Retour: Artikel wegen verschwiegener Mängel zurückschicken, wer trägt die Kosten?

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Hallo,

ich muss einen Monitor zurückschicken, weil dieser Pixelfehler und ein Summen von sich gab. Dies wurde nicht in der Beschreibung erwähnt. Das Rücksendeetikett ist allerdings nicht vorfrankiert und ich sehe nicht ein 6,90€ für die Rücksendung zu zahlen.

Habe ich ein Recht darauf, dass der Händler die Versandkosten übernimmt, weil der Monitor aufgrund verschwiegener Mängel retourniert wird?

(Transaktion erfolgte über einen Händler auf der Plattform Amazon)

Ergänzung: Widerruf erfolgte nach 7 Tagen, die Bestätigung des Händlers ebenfalls
 
google nach sachmangelhaftung!
rückversand trägt der verkäufer, egal ob privat oder gewerblich.
Ergänzung ()

wieso widerruf ???? der artikel ist nicht wie beschrieben.
jetzt haste den widerruf am arsch, dann musst du die
widerrufsbelehrung des VK lesen und danach handeln.
 
Dachte doppelt gemoppelt hält besser :D Zum Glück kann er im Widerruf keine Sachmangelhaftung ausschließen.. das wäre doch gesetzeswidrig (?)
 
widerruf heißt, naja, gefällt mir nicht so gut, schick ich zurück.

sachmangelhaftung, da ist der artikel fehlerhaft, dieser fehler
wurde nicht beschrieben.

dann klär das mal.

kann geschlossen werden, mehr gibt es dazu nicht zu sagen.
 
Auszug aus der Widerrufsbelehrung des Händlers
Wenn die Ware auf Grund ihrer Beschaffenheit normal mit der Post zurückgesandt werden kann, gilt folgendes:
Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrages unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.
 
Rücksendung nach Sachmängel würde doch aber heißen, daß der Händler ihm einen neuen TFT zuschickt - oder den defekten TFT repariert. Der Defekt würde das Summen beinhalten, jedoch sind Pixelfehler je nach TFT Pixelfehlerklasse des Monitors in geringfügiger Zahl zu dulden und gelten nicht als Defekt.
 
Du hättest den Monitor als defekt melden müssen damit er ausgetauscht wird. Dann wäre dir auch der Versand Bezahlt worden, da du gesetzlich anspruch auf 24 Monate* Gewährleistung hast.
Durch den Widerruf musst du jetzt den Rückversand selbst Zahlen weil ein Widerruf eigentlich dafür genutzt wird wenn dir das Produkt aus persönlichen Gründen nicht zusagt.

*Beweislastumkehr nach 6 Moanten
 
Durch den Schriftverkehr kann ich aber nachweisen, dass der Händler den Sachmangel eingesehen hat. (Vor dem Widerruf)

In diesem Fall schließt der Widerruf doch nicht den Fakt aus, dass ein Sachmangel vorliegt.
 
Pixelfehler dürfen aber Monitore je nach Klasse und Farbe haben. Hier musst du dich nochmal erkundigen...

Edit: Wobei hier Amazon wahrscheinlich recht Kulant ist und trotzdem tauscht...
 
Ist doch ganz einfach.

Monitore werden mit der PFK I oder II verkauft. Demensprechend gibt es eine gewisse Anzahl welche man tolerieren muss. Ebenso kommt ein "Brummen" vor - diese liegen auch meist innerhalb der Spezifikationen. Gegen die Pixelfehler wirst du nichts machen können; gegen das Brummen nur dich direkt an den Hersteller zu wenden und freundlich nachfragen.

Wenn nicht: Widerruf und eben die Versandkosten berappen.

Verschwiegener Mangel? Wo soll dies genau passiert sein? Glaube kaum das ein Händler bei OVP Ware etwas zu verschweigen hat und somit ist eigentlich alles geschrieben.
 
Wideruf bedeutet,dass Du vom Kaufvertrag zurück tritts.
Den Rückversand muß in der Regel der Käufer tragen.
Bei einem Wideruf bist Du nichtmal verpflichtet irgend einen Grund zu nennen.
Soweit das durch das Fernabsatzgesetzt zeitmäßig gedeckt ist.

Wenn Du hingegen ein Sachmangel reklamierst und einen Austausch bzw. einer Reperatur zustimmst wird der Kaufvertrag ja nicht widerufen.

Kläre mit dem Händler das.
Auch ein Wideruf kann man zurücknehmen,wenn es für beide Seiten einen Austausch/Reperatur die bessere Wahl ist.
 
@ mediafrost

der Monitor war nicht OVP, es ist ein gebrauchtes Gerät

In der Widerrufsbelehrung des Verkäufers steht nicht, wer die Versandkosten im Falle einer Retour zu tragen hat
 
Also ein Brummen ist in meinen Augen ein klarer Sachmangel. Was die Hersteller als noch tolerable Lärmbelästigung beschreiben, steht nicht für das deutsche Recht. Ein Monitor arbeitet für das gemeine, menschliche Gehör, bei normalem Sitzabstand lautlos. Muss er auch, ein ständiges Dauerbrummen oder -fiepen kann man ja schließlich niemandem ernsthaft zumuten.

Die Pixelfehlerklassen hingegen sind für gewöhnlich bei jedem Monitor ersichtlich und eigentlich kein Rückgabegrund, solange sie innerhalb der Spezifikationen sind. Ich würde allerdings persönlich auch niemals einen Monitor mit auch nur einem einzigen Subpixelfehler akzeptieren, weil es mich wahnsinnig machen würde, wenn ich weiß, wo er ist und deswegen immer hinstarren müsste.

Aber selbst im Media Markt wird das Argument "Pixelfehler" klaglos akzeptiert. Der Mitarbeiter sagte damals sogar, dass er es absolut nachvollziehen könne, wenn man ein neues Laptop gekauft habe und dann ein dauerhaft leuchtend roter Punkt auf dem Display sei (war ein "stuck pixel").

Geräte mit Display kaufe ich daher auch ausschließlich bei den Major Playern (Amazon, Cyberport, ...), wo ich weiß, dass ich im Ernstfall kostenlos und problemlos retournieren kann. Meine Retoure-Anteil ist allgemein sehr gering, daher kann ich das auch guten Gewissens so praktizieren. ;)

BTT: Bei einem Sachmangel muss immer noch der Verkäufer die Rücksendekosten tragen. Da der Käufer kein Jurist ist, kann ich mir auch schwer vorstellen, dass dieser auf die juristisch korrekte Wortwahl in seinem Schreiben achten muss - zumindest vor Gericht hätte das wohl kein Bestand. Ein Defekt bleibt ein Defekt, wobei der Händler für die Kosten der Rücksendung aufkommen muss.
 
Zuletzt bearbeitet:
Oh stimmt, jetzt habe ich die Stelle bzgl. Versandkosten im Widerruf gefunden :D :D

Nun ja, kann ich meinen Widerruf rückgängig machen?

Aber selbst im worst case kann mir der Händler doch keine Versandkosten berechnen? Der Regelung im Widerruf steht zumindest der Sachmangel bzw. fehlerhafte Beschreibung gegenüber und in diesem Fall hat der Verkäufer die Kosten zu tragen :evillol:
 
Den Widerruf widerrufen. Widerrufception, waaaah.
Schreib einfach mit ihm und frag, wie ihr das nun klärt. Auf Porto könntest du schon sitzen bleiben jetzt, wenn es eine Rückabwicklung werden soll (also nicht Instandsetzung, sondern tatsächlich der Widerruf).
 
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