Freier Tag auf Feiertag

Chibi88

Lt. Commander
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Dez. 2007
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Hallo,

ich arbeite im Einzelhandel, falls das wichtig sein sollte.

Mal angenommen mein freier Tag fällt auf einen Feiertag. Habe ich dann Pech gehabt oder steht mir Ausgleich zu? An dem Tag hat man ja ohnehin gesetzlich Frei. Wie ist da die Grundlage?

Spreche vom 3 Oktober.
 
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Wenn doch sowieso kein Arbeitstag ist musst Du doch auch keinen "Freien Tag" bekommen, den nimmst Du doch dann an einem anderen Tag. Oder sind bei Euch Sonn- und Feiertage normale Arbeitstage? Hat denn der AG diesen "freien Tag" bewusst so gelegt das es der Feiertag ist oder hast Du immer an disem Tag frei (Samstags)?
 
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Ich habe meinen Vertrag nicht vorliegen. So habe ich auch gedacht. Mein Chef meinte es sei Schicksal oder Pech. Ich solle ihm einen entsprechenden Nachweis geben wo das beschrieben steht.

Ich habe abwechselnd immer Freitags oder Samstags frei. Halt einen freien Tag in der Woche. Jetzt ist die Rotation so, dass ich eben am 3 Oktober frei habe. Aber das ist doch eh ein FEIERTAG. Wieso sollte ich denn keinen Ausgleich bekommen, wenn EH NIEMAND arbeitet.

Ich verstehe das nicht. Ist das wirklich so oder verstehe ich alles komplett falsch? Angehende Juristen hier?
 
Der freie Tag wird doch deshalb gegeben, weil Du sonst wohl zuviele Stunden machst? Wenn Du angenommen eine 40 Stunden Woche hast, 5 Tage arbeitest sind die bereits angefallen. Nun bekommst Du einen freien Tag weil Du ja Samstags auch arbeitest und deshalb bei 6 Tagen auf 48 Stunden kommen würdest. Feiertage werden bezahlt, Du würdest also wenn der freie Tag auf den Samstag fällt und bereits 5 Tage in der Woche gearbeitet hast auch auf 48 Stunden kommen = 5 Tage gearbeitet je 8 Std sind 40 Std. + 1 Feiertag auch 8 Std. = 48 Stunden. Bin aber kein Rechtsverdreher, würde es so aber aus meinem Empfinden sehen.
 
Du hast dann Pech gehabt. Anders sähe es aus, wenn Dein Chef deinen freien Tag in dieser Woche ändern würde. Eben aufgrund des Feiertages.

Die gesetzliche Regelung sieht keinen Ausgleich vor. Aber besser als das Gesetz kann Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag sein. Und was da drinnen steht, das musst Du selber heraus finden.
 
Das wird wieder ein langer Thread, bin mal gespannt wie das endet. :lol:
 
Werkam hat die Antwort bereits sehr verständlich geliefert. Im Normalfall muss er dir einen zweiten freien Tag einräumen da der Feiertag i.d.R. bezahlt wird/ angerechnet wird, bei uns ist es so.

Frag seinen Chef :D
 
Ich arbeite von mo-fr, wenn ein Feiertag jetzt auf Samstag oder Sonntag fällt bekomme ich doch auch nicht irgendwann mal in der Woche frei?
 
Das ist Pech, bei mir ist das nicht anders. Hab auch immer an Donnerstag frei, da sind genug Feiertage, die auf den Tag fallen. Da muss man halt mit leben.
 
Schlicht Pech gehabt.

Im Gegenzug hast Du ja auch mal Glück, wenn Dein freier Tag auf einem Mittwoch ist und der Donnerstag Feiertag.

Ich arbeite z.B. Teilzeit - nur noch 4 Tage die Woche - und habe mir als freien Tag (blöde Idee, ich weiß) den Montag ausgesucht.
Als Hamburger ...

Damit fallen bei mir auch Ostermontag und Pfingsmontag schon mal komplett weg.
Bei den paar Tagen, die wir in HH eh bloß haben :)
 
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Ich arbeite von mo-fr,
TE arbeitet aber von Mo - Sa, wenn in dieser Woche am Samstag der Feiertag nicht wäre und nicht sein freier Tag ist, würde er auch nicht arbeiten aber trotzdem der Tag bezahlt werden. Wenn er z.B. am Freitag seinen freien Tag hätte, müsste er am Samstag wegen dem Feiertag auch nicht kommen, würde aber den Tag voll bezahlt bekommen. Bei eine Arbeitszeit von Mo- Fr hast Du halt Pech gehabt, aber viele Leute im Einzelhandel/Gastgewerbe müssen auch Samstags arbeiten. Der Kollege der am Freitag seinen freien Tag hat, bekommt den Feiertag ja auch bezahlt, weil er ja eigentlich arbeiten müsste.
 
Das spielt keine weitere Rolle. Der Samstag ist auch ein Werktag. Und wenn man feststehende freie Tage hat, dann ist ja egal, ob das ein Donnerstag, Freitag oder Samstag ist. Solange sie eben immer gleichbleibend sind. So wie bei dem TE. Im Wechsel der Freitag und Samstag.
 
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werkam schrieb:
TE arbeitet aber von Mo - Sa, wenn in dieser Woche am Samstag der Feiertag nicht wäre und nicht sein freier Tag ist, würde er auch nicht arbeiten aber trotzdem der Tag bezahlt werden. Wenn er z.B. am Freitag seinen freien Tag hätte, müsste er am Samstag wegen dem Feiertag auch nicht kommen, würde aber den Tag voll bezahlt bekommen. Bei eine Arbeitszeit von Mo- Fr hast Du halt Pech gehabt, aber viele Leute im Einzelhandel/Gastgewerbe müssen auch Samstags arbeiten. Der Kollege der am Freitag seinen freien Tag hat, bekommt den Feiertag ja auch bezahlt, weil er ja eigentlich arbeiten müsste.
Dafür hat er doch seinen freien Tag und der verfliegt ja nicht wenn er auf einen Feiertag fällt. Ich wollte nur damit ausdrücken, dass ich auch Pech habe, wenn ein Feiertag auf einen Samstag fällt. Ist doch das gleiche in Grün.
 
der verfliegt ja nicht wenn er auf einen Feiertag fällt.
So wie ich es rausgelesen habe war doch die Frage, ob er dafür einen Ausgleich bekommt und das ist ja eben nicht so lt. seinem Chef. Er bekommt keinen anderen freien Tag. Und hätte er am Freitag vorher seinen freien Tag würde er den Feiertag doch auch noch zusätzlich bezahlt bekommen und hätte am Freitag davor "bezahlt" frei.
Mal angenommen mein freier Tag fällt auf einen Feiertag. Habe ich dann Pech gehabt oder steht mir Ausgleich zu?
Wenn in Deinem Urlaub z.B. Freitags ein Feiertag wäre, bekommst Du den auch nicht als Urlaubstag angerechnet sondern auch bezahlt weil es ein Feiertag ist und hast den Urlaubstag trotzdem noch. TE hat eine 6 Tage Woche und muss Samstags auch arbeiten, als Ausgleich wird ein freier Tag in der Woche gewährt, weil er sonst zuviele Stunden hätte. Würde er dann Deiner Meinung nach den Feiertag auch bezahlt bekommen mit z.B. 8 Stunden, wie alle anderen in der Firma auch oder bekommt er nichts, weil es sein freier Tag ist (dann müssten die Stunden ja sogar noch als Überstunden bezahlt werden, da er ja bereits 5 Tage gearbeitet hat ca. 40 Std.)? Also mit dieser Regelung wäre ich auch nicht einverstanden.

PS: Habe gerade noch mal etwas nachgedacht, er bekommt seinen freien Tag ja gar nicht bezahlt, den bekommt er ja nur weil er sonst zuviele Stunden hätte. Die Frage wäre dann ja nur ob der Feiertag als Überstunden abgerechnet wird weil in der Woche bereits die volle Stundenzahl abgeleistet wurde.
Es ist auch nur meine Meinung dazu, ob diese richtig ist, keine Ahnung.
 
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Hi,

bei uns ( auch EH) ist das genauso. Wenn der Feiertag auf MO - FR fällt, haben wir Glück gehabt und wenn
er auf SA oder SO fällt, haben wir Pech gehabt. Das scheint erstmal ungerecht zu sein, aber ist wohl so
rechtens.
Ich glaube das PS vom Alten Mekkermann trifft es ziemlich gut.

Gruß Chris
 
Bleibt aber dann die Frage offen ob er den Feiertag dann zusätzlich als Überstunden gezahlt bekommt? Es kommen ja dann ganz schöne Zulagen zusammen, wenn die Stunden an einem einzigen Tag anfallen. :lol:
 
Hmmh,

angenommen ich arbeite jeden Werktag 7,4h, dann habe ich in einer Woche, wo der Feiertag am FR ist ( SA Arbeit ) 44,4h
gesammelt. Wenn der Feiertag am SA ist, komme ich nur auf 37h, da im Zeiterfassungsprogramm der SA nur Stunden bringt, wenn dort auch gearbeitet wird. Auch MO - FR arbeiten und zB. SA Krank bringt keinen Vorteil.

Ich glaube die Erklährung dazu war so komplex, dass man es nicht so supereinfach ausdrücken kann?

Wenn es jemand kann, dann gerne!

Gruß Chris
 
Wenn du normal frei hast hast du Pech gehabt.

Wenn du Uhrlaub hast oder Stunden abbummelst geht das nicht ... dir kann für den Tag kein Urlaub oder Stunden abgezogen werden. Da müsste es Ausgleich geben.

Wenn man für Feiertage Urlaub nehmen muss hat man in der Regel schon mehr Urlaubstage zur verfügung.

Und arbeitet man Feietags gibts 300% ... Normale Stunden + 100% Netto + Ausgleichstag oder nochmal 100% Stundenlohn.
 
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