Samsung S6 Cashback - keine Auszahlung der 100 Euro wenn Handy verkauft?

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asus1889

Gast
Samsung S6 Cashback - keine Auszahlung der 100 Euro, wenn Handy verkauft?

Hallo,

ein Bekannter von mir hat mittels Vertrag ein Galaxy S6 bekommen und wollte bei Markenmehrwert den Caschback einlösen.

Er braucht das Galaxy S6 jedoch nicht und hat es bei Ebay verkauft. Vorher hat er jedoch den Cashback zur Prüfung eingereicht.

Heute schreibt ihm Markenmehrwert, dass ein anderer behauptet, er hätte das Handy bei Ebay gekauft und möchte den Cashback und deswegen wurde das Cashback abgelehnt.

Ich wusste gar nicht, dass man das Handy nicht verkaufen darf. Das macht ja selbst Saturn so und zieht an der Kasse 100 Euro ab, um den Cashback einzulösen.

Hat jemand Erfahrungen mit dem Cashback und ist ihm selbiges passiert?

​asus1889
 
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Vielleicht hat der Ebay-Käufer die Aktion als erster mitgemacht und daher ist das Geld bereits bei ihm und Samsung hat keine Lust sich um den Fall zu kümmern, da es Zeit und Geld kostet.
 
Ja, schön blöd o.O

Für mich klingt:
1. Handy kaufen
2. Cashback einziehen
3. unbenutzt verkaufen

...ein bisschen nach "Betrug", aber vielleicht hört es sich ja auch nur so an ;)

Ich kenne Cashback nur so, dass wenn man das Gerät besitzt, man den einfordern kann. Wenn er es vorher/während der Prüfung verkauft hat: Schön blöd :D

Lg, Franz
 
Nein, hat er nicht. Er hat das Cashback erst mehrere Tage nachdem der Verkäufer es eingereicht hat, per Telefon versucht es einzureichen, obwohl es nur per Formular geht.

@Franzvonassi

Macht Saturn auch so.
 
Na ja. Zieht Dein Kollege halt den kürzeren. So ein Handy ist ja ein Unikat. Und nur einer kann die Cashbackaktion für sich reklamieren. Da war Dein Kollege wohl zu langsam.
 
Nein, er (Verkäufer bzw. Bekannte) war der Erste. Jetzt bekommen beide kein Cashback.

Eigentlich müsste der Erst-Käufer des Handys bzw. der Vertragsinhaber das Cashback bekommen.
 
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Auch gut so. So eine Aktion für sich zu reklamieren, ohne das Gerät überhaupt zu besitzen, es behalten zu wollen, ist wohl nicht im Sinne des Erfinders.

Ansonsten. Samsung wird bestimmt für die Cashback Aktion Bedingungen formuliert haben. Die wird man irgendwo einsehen können. Und durch diese Aktion wurde dagegen wohl Verstoßen.
 
Hier sind die Teilnahmebedingungen. Da steht nur:

"Privatverkäufe sowie Verkäufe über Online-Versteigerungen undVerkäufe von gebrauchten Geräten sind ausgeschlossen."


Heißt aber nicht das man das Handy nicht verkaufen darf. Sondern nur das der Käufer dieses Handys keinen Anspruch auf das Cashback hat, sofern er es von dem Erstbesitzer gekauft hat.
 
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Ob das Gerät weiter verkauft wurde, sollte hier völlig unwichtig sein. Die Cashback-Aktionen sind doch in der Regel an einen Kaufnachweis eines an der Aktion beteiligten Händlers gebunden. Wer auch immer den gegenüber Samsung einreichen kann, ist berechtigt, den Betrag zu erhalten. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt entscheidet es sich nun danach, wer momentan im Besitz des Original-Belegs ist. Wurde der bei eBay mit veräußert, ist der neue Besitzer berechtigt. Ist er noch beim Erstvesitzer, so kann dieser die Aktion nutzen. Versucht einer von beiden es mit einer Kopie oder einem Scan, ohne das Original noch zu besitzen, so ist das ein Betrugsversuch.

Update: Nach den Teilnahmebedingungen kann Samsung die Zahlung nach Punkt 3 verweigern: "Der Bezug zum Zwecke des Weiterverkaufs ist ausgeschlossen". Alle anderen Klauseln berechtigen ausschließlich den Erstbesitzer zum Einlösen. Der Umstand, dass es nun aber so kurz nach dem Kauf einen Zweitbesitzer gibt, legt nahe, dass das Gerät nur zum Zwecke des Weiterverkaufs gekauft wurde. Damit greift das obigen Ausschlusskriterium.

Tja Pech. Da sollte man wohl besser so lange warten, bis man das Geld auch erhalten hat.
 
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Der Kaufbeleg wurde nicht mitgesendet. Der Ebaykäufer hat ihn also nicht.
 
Betrüger ist ganz klar derjenige, der das Samsung über Ebay von Privat gekauft hat und nun versucht, Cashback einzufordern!

Denn es steht ganz klar in den Bestimmungen: das Smartphone MUSS bei einem Händler (direkt) gekauft werden, der offiziell an der Cash-Back-Aktion teilnimmt.

Da der Ebay-Käufer keinen Kaufvertrag des Händlers vorlegen kann, ist es doch klar, dass schon deshalb der Cashback abgelehnt wurde.

Nachtrag:
Und der ursprüngliche Käufer bekommt auch kein Geld, denn: man darf das Gerät innerhalb 6 Monaten NICHT zurückgeben und auch nicht verkaufen :-)

Somit ist der Ebay-Käufer durch seinen Betrugsversuch "Schuld", dass auch der ursprüngliche Besitzer - völlig zu recht - kein Geld bekommt :evillol:
 
Zuletzt bearbeitet: (Nachtrag)
Wie kann der Ebaykäufer dann bitte den Cashback anfordern? Was schickt er markemehrwert denn bitte als Beweis? Ein Foto seine Handys?
 
Markenmehrwert sagt nun, da das Handy verkauft wurde, bekommt keiner das Cashback mehr.

Mein Bekannter hat 10-15 Minuten mit so einem Callcentermitarbeiter diskutiert, hat nichts gebracht.

Obwohl in den Teilnahmebedingungen nichts davon steht, dass man das Handy nicht verkaufen darf.

Er hat nicht geschickt. Er hat dort angerufen. Es war ein Pole der nur mittels Google Translator deutsch einigermaßen schreiben kann. Ich habe keine Ahnung wie er sich am Telefon verständigen konnte.
 
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Ah ja. Nun ist der schlecht deutsch sprechende Pole. Innerhalb kürzester Zeit haben 2 Leute die Cashback Aktion in Anspruch nehmen wollen. Das verstößt gegen die Regeln, die Samsung aufgestellt hat und beide gehen leer aus.
 
Der Käufer bei Ebay war ein schlecht deutschsprechender Pole mit deutscher Adresse (Lagerhalle). Vermutlich Wanderarbeiter/LKW Fahrer. Ich habe keine Ahnung wie er sich am Telefon verständigen konnte, wenn er so spricht wie er schreibt.
 
mal ganz ehrlich, was veranlasst deinen Bekannten hier 100€ zu kassieren für ein Produkt das er gar nicht besitzt? Die Auktion von Samsung ist sicherlich keine Spende an Hilfebedürftige sondern ein Dankeschön das du von Samsung ein Produkt gekauft hast. Ich weiß ja nicht, wie das Gerät in Ebay verkauft wurde als Neu oder Gebrauchtgerät. Wenn es als Neugerät verkauft wurde, vielleicht nicht mal geöffnet wurde könnte man schon deinen Bekannten vorwerfen er hätte es mit der Absicht gekauft es weiter zu verkaufen aber die 100€ von Samsung zu kassieren. Das könnte man schon als gewerblichen Betrug bezeichnen.
 
Ohne, das Cashback hätte mein Bekannter das Handy nie gekauft. Es ist also ein Dankeschön dafür, dass man das S6 überhaupt gekauft hat. Wenn Samsung nämlich kaum S6 verkauft haben sie ein Problem, also haben sie das Cashback eingeführt.

Von Gewinn kann man bei ca. 450 Euro für ein 128 GB S6 auch nicht sprechen. Da wären die 100 Euro Cashback höchstens ein Verlustausgleich gewesen.
 
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AW: Samsung S6 Cashback - keine Auszahlung der 100 Euro, wenn Handy verkauft?

asus1889 schrieb:
ein Bekannter von mir hat mittels Vertrag ein Galaxy S6 bekommen

Klingt aber eher nach einer Spende, denn nach einem Kauf.

Wie auch immer. Regelverstoß, beide gehen leer aus, So einfach ist das. Die Bedingungen gibt alleine Samsung vor.
 
Und wo steht das so genau? Ich kann es in den Teilnahmebedingungen nicht finden.

Von Spende kann man bei einem 40 Euro Vertrag nicht reden.
 
asus1889 schrieb:
Ohne, das Cashback hätte mein Bekannter das Handy nie gekauft. Es ist also ein Dankeschön dafür, dass man das S6 überhaupt gekauft hat.

Von Gewinn kann man bei ca. 450 Euro für ein 128 GB S6 auch nicht sprechen. Da wären die 100 Euro Cashback höchstens ein Verlustausgleich gewesen.

verstehst du es immer noch nicht? Die Cashback Aktion ist ein Dankeschön und ist nicht dafür gedacht, um sich daran zu bereichern. Dein Bekannte wollte doch das S6 sowieso nicht haben weshalb er es ja weiter verkauft hat. Aber er wollte sich die 100€ auszahlen lassen. Aus welchem Grund sollte man ihm jetzt die 100€ schenken? Für was? Und das er nur 450€ aus dem Verkauf herausgeschlagen hat, daran ist er doch selbst schuld. Hat ihm doch keiner gezwungen es für den Preis zu verkaufen.
 
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