News E-Books: Auch Random House setzt zukünftig auf Wasserzeichen

mischaef

Kassettenkind
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Mit Random House löst sich nun die weltgrößte Verlagsgruppe von Adobes Rechtemanagement um fortan die eigenen digitalen Bücher per Wasserzeichen zu schützen. Damit schrumpft die Zahl der Verlage mit hartem DRM weiter. Neben Adobe könnte die aktuelle Entwicklung auch Auswirkungen auf Amazon besitzen.

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Ein guter Ansatz. Die Frage, die sich mir stellt ist, ob es nicht mehr Sinn macht, eine pauschale Urheberrecht Abgabe auf alle " Endgeräte", wie Internetanschluss, Notebooks/ PC´s, Tablets etc. zu entrichten und generell auf Kopierschutz und Abmahn Wahn zu verzichten.

In früheren Jahren wurden solche Abgaben auf Leerkassetten bezahlt bzw. heute noch auf USB Sticks.
 
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eine pauschale Urheberrecht Abgabe auf alle " Endgeräte", wie Internetanschluss, Notebooks/ PC´s, Tablets etc. zu entrichten und generell auf Kopierschutz und Abmahn Wahn zu verzichten.

Die zahlst du doch bereits seit Jahren (Pauschalabgabe seit 1971): Urheberrechtsabgabe auf: CD DVD BluRay Rohlinge & Laufwerke; Drucker; Scanner; Kameras; Webcams; Kopierer; HDD; USB Sticks alles was auch nur im entferntesten Sinne zum Kopieren benutzt werden kann usw. und das nicht zu knapp! Nur kopieren darfst du trotzdem nicht und abgemahnt wird trotzdem!

war doch erst letztens die Einigung: sogar rückwirkend Millionenbeträge!
http://www.itespresso.de/2014/07/03...tigt-urheberrechtsabgabe-auf-drucker-und-pcs/

hier mal genau aufgelistet mit Preisen:
https://de.wikipedia.org/wiki/Pauschalabgabe
Vollständigkeit ohne Gewähr

ob es nicht mehr Sinn macht
klar macht es Sinn für die ContentMAFIA die damit abkassiert ohne Gegenleistung!
Zuerst durch die Abgabe und wenn jemand dann doch mal seine bezahlte Leistung in Anspruch nimmt durch die Abmahnung gleich nochmals! Das man auch die Leute abkassiert die nur eigene Sachen darauf speichern und kopieren ... naja man will ja nicht kleinlich sein :king:


Wenigstens die Buchbranche scheint relativ schnell einzusehen das es nicht gewinnbringend ist zahlende Kunden zu gängeln! Die Musikbranche brauchte länger und die Filmindustrie weigert sich noch vehement.

@out_of_control: wo muss man eigentlich leben um sowas verschlafen zu haben ?
 
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Was bedeutet so ein Wasserzeichen für mich als Kunden?

Herrscht dann sowas wie Beweislastumkehr? Ist der eBook-Reader dann die Büchse der Pandora und wenn per Trojaner oder Hack ein Buch entweicht, stehe ich mit einem Bein im Knast oder in der Schadenersatz-Hölle? Ich als privater User kann die Folgen doch garnicht abschätzen.

Was, wenn es mal Trojaner gibt, die es auf eBooks abgesehen haben und sie von anderen klauen und zwar deshalb, weil dann das Wasserzeichen des Bestohlenen enthalten ist, was die Hacker ja nicht interessiert aber für mich schlimme Konsequenzen hätte?

Leben also eBook-Nutzer riskant? Welche konkreten Folgen hat sowas? Setzt man sich hier also leichtfertig einem massiven Schadenersatzrisiko aus? Wird schon nichts passieren, kann ja sein, aber wenn dann doch, dann Insolvenz anmelden?
 
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im Wasserzeichen steht dann dein Name etc. d.h. taucht dieses eBook dann in Tauschbörsen etc. auf hat man dich an den Eiern!

Bei Urhebererchtsverstößen im IT Bereich musst du schon immer deine Unschuld beweisen, da fehlerhafte und auch ( siehe RedTube Fall ) wissentlich falsche Anschuldigungen als rechtlich gegeben angesehen werden vor Gericht! Eine IP kann niemals ein Beweis sein, wenn es korrekt vor Gericht zuging!
Tja willkommen in der Welt zumindest im Zivilrecht gewinnt (meistens) der mit der dickeren Brieftasche!
 
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Das stimmt so nicht ganz, es kommt auf das Verfahren an. Es gibt Verlage bei denen der Name auf den ersten Innenseiten oder am unteren Seitenrand eingelassen ist und der Besitzer des Buches sofort erkennbar ist. Der Name kann aber auch im Wasserzeichen eingearbeitet sein. Es gibt aber auch Verfahren bei denen keine persönlichen Informationen im Buch eingearbeitet sind, aber anhand einer Nummer oder ähnlichem können dennoch Rückschlüsse auf den Käufer zu gezogen werden.

Ob man auch direkt zum Schuldigen wird wenn das Buch irgendwo in einer Tauschbörse auftaut wage ich auch zu bezweifeln, ich denke mal so einfach wird das dann doch nicht.
 
die ContentMAFIA mahnt ja sogar nachweislich Unschuldig ab ... siehe RedTube Fall ;p da gibt es nichts dran zu rütteln. Wenn die also nen vermeindlichen Täter auf dem Silbertablett serviert bekommen kannst ja drauf wetten wer da seine Unschuld beweisen muss! In der Branche wird nicht mit fairen Bandagen gekämpft.

Es kommt zwar mal vor das auch diese Herren einkassiert werden ( siehe Freiherr von Grafenreuth ) aber diese Fälle kannst du an einer Hand abzählen.

Was ist den aus dem RedTube Abmahnanwalt geworden ? Zulassung ist weg ja aber sitzt der ? nicht das ich wüsste!
 
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wo muss man eigentlich leben um sowas verschlafen zu haben ?

Warum so aggressiv? Madame Raute und ihre zuständigen Ministerien müssten das dann in Gesetzeswerk gießen, damit z. B. beim Thema Störerhaftung bei offenen W- Lan Netzen endlich Bewegung kommt und den Abmahnanwälten der finanzielle Boden entzogen wird.
 
naja du schlägst eine Abgabe vor die es bereits seit 1971 gibt ? und die in der Zeit auch öfters mal durch die Tagespresse gezogen wurde. Da ist die Frage ja wohl berechtigt.

Madame Raute und ihre zuständigen Ministerien müssten das dann in Gesetzeswerk gießen,
das haben die seit da nicht gebacken gekriegt, den Bürger zu schützen ... ok versucht habens sies ja: Deckelung der Abmahngebühren, aber wer da wohl bei den Gesetzestexten geschmiert wurde, das das so schwammig formuliert wurde das die ContentMAFIA das mit Elan einfach umgehen konnte :freak:

DRM ansich ist schon eine Rechtsverletzung! Nur haben wir User eben keine Lobby.
 
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Eben, hatte ich ja geschrieben. Leerkassetten z.B. etc.. Es fehlen gesetzliche Rahmenbedingungen, um der sogenannten Contentmafia das Handwerk zu legen. Lobbyarbeit der besagten Herrschaften sei "Dank", passiert halt nix.

Edit:

Deckelung der Abmahngebühren

Wird einfach mit höheren Strafgebühren umgangen. Auch, dass die Abmahnungen 30 Jahre gültig bleiben, ist unverschämt und ja, es ist bekannt, dass die Lobbygruppen an Gesetzestexten mit schreiben. Siehe TTIP.

und die in der Zeit auch öfters mal durch die Tagespresse gezogen wurde. Da ist die Frage ja wohl berechtigt.

Eben. Ich schrieb, dass es vielleicht Sinn macht, ein Abgabe pauschal und gut ist. Gesetze fehlen, die den Namen auch verdienen.
 
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Luxuspur schrieb:
im Wasserzeichen steht dann dein Name etc. d.h. taucht dieses eBook dann in Tauschbörsen etc. auf hat man dich an den Eiern!

du vergisst dabei aber etwas.
Nicht das Besitzen des E-books ist Strafbar :rolleyes: sondern das Verteilen abseits der Privatkopie.
egal welcher Name auf dem Buch steht, es muss immer noch der Verteiler gefunden werden.

Nur kopieren darfst du trotzdem nicht und abgemahnt wird trotzdem!
wie man sieht, hast du denn Sinn dieser Abgabe nicht im geringsten verstanden.
Diese Abgabe ist für Privatkopien, und die darf und sollte man Fleißig nutzen.
(immer wieder lustig, wie man in die Illegale schiene gedrängt wird, weil man Privatkopien nutzt)
Das die "Privatkopie" nicht das Saugen aus dem Netz einschließt sollte klar sein...
 
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florian. schrieb:
Diese Abgabe ist für Privatkopien, und die darf und sollte man Fleißig nutzen.
Schön gesagt, aber die Realität sieht doch anders aus. DVDs z.B. sind mit Kopierschutzmaßnahmen versehen, umgehst du diese machst du dich strafbar.

Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz)

Eine Privatkopie anzufertigen, ohne sich strafbar zu machen, ist in vielen Bereichen unmöglich. Auf der anderen Seite wird es nie jemand erfahren und wer moralisch auf der richtigen Seite steht, wissen wir doch alle ;)

Edit: Muss meine erste Aussage revidieren. Wer ausschließlich zum privaten Gebrauch kopiert und dabei Schutzmaßnahmen umgeht, macht sich wohl nicht strafbar.

Unerlaubte Eingriffe in technische Schutzmaßnahmen und zur Rechtewahrnehmung erforderliche Informationen
 
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kennst du Musik mit einem Kopierschutz? kennst du YouTube?
Dank der Privatkopie darfst du alles aufzeichnen und behalten, was aus einer Legalen Quelle stammt.
Das Betrift Fernsehaufnahmen, das betrift Radio Mitschnitte, das betrift Web-Radio, das betrift ganz YouTube.

man kann und darf schon so einiges Kopieren ;)
und jetzt eben auch E-books, ist doch toll.
 
Das Problem ist, das Youtube im Gegensatz zum Radio/TV keine Gebühren zur Verwendung der Lieder und Filme zahlt.
Ergo ist es von Youtube zu kopieren wiederum eher eine Rechtsverletzung... weil der jeweilige Content garnicht dort sein dürfte.
Also wäre im Grunde alles strafbar, wenn es nicht direkt vom jeweiligen Rechtinhaber auf Youtube gepublisht worden wäre. Da gibt's durchaus Firmen und Künstler die ihre Lieder reinstellen, aber das sind lange nicht alle und eher die Minderheit.
Es kommt eben nicht nur auf die Quelle oder den Dienst an sondern auf beides.

Macht es euch nicht immer so einfach...
Webradio ist ne andere Sache.
Wenn du dir mit Winamp-Stream-Ripper einen Radio-Stream Antenne Bayern/Hr3/Swr3/RPR1 usw. mitschneidest und ausschließlich als privaten Gebrauch nutzt solltest du wohl nicht belangt werden dürfen.

Und man drufte Ebooks mit Sicherheit auch schon vorher kopieren... schließlich mussten sie ja irgendwie auf den Kindle/Tolino kommen.... sonst hätte man sich ja damit schon strafbar gemacht :freak:
 
Tja Privatkopie sehr schön und ich nutze das auch gestreng nach dem Motto: wo kein Kläger da kein Richter, schliesslich weis ich das ich bereits für löhne:D nur wie gesagt hält das die ContentMAFIA nicht von ab trotzdem da zu klagen wenn sie habhaft werden! Und die Interessiert nen Shice ob der Wasserzeichenträger das auch selbst hochgestellt hat.
Das sich die Abmahnanwälte und ihre Klientel selbst nicht an das Gesetz halten sollte mittlerweilen auch dem letzen (Hilly ...) sry Uneingelesenen bekannt sein!
Das Recht auf die Privatkopie wurde von der ContentMAFIA doch geschickt ausgehebelt.Faktisch steht dir dieses Recht zu und dafür darfst du auch löhnen, aber technisch ist es in 80% der Fälle nicht möglich da du dazu etwas umgehen musst! Was dir wiederum nicht gestattet ist.

Gerade Youtube gilt noch immer Grauzone! Nicht alles was es da zu sehen gibt kommt aus ner legalen Quelle!
Und gerade der RedTube Skandal belegt doch eindeutig wie die sich um die Gesetze scheren ... Ohne Presseskandal wären die Opfer doch angeschießen gewessen! RedTube galt schließlich als legale Quelle!


Schön das bei eBooks nun eher auf harmlose Wasserzeichen gesetzt wird anstatt auf Malware die meine Systeme gefährtet, mehr aber auch nicht! Macht diese Bande trotzdem nicht besser!

Edit: Muss meine erste Aussage revidieren. Wer ausschließlich zum privaten Gebrauch kopiert und dabei Schutzmaßnahmen umgeht, macht sich wohl nicht strafbar.

Unerlaubte Eingriffe in technische Schutzmaßnahmen und zur Rechtewahrnehmung erforderliche Informationen

Tja das betrifft aber nur die strafrechtliche Relevanz und die ist das kleinste Über bei solchen Delikten!
 
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Schon richtig, aber wenn du wirklich nur eine Privatkopie machst, wird die Contentmafia, dass nie mitbekommen. Von daher ist mir deren Sicht ziemlich egal.
 
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