Ergänzung noch zu meiner letzten Antwort^^:
Man kann natürlich letztlich sehr weit streiten - so auch bei der Anfechtung, ob wirklich ein relevanter Irrtum vorlag. Wer so rein nach Modellnummer kauft, sollte wissen, was sie bedeutet, so dass die Plausibilität fraglich ist; genau wie ein "K" für freien Multi steht. Aber wer behauptet, dass er wirklich rein nach Modellnummer kaufte? Er wollte vllt ein Motherboard, für das man typischerweise mit Herstellersupport in Form von Treibern rechnen darf und die Modellnummer stand halt nur zufällig (wie üblich) dabei.
Da geht für mich ein OEM-Board ohne solchen Support schon in Richtung Mangel, ich will es fast mit einem Unfallwagen vergleichen :x Eine derartige Einschränkung ist so wesentlich, die muss man einfach angeben, selbst wenn nicht danach gefragt wurde. Wenn der Verkäufer von einem Unfall nichts weiß, haftet er dennoch dafür, es sei denn, dass er die Gewährleistung insofern wirksam ausgeschlossen hat; dasselbe gilt auch für das Motherboard. (PS @florian.: wenn es nur um ein verändertes Bios im Ergebnis ohne wesentliche Einschränkungen geht, erscheint mir eine Anfechtung auch eher fernliegend)
Ob das wirklich einen Mangel darstellt, darauf will ich mich aber nicht festlegen; es bleibt wie gesagt ohnehin die Anfechtung.
Wenn es so sonnenklar ist, dass es sich um Billigkram handelt, warum wollt ihr dann nicht wenigstens ein bisschen auch dem Verkäufer auferlegen, das natürlich in die Angebotsbeschreibung zu packen?
Wie gesagt, der wusste es ja nicht einmal selbst. Warum sollte der Verkäufer für die Kaufsache weniger Verantwortung tragen als der Käufer, wo doch der Verkäufer sogar schon eine viel längere Beziehung zum Gegenstand hat?
Man kann natürlich letztlich sehr weit streiten - so auch bei der Anfechtung, ob wirklich ein relevanter Irrtum vorlag. Wer so rein nach Modellnummer kauft, sollte wissen, was sie bedeutet, so dass die Plausibilität fraglich ist; genau wie ein "K" für freien Multi steht. Aber wer behauptet, dass er wirklich rein nach Modellnummer kaufte? Er wollte vllt ein Motherboard, für das man typischerweise mit Herstellersupport in Form von Treibern rechnen darf und die Modellnummer stand halt nur zufällig (wie üblich) dabei.
Da geht für mich ein OEM-Board ohne solchen Support schon in Richtung Mangel, ich will es fast mit einem Unfallwagen vergleichen :x Eine derartige Einschränkung ist so wesentlich, die muss man einfach angeben, selbst wenn nicht danach gefragt wurde. Wenn der Verkäufer von einem Unfall nichts weiß, haftet er dennoch dafür, es sei denn, dass er die Gewährleistung insofern wirksam ausgeschlossen hat; dasselbe gilt auch für das Motherboard. (PS @florian.: wenn es nur um ein verändertes Bios im Ergebnis ohne wesentliche Einschränkungen geht, erscheint mir eine Anfechtung auch eher fernliegend)
Ob das wirklich einen Mangel darstellt, darauf will ich mich aber nicht festlegen; es bleibt wie gesagt ohnehin die Anfechtung.
Ergänzung ()
Wenn es so sonnenklar ist, dass es sich um Billigkram handelt, warum wollt ihr dann nicht wenigstens ein bisschen auch dem Verkäufer auferlegen, das natürlich in die Angebotsbeschreibung zu packen?
Wie gesagt, der wusste es ja nicht einmal selbst. Warum sollte der Verkäufer für die Kaufsache weniger Verantwortung tragen als der Käufer, wo doch der Verkäufer sogar schon eine viel längere Beziehung zum Gegenstand hat?
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