Online Shop liefert nicht

PC-Kurbel

Cadet 1st Year
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Okt. 2010
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Hallo zusammen,

ich habe ein Problem mit einem Online-Shop aus Deutschland und ich hoffe mir kann jemand helfen.

Mein Drucker ist kaputt und wollte mir einen neuen kaufen. Via geizhals bin ich dann bei vollfarbdrucker.de gelandet. Das war halt der günstigste Anbieter und die ersten paar Bewertungen waren nicht spitze, aber ok. Also habe ich dort bestellt und mit Paypal bezahlt, damit es schnell geht. (Ich schreibe gerade an meiner Abschlussarbeit.). Ausserdem war der Drucker "sofort lieferbar". Direkt danach kamen 4 E-Mails:
1. Die Bestellbestätigung mit Widerrufsbelehrung usw. (Samstag 08.08.)
2. "Danke für Ihre Registrierung und Anmeldung in unserem Shopsystem" (ich habe gar kein Passwort eingegeben und kann mich gar nicht erinnern einen Account eingerichtet zu haben) (08.08.)
3. Bestätigung der Zahlung an die "Bürotechnik Sachsen GmbH" von Paypal. (08.08.)
4. Die Rechnung. Absender diesmal ist die "Bürotechnik Sachsen GmbH" für die Bestellung vom 10.08 (Montag 10.08)

Tja, es sind jetzt 2 Wochen verstrichen und der Shop liefert einfach nicht. Als ich dann etwas genauer im Internet nach Bewertungen geschaut habe, habe ich noch mehr Fälle gefunden, wo die es so machen. Scheinbar liefern die öfter nicht, wenn die bei dem angegebenen Preis keinen Gewinn machen. Warum die trotzdem das Angebot im Netz und auf Geizhals haben weiß ich nicht. In der ersten Mail stand übrigens auch noch folgender Text:

Vertragsabschluss

Die Darstellung der Produkte im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern einen unverbindlichen Online-Katalog dar. Durch Anklicken des Buttons "Bestellung senden" geben Sie eine verbindliche Bestellung der im Warenkorb enthaltenen Waren ab. Die Bestätigung des Eingangs der Bestellung folgt unmittelbar nach dem Absender der Bestellung. Der Kaufvertrag kommt mit unserer Auslieferungsbestätigung oder Lieferung der Waren zustande. Sollten Sie binnen 2 Wochen keine Auslieferungsbestätigung oder Lieferung von uns erhalten, sind Sie nicht mehr an Ihre Bestellung gebunden.


Die räumen mir großspurig ein vom Vertrag zurückzutreten, was ich gar nicht möchte. Ich möchte, dass die liefern. Anscheinend wollen die, dass die Kunden erst bestellen und bezahlen und dann schauen die einfach, ob sie zu dem Preis liefern. Da fühle ich mich etwas ver..äppelt. Kennt sich jemand mit dem Fernabsatzgestz oder der Rechtslage genauer aus und kann mir helfen, gerne auch mit einschlägigen Paragraphen? Konkret geht es um die folgenden Fragen:

1. Ist ein Kaufvertrag zu stande gekommen? Denn ich habe bestellt, bezahlt und auch eine Rechnung bekommen. In der letzten Mail mit der Rechnung stand folgender Text:
"Bitte nutzen Sie diese Rechnung als Nachweis und Ausdruck für Ihre steuerlichen Unterlagen, da Sie separat KEINE Rechnung per Post von uns erhalten!" Es kann doch nicht sein, dass die eine Rechnung schreiben, die auch schon längst bezahlt ist, aber kein Kaufvertrag zu Stande gekommen sein soll.

2. Falls ja, müssen die liefern? Kann man ihnen irgendwie eine Frist setzen? Können die Verlangen, dass ich regelmäßig im Kundenbereich ihren Seite nachschaue? Dafür müsste ich mir ersteinmal die Accountdaten geben lassen und ich möchte mit denen nicht mehr als nötig kommunizieren.

3. Falls nein. Wenn die Bestellung storniert wird, wer bezahlt die Paypalgebühren? (2% vom Kaufpreis). Hängt das evtl auch noch davon ab, wer storniert und die bieten deshalb so großzügig an, dass die Kunden vom Vertrag zurücktreten können?

Vielen Dank schon einmal im Voraus.
Thorsten
 
Wie du vllt richtig erkannt hast, dreht es sich im Kern um die Frage, ob ein Vertrag zustande gekommen ist, denn aus dem Vertrag ergäbe sich dein Anspruch auf Lieferung. Nach meiner Ansicht ist zweifelsfrei ein Vertrag zustande gekommen; die Information zum Vertragsschluss (Vertrag erst mit Auslieferung) lese ich zwar nicht das erste Mal, halte ich aber für völlig unbeachtlich.
 
widerrufe, zieh im Zweifelsfall das Geld per Paypal zurück und bestell wo anders.
alles andere ist völlig unsinnig.
 
Ich bin kein Jurist, aber ...

Ein Kaufvertrag besteht aus zwei Willenserklärungen. Die Willenserklärung zum Verkauf hat der Shop IMHO abgegeben, als er die Ware angeboten hat, da kann er sich IMHO auch nicht mit seinen AGBs rausreden. Deine Willenserklärung ist bei der Bestellung abgegeben worden und bezahlt hast du auch, d.h. er ist in der Pflicht ihn dir zu schicken.
Wahrscheinlich macht der Shop das so, weil noch keiner dagegen geklagt hat. Würde ich einen Drucker brauchen und die würden bei mir das gleiche versuchen, würde ich mir den Spaß gönnen. Aber wahrscheinlich knicken die schon bei einer Klagedrohung ein.

An deiner Stelle würde ich vom Kaufvertrag zurücktreten und woanders bestellen. Und vergiss nicht die negative Bewertung auf den üblichen Portalen.
 
PC-Kurbel schrieb:
Ich schreibe gerade an meiner Abschlussarbeit.

Ist zwar etwas Abseits vom Thema - aber schau mal bei dir in den Vorgaben nach ob deine Abschlussarbeit eine bestimmte Bindung benötigt. Sprich, ob du diese überhaupt zuhause ausdrucken kannst oder eh zum Druck-Shop musst.
 
Geklagt wurde schon wegen verschiedener Aspekte dieser Problematik. Fündig wird man dazu per "Vertragsschluss erst bei Lieferung". AGB-Ersteller passen sich dann (wenn überhaupt) ein wenig an und versuchen schlicht, mit der "neuen" Masche weiterzukommen. Zumindest faktisch wird es ja die Wirkung haben, dass viele Verbraucher sich nicht weiter kümmern. Und tatsächlich dürfte es auch sinnvoll sein, wie florian (oder mit anderem Begriff auch Scythe) rät: Besser widerrufen und anderswo kaufen. Etwas anderes gilt nur, wenn man wirklich den Preis durchsetzen (und dabei ein gewisses Risiko tragen) will oder es einem ums Recht an sich geht.
 
So, ich habe noch etwas weiter gegoogelt. Es scheint definitiv so zu sein, dass das Angebot auf einer Internetseite keine Willenserklärung von Seiten des Händlers darstellt. Sie liegt erst vor, wenn der Händler eine Bestellbestätigung schickt oder die Ware ausliefert. In meinem Fall ist das ganz explizit nicht geschehen. Das Erstellen und Versenden einer Rechnung kann aber wohl auch als implizite Bestellbestätigung angesehen werden und damit auch als Willenserklärung des Händlers. Hm. ich bin gerade etwas verwirrt und weiß nicht so recht, was ich tun soll. Ich weiß nicht, ob ich auf den Paypal Gebühren hängen bleibe und in anderen Shops kostet das Ding 10 Euro mehr. Evtl. versuche ich es mit einer geschickten Mail mit ein paar Paragraphen, so dass der Laden denkt, ich hätte von soetwas Ahnung. Wenn es nicht klappt kann man immer noch stornieren.

@_killy_: Bevor ich die Arbeit abgebe, möchte ich sie (evtl. mehrmals) testweise drucken, weil ich auf dem Papier deutlich mehr Tipfehler finde als auf dem Bildschirm. Die fertige Arbeit geht dann natürlich an die Druckerei.
 
wenn du ein Fall eröffnest bei Paypal, weil die Ware nicht geliefert wurde, bekommst du den kompletten Betrag zurück, den du per Paypal bezahlt hast
 
deathscythemk2 schrieb:
Ich bin kein Jurist, aber ...

Ein Kaufvertrag besteht aus zwei Willenserklärungen. Die Willenserklärung zum Verkauf hat der Shop IMHO abgegeben, als er die Ware angeboten hat, da kann er sich IMHO auch nicht mit seinen AGBs rausreden. Deine Willenserklärung ist bei der Bestellung abgegeben worden und bezahlt hast du auch, d.h. er ist in der Pflicht ihn dir zu schicken.
Wahrscheinlich macht der Shop das so, weil noch keiner dagegen geklagt hat. Würde ich einen Drucker brauchen und die würden bei mir das gleiche versuchen, würde ich mir den Spaß gönnen. Aber wahrscheinlich knicken die schon bei einer Klagedrohung ein.

An deiner Stelle würde ich vom Kaufvertrag zurücktreten und woanders bestellen. Und vergiss nicht die negative Bewertung auf den üblichen Portalen.

Wenn kein Jurist, dann kein Halbwissen verbreiten.

Der Shop hat keine WE zum Verkauf abgegeben, indem er die Ware auf seiner Seite "anbietet".
Bitte einfach mal invitatio ad offerendum googlen.
 
@~H!ld3~
Prinzipiell stimmt das, aber ich gehe von dem vorliegendem Fall aus. Da hat der OP eine Bestellbestätigung und eine Zahlungsaufforderung bekommen, welcher er folgegeleistet hat. Wäre die Ware nicht vorhanden oder nicht zu dem Preis, dürfte das gar nicht so weit gehen.
 
Du hast geschrieben:

Die Willenserklärung zum Verkauf hat der Shop IMHO abgegeben, als er die Ware angeboten hat

Und das stimmt halt nicht.
Sofern du mit "angeboten" "auf seiner Homepage anbietet" gemeint hast.
 
Hm wenn ich damals nicht ganz gepennt habe is durch ne Auftragsbestätigung (was auch eine Rechnung sein kann), ein Vertrag zu stande gekommen.
Wenn aber die Ware nicht verfügbar ist - kanns aber mit der Lieferung dauern.

Aber warum bestellt man bei ner Bude die sich "vollfarbdrucker.de" nennt?
Um da den Lagerbestand vorher zu sehn brauchts keine Glaskugel :D

Für 10€ Unterschied geh ich zu Rudis Resterampe um die Ecke, handel den drucker um 5 EUR runter und nehm das Teil gleich mit.

Der ganze Aufwandsklumpatsch hat doch die 10€ lange überschritten.
 
Passiert halt, wenn man nur nach dem Preis der Preissuchmaschine geht. Hauptsache billig. Der Rest interessiert erst, wenn es zu spät ist.
 
kommt vor......hatte am 10.08. über Amazon Markedplace 2 neue DVDs bestellt (selten aber nicht so selten und beide von einem Händler lieferbar) auf Amazon in Grün "ab Lager verfügbar"!
Halbe Stunde später kam die AB mit den Daten von Amazon - alles ok so weit -
- Dann einen Tag später "die Ware wurde versandt und kann jetzt nicht mehr storniert werden - Liefertermin 28. August bis 10 September!
Nun warte ich also auf einen USPS-Postbrief aus Amerika über Timbuktu oder so ähnlich......USPS weil der langsamste Dienst der Welt und dann muss es ja noch über irgendein Drittland laufen weil die Lieferzeit so abstrakt ist!

Vielleicht ist es auch einfach nur eine Bestrafung weil ich kein Interesse an Prime habe......wer weiß das schon?
 
Preise sind bis auf marktunübliche Preisfehler und Auktionen bindend, wie auch die Angebote. Was ich anbiete, habe ich vorrätig. Sonst sind es nur Lockangebote für Luftnummern.
Das Waren immer ein begrenzten Angebot sind, vesteht sich aus der Ressource, der Lagerkapzität und Liquidität eines Unternehmens. Dafür muss man kein Jurist sein, sondern Ökonomie lernen und umsetzen. Etwas Affinität das Volumen zu berechnen hilft auch Lagerplatz zu berechnen. Wer dann auch nicht halbleere Marketingverpackungen verkauft um dem Kunden einen Mehrwert zu sugerrieren, spart Lagerlatz, Verpackungsressourcen und manipuliert auch nicht den Kunden. So manch Kekstüte und Chipstüte hat durch ihre Lufttiefe psychologischen Effekt beim Essen.

Ein Teil von Werbung ist eine Kalkulation mit Billigangeboten, die nicht zu halten sind. Darüber sollte sich manch Jurist Gedanken machen, was es bedeutet wie ein Motte zum hellsten Licht gelockt zu werden aber auch ordentlich zu verbrennen. Die willenlose Vermarktung hat schon längst den Bogen überspannt.

Es muss Verlass sein mit einem Vertragspartner ein Geschäft abschliessen zu können, denn nur so funktioniert Handel. Sei es per Handschlag. Eine Willenserklärung sollte als persönliche Handlung in der Erziehung einen gewissen Stellenwert der Entscheidungskompetenzen einnehmen.

Ein Angebot gegen Bezahlung und Annahme des Geldes setzt die Übergabe der Ware voraus. Wer Geld annimmt aber nicht liefert, der kommt dem eigenen Angebot und dem Vertrag nicht nach. Da gibt es keinen Spielraum für juristische Jongleure, wenn der gleiche Jurist an der Kasse bezahlt und die Kassiererin ihm das Produkt und sogar sein Geld verweigert und er sich zurecht angesäuert betrogen fühlt.
In diesem ersten Moment wird der Jurist die Ware einfordern oder sein Geld, was eine erste Gesetzesgrundlage für ein BGB erlaubt. Kommt ihm ein echter, wirtschaftlciher Schaden zu, weil er lange durch den offensichtlichen Betrug Termine verpasst, dann wird er für den Ausfall seiner Wirtschaftlichkeit in das BGB Ersatzansprüche in der Höhe des Ausfalls einfordern. Wir müssen bei der Gesetzesgestaltung nur auf solche Gesetze achten, die aus der Wut gemacht wurden.

Das alles, weil die kassenkraft betrügen musste, statt ordentlich zu arbeiten. Es ist einfach auf den Onlinehandel zu übertragen. Wer über etwas geistigen Sachverstand verfügt. Ich schaue mir das Angebot im Onlineregal an. Ich gehe damit zur Kasse und bezahle. Ich erwarte die Aushändigung der Ware.

Einzige Ausnahme ist, das der Handel auch eine positive Erziehunsgpflicht ausüben sollte. Waren nicht verkaufen, die nicht für Personen eines gewissen Alters geeignet sind oder in ihrem Zweck schaden. So etwa Zigaretten, wenn auch doppelmoralisch Steuernausfälle und Arbeitsplätze vorgeschoben werden, statt den Arbeitnehmern nicht doch gewissenhafte Arbeitsplätze zu verschaffen, die nichts mit einem legalisierten Drogenproduzenten zu tun haben. Gute Moralerziehung ist im Handel ein dringende Notwendigkeit, die klar dem Widerspruch gegen Konsumsucht und Abhängigkeiten entgegenwirken muss.

Ein fähiger Händler sollte auch über seinen Lagerbestand Bescheid wissen. Die gleichen Werkzeuge die man im stationären Bereich hat, kann man auch Online nutzen. Damit dem Kunden vermitteln, wieviel Ware vorrätig ist, wenn er eine Menge benötigt oder nicht aus einem leeren Regal trotzdem nicht verfügbare Ware in den Warenkorb schiebt. Keiner bezahlt im normalen Geschäft einen leeren Einkaufswagen, sondern fragt ob im Lager Ware vorrätig oder sucht sich ein anderes Geschäft mit Verfügbarkeit.

Hier ist das Dilemma des Onlinemarktes. Kundenbindungen im Geschäft mit leeren Luftnummern gehören verboten.

Im Handel hat sich sogar eine beidseitige Arroganz und Verantortungslosigkeit entwickelt.

Der unsachgemäße Umgang mit Gütern in Auslagen, die dem Kunden vor der Bezahlung nicht gehören, fremdes Eigentum sind und vom Kunden schlecht gehandhabt werden, wird viel zu selten angesprochen. Kunden, die wie Trampeltiere mit dem Eigentuim Fremder nicht umgehen können. Ein Mangel an Erziehung und Respekt.

Jeder Kunde mag nicht aufgebrochene Verpackungen und wieder schäbig rein gestopfte Artikel. Aber warum brechen viele Kunden unsachgemäß Verpackungen auf und hinterlassen ein Schlachtfeld? Ein Beispiel sind die Bekleidungsabteilungen. Der Kunde ist wieder zu faul den Pullover sauber zu falten oder die Hose wieder ordentlich auf ihren Platz hinzuhängen, damit der nächste Kunde noch die passende Größe wiederfindet und überhaupt einen kauf tätigen kann. Da fragt man sich, wie es im eigenen Schrank aussieht und dann spreche ich nicht mal Frisch oder Kühlware an, wo Letztere mit unterbrochener Kühlkette als Schaden im Kassenbereich oder bei anderen Artikeln liegt, weil man während des Kaufs unschlüssig ist eine ordentliche Willensentscheidung zu treffen. Der nächste Kunde steht nämlich auch hier vor leeren Auslagen, weil die Ware verstreut im Laden liegt und sich wnen überhaupt nur schlecht verkauft.

Für sowas braucht man keine Juristen, sondern gute Erziehung, was eine wohlüberlegte Willensentscheidung beim Kauf ist.
Selbstreflektion ist ein erleuchtender Weg im eigenen und fremden Umgang.


@ Lars_SHG
Der Marktplatz ist für internationale Fremdhändler gedacht. Ziel ist es für Amazon eine kostengünstige Marktanalyse über gefragte Produkte zu erhalten, die man in das eigene Sortiment aufnehmen und kostengünstig international verschicken kann. Wer über den Amazon Marktplatz verkauft, muss teils hart kalkulieren, wenn er nicht mit einem guten Ruf höhere Preise verlangen kann. Es treten ja auch vereinzelt Neuhändler auf, die Angebote weit über der UVP anbieten.
Amazon kalkuliert teils auch völlig daneben durch automatisierte Algorythmen. Zwischen Wucher und Dumping ist alles dabei, was dem Handel eher schadet. Keiner will wirklich am Monatende unterbezahlt oder überbezahlt werden.

Im Handel hat sich eine Preisspekulationsblase aus der Börse herausgebildet, was an den Tagespreisen der Produkte als Spekulationsgeld erkennbar ist und durch befristete Arbeitsverträge mit den daraus immer neu berechnenden Löhnen durch kurzfristige und saisonale Neueinstellungen entsteht auch hier eine Spekulation bei den Lohnforderungen durch gewollet Lebensusicherheit. Die tägliche Arbeit wird zum leistungsbezogenen Bedarf nach Angebot und Nachfrage, statt der Sichtnotwendigkeit der Arbeitsgrundlage des Menschen als gegenseitigen Dienst an anderen Menschen udn dem eigenen Lebensunterhalt.
 
Mit wem der Kaufvertrag zustande gekommen ist, steht in der Rechnung des Ausstellers (Bürotechnik Sachsen GmbH) Der Online-Shop hingegen ist in dem Fall nur der Vermittler. Deine Anfrage über den Verbleib der Ware müßtest Du also an die "Bürotechnik Sachsen GmbH" richten, Du hast ja sicherlich dort auch eine Kunden- sowie Rechnungsnummer sowie Kontaktangaben im Briefkopf der Rechnung.

Es ist müßg darüber zu spekulieren warum und weshalb die Ware noch nicht angekommen ist. Auskunft kann nur der Aussteller der Rechnung geben.
 
ist doch völlig egal.
er hat beim billigsten bestellt, der billigste liefert aber nicht.
also logische konsequent sollte man daher zukünftig nicht mehr beim billigsten sondern beim Seriösesten bestellen.

alles andere kostet einen nur unnötig Geld.
Und das hat man meistens nicht.
 
ich hab dort meine Grafikkarte am 19.08 bestellt und per überweisung bezahlt.
Bei bestellabschluss kam ich - komischerweise - nicht auf eine ebanking seite, sondern gleich zum abschluss und hab quasi nichts gezahlt.
per mail kamen dann die kontodaten/betrag sowie das produkt welches ich bestellt habe. .habe dort angerufen welchen verwendungszweck ich eingeben sollte, antwort: durch den namen können sie die zahlungen einer bestellung zuordnen. naja okay.

seitdem keine versandbestätigung oder ähnliches bekommen.

jetzt warte ich seit gestern auf eine antwort meiner mail.
hab heute auch schon 2x angerufen aber es meldet sich niemand. wird interessant....
 
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