Außerordentliche Kündigung Fitnessstudio

Ich seh das Urteil durchaus als gerecht an.
Wer einen langfristigen Vertrag abschließt kommt auch in den Genuss von günstigen Beitragen.
Wenn ich jetzt diesen Vertrag außerordenlich kündigen will entgeht dem Studio bares Geld.
 
Labtec schrieb:
Wenn es um einen geringen Betrag geht, dann bezahl doch einfach anstatt dich Monate lang damit zu beschäftigen.

Es geht um 94 Euro in meinem Fall. Im Fall in dem das BGH entschieden hat ging es um 720 Euro. Entweder das Studio gibt auf nach dem Schreiben meines Anwalts, da der Betrag zu gering ist. Oder aber nicht und ich werde mich vergleichen. Dann werde ich zumindest versuchen die Inkassokosten zu vermeiden.
 
Kommt euch auf halbem weg entgegen. So zahlst du nur 47€ und deine Anwaltskosten von 50€.
oh warte... -.-
 
Ja, am Ende ist man immer schlauer. Vor allem wenn die Sache schon anfing bevor das Urteil gestern gesprochen wurde.
 
Lipovitan schrieb:
Meiner Meinung nach ist ein Umzug eben nicht immer so vorhersehbar wie man sich das vorstellt.

Auch wenn das juristisch keine Rolle spielt: in deinem Fall war das vorhersehbar, da dein befristetes Arbeitsverhältnis nicht verlängert wurde. Siehe früheres Posting. Da muss man immer damit rechnen, umziehen zu müssen wegen Arbeitsplatzwechsel.
 
Dieser Post ist völlig unabhängig von meinem Fall zu sehen. Ich bestreite nicht mehr die Rechtmäßigkeit dieser Forderung. Allerdings gibt es Dinge die Firmen von anderen Firmen unterscheiden. Und dazu gehört eben Leute vorzeitig aus dem Vertrag zu lassen wenn diese eben nicht mehr die Leistung in Anspruch nehmen können. Das kann ich zwar nicht einfordern aber eben meine Konsequenzen daraus ziehen.

In meiner alten Stadt war ich noch in einem anderen Fitnessstudio angemeldet und da reichte eine E-Mail und ich war sofort raus.
Wie man sieht geht es eben auch anders. Aber gut die Verbraucher bestimmen den Markt und diese unkulanten Studios sterben aus.
 
Nach dem Urteil sieht's wohl schlecht aus für dich. War aber absehbar.
Du wirst alles zahlen müssen. Deine Kosten und die fürs "eintreiben" der Gegenseite. Die werden keine Ruhe geben.
 
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War aber absehbar halte ich für falsch, da dem Beklagten in erster Instanz recht gegeben wurde. Demnach doch nicht so eindeutig wenn dieses Thema in höchster Instanz geregelt werden musste.
 
abulafia schrieb:
Du wirst alles zahlen müssen. Deine Kosten und die fürs "eintreiben" der Gegenseite. Die werden keine Ruhe geben.

Naja alles muss er nicht zahlen. Die Rücklastschriften gehen ja nicht auf seine Kappe. Die hatten ja keine Einzugsermächtigung mehr.
Inkassogebühren einfordern ist auch schwer, wenn die Hauptforderung bereits beglichen ist.

Ich würde jetzt einfach die Hauptforderung direkt an das Studio überweisen (im Verwendungszweck "nur Hauptforderung" angeben) und der Forderung des Inkassos wegen Verstoß gegen die Kostenminderungspflicht widersprechen.
 
Dadurch war er aber höchstwahrscheinlich in Zahlungsverzug. Die Inkassogebühren sind danach erstattungsfähig.
 
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Nur weil man in Verzug ist, rechtfertigt das keine Inkasso Gebühren.

Der Gläubiger ist verpflichtet die Kosten gering zu halten. Durch ein Inkasso gehen die Kosten aber in die Höhe.
Da ein Inkasso aber auch nicht mehr tun kann, wie der Gläubiger selbst, bleibt der Gläubiger meist auf diesen kosten sitzen.
 
Doch, natürlich. Es handelt sich um einen Verzugsschaden. Sie hätten auch einen Anwalt beauftragen können. Die Kosten sind nur durch die Anwaltsgebührenordnung beschränkt.
 
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Zum Glück ist das nicht so. Um die Kosten für ein Inkasso oder Anwalt ersetzt zu bekommen, muss man das schon gut begründen können.
Und das klappt meistens nicht, da der Gläubiger selbst in der Lage wäre das gleiche wie das Inkasso zu machen. Nämlich mahnen und Mahnbescheid.
Kein Inkasso klagt nur wegen Inkasso Gebühren. Da bleiben die fast immer drauf sitzen.
 
Vielleicht hat noch jemand eine Antwort auf folgende Frage:

Das Fitnessstudio bot mir an eine außerordentliche Kündigung zu prüfen nach Vorlage einer Meldebescheinigung.
Demnach wird sie mir, trotz nicht rechtlichen Anspruch, vom Fitnessstudio eingeräumt.

Warum räumt mir das Fitnessstudio die Prüfung einer außerordentliche Kündigung ein, wenn es keinerlei Vorteile für mich bietet? (Dennoch 3 Monate Frist)

Da keine Antwort kam, war von meiner Seite davon auszugehen, dass dem zugestimmt wird. Zumindest sehe ich da meine Chance was zu drehen, da ich mir nicht vorstellen kann, dass ein Gericht dieses Verhalten gut heißt.
 
abulafia schrieb:

Hast du deine Links auch alle gelesen? Im vierten steht bspw das hier:

Nur im Ausnahmefall seien Inkassokosten erstattungsfähig. Nämlich dann, wenn der Gläubiger erwarten konnte, dass der Schuldner nach der Einschaltung des Inkassobüros zahlen würde. Da es sich hierbei um einen seltenen Ausnahmefall handelt, hätte der Kläger dies beweisen müssen.
 
Bin gespannt wies weitergeht. Kann ja noch Monate dauern.

Willst du es echt auf einen Prozess ankommen lassen? Das kann sehr teuer werden.
 
Ich warte jetzt erstmal die Antwort ab. Mein Anwalt hat ja nun die Vollmacht und wird mich fragen wie es weiter geht wenn die Antwort kommt.
Prozess werde ich wohl vermeiden, da die Erfolgsaussichten nach dem letzten Urteil gering sind. Ich hoffe einfach darauf, dass das Studio den Schwanz einzieht.
 
Also wenn ich das hier so lese, dann zieht sich das ja schon eine ganze Weile.

Den ganzen Stress würd ich mir für 100€ nicht antun. Es gibt so viele Sachen wie man die Zeit sinnvoller verbringen kann als mit Streiten. Das wär's mir einfach nicht wert.

Ist meine persönliche Meinung und soll bitte nicht als Kritik verstanden werden.
 
Ich möchte euch gerne zum Fall aktuell halten:

Auf anraten meines Anwalts habe ich versucht das Inkasso auf die 2 verbleibenden Monatsbeiträge zu drücken. Das sind ca. 44 Euro.
Heute kam die Antwort, ein Gegenangebot mit 70,00 Euro von vorher 100,58 Euro.

Habe heute das erste Schreiben des Fitnessstudios gefunden:

"Sehr geehrter Herr...,

wir haben Ihre Kündigung erhalten und bestätigen Ihnen nun die Beendigung Ihrer Mitgliedschaft zum regulären Vertragsende, der 31.12.2015.

Bitte reichen Sie uns für eine vorzeitige Kündigung eine Anmeldebestätigung vom zuständigen Einwohnermeldeamt ein, aus dem Ihr neuer Hauptwohnsitz hervorgeht.

Sobald wir die Unterlagen vorliegen haben, werden wir Ihren Vorgang auf eine vorzeitige Beendigung Ihrer Mitgliedschaft prüfen.

..."

Was meint Ihr?
 
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