Urlaubsanspruch bei Kündigung in Probezeit

qhil

Captain
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3.119
Hallo zusammen,

angenommen man befindet sich in einer Anstellung in der Probezeit. Dabei wird anteilig (1/12 des Jahresurlaubs) Urlaubsanspruch pro Monat erworben. Soweit so klar. Im Falle einer Kündigung würde man den Urlaubsanspruch nicht verlieren und kann diesen auch geltend machen.

Nun habe ich ein Problem mit der folgenden Aussage: Der Urlaub kann nicht genommen werden kann, "wenn es nicht geht" - aus welchen Gründen auch immer; betriebliche Gründe oder Urlaubssperre, etc. Dafür würden die Tage ausgezahlt werden.

Was ist jedoch, wenn der Arbeitnehmer den Urlaub nehmen und eben nicht ausgezahlen haben will. Gibt es dafür eine gesetzliche Regelung? Kann der Arbeitnehmer gezwungen werden, sich den Urlaubsanspruch auszahlen zu lassen? Eine genaue Aussage dazu konnte ich leider nicht finden.

Besten Dank und viele Grüße,
qhil
 
Zwang ist kein hinreichender Grund für eine Abgeltung des Urlaubs. Urlaub dient der Erholung des Arbeitnehmers, um die Einsatzfähigkeit zu erhalten. Deshalb ist per se die Gewährung von Urlaub in "Natura" der Abgeltung vorzuziehen. Das bedeutet, dass die Abgeltung nur in Ausnahmefällen möglich ist, die begründet werden müssen. Dazu gehört der einfache Fall, dass die verbleibende Restzeit nicht für die zu nehmenden Urlaubstage ausreicht.

Darüber hinaus kann der AG nach Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) § 7 zeitliche Urlaubswünsche des AN nur ablehnen, wenn der Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen. Der Grund "betrieblicher Belange" hört sich schwammig an. Es muss jedoch beachtet werden, dass hier nur sehr offensichtliche und stark dringliche Gründe annehmbar sind. Einfach nur "es gibt viel zu tun" oder "der Mitarbeiter ist unverzichtbar" zu sagen (also allgemeine Gründe) sind nicht zulässig. Denn diese stünden ja in einem dauerhaften Arbeitsverhältnis grundsätzlich jedem Urlaubsanspruch des AN entgegen. Und das ist rechtlich nicht erlaubt.
 
Wenn du innerhalb der Probezeit gekündigt wirst bzw. kündigst können auch keine betrieblichen Gründe für eine Ablehnung des Urlaubs sprechen. Da hilft auch keine Urlaubssperre seitens des AG. So schnell ist man nicht unersetzbar. ;)
Es ist und bleibt ja die Probezeit!
 
Warum sollte das relevant sein? Genauso wie der AN Anspruch aus Urlaub, Bezahlung usw. hat, ist von Seiten des AG ein Anspruch an Leistungserbringung gegenständlich. Wenn eine Arbeitskraft aus betrieblichen Gründen in einer bestimmten Zeitperiode unverzichtbar sein kann, dann ist es unerheblich, ob diese Leistung innerhalb der Probezeit oder danach erfolgt.
 
Ich halte die Probezeit hier für sehr relevant. Entscheiden können dies am Ende die Arbeitsrichter. ;)

@ qphil

Ging die Kündigung von dir aus oder vom AG? (wenn vom AG - dann halte ich die Begründung aus betrieblichen Gründen nicht möglich als nicht ausreichend - dann hätte er dich ja auch nicht gekündigt)
 
_killy_ schrieb:
Ich halte die Probezeit hier für sehr relevant.

Ohne Begründung haltlos.

_killy_ schrieb:
Ging die Kündigung von dir aus oder vom AG? (wenn vom AG - dann halte ich die Begründung aus betrieblichen Gründen nicht möglich als nicht ausreichend - dann hätte er dich ja auch nicht gekündigt)

Da betriebliche Gründe wie gesagt nur temporär und nicht generell angeführt werden können und begründet werden müssen, ist eine Kündigung kein Hinderungsgrund für die Anführung betrieblicher Gründe bis zum Zeitpunkt der Kündigung. Selbst dann nicht, wenn die Kündigung aus betrieblichen Gründen erfolgt. Aber auf Kündigungsgründe bist Du ja nicht einmal eingegangen.
 
Ich bin aber auch nur ein Foren-User - kein Fachanwalt für Arbeitsrecht. Ich schreibe hier meine Meinung/persönliche Einschätzung. Wenn der TE fachlich versierten Rat haben möchte, muss er zum Anwalt gehen.

Und meine Meinung bleibt weiterhin, aus meiner Sicht hat der TE seinen Urlaubsanspruch und darf diesen auch nehmen.
 
Auch persönliche Meinungen und Einschätzungen kann man begründen. ;)
 
NVM hier stand glaub ich mist.
 
Zuletzt bearbeitet:
Danke für die Antworten. Das hilft schon ein Stück weiter, auch wenn es dazu keine klare Regelung zu geben scheint.

Derzeit wurde noch keine Kündigung ausgesprochen - weder von AN- noch von AG-Seite. Dies wird im Laufe der Woche aber noch passieren. Wenn nicht vom AG, wird die Kündigung vom AN eingereicht. Beide Pateien sind sich da aber augenscheinlich (und wenn auch stillschweigend) recht einig.

Im Endeffekt geht es halt nur darum, dass der AG dem AN nicht aus Willkür noch Steine in den Weg legen kann. Eine Notwendigkeit auf Anwesenheit des AN ist eigentlich nicht gegeben. Persönlich würde ich auch davon ausgehen, dass der Urlaub ganz normal genehmigt wird - aber wer weiß... :)
 
Normalerweise ist der AG in solchen Fällen eher froh, wenn der AN noch Urlaub nimmt. Umso weniger ist er in der Firma. Letztlich sind gekündigte Mitarbeiter selten gut für's Arbeitsklima, daher gibt es über den Urlaub hinaus auch gerne Freistellungen.
 
Deliberation schrieb:
Auch persönliche Meinungen und Einschätzungen kann man begründen. ;)

Du klingst schon fast wie meine Frau - für alles was ihr nicht passt braucht sie auch eine Begründung. ;)
 
So ist das nunmal. Nur Gott muss sein handeln offenbar nicht begründen. ;)
 
qhil schrieb:
Derzeit wurde noch keine Kündigung ausgesprochen - weder von AN- noch von AG-Seite. Dies wird im Laufe der Woche aber noch passieren. Wenn nicht vom AG, wird die Kündigung vom AN eingereicht.

Man darf keinesfalls den Fehler machen und selbst kündigen, außer man hat bereits eine neue Arbeitsstelle.
Denn sonst gibt es drei Monate Sperre beim Amt und damit kein Geld.
 
Danke, WhiteShark. Das ist uns bewusst.
Glücklicherweise steht allerdings schon etwas Neues in Aussicht. Zusätzlich ist der AN froh, wenn er aus dem Laden raus ist. Selbst die Sperre würde er in Kauf nehmen. Sicherlich wäre das nicht der Optimalfall, aber das muss man eben akzeptieren.
 
qhil schrieb:
Kann der Arbeitnehmer gezwungen werden, sich den Urlaubsanspruch auszahlen zu lassen?

Im Endeffekt geht es halt nur darum, dass der AG dem AN nicht aus Willkür noch Steine in den Weg legen kann.

Ein rational handelnder AG wird - wie oben völlig zutreffend beschrieben - idR. den Urlaubsanspruch soweit möglich auf die Kündigungsfrist anrechnen und den AN entsprechend früher freistellen. Der AG kann ohnehin nicht durchsetzen, dass der AN bis zum Ablauf der Kündigungsfrist arbeitet (und sind die dringenden betriebl. Gründe noch so einschlägig), da in solchen Konstellationen der AN stets am längeren Hebel sitzt, indem er einen gelben Schein aus dem Hut zaubert.
 
Ich würde hier eine schriftliche Begründung einfordern wieso hier kein Urlaub genommen werden kann. Damit würde ich einen Eilantrag beim zuständigen Arbeitsgericht stellen bzw. dies vorher auch so ankündigen beim Arbeitgeber.

Ich denke er wird sich dann 3x überlegen, ob er dir den Urlaub "verweigert"

Ansonsten wurde hier ja auch schon was "gelbes" angesprochen...
 
Danke nochmals für die Antworten. Das klingt durchaus beruhigend.
Heute ist übrigens der große Tag.
 
Der AN hat gekündigt und wurde für die restliche Zeit des Arbeitsverhältnisses freigestellt.
Im Endeffekt sind nun alle zufrieden. Danke nochmals für die Antworten :)
 
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