Gewährleistung und Garantie

Chibi88

Lt. Commander
Registriert
Dez. 2007
Beiträge
1.266
Hallo,

angenommen:

Ich kaufe bei einem Einzelhändler ein Produkt. Nehmen wir mal einen Kopfhörer. Dieser Kopfhörer weist nach einem Jahr einen Fehler auf. Laut Hersteller sind aber 2 Jahre Garantie drauf. Da die Kopfhörer älter als 6 Monate sind, tritt die Beweislastumkehr ein.

Frage:

a) Ist der Einzelhändler verpflichtet die Ware zum Hersteller zu schicken? Immerhin habe ich 2 Jahre Gewährleistung gegenüber dem Verkäufer und er ist da Ansprechpartner Nr. 1

oder aber

b) Kann mich der EH abspeisen und mir sagen, ich solle das Produkt selber zum Hersteller schicken, da 6 Monate verstrichen sind und ich Beweisen muss, dass der Fehler von Anfang an da war bzw. ein Mangel vorlag?
 
a) Nein, er kann dafür Geld verlangen, wenn die Garantieabwicklung für dich übernommen wird. Für Regulierungen nach Gewährleistungsgesetz, kann er kein Geld verlangen, aber viele Händler stellen sich nach 6 Monaten quer. Ein Gutachten lohnt quasi nie, damit er auch nach 6 Monaten seiner Gewährleistungspflicht nachkommt.

b) ja ("Gib mir ein Gutachten, dass der Fehler von Anfang an bestand oder mach es mit dem Hersteller selber aus" ist völlig ok)

merke dir fürs nächste mal: Kauf bei einem Shop, der dir auch noch nach 6 Monaten hilft.
 
Garantie ist eine freiwillige Leistung eines Herstellers. Da wendest du dich direkt an den Herstellern, bis aber auch seinen Garantiebedingungen unterworfen.

Gewährleistung ist ja dein gesetzlicher Anspruch. Da hast du das Thema mit der Beweislastumkehr nach 6 Monaten.

Wenn du das jetzt über deinen Verkäufer regeln möchtest, könnte er im Rahmen der Gewährleistung nein sagen, aber aus Kulanz das als Garantiefall an den Hersteller weiterleiten.
 
Dass ein Gutachten bzw die Gewährleistungsdurchsetzung nach den ersten sechs Monaten "quasi nie" lohnt, lese ich viel zu oft. Einfach mal klagen, wenn man weiß, dass man selbst mit dem Gerät nichts schlechtes angestellt hat oder es sich gar um einen verbreiteteren Fehler handelt; selbstverständlich noch ohne Gutachten. Ob man das wirklich braucht, sagt einem dann schon das Gericht. Der Verkäufer weiß, wenn er nicht unerfahren ist, dass der Gutachter zB feststellen kann, ob keine Außenwirkungen vorliegen und ein Produktionsmangel naheliegt.

Das Geplänkel des Verkäufers im Vorfeld, man solle mit Gutachten ankommen, ist reine Abwimmelei, um die Hürde für den Verbraucher von Beginn an hochzusetzen; die Kosten hierfür bekäme man unter Umständen nicht mal ersetzt. Nach Möglichkeit immer die Gewährleistung durchboxen - die hat die besseren Rechtsfolgen. Paradoxerweise könnte aufgrund der Tatsache, dass Garantiebedingungen nicht geringer als die Gewährleistungsbedingungen sind, der Hersteller als Gutachter betrachtet werden, soweit er seine Rechtspflicht zur Ersatzleistung aufgrund Vorliegens von Mängeln anerkennt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Super Tipp.... was die Gewährleistung genau abdecken soll ist dir schon bewusst oder? Das ist nicht das 2 Jahre Rund um Sorglos Paket......
 
Schick es doch einfach zum Hersteller. Natürlich vorher schauen wo genau es hin geschickt werden muss.
 
Hatten wir doch oft genug, oder nicht, Scythe? Natürlich weiß ich, was die Gewährleistung abdeckt. Und dasselbe gilt für die so ziemlich sämtliche Garantien, schau einfach in die nächstbesten Bedingungen. Gilt immer nur für Mängel, die auf Material- oder Produktionsfehler und ähnliches zurückzuführen sind, die - ebenso wie es für Gewährleistungsfälle verlangt wird - bereits bei Übergabe vorliegen müssen (sonst sind es ja keine Material- oder Produktionsfehler).

Ich hab nichts dagegen, wenn du und andere trotzdem weiter dazu raten, sich an den Hersteller zu wenden; das mag gleichfalls seine Vorzüge haben, wenn dieser nämlich kulant ist. Es bleibt jedoch dabei, dass die Rechtsfolgen der Garantiebedingungen den Gewährleistungsfolgen nachstehen/schlechter sind (oft genug erlebe ich Fälle, in denen Käufer es bereuen, sich nicht direkt gegenüber dem Verkäufer durchgesetzt zu haben), und so sehr ich auch akzeptiere, wenn jemand meiner Argumentation nicht folgen will, so will ich meine Ansicht zumindest nicht unerwähnt lassen.
 
Je nachdem was kaputt ist kannst du beides vergessen, gerade bei Kopfhörern, das steht aber i.d.R. in den Garantiebedingungen.
 
Zurück
Oben