ebay Anzeige des Käufers

mahatma

Cadet 1st Year
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Sep. 2015
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13
Hallo zusammen,

eine mir bekannte Person (=Verkäuferin) hat einen Artikel für einen Sofortpreis von 1 Euro verkauft (bei ebay).
Der Käufer behauptete, der Artikel sei nicht im beschriebenen Zustand und schrieb er will den Euro + Versandkosten zurück.
Die Verkäuferin stimmte zu, der Käufer wollte ein paar Tage später aber 25,- Euro, was die Verkäuferin natürlich ablehnte.
Er drohte mit einer Anzeige, die jetzt per Post kam.
Darin wird die Verkäuferin aufgefordert über 60,- Euro (=25,- + Verfahrenskosten u.a.) an den Käufer zu zahlen oder Widerspruch einzulegen. Die Frage ist nun, wie die Verkäuferin jetzt agieren soll, da sie keine Rechtsschutzversicherung hat.

Die gesamte Kommunikation & den (wie in ebay beschriebenen!) Artikel habe ich gesehen.

Vielen Dank für Ihre Hilfe
 
Tag :)

Es handelt sich wohl nicht um eine Strafanzeige, sondern einen Mahnbescheid. Im Rahmen eines solchen wird nicht geprüft, ob der Anspruch berechtigt ist.

Ich persönlich würde, wenn es sich alles so zutrug, wie ich aus den beschriebenen Umständen verstehe, Widerspruch einlegen und mich im Fall, dass der Käufer Klage erhebt, darauf berufen, dass er

a) keinen Anspruch auf (wohl von ihm behaupteten) Schadensersatz hat, weil er keine angemessene Frist zur Nacherfüllung gesetzt hat (grundsätzliche Voraussetzung) und nun ohnehin
b) der Vertrag im gegenseitigen Einvernehmen aufgelöst wurde (nach anderer Ansicht gern: durch einseitigen Rücktritt; hier aber egal, da der Wunsch jedenfalls auf Seiten des Käufers vorhanden war), er mithin auch keine vertraglichen Ansprüche mehr hat.

Merkwürdig ist das rabiate Vorgehen aber schon.. Wie og wird aber ein Mahnantrag nicht auf Berechtigung geprüft; kann also sein, dass da einer einfach mal probiert, wie er damit durchkommt. Vllt macht er das ja auch systematisch.

Schöne Grüße und
Lass uns bitte wissen, wie dein Fall zu Ende geht!
 
Hallo,

ja das stimmt (mit dem Mahnbescheid). Er hat ihr sogar mitgeteilt, dass er das nicht zum ersten Mal gemacht hat & dass er mal mehrere hundert Euros "errungen" hat.

Gruß
 
Aus welchem Grund wollte er denn plötzlich mehr Geld als Kaufpreis + Versand und mit welchem Argument?
 
Dann würde ich Strafanzeige zumindest wegen Erpressung, wohl auch wegen Betrugs (im Rahmen des gerichtlichen Mahnverfahrens) erstatten.
 
@Droitteur
Richtig, das war auch mein Gedanke. Denn hier wird offensichtlich versucht eine Drohkulisse aufzubauen, um aus dem Verkäufer Geld rauszupressen. Wenn die obige Aussage "Schon mehrmals durchgezogen und auch schon mehrere hundert Euros errungen" zutrifft, dann könnte man sogar von gewerbsmässiger Erpressung oder Betrugs ausgehen. Daneben würde ich den Sachverhalt (einschliesslich eines Hinweises auf den gestellten Strafantrag (AZ)) auch an Ebay weiterleiten, denn die werden dann sein Treiben auf der Plattform gleich unterbinden.
 
Wichtig ist hier erstmal sofort (!) gegen den Mahnbescheid Widerspruch einzulegen. Dazu hat man nur 14 Tage Zeit.
Dadurch wird der Käufer gezwungen klage einzureichen. Ob er das wegen dem geringen Streitwert über haupt macht ist fraglich. Zumal dessen Erfolgsaussichten eher gering sind.
 
by the way...
Der Käufer hat ihr sogar eine positive Bewertung nach dem Erhalt der Ware gegeben.
 
Wenn es denn ein Mahnbescheid ist - und nicht einfach nur eine selbst formulierte Mahnung! Denn in einem gerichtlichen Mahnbescheid (der mehrere Wochen braucht um den Adressaten zu erreichen) steht sicher nichts davon, dass man sowas schon mehrere Male durchgezogen hat und auch schon mal mehrere hundert Euros errungen hat.

Da wäre der TE gefragt! Ist das ein offizielles Schreiben eines Mahngerichtes gewesen, das einen entsprechenden Vordruck beinhaltete, in dem die Forderung enthalten war und die Möglichkeit eines Widerspruches in Form eines einfachen Kreuzes an der richtigen Stelle enthielt? Oder war das ein relativ formloses Schreiben von privater Stelle, in dem die weiter erhöhte Forderung enthalten war und dazu den Hinweis auf dieses "Mehrmals durchgezogen" enthielt?

Bitte genauer werden! Denn nur auf das Schreiben des Mahngerichtes muss tatsächlich reagiert werden. Bei einem formlosen Schreiben von privater Seite könnte, wie von uns schon gesagt, die strafrechtliche Relevanz erreicht sein.
 
Das Schreiben schien offiziell sein. Ich habe es gerade nicht vorliegen & kann daher bis heute Abend dazu nicht so viel sagen.
 
Dann bitte mal das "Anschreiben" genau ansehen, denn ein Mahnbescheid ist immer ein Vordruck. Wie der genau aussieht, das zeigt Dir eine Google Bildersuche nach "Mahnbescheid". Wenn das Schreiben kein solcher Vordruck war - in dem lediglich Forderung und Kosten, sowie die ebenfalls vorgedruckte Möglichkeit des Widerspruches enthalten waren, in einem gelben Kuvert mit dem Aufdruck "Förmliche Zustellung" kam und als Absender die Adresse des zuständigen Mahngerichtes hatte, dann ist dieses Schreiben nicht bindend. Wenn das "Anschreiben" als Absender eine Privatadresse hat, dann ist sogar davon auszugehen, dass der Verfasser versucht Geld zu schinden, indem er versucht ungerechtfertigte Forderungen durchzusetzen.
 
mahatma schrieb:
Er drohte mit einer Anzeige, die jetzt per Post kam.

Den Punkt verstehe ich gar nicht. Weshalb ich die Forderung nach mehr Details nachvollziehen kann. :D

1. Welche Tat wird denn der Verkäuferin zur Last gelegt?
2. Was kam denn nun wirklich? Eine Anzeige, ein Mahnbescheid oder ein Brief aus dem Li-La-Laune-Land?
 
@Deliberation
Bitte im gesamten Kontext betrachten!
So lautete die Aussage:
Er drohte mit einer Anzeige, die jetzt per Post kam. Darin wird die Verkäuferin aufgefordert über 60,- Euro (=25,- + Verfahrenskosten u.a.) an den Käufer zu zahlen oder Widerspruch einzulegen.
Mit anderen Worten, es gibt keine "Anzeige", denn das Ganze wäre eine rein zivilrechtliche Angelegenheit. Keine Polizeidienststelle würde wegen eines 1€ Artikels, der dem Käufer wegen einer unklaren Artikelbeschreibung missfallen hat, einen Strafantrag entgegen nehmen. Denn es gibt dabei kein strafwürdiges Verhalten, selbst dann, wenn der Verkäufer sich weigert den Kaufvertrag rückabzuwickeln und den Kaufpreis zuzüglich der Versandkosten zu überweisen.

Das wäre immer eine zivilrechtliche Angelegenheit, bei der jeder zur Klärung einen Rechtsanwalt und die Zivilprozessordnung zu Hilfe nehmen muss.
 
Es ist keine Anzeige, sondern ein gelber Brief vom Amtsgericht (von der Mahnabteilung), wg. Schadenersatz aus KAUF-Vertrag - welcher förmlich zugestellt wurde.
Ergänzung ()

Die Adresse ist keine persönliche - sondern die des Amtsgerichts
 
Dann Kreuz bei Widerspruch und zurück ans Amtsgericht
Nächster Schritt wäre dann Klageeinreichung mit Begründung und Kostenvorschuss durch den Käufer.
Ich wette nach Widerspruch kommt nichts mehr von dem.
 
Bleibt immer noch die Frage, was wirft er Dir da vor.

Vermutlich hat er sich den von Euch falsch beschriebenen Gegenstand woanders besorgt und will von Euch jetzt die Differenz haben. Und das wäre absolut OK. eBay ist eben kein Spielplatz. Auch wenn man etwas für 1€ verkauft muss die Beschreibung zu dem verkauften Gegenstand zu 100% passen.
 
Es wäre nur möglicherweise rechtlich ok. Moralisch nicht, da sich der Käufer hier bereichern will. Denn ihm ist ja kein schaden entstanden.

Aber selbst rechtlich hat der Käufer schlechte Karten. Er hat ja bereits der Rückabwicklung zugestimmt.
 
Ich habe mit keinem Wort erwähnt, das Verhalten wäre OK von dem Käufer.

Nur gibt es hier wohl ein Problem. Und ohne mehr Infos kann man nicht mehr sagen. Bis auf das eben, was offensichtlich ist. Der Käufer hat sich vielleicht das Produkt woanders besorgt. Und das ist eben sein Recht. Ob das toll ist, in so einem 1€ Fall, das kann jeder für sich entscheiden.

Toll ist es aber auch nicht, wenn Verkäufer einfach Artikel falsch beschreiben. Egal, wie teuer der Gegenstand ist.
 
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