ebay Anzeige des Käufers

@Deliberation. Es war doch angemerkt worden, dass mit Bleistift unterstrichen worden ist. Also war ja ein Mangel da. Mehr können wir auch net sagen, da wir das Buch net sehen können. Aber nen Buch für 1€ ersteigern. Einen Mangel reklamieren und dann Neuware kaufen und in Rehcnung stellen (durch Mahnung) und ohne Nachbesserungsversuch ist def. nicht ganz rechtens ;)
 
nik_ schrieb:
Es war doch angemerkt worden, dass mit Bleistift unterstrichen worden ist. Also war ja ein Mangel da.

Der Mangel war aber nicht das Unterstreichen mit Bleistift, denn das wurde offenbar in der Artikelbeschreibung erwähnt. Der Mangel war hingegen das Unterstreichen mit einem Fineliner, was nicht Teil der Artikelbeschreibung ist und aufgrund der Permanenteigenschaft nicht mit dem Unterstreichen per Bleistift gleichgesetzt werden kann.

nik_ schrieb:
Buch für 1€ ersteigern. Einen Mangel reklamieren und dann Neuware kaufen und in Rehcnung stellen (durch Mahnung) und ohne Nachbesserungsversuch ist def. nicht ganz rechtens

Da sind wir uns einig, das hatte ich ja bereits hier erläutert:

https://www.computerbase.de/forum/threads/ebay-anzeige-des-kaeufers.1517370/page-2#post-17928818
 
Zurück
Oben