max_1234 schrieb:Er hätte es sogar bestimmt für den Betrag bekommen, es gibt bereits Gerichtsfälle wo Autos für 15€ abgegeben werden mussten bzw. entsprechender Ersatz
aber auch nur, weil sich die Verkäufer etwas dämlich angestellt haben.
Man sollte sich als VK auf einen Irrtum berufen und nicht sagen: "Habs mir anders überlegt"
@Barron
Du brauchst dir da keine Hoffnungen zu machen.
In solchen Fällen schreiben die Verkäufer immer: (so ähnlich)
"Es ist noch kein Kaufvertrag zustande gekommen, vorsorglich Widerrufen wir dennoch den Kaufvertrag wegen eines Irrtums"
Du hast nur Chancen, wenn sich der Verkäufer dämlich anstellt.
Das ist aber meistens nur bei Privatverkäufen der Fall.
Gewerbliche Verkäufer wissen in der Regel, wie sie die Sachen Formulieren müssen.
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