Ebay kleinanzeigen Käufer sagt er hätte beschädigte Ware bekommen .

Metro2033

Cadet 4th Year
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Mai 2014
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Guten Tage alle zusammen.
Vor kurzem habe ich bei ebayk leinanzeigen mein Mainboard mit CPU verkauft ( Aufrüstkit ). Vor dem versenden hate ich ein komisches gefühl im Bauch gehabt und habe ein Viedeo gemacht 1. Optischer check vom Mainbaord , 2 Einbau und funktionstest habe halt eingebaut und gezeigt das alles läuft , 3 Versandt habe halt aufgenommen wie das Mainboard versendet habe . Bezahlt wurde durch überweisung . Der Käufer meinte er kriegt kein Signal und alls ich ihm gesagt habe ich habe viedeo da sagte er es ist gefälscht wtf ? Naja jetzt will er mir drohen das er rechtliche Maßnahmen gegen mich einführen will dafür das ich ihm ein funktionierendes Mainboard geschickt habe was er wahrscheinlich kaputt gemacht hat . In meiner anzeige standt auch drine es handelt sich um eine Privat Auktion Gewährleistung , Umtausch , Geld Zurückgabe ist ausgeschlossen da meinte er das kann man nicht ausschließen .
Was sagt ihr dazu ?
 
Sag ihm sein Anwalt soll dir schreiben oder er soll aufhören deine Zeit zu verschwenden. Wenn post von Anwalt / Gericht / Staatsanwalt kommt, reagieren und Rechtsbeistand einholen. Ansonsten ignorieren.
 
Ebay Kleinanzeigen ist keine Auktionsplattform!
 
Bei einem Privatgeschäft kannst du durchaus Gewährleistung, Rückgabe & Co ausschließen. Bist ja kein gewerblicher Händler.

Einziges Thema kann werden, wenn du eine offensichtlich kaputt Sache als voll funktionsfähig verkaufst, wobei sich ja dann immer die Frage nach Beweisbarkeit stellt. Da muss aber die andere Seite erstmal in Vorleistung gehen, wie Fidelzastro ja schon gesagt hat. Solange es keine offizielle Post gibt, würde ich mir da erstmal keinen Kopf machen.
 
entspannt zurücklehnen. Da ich gerade eine Klage anstrebe kann ich Dir sagen, dass bei einem Streiwert unter 500 Euro erstmal knapp 200 Euro für die Klage eingereicht werden müssen.

Sollte es dann vor Gericht gehen, fallen Prozesskosten etc. an. Diese können sich, je nachdem, zwischen 500 und 1000 Euro bewegen. Sprich Dein "Kläger" müsste in Kauf nehmen max. 1500 Euro verlieren. Prozesskosten + Kauf.

Was ich zwar gerade mache, da gehts aber um was anderes :-)
 
Sollte es dann vor Gericht gehen, fallen Prozesskosten etc. an. Diese können sich, je nachdem, zwischen 500 und 1000 Euro bewegen. Sprich Dein "Kläger" müsste in Kauf nehmen max. 1500 Euro verlieren. Prozesskosten + Kauf.
...oder er hat eine Rechtsschutzversicherung und zahlt gar nichts oder eine Pauschale - was wohl bei den meisten so sein dürfte!

Davon ab würde ich aber hier in diesem Fall als Verkäufer ihm schreiben, das Du Dich im Recht siehst und sonst "viel Spaß beim klagen" wünschen!
 
...oder er hat eine Rechtsschutzversicherung und zahlt gar nichts oder eine Pauschale - was wohl bei den meisten so sein dürfte!

Denke ich nicht. Scheint ja so ein Querolant zu sein. Der kriegt keine mehr ;)
 
...oder er hat eine Rechtsschutzversicherung und zahlt gar nichts oder eine Pauschale - was wohl bei den meisten so sein dürfte!

1. Die Rechtschutzversicherung prüft die Erfolgsaussichten.
2. Es ist oft eine SB vereinbart.
3. Und selbst ohne SB fängt man wg. solch läppischen Beträgen keinen Rechtsstreit an.

Außerdem liegt die Marktdurchdringungen bei Rechtschutzversicherungen bei geschätzt unter 50% der deutschen Haushalte.
 
Und wenn man die Rechtschutzversicherungen kündigen gerne die Kunden, die sie ihrere Meinung zu oft in Anspruch nemmen. Versicherungen sind nur in der Werbung und wenn es ums Kassieren geht ganz groß, wenn es ums Zahlen geht.....
 
@Holt

Das ist so auch nicht ganz richtig. Eine Versicherung ist eine Gemeinschaft der Versicherten. Selbst eine Versicherung auf Gegenseitigkeit, sprich keine AG, wird so was tun. Es ist nämlich auch ihre Pflicht, die Gemeinschaft vor aus dem Ruder laufenden Kosten zu schützen. Wenn einzelne übermäßig viel aus nichtigen Gründen die Gemeinschaft belasten in dem sie die Kosten und damit letztlich die Beiträge aller in die Höhe ziehen, dann muss die Versicherung zum Schutze der Gemeinschaft solche Leute kündigen. Oder den Selbstbehalt dieser Versicherten erhöhen, was in der Regel zu erst getan wird.
 
Metro2033 schrieb:
Guten Tage alle zusammen.
Vor kurzem habe ich bei ebayk leinanzeigen mein Mainboard mit CPU verkauft ( Aufrüstkit ). Vor dem versenden hate ich ein komisches gefühl im Bauch gehabt und habe ein Viedeo gemacht 1. Optischer check vom Mainbaord , 2 Einbau und funktionstest habe halt eingebaut und gezeigt das alles läuft , 3 Versandt habe halt aufgenommen wie das Mainboard versendet habe . Bezahlt wurde durch überweisung . Der Käufer meinte er kriegt kein Signal und alls ich ihm gesagt habe ich habe viedeo da sagte er es ist gefälscht wtf ? Naja jetzt will er mir drohen das er rechtliche Maßnahmen gegen mich einführen will dafür das ich ihm ein funktionierendes Mainboard geschickt habe was er wahrscheinlich kaputt gemacht hat . In meiner anzeige standt auch drine es handelt sich um eine Privat Auktion Gewährleistung , Umtausch , Geld Zurückgabe ist ausgeschlossen da meinte er das kann man nicht ausschließen .
Was sagt ihr dazu ?

Ich würde das erhaltene Geld mal in einen Deutsch Kurs investieren.

Ansonsten muss ich sagen, kommt mir dein Verhalten auch komisch vor.

Wer macht ein Video von der Technik die er verschickt, wenn alles OK ist?
 
Holt schrieb:
Und wenn man die Rechtschutzversicherungen kündigen gerne die Kunden, die sie ihrere Meinung zu oft in Anspruch nemmen. Versicherungen sind nur in der Werbung und wenn es ums Kassieren geht ganz groß, wenn es ums Zahlen geht.....

schwachsinn..... man darf halt keine billig Versicherung im tiefsten Osten nehmen. Klar die zahlen nichts, decken nichts ab und machen auch sonst nichts.
Einfach mal mehr Geld in die Hand nehmen und was vernünftiges abschließen.
 
Hat er vielleicht das Monitor Kabel an den Anschluss des MBs angeschlossen und es ist gleichzeitig eine GraKa eingesteckt? :>

@Topic
Ein Privatverkäufer muss auch dafür haften, dass die funktionstüchtige Sache die er verkauft, dann auch wirklich funktioniert. Es ist halt nur eine Frage des Nachweisens... und das kann richtig teuer werden.
 
haunt schrieb:
entspannt zurücklehnen. Da ich gerade eine Klage anstrebe kann ich Dir sagen, dass bei einem Streiwert unter 500 Euro erstmal knapp 200 Euro für die Klage eingereicht werden müssen.

Sollte es dann vor Gericht gehen, fallen Prozesskosten etc. an. Diese können sich, je nachdem, zwischen 500 und 1000 Euro bewegen. Sprich Dein "Kläger" müsste in Kauf nehmen max. 1500 Euro verlieren. Prozesskosten + Kauf.

Was ich zwar gerade mache, da gehts aber um was anderes :-)

Darauf würd ich mich aber nicht versteifen, wenn sich Deiner statt der Kläger "entspannt zurück lehnt" weil er einen Versicherungsvertrag Rechtschutz ohne SB hält. ;) (solche Leute gibt's, ich bin so einer :D )

Zum Thema:
Der Kläger (Käufer) ist in der Nachweispflicht, das der Verkäufer ihm beschädigte oder sonst wie mangelhafte Ware verkauft hat. Hinzu kommt für den Käufer beweiskräftig auszuschließen, das der Mangel nicht durch den Versand (durch dritte) verursacht wurde. Dies alles ist (leider) das Risiko des Käufers. :freak:
 
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