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News Steam: Keine Entschädigung mehr für Betrugsopfer

Game Michi schrieb:
So einfach ist das allerdings nicht.
Erfahrungen haben offengelegt, dass der Support schon eine starke Beweislast brauch, um die Gegenstände wiederherzustellen.
Dem Betrüger werden die Gegenstände nicht "weggenommen", da diese bereits in weiterem Umlauf sein können. Alleine dem Opfer wurde in der Vergangenheit ein Duplikat der Inhalte wiederhergestellt.

Die Unwissenden hier im Forum sollten sich nicht ausschließlich auf den "Trade Window", der auch in der News zu finden ist fokussieren.
Es gibt einige gemeine Betrugsmaschen, die sorgfältig auf der VideoTube zu finden sind.


Leider doch recht einfach gewesen, in meiner Steam Freundesliste sind einige die gemeinsam so ihre Items verdoppelt haben, mit mehreren Accounts die Items immer weiter und weiter getradet haben bis Steam sie nicht mehr verfolgt sondern einfach verdoppelt hatte...

Das Steam dem nicht lang zusehen kann war klar, trotzdem gibt es einen haken:
All die Scams die über Trojaner funktionieren, weil sie so Steam- und eMail-Daten abfischen, werden jetzt nicht mehr rückgängig gemacht werden. Da kann man noch so sehr auf das eine Trading-Fenster verweisen...

Die Mail-Bestätigung ist nutzlos, es sollte ein SMS-Tan Verfahren eingeführt werden. Bei Accounts und Inventaren von manchmal mehreren tausend Euro Wert, manchmal gar einzelne Items die so teuer sind, ist das durchaus vertretbar.

Ein Bekannter von mir wurde um seine Dota Items gebracht, mehrere hundert Euro Schaden. Er ist ein sehr vorsichtiger Mensch, treibt sich nicht auf dubiosen Handelsseiten herum, tradet nicht, klickt nicht irgendwelche Links. Sein Rechner war nach dem Scam scheinbar Virenfrei. Trotzdem muss der Scammer zugriff auf Account und Mail-Daten gehabt haben. Der Support hat alles erstattet, trotzdem ist bis heute unklar wie jemand an die Daten kam.
 
Zuletzt bearbeitet:
Lemiiker schrieb:
Wo hast du denn die Falschinfo her? Wenn du im wahren Leben eine Hehlerware kaufst, auch wenn du nichts davon wusstest, dann beschlagnahmt die Polizei den Gegenstand. Kaufst du ein gestohlenes Handy bei Ebay und die Polizei findet es bei dir, dann wird dir das ohne Entschädigung abgenommen. Dir bleibt nur den Verkäufer zu verklagen auf Rückerstattung des Kaufpreises.

Anmerkung: Im österreichischen Recht ist es zumindest so, nach kurzem googlen kommt es mir so vor, als ob das in D anders aussieht. Spielt aber keine Rolle, Valve müsste in dem Fall in jedem Staat prüfen was gilt -> machen sie sicher nicht.

Grundlage: http://www.rechteinfach.at/rechtslexikon/gutglaeubiger-eigentumserwerb-193.html

Das Handy wird dir vermutlich abgenommen weil Beweismittel usw. aber wem es gehört ist damit nicht geklärt.

Gibt lustige Fälle von Autos usw. wems interessiert: http://www.vielfliegertreff.de/besitz-eigentum/65554-wem-gehoert-gestohlenes-auto.html

Schverhalt ist natürlich etwas ander gelagert bei Valve, aber weil hier ebay angesprochen wurde passt das schon ;)
 
Lustig wie jede Seite diese Meldung von jeder anderen abschreibt. Dumm nur, dass es absolut nichts neues ist. Diese Policy hatte Valve auch schon etwa im Jahr 2011: https://web.archive.org/web/2011101...powered.com/kb_article.php?ref=9958-MJDG-3003

Valve hat mittlerweile auf der Seite die ihr selbst verlinkt habt (!) eine Noitz hinzugefügt, dass diese Policy seit 2010 existiert und sich nichts geändert hat:

Note:

This is the same item policy that Steam has used since the economy's release in 2010.



Journalism is hard.
 
Fetty88 schrieb:
Leider doch recht einfach gewesen, in meiner Steam Freundesliste sind einige die gemeinsam so ihre Items verdoppelt haben, mit mehreren Accounts die Items immer weiter und weiter getradet haben bis Steam sie nicht mehr verfolgt sondern einfach verdoppelt hatte...

Nun ja, über die Zeit hinweg hat sich das natürlich auch zugespitzt.
Deinen restlichen Ausführungen muss/kann man wohl beipflichten. Diese ganze Itemgeschichte hat sich enorm entwickelt, leider auch zum schlechten.
 
Klar, wo was zu holen ist sind die Betrüger nicht weit. Daran hat Valve keine Schuld, auch nicht an der (leider oft vorhandenen) Dummheit oder Sorglosigkeit der Nutzer. Wohl aber hätten sie bereits besser darauf reagieren können als "nur" eine zusätzliche Mailbestätigung...
Aber was nicht ist... So wie sich Dota und CS:GO entwickeln, und somit auch der gesamte Markt für Ingame-Gegenstände, wird Valve an weiteren Sicherheitsmaßnahmen nicht vorbei kommen, sonst wird Steam für viele zur großen Enttäuschung.
 
Diese Blase aus nutzlosen Digital-Gegenständen wird sowieso irgendwann einfach blatzen. Genauso wie mit den Tulpen anno dazumal.
 
Spätestens wenn das Spiel für das die Gegenstände sind keiner mehr spielt oder einen Nachfolger bekommt :D Aber das ist alles Sache der Nutzer was sie in solche Items hinein interpretieren^^
 
hallo7 schrieb:
Anmerkung: Im österreichischen Recht ist es zumindest so, nach kurzem googlen kommt es mir so vor, als ob das in D anders aussieht. Spielt aber keine Rolle, Valve müsste in dem Fall in jedem Staat prüfen was gilt -> machen sie sicher nicht.

Schverhalt ist natürlich etwas ander gelagert bei Valve, aber weil hier ebay angesprochen wurde passt das schon ;)

Dann seid ihr in Österreich im Vorteil. In Deutschland gilt: „Es gibt im deutschen Recht den Grundsatz, dass man an gestohlener Ware kein Eigentum erwerben kann", erläutert Härting. "Wenn sich der rechtmäßige Eigentümer meldet, muss man ihm die Ware herausgeben - ohne dass man dann auch noch Geld dafür verlangen kann." Man bleibt also zunächst einmal auf dem Schaden sitzen.
 
Ich finde es interessant, mit welcher Häme hier kommentiert wird. Betrogen werden, kann man leicht. Man muss nur einmal nicht aufpassen.
 
Ja und? Dann haste wenigstens was gelernt und passt nächstes mal eben besser auf.
Betrug bleibt Betrug und jedem steht es vollkommen frei das anzuzeigen.

Ich brauch auch nur einmal nicht aufpassen und fahre über rot oder karre ein Schulkind über - nur so als Beispiel.
 
OiOlli schrieb:
Betrogen werden, kann man leicht. Man muss nur einmal nicht aufpassen.

man wird aber nicht gezwungen via steam zu handeln, schon gar nicht mit wildfremden. btw. was handelt man denn schon tolles via steam? ein paar nutzlose skins für xy?
 
WhyNotZoidberg? schrieb:
man wird aber nicht gezwungen via steam zu handeln, schon gar nicht mit wildfremden. btw. was handelt man denn schon tolles via steam? ein paar nutzlose skins für xy?

Äh nein, es gibt durchaus Gegenstände die richtig ins Geld gehen, mehrer hundert bis tausende euro.
 
ô0?
aha, wofür gibt man denn soviel geld aus? was sind das denn für wichtige gegenstände?
 
ich muss sagen das mich das ganze weniger tangiert, da ich es gelinde gesagt für infantil halte
aus einem skin, einer trading card oder sonstigem digitalem nippes, welcher kein spiel an sich
ist, einen wertgegenstand zu machen :/

wert hat ein spiel in seiner gänze was man tauschen könnte, gegen ein anderes spiel auf steam.

ich verkaufe auch meine cards auf steam, finde es immer wieder amüsant das es menschen gibt,
die für nichts geld ausgeben. wer dabei betrogen wird, naja mein mitleid ist da nicht vorhanden.

das selbe bei wow wo für echtgeld zb. auf ebay waffen verkauft werden.

morbus digital :D

oTe schrieb:
Äh nein, es gibt durchaus Gegenstände die richtig ins Geld gehen, mehrer hundert bis tausende euro.

das sind keine gegenstände, das sind dds / jpg / gif bildchen, aka skins oder sonstiger nicht realer
texture datenmüll, welcher kein spiel ist, sondern nur im spiel verwendbarer nippes :D

IN DEINEN KOPF HÄMMER !!!!
 
Zuletzt bearbeitet:
Lemiiker schrieb:
Dann seid ihr in Österreich im Vorteil. In Deutschland gilt: „Es gibt im deutschen Recht den Grundsatz, dass man an gestohlener Ware kein Eigentum erwerben kann", erläutert Härting. "Wenn sich der rechtmäßige Eigentümer meldet, muss man ihm die Ware herausgeben - ohne dass man dann auch noch Geld dafür verlangen kann." Man bleibt also zunächst einmal auf dem Schaden sitzen.

Das Stimmt nicht so ganz im BGB steht:

§ 932
Gutgläubiger Erwerb vom Nichtberechtigten

(1) Durch eine nach § 929 erfolgte Veräußerung wird der Erwerber auch dann Eigentümer, wenn die Sache nicht dem Veräußerer gehört, es sei denn, dass er zu der Zeit, zu der er nach diesen Vorschriften das Eigentum erwerben würde, nicht in gutem Glauben ist. In dem Falle des § 929 Satz 2 gilt dies jedoch nur dann, wenn der Erwerber den Besitz von dem Veräußerer erlangt hatte.
 
Es ist schon hilfreich wenn bei einem Betrugsfall alles wieder in den vorherigen Stand zurück gesetzt werden kann.

Mein Cousin wurde auch gescammt, von jmd den er auf der Freundesliste hatte (er hat mit ihm auch regelmäßig gespielt) und dieser jenige hat ihm dann über den Steamchat ne Nachricht geschickt ala "Bist du das hier in dem CS Video? LOL voll geill.. *link zu nem verseuchten jpg*"

Abends (nach dem der Trojaner die Loggin-Daten abgefangen hatte) wurde dann mit seinem Steam Account, der natürlich mit Paypal verknüpft war, billige Items, die der "Hacker" für großes Geld ins Auktionshaus eingestellt hat teuer eingekauft.

Somit sah es natürlich so aus, als hätte mein Cousin freiwillig im Markt teure Items eingekauft :)

War nen gutes Stück arbeit, das Steam und Paypal zu erklären.

Ist jedoch positiv ausgegangen.

Man muss dazu sagen, dass mein Cousin gefailed hat in dem er den Steam Security Guard nicht anhatte.. Damit hätte er den Loggin aus einem anderen Land/IP erst per E-Mail-Code bestätigen müssen.

Steam mit Paypal verbinden hab ich danach auch gleich bei mir ausgestellt und auch erstmal das SMS - Verfahren eingestellt.
 
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