eBay Päckchen kommt nicht an (gewerblicher Verkäufer)

NikBo

Banned
Registriert
Okt. 2015
Beiträge
62
Hallo, guten Morgen :)

Ich möchte ein Problem mit einem Ebay-Verkäufer schildern und hoffe auf euren Rat.

Am 22.09 habe ich einen Prozessor per Sofortkauf bei einem gewerblichen Verkäufer bei eBay gekauft. Warenwert ist über 100€. Ich habe noch am selben Tag per Paypal gezahlt und den Verkäufer gebeten, mit mitzuteilen wenn das Paket versendet wurde. Am 23.09 kam dann folgende Nachricht: Geht morgen zur Post.

Leider ist die CPU bis heute nicht angekommen.

Ich wollte dann bei eBay die Sendungsnummer einsehen, aber es gibt keine. In der Artikelbeschreibung steht bei Versand lediglich: KOSTENLOS Standardversand. Nach einem Klick auf "weitere Details" offenbarte sich mir, dass er wohl als Päckchen verschickt hat. Es steht dort: Standardversand (DHL Päckchen). Im Vorfeld hatte ich nicht so drauf geachtet. Ich las halt nur "Kostenloser Standardversand".

Gerade eben ist DHL wieder durchgefahren und es war kein Päckchen dabei. Und so langsam hab ich etwas Sorge, denn erfahrungsgemäß hätte es längst ankommen müssen.

Frage ist, was soll ich nun machen? Sicherlich erst einmal den Verkäufer anschreiben und mitteilen, dass die CPU bisher nicht angekommen ist? Eine Sendungsnummer wird er ja vermutlich nicht haben. Einen Fall bei eBay eröffnen?

Was, wenn die CPU nicht ankommt? Bleibe ich dann auf den Kosten sitzen, weil ich nicht explizit um versicherten Versand gebeten habe? Hätte ich vorher auf "weitere Details" geklickt und gesehen dass er wohl als Päckchen verschicken will, hätte ich das vorher abgeklärt. Wobei ich ja sogar noch nachgefragt habe mit Bitte um Mitteilung wenn das Paket versendet wurde.

Welche Möglichkeiten hab ich / hat der Verkäufer an das Päckchen zu kommen bzw. nachzuvollziehen wo es sich grade befindet, sollte es "verschwunden" sein? Nur, damit ich das weiß und im Vorfeld Infos für eine etwaige Diskussion mit dem VK in der Hand habe.

Viele Grüße und vielen Dank im Voraus
 
Zuletzt bearbeitet:
Bei PayPal hast du Käuferschutz. D.h. sollte das Päckchen tatsächlich nicht ankommen, kannst du, als letzte Option, über PayPal dein Geld zurückfordern.
Wende dich am besten zuerst an eBay.
 
Hallo Fellor und danke.

An eBay wenden bedeutet, einen Fall zu eröffnen? Sicher kommt es da besser, wenn ich den VK im Vorfeld angeschrieben habe.
 
Da Du bei einem gewerblichen Verkäufer gekauft hast ist, das Verlustrisiko bei Versand auf ihn übergegangen.
Der Verkäufer muss sicherstellen/nachweisen, dass die Ware Dich erreicht hat. Kann er das nicht nachweisen, hast Du Anspruch auf Ersatzlieferung oder Geldrückerstattung.
 
ThomasK_7 schrieb:
Kann er das nicht nachweisen, hast Du Anspruch auf Ersatzlieferung oder Geldrückerstattung.

Und nachweisen wird er das in diesem Fall nicht können? Ich möchte nicht als jemand dastehen der Ware "unterschlägt" oder sowas. Deshalb frag ich nach und möchte mich "richtig" verhalten.

Sollte ich dem VK noch Zeit einräumen? Vielleicht kommt das Päckchen ja noch an? Wenn ja, wie viel? Aber wie gesagt, meiner Erfahrung nach hätte es bereits eintreffen müssen.
 
Ja, räume ihm Zeit ein, in dem Du ihm eine Frist setzt !
 
Naja, das ist jetzt schon fast zwei Wochen her. Solange du oder der Verkäufer nicht im Ausland wohnt, brauch ein Päckchen keine zwei Wochen.
 
Habe den Verkäufer nun freundlich angeschrieben und ihn darauf hingewiesen dass der Prozessor bisher nicht eingetroffen ist. Auf die Frage nach einer Sendungsnummer bekam ich natürlich als Antwort, dass er keine habe, da ich unversicherten Versand gewählt hätte.

Er könne es nicht glauben, dass die Ware bisher nicht eingetroffen ist und er drohte sofort mit rechtlichen Schritten, sollte bei Paypal ein Fall eröffnet und das Geld eingefroren werden. Seiner Meinung nach könne er problemlos herausfinden ob die Ware angekommen ist oder nicht. Ich solle halt noch ein paar Tage abwarten.

Hatte auf freundlicheren Kontakt gehofft...
 
Auch bei Päckchen musst du unterschreiben. Keine Unterschrift, keine Zustellung.
 
Nein bei Päckchen muss man idr nicht unterschreiben. Das sind wie Briefe nur Wurfsendungen. Der Verkäufer kann da auch nicht prüfen ob es wirklich angekommen ist.
Er kann mit rechtlichen schritten drohen wie er will. Der Verkäufer haftet solange er den Empfang nicht beweisen kann.
 
Bei Päckchen muss man nie unterschreiben! Ich kann gar nicht mehr zählen, wieviele Päckchen schon VOR der Haustüre lagen oder im Flur standen, angenommen durch Nachbarn ;)

WhiteShark schrieb:
Der Verkäufer haftet solange er den Empfang nicht beweisen kann.

Und bei Päckchen kann er das nicht beweisen. Wie auch, ohne Möglichkeit der Nachverfolgung.
 
Schon diese Reaktion des Verkäufers würde mich sehr stutzig machen und mich in der Entscheidung festigen Ebay & PP einzuschalten.
 
Ich hab bisher Päckchen immer unterzeichnen müssen oO
Aber okay, dann liege ich wohl falsch.
 
NikBo schrieb:
...Ich solle halt noch ein paar Tage abwarten. ...

Das kannst du ja machen, aber schreib es ihm auch direkt so.

Du gibst ihm bzw. seinem beauftragen Frachtführer noch 7 Werktage, danach wirst du den Fall bei Paypal eröffnen.
Demnach hast du ihm eine angemessene Frist zum nachbessern gegeben und ob er in der Frist neu versendet oder nicht, ist ja dem VK seine Entscheidung. Wenn nicht, dann muss er halt nachweisen, was ja nach eigener Auskunft problemlos kann :D, ob das Päckchen angekommen ist oder nicht. Würde mich da nicht einschüchtern lassen, soll er mal machen.

Sofern du die Ware dann doch aus versehen doppelt erhältst, bist du selbstverständlich auch dazu verpflichtet, das beim VK anzuzeigen, dass du zu viel Ware erhalten hast.
 
Fellor schrieb:
Ich hab bisher Päckchen immer unterzeichnen müssen oO

Das waren dann wohl Pakete. Oder auch Päckchen von Hermes, da geht es auch mit Unterschrift.


Die Reaktion des Verkäufers ist interessant. Den Empfang kann er mit Sicherheit nicht nachweisen. Er kann höchstens nachweisen versendet zu haben, da man eine Quittung bekommt. Dort steht aber nicht drauf an wen es ging.
Da er ein gewerblicher Verkäufer ist, haftet er auch für Verlust. Es wird für ihn ein Lehrgeld sein, denn sowas verschickt man als Paket, dann gibt es auch keine Probleme.
Ist wohl ein recht neuer, unerfahrener Verkäufer.
 
Ich würde gar nicht mehr so viel fackeln, was die Laufzeiten angeht. Erst noch Frachtführer sieben Tage und danach noch mal Nacherfüllungsfrist, das dauert ja noch ewig. Ich würde aufgrund der rabiaten Reaktion - die mag von schlechten Erfahrungen oder Geschichten herrühren, aber sei's drum - direkt die Erfüllung anmahnen, Frist weniger Tage setzen - Freitag oder Montag, und auch gleich den Rücktritt für den Fall fruchtlosen Fristablaufs erklären. Dann bestehen wenigstens bis nächste Woche mal klare Verhältnisse; hätte man längst tun können, schließlich muss man sich ggf anderweitig umsehen, was auch bloß wieder Zeit kostet.
Ergänzung ()

Huch. Da fällt mir auf: wenn man's eilig hat, kann man hier ja problemlos den Widerruf erklären. Dann hat man jedoch ggf mit den Rücksendekosten die nächste Baustelle.
 
Widerruf ist in so einem Fall wirklich das Sinnvollste.
Widerruf aber mit der Begründung, dass du das Päckchen noch nicht erhalten hast.
nicht dass der Verkäufer auf die Idee kommt, dass du dem Irgendwas zurück schicken müsstest.
 
NikBo schrieb:
Er könne es nicht glauben, dass die Ware bisher nicht eingetroffen ist und er drohte sofort mit rechtlichen Schritten, sollte bei Paypal ein Fall eröffnet und das Geld eingefroren werden.

Mach das über Paypal! Wenn er rechtliche Schritte einleiten möchte (was er nicht machen wird), dann müsste er gegen Paypal klagen. Ich hatte mal so einen ähnlichen Fall und kann dir nur raten, es dir leicht zu machen und einfach stumpf auf Paypal Käuferschutz zu setzen.
 
Wenn ein Käufer betrügt oder unberechtigt nicht zahlt, kann der Verkäufer natürlich direkt gegen diesen vorgehen; unabhängig von PayPal.
 
Droitteur schrieb:
Wenn ein Käufer betrügt oder unberechtigt nicht zahlt, kann der Verkäufer natürlich direkt gegen diesen vorgehen; unabhängig von PayPal.

Wenn der Käufer bezahlt hat und angibt das Päckchen nicht erhalten zu haben, dann kann der Verkäufer hier aber nichts machen.
Die Beweispflicht, dass der Käufer die Ware erhalten hat, liegt beim Verkäufer. Und wenn nur per Päckchen versendet wurde, kann er diesen Beweis nicht erbringen.
 
Zurück
Oben