Grippe oder andere körperliche Krankheiten, der wird ebenso wenig der Kommunikation mit seinen Kunden gerecht. Das Produkt, was er dem Kunden bietet, wird wohl selbst nicht oft kundengerecht sein.

Studierende sollten trotzdem nur in ihrem Fachgebiet praktisch arbeiten und das Studium als tiefer eingehende Ausbildung angesehen werden. Wer arbeitet als Student den Lehrstoff wirklich hintergründig auf und hinterfragt, was er da vermittelt bekommt?

Ich halte nichts von Studierenden als Pizzafahrer, Callcentermitarbeiter, Picker und Kellner. Viele üben den Job nicht gewissenhaft aus, wodurch auch die Studienziele leiden. Vor Allem wenn es sich um Berufe handelt, die eine grundlegende Berufsausblidung voraussetzen und nicht den Anforderungen für ein Studium entsprechen. Die Arbeitgeber tun sich hier und auch keinen Gefallen dem Kunden gegenüber. Ich sehe das in so manch Supermarkt. Ein Großteil der Studierenden als Aushilfe bringen es einfach nicht und ein gut ausgebildeter Fachverkäufer ist einfach nicht zu ersetzen. Dem Studierenden sollte daher genug staatliche, solidarische Einkommenshilfe für eine solide Ausbildung im Studium gewährt werden.

Arbeitgeber, Arbeitgeber und Arbeitnehemerverbände, Gerichte und Politiker, die das nicht nachvollziehen können, üben ihren Job nicht im Sinne der Menschen aus und verstehen ebenso wenig die fachlichen Kompetenzbildungen in Arbeit und Ausbildung, die sie ja so oft fördern, aber nicht fördern wollen.

Man sieht auch die Problematik im Thema. An oberer Stelle sollte der Mensch stehen. Kann hier jemand glaubhaft vermitteln, das ein aufreibender Gerichtsstreit in dem Gesundheitszustand förderlich ist?
In den Fall wäre es eine Zusatzbelastung ohne die vorangegangenen Symptome zu behandeln. Selbst wenn man gewinnt, was will man mit dem Arbeitgeber anfangen, wo der Betriebsrat sich doch nicht durchsetzen kann.
 
Das wesentlich ist ja bereits gesagt. Ich will nur noch ergänzen das du auf JEDE Kündigung die du erhältst reagieren musst. Als ich in der Position war das man mir gekündigt hat habe ich insgesamt 8 Kündigungsschreiben erhalten. Alle im Detail etwas unterschiedlich und man könnte vom Verlauf davon ausgehen das es nur Ergänzungen oder formelle Änderungen waren. Da war z.B. noch eine weitere Unterschrift vorhanden, oder ein Feld für die Kenntnisnahme da. Wichtig ist , nichts unterschreiben aber wirklich überhaupt nichts und die Klage für jeden Wisch den du vielleicht bekommst fristgemäss erweitern. Sobald du das bei einen Schreiben nicht machst gilt die Kündigung als akzeptiert.
 
@ der Nachbar und Deliberation:

Ich habe eine Depression, arbeite bei einer Firma die mich eh loswerden möchte und habe auch noch privaten Stress.
Daraufhin mache ich eine strategisch äußerst unglückliche Entscheidung und poste mich "feiernd" ( war ein Auftritt, aber kommt schon so rüber wenn man nur den Facebook Eintrag sieht )

Ein Arbeitgeber, der unfähig ist mit seinen Arbeitnehmern zu kommunizieren

Aha? Ich glaube das war eher andersherum oder?

Die "petzenden" Kollegen kann ich auch verstehen. Vielleicht haben sie durch den Ausfall von Sossenbinder ja selbst einen erheblichen Mehraufwand.

Quelle - etwas älter

– Der Mitarbeiter wird während der angeblichen Erkrankung bei einer Tätigkeit beobachtet, die von einem Kranken nicht erwartet wird, etwa Mithilfe auf der Baustelle des Nachbarn, übermäßiger Alkohol- und Nikotingenuss auf nächtelangem Kneipenbummel.

Aber: Krankheit und Arbeitsunfähigkeit sind nicht gleichbedeutend mit Bettlägerigkeit oder häuslicher Ruhe! Allein aus einem Spaziergang, dem Einkaufen, einem Kinobesuch oder sogar einer körperlichen Anstrengung beim Sport können ohne weitere Umstände keine Schlüsse über das Vortäuschen einer Arbeitsunfähigkeit gezogen werden, auch wenn Arbeitgeber dieses Verhalten als unpassend empfinden mag. Erst ein genesungswidriges Verhalten ist pflichtwidrig. Was im Einzelfall genesungswidrig ist, hängt von der Art der Erkrankung ab.

Ob sich in diesem Falle AG oder AN auf dünnem Eis bewegt entscheidet vermutlich das Amtsgericht. Je nachdem wieso das AN Verhältnis angespannt ist würde ich die Entscheidung von Justicia sehen.

Ich würde den AG fragen ob eine Kündigung in Ordnung wäre und mir eine Stelle suchen, die mir a) Spaß macht und b) nicht so vorbelastet ist.
Ich glaube nicht, dass das Verhätlnis in diesem Falle zwischen AG und AN der Behandlung der Depression fröderlich ist.
 
der Behandlung der Depression fröderlich ist.
...und schon wieder......der Arzt hat nicht von einer Depression gesprochen laut dem TE!

Hier müssen klar Prioritäten gesetzt werden um Lebensbelastungen zu senken.
Ja, ein paar Stunden weniger arbeiten könnte hilfreiche sein - evtl. ist es aber auch die Musik und der Zwang der hier offensichtlich vorherrscht!
Alleine den Auftritt kurz vor knapp noch abzusagen, für Ersatz zu sorgen und das alles mit dem Veranstalter zu regeln wäre mit Sicherheit mehr Stress gewesen, als sich da für 45 Minuten hinzustellen.
Wäre nicht der erste, der wegen eine zu regen Spaßauslegung (evtl. gibts ja noch andere Hobbies?) zu erschöpft für den Job ist!
Zum letzten Satz, ich weiß nicht ob es so ist, aber es könnte ja sein - daher ist eine reine Argumentation in eine Richtung vermutlich nicht richtig!
 
Ich kann beide Seiten verstehen. Etwas mehr den AG. Es ging ja wohl mehr um eine Art "Burn-Out" und nicht um Depressionen, wenn ich richtig gelesen habe ?

Wenn Musik dem entgegen wirkt, sollte man es ev. auch tun, aber sicher nicht in der Öffentlichkeit. Irgendwie ist das ein wenig "einfach" gedacht, dass danach nichts kommt. Sicher muss er nicht das Bett hüten, warten bis der gelbe Schein abläuft oder sonst was.
Würde mir trotzdem nicht im Traum einfallen, so eine "Show" abzuliefern. Ich gehe ja schon mit Bauchschmerzen einkaufen, es könnte mich ja wer sehen. Immerhin muss ich bei jedem Verlassen des Wohnortes meinen Arbeitgeber unterrichten. Macht zwar kaum einer...wäre dann aber ein Abmahnungsgrund, weil "vertraglich" festgelegt.
Und wer Musik machen kann...sorry, der kann auch arbeiten. Bei Überlastung/Burnouts werden eigentlich andere Dinge empfohlen..ohne Öffentlichkeit.

Und das dann Fotos bei Facebook auftauchen..besser gehts echt nicht mehr. Gut, dass ich mit diesem Blödsinn nichts am Hut habe.
 
TheWalkingDead schrieb:
Und wer Musik machen kann...sorry, der kann auch arbeiten.

Ginge es hier um die Leistungsfähigkeit einer Maschine, würde ich Dir zustimmen. Psychologische Erkrankungen wie z.B. Erschöpfungszustände funktionieren etwas komplexer.

TheWalkingDead schrieb:
Bei Überlastung/Burnouts werden eigentlich andere Dinge empfohlen..ohne Öffentlichkeit.

Im Gegenteil! Der Burnout-Patient will nicht raus, sondern ist erschöpft und will gar nichts unternehmen. Deshalb ist es für den Partner ja auch so schwierig. Man hat einen völlig fertigen Partner zuhause auf dem Sofa herumliegen und muss diesen gegen seinen Willen zu Aktivitäten zerren. Und weil es ein psychisch sehr belastendes Syndrom ist, helfen gerade Aktivitäten, die das seelische Wohlbefinden stärken. Dazu gehören in erster Linie Unternehmungen mit Famillie und Freunden sowie die Beschäftigung mit Hobbys.

Hier mal eine ganz gute Übersicht für die erste Beschäftigung mit dem Thema:

http://www.apotheken-umschau.de/burnout
 
Ich kann ebenfalls beide Seiten verstehen, bin aber dann unter'm Strich auch eher beim AG. Musizieren ist sicherlich ein Hobby das die Laune steigert, Spaß macht und einfach gut tut. Aber die Ausübung in einem derart professionellen Umfeld (die Kieler Woche ist ja nun wahrlich keine kleine Veranstaltung im Bekanntenkreis), die dann womöglich noch Einkommen generiert, ist dann doch schon arg über's Ziel hinausgeschossen. Zumindest würde ich mich in solch einem Fall nicht wundern, wenn der AG damit nicht allzu glücklich ist...
 
Achso:
Geld habe ich für den Auftritt übrigens nicht bekommen.
 
...und schon wieder......der Arzt hat nicht von einer Depression gesprochen laut dem TE!
stimmt. Vermutlich hat er den TE auf eine Grippe krank geschrieben und damit ist die Kündigung Rechtens.
Da die Krankmeldung schon beim AG eingegangen ist, wars das wohl.
 
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