Außerordentliche Kündigung Fitnessstudio

Hab ich eigentlich nicht verwechselt ^^ ;)
Hab mir die Daten nicht genau angesehen, aber wenn ich das recht überblickt habe, wäre die Frist doch in dem einen Fall früher abgelaufen, soweit die Kündigung schon früher hätte akzeptiert werden können.
 
Guck dir mal die Daten an. Es passt. Die Verzögerung mit der Meldebescheinigung kann man vernachlässigen, da er sie im selben Monat nachgereicht hat. Das wurde auch so berücksichtigt. 14.09. und 26.09. führen beide zum 31.12.2015
 
Irgendwo schreibt er was von 2014, das hab ich dann falsch bewertet ^^ Ansonsten passt es freilich, wie du schreibst, danke :)

Also wohl wirklich alles in Butter bezüglich Studiogebühren. Jetzt würde ich nur noch den Inkassogebühren ausweichen, wenn welche gefordert werden.
 
Naja, die fälligen Beiträge einfach nicht mehr zu bezahlen, da er von einer fristlosen Kündigung ausgegangen ist, war nicht die beste Idee. Das Inkasso und die Gebühren sind wahrscheinlich berechtigt.
 
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Die beste Idee war das sicher nicht. Die Gebühren sind aber zweifelhaft, soweit das Studio problemlos selbst alles hätte tun können, was auch das Inkassobüro getan hat. Nicht zuletzt hätte das Studio sogar das gerichtliche Mahnverfahren betreiben können, was uU immer noch billiger als das Büro, zweifellos aber zielführender ist.
 
Es gibt bestimmte Fälle, in denen Sie Ihren Fitnessstudiovertrag mit sofortiger Wirkung im Rahmen eines Sonderkündigungsrechts kündigen können. Ein Einhalten der normalen Kündigungsfristen ist dann nicht notwendig []...Wann ein solcher wichtiger Grund gegeben ist, muss in jedem Einzelfall individuell entschieden werden.
Man sollte also auf jeden Fall begründen warum man umgezogen ist (nicht aus Spaß), sondern aus privaten bzw. beruflichen Gründen, die nicht vorhersehbar waren.

Quelle:
http://www.kanzlei-hollweck.de/ratgeber/der-vertrag-mit-dem-fitnessstudio/
 
Es bleibt abzuwarten, wie sich die Rechtsprechung zu diesem Thema entwickelt. Wichtig wäre ein Grundsatzurteil des BGH, ob ein Umzug die Kündigung speziell des Fitnessstudios rechtfertigt. Leider gibt es ein solches Urteil bislang noch nicht. Ohne ein solches Grundsatzurteil ist die Kündigung wegen Umzugs anzuerkennen.
Warum ist die Kündigung dann anzuerkennen? Der Schluss ist falsch. Ist doch gerade der Knackpunkt, über den man toll streiten kann. Hier wirds unschlüssig:
Machen Sie deutlich, dass Sie bislang sehr mit Ihrem Studio zufrieden waren und gerne noch weiter dort trainiert hätten, wäre der Umzug nicht dazwischengekommen. Geben Sie zu verstehen, dass Sie gerne wieder in dem Studio Mitglied werden, für den Fall dass Ihr Lebensweg Sie zurück in die jetzige Stadt verschlägt. Weisen Sie darauf hin, dass Ihr Studio in der neuen Stadt keine Filiale betreibt. Jedes Fitnessstudio, das zumindest ein wenig kundenorientiert ist, sollte angesichts einer solchen Schilderung einlenken und Ihre Kündigung wegen Umzugs anerkennen.
Einschleimen und hoffen, so würde ich das zusammenfassen, da die Frage laut Quelle nie gerichtlich geklärt wurde.

Die Kosten für ein außergerichtliches Mahnverfahren trägt im berechtigten Fall natürlich der Schuldner, sofern er in Verzug geraten ist. Ob man einen Anwalt oder ein Inkasso-Büro beauftragt oder selbst aktiv wird, ist jedem selbst überlassen. Es handelt sich um sogenannte erstattungsfähige Kosten, die der Schuldner zu tragen hat.
 
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Fakt ist doch, dass dieses Studio erst seit dem Inkasso mit mir kommuniziert. Ich habe 3 Briefe dort hingeschickt und nur zwei Antworten erhalten.

Rücklastschriftgebühren wären vermeidbar gewesen wenn sie nicht trotz Entzug des Lastschriftsmandats die Beiträge eingezogen hätten. Und hätten sie die 3 Monate Frist erläutert dann hätte ich sicher früher gezahlt.

Ich werde wohl nur die 2 Monatsbeiträge überweisen und dann sollen die mich in Ruhe lassen.
 
Das Inkasso wird dich sicher nicht in Ruhe lassen, die wollen schließlich ihre Gebühren haben. ;)
 
Fakt ist doch, dass dein Vertrag erst zum 31.12.15 endete. Du hast wirksam verhindert, dass die Gebühren bis dahin von dir gezahlt wurden und dadurch Kosten verursacht.

Warum du nur noch zwei Monate bezahlen willst, ist nicht nachvollziehbar. Willst du gegen die Kündigungsfrist vorgehen? Trotzdem bist du ja mit mindestens zwei Monatsbeiträgen in Verzug.

Wenn das Lastschriftenmandat von dir entzogen wurde, hätten sie natürlich nicht abbuchen dürfen. Trotzdem hättest du die Beiträge pünktlich zahlen müssen.

Einfach nicht zu bezahlen ist wieder die schlechteste Lösung. Du musst schon jedem einzelnen strittigen Punkt der Forderung widersprechen und den Rest bezahlen. Die Mahngebühren sind aber wohl berechtigt, sofern du der Kündigungsfrist nicht komplett widersprichst und auf eine fristlose Kündigung pochst.
 
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Ich hab das Lastschriftmandat entzogen. Dennoch wurde abgebucht. Eine einfache Rechnungsstellung hätte die Rücklastschriftgebühren verhindert.

Des Weiteren habe ich in Briefen mitgeteilt das ich mit sofortiger Wirkung kündige.

Dem wurde erst jetzt nach Eingriff des Inkassos entgegen argumentiert. Das zusätzliche Kosten entstehen ist also nicht ganz allein mein Verdienst.

Mit einer Antwort wäre das also zu verhindern gewesen.
 
Knackpunkt ist die sofortige Wirkung. Ist zwar in deinem Interesse, wurde aber nicht anerkannt. Darüber kann man sich vor Gericht streiten. Fristlos halte ich auch nicht für angebracht.

Ich wäre froh, dass die Kündigung überhaupt akzeptiert wurde, siehe obige Beiträge. Drei Monate Kündigungsfrist erscheinen mir als angemessen.
 
Kurzes Update: Ich war heute beim Anwalt der Verbraucherzentrale. Dieser bestätigt meinen Standpunkt und setzt ein Schreiben für das Inkasso auf. Aber er sagte mir auch, dass die Sache nicht unbedingt damit aus der Welt ist. Eventuell wird das Studio klagen oder es einfach auf sich beruhen lassen. Das Gespräch und das Schreiben kosten mich 50 Euro. Sollte die Sache nun erledigt sein komm ich günstiger weg als es zu bezahlen.
 
Ich denke mal die Frage ist, ob in der neuen Stadt ein Fitnessstudio der gleichen Kette existiert oder nicht. Das geht aus dem Bericht in der Bild (welch ein Wunder :D ) nicht hervor.
 
Es gibt übrigens ein ganz frisches BGH Urteil dazu.

Ein Umzug ist kein Grund für eine vorzeitige Kündigung eines Vertrages mit einem Fitnessstudio:

http://www.tagesspiegel.de/weltspie...e-kuendigung-des-fitnessstudios/13550856.html

Zumal es bei dem Urteil sogar um einen Umzug in eine andere Stadt geht.

Und damit dürften, da höchstrichterliches Urteil, alle Unklarheiten beseitigt sein.
Vorzeitige Kündigung grundsätzlich nur bei Schwangerschaft oder Krankheit.
Alles andere ist Kulanz.
 
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Nicht gerade sehr kundenfreundlich dieses Urteil. Fitnesscenter mit monatlicher Kündigungsfrist und fairem Preis werden nun um einiges interessanter.

Soweit ich das richtig verstanden habe, nimmt das neue Urteil keinerlei Rücksicht darauf ob man das Fitnesscenter in Zukunft weiter nutzen kann. Das Risiko soll der Kunde allein tragen.
 
Kundenfreundlichkeit hin oder her, in erster Linie ist ein Vertrag ein Vertrag und der ist einzuhalten. Wenn ich mit einem Umzug rechnen muss, dann muss ich das bei Verträgen halt bedenken. Wenn das so weiter geht, ist das Vertragsrecht bald völlig aufgeweicht.
 
Ja, mich hat das Urteil heute auch wie ein Schlag in den Nacken erwischt. Meiner Meinung nach ist ein Umzug eben nicht immer so vorhersehbar wie man sich das vorstellt. Nun gut, damit gilt es sich abzufinden.

Vielleicht hab ich Glück und die nehmen die Forderung dennoch zurück, da es in meinem Fall um einen vergleichbar geringen Betrag geht.
 
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Wenn es um einen geringen Betrag geht, dann bezahl doch einfach anstatt dich Monate lang damit zu beschäftigen.
 
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