Mal wieder Ebay

Benjiberlin

Lt. Junior Grade
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Okt. 2010
Beiträge
434
Hallo,

ich wollte mal einen kurzen Rat, da ich zur Zeit noch nicht genau weiß wie ich handeln soll, wollte ich mal wissen was ihr tun würdet.

Und zwar habe ich am 02.09. etwas bei Ebay zum sofortkauf verkauft.

Bis heute warte ich auf die Bezahlung des Artikels. Ich habe schon zweimal den Käufer angeschrieben und nichts ist passiert, keine Reaktion.

Normalerweise würde ich noch gar nicht skeptisch werden, allerding hat der Käufer gerade mal eine Bewertung.
Klar jeder fängt mal an gar keine Frage und das wäre auch gar nicht das Problem, aber dann dieses gar nicht melden auf Fragen bezüglich der Bezahlung?

Wie würdet ihr jetzt vorgehen, ich meine wenn er den Artikel nicht mehr will würde ich ja schon gerne neu einstellen.
Nur zur Zeit kann ich das noch nicht, da er ja der Käufer ist

Was kann und was sollte ich tun??

Danke für Eure Hilfe,
 
Bei ebay ein Problem melden, Sachverhalt schildern, abwarten, wenn der Käufer sich nicht meldet, bekommst du die Gebühren erstattet und kannst das Teil wieder verkaufen.
 
Hallo,

ich habe nun am 09.09 den Fall eröffnet bei Ebay. Leider habe ich nicht richtig hingesehen und ich sehe nun auhc keine Angabe mehr, weiß jemand wielange das dauert bis ich endlich wieder neu verkaufen kann?

Und was tut ihr gegen solche Leute?
Ich meine auch wenn es bei meinem Gegenstand vielleicht nicht soviel ausmacht, aber es gibt ja auch einen Wertverfall.

LG
 
Bis heute warte ich auf die Bezahlung des Artikels. Ich habe schon zweimal den Käufer angeschrieben und nichts ist passiert, keine Reaktion.

Fall melden, Fall schließen. Fertig.

Das kannst du auch automatisieren, dann erledigt eBay das für dich. Bevor der Fall nicht geschlossen worden ist darfst du den Artikel nicht verkaufen oder neu anbieten, da ein Vertrag noch besteht laut den ebay Grundsatz Regeln.
Ergänzung ()

http://pages.ebay.de/help/buy/item-not-received.html
 
Laut BGB muss nicht geliefert werden wenn eine Sache verloren oder zerstört wird.
Nur so als Tipp :)
 
@rob-

Wirklich?

Der Käufer hat ein Recht auf die mangelfreie Sache, ansonsten kann er die Nacherfüllung (die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache, §439 BGB) verlangen. Die Voraussetzung ist hier narürlich, dass der Käufer den Artikel bezahlt hat.

Ganz so einfach ist es also nicht.

Der Verkäufer möchte seinen Artikel wieder einstellen, wenn der Käufer nicht zahlt. Da es wäre doch arg auffällig, wenn er erzählen würde, dass der Artikel defekt oder verschwunden ist, wenn der gleiche Artikel wieder angeboten wird.

Was hier für "Tipps" gegeben werden, ist oftmals nicht nachvollziehbar.
 
Das stimmt allerdings :)

Ich würde gerne den gleichen Artikel wieder einstellen, dann sieht es natürlich komisch aus wenn ich dem anderen erzähle der Artikel sei verloren...
Aber ich habe ja nach Tipps gefragt, daher trotzdem danke :) Nur für mich leider unbrauchbar...

Der Fall liegt immernoch rum jetzt darf ich das aussitzen obwohl es offensichtlich ist, dass nicht mehr gezahlt wird.
Ich hoffe das Ebay sich bald einschaltet und ich endlich den Artikel wieder verkaufen kann.
 
Du hättest zeitnah eine Frist zur Leistung setzen können. Danach (oder auch sofort unter der Bedingung des fruchtlosen Zeitablaufs) erklärt man den Rücktritt vom Vertrag.

Je nachdem, was genau du bisher geschrieben hast, kann man das vllt schon als Fristsetzung lesen. Ansonsten würde ich jetzt Frist bis nächste Woche Dienstag setzen und dann ist die Geschichte auch endlich gegessen. So lange hätte das nicht dauern müssen.
 
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