Kauf eines gebrauchten Smartphones und die Garantie

TuxuT

Ensign
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Sep. 2011
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251
Hallo Gemeinde.

Kurze Frage: Ich stehe kurz vor dem Kauf eines gebrauchten Smartphones (LG G3).
Leider teilte mir der Verkäufer mit, dass er die Rechnung nicht mehr hat.
Er meinte, dass die IMEI völlig ausreichend sei??? Ist dem so?

Herzlichen DANK!
 
Normalerweise ja.
 
Hi,

nachdem Garantie eine freiwillige Leistung des Herstellers ist ist das herstellerabhängig und absolut nicht pauschal zu beantworten. Von welchem Gerät sprechen wir und wurde der offizielle Support des Herstellers schon gefragt?

VG,
Mad
 
@Madman1209: Es ist ein LG G3. Ich betone, der Hersteller hört auf den Namen LG. :-)
 
Hi,

dann frage bei LG nach oder lies auf deren Seite die Garantiebestimmungen. Ist doch wirklich nicht weiter schwer.

VG,
Mad
 
Bei LG müsste doch auf dessen HP ein Chatfenster sein. Einfach dort die Frage stellen, oder kurz da anrufen, ob die Garantie auch für den 2. Käufer gilt und du keine Rechnung hast.

Das dauert 5 min.
 
Madman1209 schrieb:
Hi,

Garantie eine freiwillige Leistung

was für ein unsinn. es gibt gesetzliche garantie, die nicht ausgeschlossen werden kann. kommerzielle händler können garantie nichtmal für gebrauchte sachen ausschliessen. und private händler müssen es auf ebay z.B. ausdrücklich erwähnen, dass es keine garantie/gewährleistung gibt.
 
Hi,

Garantie ist eine freiwillige Leistung, keine gesetzliche! Bevor du etwas als Unsinn hinstellst mache dich erstmal selber schlau. Das wovon du sprichst ist die gesetzliche Gewährleistung des Händlers, das ist nicht die Garantie! Garantie ist immer eine freiwillige Leistung des (idR) Herstellers! Leute gibts... keine Ahnung aber Hauptsache laut gesprochen...peinlich.

VG,
Mad
 
JohnMalkovich schrieb:
was für ein unsinn. es gibt gesetzliche garantie, die nicht ausgeschlossen werden kann. kommerzielle händler können garantie nichtmal für gebrauchte sachen ausschliessen. und private händler müssen es auf ebay z.B. ausdrücklich erwähnen, dass es keine garantie/gewährleistung gibt.

Bei deinem schroffen Ton, gekoppelt mit offensichtlicher Ahnungslosigkeit, fällt es schon schwer, dir in vernünftigem Ton zu antworten:

Gewährleistung: gesetzlich vorgeschriebener Anspruch auf Mängelbeseitigung durch den Vertragspartner

Garantie: freiwillige Leistung eines Verkäufers/Herstellers, an die sich derjenige dann aber verbindlich halten muss
 
Zuletzt bearbeitet:
JohnMalkovich schrieb:
was für ein unsinn. es gibt gesetzliche garantie, die nicht ausgeschlossen werden kann.

Das stimmt nicht! Madman und hasim haben es schon richtig beschrieben.
 
JohnMalkovich schrieb:
was für ein unsinn. es gibt gesetzliche garantie, die nicht ausgeschlossen werden kann. kommerzielle händler können garantie nichtmal für gebrauchte sachen ausschliessen. und private händler müssen es auf ebay z.B. ausdrücklich erwähnen, dass es keine garantie/gewährleistung gibt.

Garantie mit Gewährleistung verwechselt ? JA ...
 
was für ein unsinn. es gibt gesetzliche garantie, die nicht ausgeschlossen werden kann. kommerzielle händler können garantie nichtmal für gebrauchte sachen ausschliessen. und private händler müssen es auf ebay z.B. ausdrücklich erwähnen, dass es keine garantie/gewährleistung gibt.

solche Kunden liebe ich ;p keine Ahnung aber dick auftretten ... und wenn man sie dann höfflich darauf hinweist ziehen sie vor Gericht um zu verlieren!

Gewährleistung != Garantie
 
Viele konstruktive Beiträge bzw. Antworten waren ja leider nicht dabei... :-(

Anbei - der Vollständigkeit halber - die Stellungnahme von LG:
"Die Garantie greift allgemein nur für den Erstkäufer, welcher das Produkt als Neuware bei einem gewerblichen Händler bezogen hat. Sofern man dieses Produkt als Zweitbesitzer übernimmt, handelt es sich dabei um einen Erwerb von Gebrauchtware. Diese ist generell nicht über unsere Herstellergarantie abgedeckt, da wir hierbei den einwandfreien Zustand nicht kontrollieren und somit auch nicht garantieren können.

Bei Einkäufen von Gebrauchtware, sowohl von gewerblichen Händlern, als auch Privatpersonen besteht daher prinzipiell keine Herstellergarantie."


Besten Dank
 
Gut zu wissen, dass man bei Kauf eines gebrauchten LG Handys keine Herstellergarantie mehr hat, unabhängig davon wie alt es erst ist.
Und wie ist das bei anderen Herstellern? Samsung, HTC, Apple & Co?
 
mr999 schrieb:
Gut zu wissen, dass man bei Kauf eines gebrauchten LG Handys keine Herstellergarantie mehr hat, unabhängig davon wie alt es erst ist.
Und wie ist das bei anderen Herstellern? Samsung, HTC, Apple & Co?

Also bei Apple ist die Garantie übertragbar, da an die Seriennummer gekoppelt.
http://www.apple.com/de/shop/questi...antie-von-apple-übertragbar/Q4HJPCX2FPY4JCD4T
Das ist das schöne bei Apple, solche Sachen findet man direkt über die Google-Suche.
Bei Samsung bekomme ich da nicht so schnell ein Ergebnis.
Ist aber auch egal, von Samsung kauf ich eh nix :cool_alt:
Man hat aber nur 1 Jahr Standard.
Dafür gibt es aber ja die 2-jährige Gewährleistung.

Ansonsten würde ich es einfach mal probieren und beim Hersteller nachfrage, ob er nicht über sie Seriennummer ermitteln kann, ob noch Garantie drauf ist. Das geht bei den meisten Notebooks.

Zudem sehe ich wenig Sinn darin, ein 1 Jahr altes Gerät schon wieder zu verscherbeln, das nutzt man doch min. 2 Jahre?!


Ansonsten sehr interessant, wenn man ein aus nem Vertrag genommenes neues Smartphone kauft, dürfte diese ja auch erlischen.
 
Zuletzt bearbeitet:
mr999 schrieb:
Und wie ist das bei anderen Herstellern? Samsung, HTC, Apple & Co?
bei MS hängt es an der Rechnung oder IMEI (über die IMEI kann die Garantie kürzer ausfallen als über die Rechnung)
 
Und warum soll ein Hersteller dafür haften das du z.b. ein defektes Gerät bei jemanden "privat" käufst ... Warum das Apple nicht machen tut kann man auch einfach an einer dauerhaften Überwachung des Gerätes liegen ... und natürlich an einen gesalzenen Kaufpreis.

Anders wäre es mit der Gewährleistung .... nur du redest ja von Garantie ... aber auch Gewährleistung nur mit Beleg des Kaufes .
 
garantie endet i.d.R. dort wo eigenverschulden vorliegt...insofern macht es für die Hersteller keinen unterschied ob es der "erstkäufer" oder "zweitkäufer" ist
 
xxMuahdibxx schrieb:
Und warum soll ein Hersteller dafür haften das du z.b. ein defektes Gerät bei jemanden "privat" käufst ...

Gegenfrage:

Wenn es schon defekt war, wäre es ein Garantiefall geworden.
Bei einem Schaden, den dieser nicht abdeckt, war es keiner und wird auch keiner.

Also warum sollte ein Hersteller bei Weiterverkauf dies nicht erfüllen? (wobei er die Bedingungen natürlich selbst festlegen darf).
 
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