Fragen zur Wohnungsfinanzierung

ToastZumEssen

Cadet 3rd Year
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Aug. 2015
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35
Hey,

aufgrund von privaten Gründen muss ich wohl in 2 Monaten ausziehen und mir eine eigene Wohnung suchen (bin schon 18). Doch wie soll ich die bezahlen ohne eigenes Einkommen?
Ich bin Schüler einer FOS und mache dafür ein unbezahltes Praktikum. Meine Eltern sind getrennt und leben so auch. Ich bekomme schon den Unterhalt von meinem Vater direkt, wovon ich auch in 3 Wochen ca. mein erstes eigenes Auto bezahle (Versicherung/Steuern). Ich hätte dann also noch ca. 140€ vom Unterhalt + ca. 190€ Kindergeld welches ich wohl ebenfalls einfordern kann. Macht ca. 330€. Dann kann ich wohl noch Wohngeld und Schüler-BAFöG beantragen? Wobei ich gelesen habe, dass ich für das BAFöG einen hin/rückweg zur Schule/Arbeit in der Woche von mindestens 2Std haben muss mit dem ÖNV. Würde auch locker hinhauen. Allerdings habe ich dann ja ein Auto. Gilt dass dann dennoch? Dann kann ich noch Hartz IV beantragen und einen weiteren Unterhalt von meinen Eltern? Ich blicke da nicht mehr ganz durch. Aber könnte ich mir dann eine Wohnung von dieser Liste leisten? Am besten die ignorieren, die im Hattorfer Platz sind, da möchte niemand freiwillig wohnen... Habe ich irgendwas vergessen? Wohnrecht oder was auch immer das ist, ist nicht mein Spezialgebiet...
Grüße,
Toast.
 
Also Hartz wirste wohl nicht bekommen - zumindest nicht ohne Dein Auto zu verkaufen.

Warum kümmerst du Dich erst um n Auto und dann um ne Wohnung? :D

Das n BaföG an ne Entfernung zur Uni gekoppelt wäre, wäre mir neu.
Afaik richtet sich das nach dem Einkommen der Eltern und ggf Deinem Einkommen.

Vll fängst du erstmal mit ner WG an.
Kommt deutlich günstiger als ne eigene Wohnung bzw Du wohnst halt nicht gleich in nem WohnKlo mit Küche.

Aber wend Dich im zweifel an entsprechende Beratungsstellen die können dir da besser helfen.
 
HartzIV bekommst du nicht, wenn du bisher noch nichts eingezahlt haben solltest bzw. nicht längerfristig gearbeitet hast.

Du hast, wie zu geschrieben hast, zum eben evtl. Anspruch auf sog. "Schüler-Bafög", welches unabhängig vom Einkommen der Eltern zu beziehen ist. Außerdem besteht noch die Unterhaltspflicht so lange weiter, bis zu deiner erste Ausbildung erfolgreich beendet hast. Unterhalt erhöhen?

Auf die Entfernung zum Ausbildungsort kann ich mir auch keinen Reim machen. Es gibt einzig allein die Option in manchen Bundesländern, sich die Fahrtkosten zurückerstatten zu lassen, wenn diese 240€/Schuljahr übersteigen.
 
Dass ich ausziehen muss, steht erst seit kurzem fest. Schon lange davor habe ich angefangen, mein Auto aufzubereiten.
Zu Entfernung zur Schule hatte ich das gefunden:
Die Entfernung zwischen Elternhaus und Ausbildungsstätte gilt dann als zu weit, wenn an 3 Wochentagen eine Wegzeit für Hin- und Rückfahrt von mindestens 2 Stunden anfällt. Hinzugerechnet werden können sowohl die Wartezeiten für Verkehrsmittel, als auch Fußweg, wobei hier für jeden angefangenen Kilometer 15 Minuten angesetzt werden dürfen. Ist dies nicht der Fall, wird dein Antrag
womöglich abgelehnt werden.
Und laut dem hier habe ich theoretisch anspruch auf Hartz 4:
Nach dem Gesetz haben Sie im Regelfall keinen Anspruch auf Hartz IV und eine eigene Wohnung, wenn Sie noch nicht 25 Jahre alt sind (§ 22 Abs. 5 SGB II).
Es gibt Ausnahmen: Wenn Sie zur Aufnahme einer Arbeitsstelle umziehen müssen oder beispielsweise mit Ihrem Partner und einem gemeinsamen Kind zusammenziehen, geht es auch unter 25 Jahre.
Auch dann, wenn Sie "aus schwerwiegenden sozialen Gründen" nicht mehr zu Hause wohnen können, kann unter Umständen das Jobcenter einen Auszug bewilligen. Damit ist vor allem gemeint, wenn Sie schwerwiegende Differenzen mit Ihren Eltern haben. Hier ist es aber wichtig, dass Sie beispielsweise eine Stellungnahme des Jugendamtes oder anderer Behörden haben. Die Schwierigkeiten müssen wirklich schon schwerwiegend sein.
Auch dann, wenn Ihre Eltern es ablehnen, Sie weiterhin in ihrem Haushalt zu beherbergen, haben Sie einen Anspruch auf Hartz IV.
In der Ausbildung nicht zu Hause bleib

Sonst noch evtl irgendeine möglichkeit?
 
Warum fragst du nicht direkt beim Amt* nach? In deinem Auszug ist ja auch die Rede von "Schwierigkeiten müssen wirklich schon schwerwiegend sein" und "wichtig, dass Sie beispielsweise eine Stellungnahme des Jugendamtes oder anderer Behörden" ... hast du sowas?

*Jugendamt, Arbeitsamt etc.
 
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