Arbeitszeugnis bitte bewerten

NeoHazard

Lieutenant
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Juni 2009
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782
Eine Freundin hat ein Arbeitszeugnis von Ihrer Leihfirma bekommen. Wie gut/schelcht ist es?

"Aufgrund ihrer raschen Auffassungsgabe arbeitet sich Frau X zügig in ihr Aufgabengebiet ein. Ihr fundiertes und umfangreiches Fachwissen setzte sie adäquat und ergebnisorientiert in der Praxis ein.

Während ihrer gesamtem Tätigkeit für unser Unternehmen erweis sie sich als zuverlässige und selbstständig arbeitende Mitarbeiterin und zeigte stets Eigeninitiative, Flexibilität und Einsatzbereitschaft. Frau X zeigte eine hohe Kunden- und Serviceorientierung.

Alle ihr übertragenen Aufgaben erledigte sie mit großem Interesse, großer Sorgfalt und Genauigkeit und stets zu unserer vollen Zufriedenheit.

Ihr Verhalten gegenüber Kunden, Vorgesetzten und Kollegen war stets einwandfrei.

Das Arbeitsverhältnis mit Frau X endet zum xx.xx.xxxx aus betriebsbedingten Gründen.

Wir bedauern diesen Schritt sehr und danken Frau X für ihre stets guten Leistungen und die wertvolle Zusammenarbeit. Wir wünschen Frau X für Ihre weitere berufliche und private Zukunft alles Gute."
 
eher 2-3
 
Genau, so zwischen 2 und 3+ mit der Quintessenz "guter Durchschnitt".

Ich würd nochmal mit dem Personaler reden und anbieten, mir selbst eins zu schreiben, das eher auf 2+ rausläuft. Denn demit werden die Aussichten bei zukünftigen Bewerbungen gleich besser.
 
Das Problem: Es ist eine Zeitarbeitsfirma. Damit wird nur die körperliche Anwesenheit bestätigt, zu mehr taugen solche Firmen nicht. Sie stellen viele Bewerber ein (ob diese wollen oder nicht, ist bei vielen Leihfirmen eher zweitrangig).

Zum Zeugnis selbst:
Es liest sich als hätte man einfach beliebige gut klingende Sätze per copy&paste eingefügt.

Um welchen Beruf geht es dabei? Dann kann man es besser beurteilen, ob die aufgezählten Dinge relevant sind.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
NeoHazard schrieb:
[...]stets zu unserer vollen Zufriedenheit.

Der Schlüsselsatz! Note: 2

Das Arbeitsverhältnis mit Frau X endet zum xx.xx.xxxx aus betriebsbedingten Gründen.

Imho der beste Beendigungsgrund, da man auch im allseits beliebten Verlassen "auf eigenen Wunsch" eine gewisse Unstetigkeit im Charakter des Aspiranten sehen kann.

Wir bedauern diesen Schritt sehr und danken Frau X für ihre stets guten Leistungen und die wertvolle Zusammenarbeit. Wir wünschen Frau X für Ihre weitere berufliche und private Zukunft alles Gute."

Diese sog. Bedauerns- und Wunschformel ist im Ggs. zu vielen anderen Passus nicht justiziabel, kann also nicht durch einen Gerichtsprozess erzwungen werden. Deren Vorhandensein lässt gewissermaßen das Schlimmste (gutes Zeugnis für schlechten MA durch Arbeitsgerichtsprozess) als eher unwahrscheinlich erscheinen.

can320 schrieb:
Das Problem: Es ist eine Zeitarbeitsfirma. Damit wird nur die körperliche Anwesenheit bestätigt, zu mehr taugen solche Firmen nicht. Sie stellen viele Bewerber ein (ob diese wollen oder nicht, ist bei vielen Leihfirmen eher zweitrangig).

Absolut richtig. Zeitarbeitsfirmen stellen nicht gerade die interessantesten Zeugnisse aus. Es fehlen hier ein paar Spiegelstriche, die das Zeugnis individueller machen, die aber nur durch Einsätze beim Entleiherbetrieb entstehen können und die der Verleiher nicht ohne Weiteres in sein Zeugnis übernehmen kann.

Es liest sich als hätte man einfach beliebige gut klingende Sätze per copy&paste eingefügt.

Mach Sachen?! Bedenke, dass bspw. im Hinblick auf den og. Passus, wonach das Verhalten ggü. "Kunden, Vorgesetzten und Kollegen" stets einwandfrei sei, bereits die Reihenfolge der Aufzählung entscheidend ist. Gerade als Überlassener muss der "Kunde" zuerst erwähnt werden, um nicht durch eine (vermeintlich) böswillige Interpretationsmöglichkeit benachteiligt zu werden. So zieht es sich durch jeden Satz: ein "stets" entscheidet dann über einen Zeugnisprozess! Bei diesem Korsett formuliert - abgesehen von einigen kleinen Klitschen - niemand mehr frei.

Vlt. meintest Du aber auch nur, dass die einzelnen Sätze sehr copypasta klingen - im Vergleich zu ganzen Textbausteinen, die aus mehreren Sätzen bestehen. Das kann schon sein. Das Zeugnis liest sich in der Tat nicht besonders anspruchsvoll formuliert.
 
Zuletzt bearbeitet:
lnstinkt schrieb:
...
Imho der beste Beendigungsgrund, da man auch im allseits beliebten Verlassen "auf eigenen Wunsch" eine gewisse Unstetigkeit im Charakter des Aspiranten sehen kann.
...

Das ist wieder eine so spezielle Auslegung, dass es als allgemeinen Tipp nicht gelten kann. Auf eigenen Wunsch kann tausend harmlose Gründe haben. Angefangen vom beruflichen Weiterkommen, das in der aktuellen Firma nicht möglich ist. Oder der (Ehe)partner zieht beruflich um und Mann/Frau geht einfach mit. oder oder oder

Hier nun wieder etwas Negatives daraus zu konstruieren ist sehr abenteuerlich.

Es liegt vermutlich nur daran, dass der ein oder andere hinter jeder Formulierung GRUNDSÄTZLICH eine versteckte Botschaft vermutet.

Aber manchmal ist eine Zigarre nur eine Zigarre...
 
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