Handyversicherung übertragen

alicio

Lieutenant
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Okt. 2004
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742
Hallo

Verkäufer hat ein Handy mit Plusschutz Versicherung bei Mediamarkt gekauft.
Ich habe das Handy gekauft vor 6Monaten, und nun ist ein Schaden entstanden.

Das Gerät habe ich bei Media Markt abgegeben.
Die sagten zu mir ich soll bei der Versicherung anrufen und die Adresse ändern weil noch die alte vom Verkäufer dort registriert ist.
Das würde angeblich telefonisch einfach so funktionieren.

Bei der Versicherung angerufen, und die sagen mir der Verkäufer und ich müssen beide schriftlich bestätigen dass ich den Vertrag übernehmen.
Hab versucht den Verkäufer anzurufen, aber die Nummer ist nicht erreichbar.

Hab nochmal in den Unterlagen geschaut ob dieses Verfahren so festgeschrieben ist, aber konnte nirgendwo in den Paragraphen was finden:

http://pics.redblue.de/doi/msh-pixelboxx-454994754/

Man liest bei Paragraph 10:
§ 10 Übertragung
Wird das versicherte Gerät von Ihnen veräußert, wird der
Schutz aus dieser PLUSSCHUTZ an Ihrer Stelle
dem Erwerber des versicherten Gerätes für die Dauer
seines Eigentums gewährt. Eine Beitragsrückerstattung ist
in diesem Fall ausgeschlossen. Der Vertrag ist nicht auf ein
anderes Gerät oder anderes Geräteset übertragbar

Was sagt ihr?
Soll ich mein Anwalt einschalten?
 
Das Dokument aus einem Link ist für Saturn... dieses ist für Media Markt, aber die betreffende Passage sagt das gleiche aus. Daher würde ich das Dokument ausdrucken, die Passage mit Textmarker anstreichen und dem Sericemitarbeiter nochmals unter die Nase reiben. Hat dieser damit ein Problem, den Vorgesetzten verlangen. Die Passage (der Teil mit der "monatlichen Zahlungsweise" fällt weg, wenn die Versicherung per einmaliger Zahlung abgeschlossen wurde) sagt ja aus, dass du dich 1.) gar nicht an die Versicherung wenden musst und 2.) offenbar gar keine Pflicht zur Umschreibung der Versicherungsdaten besteht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Zeit kannst du dir auch schenken die Versicherung(ergo vermutlich) zahlt eh nicht. Die Handy Versicherung sind verarsche hoch neun.
 
Also ist mein direkter Ansprechpartner in zukunft nur noch Media Markt oder soll ich nochmal bei der Versicherung Domestic and General Druck machen?
Da steht auch irgendwo dass man bei einer Schlichtungsstelle anrufen kann bei Problemen.

Da bin ich mal gespannt.
 
Wie gesagt die Versicherungen greifen eh nie. Das war pure geldvernichtung. Was ist ueberhaupt passiert? Deckt die Garantie eventuell den schaden ab?
 
Willst du mir einreden dass ich mein Recht auf Schadensersatz nicht in Anspruch nehmen soll?
Oder was soll der Hinweis darauf dass die Versicherungen nicht zahlen?

Laut Versicherungsbedingungen sind Sturzschäden gedeckt, fertig aus!
Und wenn es sein muss wird der Anwalt eingeschaltet.
 
§ 14 Vertragsänderungen
Änderungen des Vertrages bedürfen grundsätzlich der schriftlichen Bestätigung durch Domestic & General.


Ist der Übergang von Person A zu B eine Vertragsänderung?
 
Das bedeutet soviel wie wenn man den Vertrag ändern will, dass die Versicherung dann eine schriftliche Bestätigung der Änderung rausschickt statt dass man nur eine telefonische Zusage bekommt die im Zweifel nie gesagt wurde.
 
Labtec schrieb:
§ 14 Vertragsänderungen

Dieser Paragraph bedeutet dass sämtliche Änderungen des Vertrages durch den Versicherer schriftlich bestätigt werden müssen um Gültigkeit zu erlangen, dazu gehört auch die Übertragung auf einen anderen Versicherungsnehmer.

Was Scythe1988 sagen will ist einfach: Nur weil Sturzschäden mitversichert sind und dir das Handy runtergefallen ist bedeutet das noch lange nicht dass es sich Bedingungsgemäß auch um einen Sturz handelt.

Unter §2 Versicherte Gefahren ist ausserdem das Risiko Sturz überhaupt nicht aufgeführt. Am nähesten kommt noch § 2 Abs. 3 a der Begriff "Unfall". Ein Unfall ist versicherungstechnisch klar definiert und ein einfaches runterfallen des Telefons ist KEIN Unfall.

Gemäß §2 Abs. 5 i sind Schäden nicht versichert wenn sie die Funktion nicht beeinträchtigen, ist also das Display gerissen, das Handy funktioniert aber noch einwandfrei leistet die Versicherung nicht.
 
Beim Sturz ist das Glas gebrochen und beim LG G2 hat es den Effekt dass der Touchscreen nicht mehr funktioniert.

Unfall oder unsachgemäße Handhabung steht bei mir im Vertrag.
Also sollte der Sturz auch gedeckt sein.
 
Sturz des Telefons ist aber kein Unfall im Versicherungstechnischen Sinn, auch ist ein Sturz keine Unsachgemäße Handhabung mach dir also keine großen Hoffnungen.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Unsachgemäße Handlung verursacht aber einen Sturz.
 
Der Sturz ist abgesichert in einer Handversicherung, was nicht drin wäre, wäre das Mutwillige. Das bedeutet Kunde wirft aus Lust und Laune das Gerät einfach gegen die Wand.
 
Pauschal zu behaupten Sturz sei in einer (in dem Zusammenhang gleichbedeutend mit jeder) handyversicherung versichert halte ich für etwas gewagt, du solltest zumindest vorher die Bedingungen lesen ob beispielsweise Bruch durch Sturz des Handys oder Bruch durch Unfall versichert ist.

Allerdings ist der thread 2 Monate alt und der TE hat mit Sicherheit bereits eine Antwort, ob positiv oder negativ.
 
Nachdem ich mit Anwalt drohte ging es ruckizucki.
Gerät wurde repariert, alles gut.
 
BetaBert, ich halte es auch für sehr bedenklich (und hier auch etwas unpassend), pauschal zu sagen, dass Sturz immer mitversichert ist. Du kannst so eine Versicherung eher mit einer Hausratversicherung vergleichen - man kann sich gegen Gott und die Welt versichern, oder eben möglichst günstig nur einen kleineren Bereich. So ist es mit dem Handy auch, das zeigen auch die verschiedenen Ratgeber, die ich gelesen hab. In den wirklich meisten Fällen sind Bruchschäden am Bildschirm oder Flüssigkeitsschäden abgedeckt. Oft (aber eben nicht immer) ist auch Diebstahl versichert. Da muss man dann schon das Kleingedruckte lesen. Wenn es um Vandalismus geht, Bedienfehler und derartige Konsequenzen und weiteres - das ist dann meistens extra geregelt und nicht in Basis-Paketen drin.
 
Also ich habe gestern erst so eine Versicherung im Telekom-Shop abgeschossen und die sagten mir ganz ausdrücklich dass Sturz- und Wasserschäden, nicht jedoch Diebstahl, versichert sind. Daher kann man wohl kaum sagen, dass Versicherungen pauschal nur Verarsche sind und sowieso nie zahlen.
 
Ist jetzt natürlich fraglich ob der Telekom Mitarbeiter, auch Ahnung von Versicherungen hat die bekommen extra Provisionen für verkaufen der Produkte, ob das alles stimmt was er gesagt hat sei also erstmal anzuzweifeln, da hat meist nur ein Blick in die Bedingungen.

Aber prinzipiell hast du recht, pauschale verarsche sind Handyversicherungen nicht
 
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