2er WG - Internetanschluss

fatony

Commander
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Dez. 2009
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Liebe CB'ler,


kurz&knapp: Mein Kumpel und ich werden in eine gemeinsame Wohnung einziehen. Das bedeutet, dass wir u.a. auch einen Internetanbieter suchen und einen Vertrag abschliessen müssen. Gibt es Verträge, in denen man 2 Anschlussinhaber angeben kann oder eine Methode, wie man trotz von einem Anschlussinhaber im Vertrag, beide Personen für jeglichen Mist haftbar machen kann? Wir beide verstößen nicht gegen das Urheberrecht o.ä., sondern wir haben hier in diesem Fall vor, Ärger vorzubeugen.

In unserem Wohnort haben wir die Wahl zwischen Telefon- und Kabelanschlussanbieter.


Beste Grüße
fatony
 
Gibt es Verträge, in denen man 2 Anschlussinhaber angeben kann oder eine Methode, wie man trotz von einem Anschlussinhaber im Vertrag, beide Personen für jeglichen Mist haftbar machen kann?
Nein. Da helfen nur zwei Verträge. Vermutlich muss es dann einmal Kabel und einmal DSL sein.
 
Zuletzt bearbeitet:
ihr könntet eine gbr gründen und es so regeln, dass ihr im innenverhältnis 50:50 haftet.
 
Benzer schrieb:
Nein. Da helfen nur zwei Verträge. Vermutlich muss es dann einmal Kabel und einmal DSL sein.

Im Regelfall sind heute an TAE-Dosen Doppeladern, womit zwei Anschlüsse parallel machbar wären..
 
Keine Scheinselbständigkeit^^ Solche Gesellschaften bürgerlichen Rechts müsste man prinzipiell auch nicht bewusst gründen: Schon Fahrgemeinschaften oder Dinge verbunden mit einem gemeinsamen Urlaub stellen GbR dar. Der Gesellschaftsvertrag entsteht dann mündlich oder gar durch schlüssiges Verhalten. Im beschriebenen Fall kann das natürlich versucht werden, schriftlich festzuhalten, dass Schadensersatzansprüche uä im Innenverhältnis von beiden hälftig übernommen werden. Könnte schon kritisch werden mit der Wirksamkeit, aber mag einen Versuch wert sein. Streit ist aber schlicht und ergreifend wohl kaum völlig aus der Welt zu schaffen. Wird etwa eine Urheberrechtsverletzung zu einer Zeit begangen, zu der B nachweislich - vllt über Wochen - abwesend/im Urlaub war, wird er sich schon fragen, ob er wirklich haften soll.

Vllt sollte man einen solchen Vertrag professionell gestalten, so dass der wirkliche Wille für Unvorhergesehenes auch erforscht und formuliert werden kann; und andernfalls vllt doch keinen zu detaillierten Vertrag aufsetzen und sich auf die rein gesetzlich vorgesehenen Regelungen verlassen. So schlecht sind die, was den fairen Interessenausgleich angeht, oft nicht.
 
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