qhil
Captain
- Registriert
- Apr. 2011
- Beiträge
- 3.119
Hallo zusammen,
angenommen man befindet sich in einer Anstellung in der Probezeit. Dabei wird anteilig (1/12 des Jahresurlaubs) Urlaubsanspruch pro Monat erworben. Soweit so klar. Im Falle einer Kündigung würde man den Urlaubsanspruch nicht verlieren und kann diesen auch geltend machen.
Nun habe ich ein Problem mit der folgenden Aussage: Der Urlaub kann nicht genommen werden kann, "wenn es nicht geht" - aus welchen Gründen auch immer; betriebliche Gründe oder Urlaubssperre, etc. Dafür würden die Tage ausgezahlt werden.
Was ist jedoch, wenn der Arbeitnehmer den Urlaub nehmen und eben nicht ausgezahlen haben will. Gibt es dafür eine gesetzliche Regelung? Kann der Arbeitnehmer gezwungen werden, sich den Urlaubsanspruch auszahlen zu lassen? Eine genaue Aussage dazu konnte ich leider nicht finden.
Besten Dank und viele Grüße,
qhil
angenommen man befindet sich in einer Anstellung in der Probezeit. Dabei wird anteilig (1/12 des Jahresurlaubs) Urlaubsanspruch pro Monat erworben. Soweit so klar. Im Falle einer Kündigung würde man den Urlaubsanspruch nicht verlieren und kann diesen auch geltend machen.
Nun habe ich ein Problem mit der folgenden Aussage: Der Urlaub kann nicht genommen werden kann, "wenn es nicht geht" - aus welchen Gründen auch immer; betriebliche Gründe oder Urlaubssperre, etc. Dafür würden die Tage ausgezahlt werden.
Was ist jedoch, wenn der Arbeitnehmer den Urlaub nehmen und eben nicht ausgezahlen haben will. Gibt es dafür eine gesetzliche Regelung? Kann der Arbeitnehmer gezwungen werden, sich den Urlaubsanspruch auszahlen zu lassen? Eine genaue Aussage dazu konnte ich leider nicht finden.
Besten Dank und viele Grüße,
qhil