Frage bzgl. Schadensgutachten - wer zahlt?

haunt

Lieutenant
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Juni 2010
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Hallo zusammen,

folgender Fall: Wir haben vor 3 Jahren unser Haus bauen lassen. Jetzt gab es einen Wassereinbruch am Dachboden. Der Handwerker vom Bauträger meinte es käme von der Satellitenschüssel und führte eine offensichtlich falsche Repeartur durch. Es ist offensichtlich, dass der Schaden durch den vom Bauträger verbauten Schornstein kommt.

Daraufhin habe ich ein Schadengutachten erstellt und bem BT gesagt, wenn sich rausstellt, dass der Schaden durch ihn verursacht wurde, er die Rechnung des Gutachten zu tragen hat.

Daraufhin wollte der BT noch einmal einen Handwerker schicken, was ich aber ablehnte, da meiner Meinung nach ja erstmal der Schaden erfasst werden müsse. ( <- strategisch unklug )

Auf der anderen Seite gehört doch das Gutachten, wenn ich das richtig verstehe, eigentlich zum Schaden dazu.
Der BT wies mich dann noch darauf hin, dass ich mich sogar Schadensersatzpflichtig mache, wenn ich auf meiner Meinung, er habe das Gutachten zu bezahlen, beharre.

Gestern habe ich mit einer Rechtsberatung gesprochen und die Anwältin meinte eigentlich schon, dass das Gutachten vom BT werden solle, leider habe ich heute morgen mit einem befreundeten Anwalt gesprochen, welcher meinte, dass es nun eher schlecht für mich aussieht :-)

Werde mich noch einmal beraten lassen, aber hat vielleicht noch jemand eine Idee?

Danke und gruß,

Haunt
 
Wenn bereits zwei Anwälte im Boot sitzen und demnächst ein Dritter hinzutritt, unterlasse ich mal weitschweifige Ausführungen, die vllt anmaßend wirken. Nur so viel:

"Es ist offensichtlich, dass der Schaden durch den vom Bauträger verbauten Schornstein kommt."

Fällt da nicht zumindest die Idee ins Auge, dass das Gutachten erwartbar keinen Erkenntnisgewinn brachte? Damit sollte deutlich werden, dass jedenfalls ohne Schwierigkeiten über den Sinn des Gutachtens (es mag auch Argumente dafür geben) und damit die Ersatzfähigkeit der (vllt unnötigen) Kosten gestritten werden kann.

Sry dass ich nichts "netteres" im Sinne einer Ersatzfähigkeit sagen kann :/ Trotzdem viel Glück bei allem und freundliche Grüße. Und künftig bei Ausgaben gewisser Dimensionen, die man absehbar einem anderen in Rechnung stellen möchte, vllt den befreundeten Anwalt *vorher* ansprechen - so kompliziert wäre es dann wsl nicht geworden^^
 
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Na so offensichtlich ist es ja nicht.
Ich sage, wir haben einen Schaden, bitte prüfen wo der herkommt.
Der Handwerker pfuscht - das muss ich ja beweisen.
Bzw. kann ich doch auch nur die fehlerhafte Annahme dadurch widerlegen, dass ich einen Sachverständigen hinzuziehe, da ich als Laie nicht in der Lage bin den Baumangel zu erfassen.

Sogar laut Aussage des BT bin ich in der Beweispflicht - die habe ich ja durch das Gutachten erbracht.
Dann heißt es hinterher, ne du musst vorher wissen ob du den Gutachter für einen Schaden brauchst, aber auch nur wenn wir 5x ausbessern dürfen, etc. Soviel Zeit hab ich ehrlich gesagt nicht.

Dann stellt sich raus, dass die Annahme des BT falsch war und der Schaden überhaupt nicht behoben wurde. Nur durch das Gutachten aufgedeckt.

Also so wie ich das verstehe wäre es besser gewesen, bevor ich den Schaden an den BT melde ein Gutachten erstellen zu lassen :) Lustig. Bin mal gespannt was raus kommt.
 
Wie ich sagte, lässt sich meinem Eindruck nach darüber streiten; nochmal: dh es gibt sowohl Argumente dafür als auch dagegen. Pro-Argumente muss ich dir offenbar nicht liefern und solche, die der Überzeugungsarbeit im Streitfall vor Gericht dienen können, kann ich nicht bringen, das wird nur schwammig und erzeugt vllt falsche Sicherheit.

Mag sein, dass meine Zweifel völlig übertrieben sind. Allerdings - auch wenn das jetzt blöd klingt, weil man "hinterher immer schlauer" ist - bin ich davon überzeugt, dass man der Beweispflicht auch dann noch hätte genügen können, wenn der Gegner ernsthaft und endgültig seine Verantwortung verneint und man ihn zuerst einmal vor Gericht verklagt. Das Gericht weist dann (wahrscheinlich) in der Güteverhandlung darauf hin, wie viel sein Gutachter kostet - wenn es denn meint, einen zu benötigen -, und bewegt mitunter die Parteien noch mal, ihre Ernstlichkeit zu überprüfen. Soweit du vorher schon dazu bereit warst, die Kosten eines Gutachters zu riskieren, wirst du dich in der Güteverhandlung auch eher nicht abhalten lassen; der BT dagegen hätte sich womöglich selbst dann breitschlagen lassen, wenn er wirklich an seiner Verantwortung gezweifelt hätte, aus rein ökonomischen Gründen (Kostenrisiko/Gutachten v. Risiko, "unnötigerweise" den Baumangel zu beheben).

Wie gesagt, ich kann hier nicht mehr als meine Gedanken schwammig hinzulegen. Wenn die dir nichts geben, ist das in Ordnung.
 
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Wenn die dir nichts geben, ist das in Ordnung.

doch danke, habe die ganze Zeit darüber nachgedacht. Gestern war der 1. Handwerker da und siehe da, die Aussage des Gutachters wurde voll bestätigt und endlich wurden auch wirklich die Fehler gefunden.

Dazu muss ich noch folgendes sagen, wir haben einen offensichtlichen Fehler am Dach gehabt, aber schon die ganze Zeit Probleme mit der Fußbodenheizung gehabt. Am Ende, stellten sich 3 Schäden herraus von denen wir aber nur einen selbst erkannt haben, die 2 anderen hat der Gutachter erkannt.

Ich fühle mich jetzt auf jeden Fall schon mal besser.
 
"habe die ganze Zeit darüber nachgedacht" - sry; es war natürlich nicht meine Absicht, zu beunruhigen^^

Wenn es Streit darüber gibt, ob die Gutachtenkosten zu ersetzen sind, muss letztlich die Notwendigkeit derselben begründet werden. Dabei kann natürlich auch der Handwerker unterliegen (kann ja sein, dass in diesen Situationen die Notwendigkeit aufgrund des Kompetenzgefälles pauschal vermutet wird, um einen Kräfteausgleich herzustellen; das weiß ich nicht). Vielleicht ist es möglich, einen Vergleich zu schließen, wonach der BT ein paar Leistungen super billig übernimmt, und den Streit lässt man dafür beiseite? Evtl ist das für beide Seiten vorteilhaft und niemand hat mehr ein Risiko auch bzgl zusätzlicher Kosten der Rechtsverfolgung?
 
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wonach der BT ein paar Leistungen super billig übernimmt

Das ist eh alles noch Garantie :) ich möchte die Sachen, aber gerne noch innerhalb der Garantiezeit erledigt haben...
Von daher kostest es mich eh nichts, es geht eher um das finden der Mängel
 
Natürlich kostet dich das ohnehin nichts und es geht eher um das Finden der Mängel. Ich sag doch nichts anderes.

Das Finden der Mängel hat Kosten verursacht, über deren Ersatzfähigkeit noch Streit besteht - oder nicht? Und eben diesen Streit kann man auch im Wege eines Vergleichs lösen; natürlich nicht über die Verpflichtung zu ohnehin kostenlosen Mängelbehebungen 0o, sondern zu Extraleistungen. Muss man nicht in Betracht ziehen, ich sag's ja nur. Dann muss man eben weiterstreiten; wie oben dargestellt.
 
Das Finden der Mängel hat Kosten verursacht, über deren Ersatzfähigkeit noch Streit besteht - oder nicht?

ja, dann hab ich es falsch verstanden. Wir reden hier halt auch nur über 400€. Auf der anderen Seite würde ich dem BT jetzt doch gerne eins "reinwürgen" da er mich ja mit BGH VIII ZR 246/06 "bedroht" hat.
Wenn man 3 Jahre permanent hinter den Dingen herrennen muss, dann ärgert es mich einfach, wenn man keine einzige Entschuldigung zu hören bekommt.
 
Hallo zusammen,
kurzes Update:
der BT hat sich bis Dato nicht gemeldet.
Schreiben vom Anwalt wurde auch ignoriert ( Kostenpunkt 84 Euro, welche der BT auch zu zahlen hätte wenn... )

es denn vor Gericht gut für mich aussehen würde.

Da ich jetzt aber neugierig bin, habe ich dem Anwalt das Go für die gerichtliche Durchsetzung gegeben. Die Rechtschutz greift leider nicht, was eventuell zur Folge hat, dass ich die kompletten Gerichtskosten zu tragen hätte ( schätze so ca. 700 Euro ) wenn ich den Fall verlieren würde.

Ich bin wirklich gespannt. Ich sehe mich eigentlich mittlerweile vollkommen im Recht da:
  • ich den schaden nicht einschätzen konnte
  • der schaden wirklich vom BT her kommt
  • der BT auf den Schaden und den Ort hingewiesen wurde und klar ein Pfusch vorlag
  • durch mein Handeln weiterer schaden vermieden wurde ;)
 
Hallo zusammen,
nur mal der Vollstädnigkeitshalber - der Klage wurde Recht gegeben. Ich bekomme mein Geld zurück, der Beklagte hat die Kosten des Anwalts und die Prozesskosten zu tragen.

Ich bin happy :-)
 
Danke für die Rückmeldung :) Und herzlichen Glückwunsch; freut mich, dass du dich trotz Risiko durchgesetzt hast!
 
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