Gastnetzwerk einrichten

Marteria95

Cadet 4th Year
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Nov. 2014
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87
Hallo liebe User,

meine Mutter besitzt eine Ferienwohnung und dafür möchte ich ein extra Gastnetzwerk erstellen.
Wir sind bei Unitymedia und haben einen Technicolor tc7200 Router, die Reichweite des Empfangs zur Ferienwohnung ist gut, aber damit kann man leider kein Gastnetzwerk erstellen.
Es gibt ein Hotspot-Programm names MyPublicWifi, aber dafür müsste mein Rechner 24/7 laufen wenn Gäste da sind und das kommt nicht infrage.
Ich hab mir überlegt vllt. ein Access-Point zu kaufen, der über W-LAN sich mit dem Router verbindet und ein Gastnetzwerk erstellt. Aber ist so ein Access-Point mit dem Unitymedia-Router kompatibel? Und wie heißt die Funktion auf die ich beim Kauf eines Access-Points achten muss die mir sagt das man ein Gastnetzwerk erstellen kann oder gibt es dazu extra Software ?
Ich hab mich schon ein wenig schlau gemacht, aber ich weiss nicht ob das alles miteinander kompatibel ist und auf welche "Gefahren" man noch achten sollte.

Meine Frage: Wie kann ich also ein Gastnetzwerk erstellen ?

Grüße,
Marteria
 
Frag mal direkt bei UnityMedia selber nach, die ISP haben meist für solche Sachen passende lösungen!
 
Moin,

bevor du/ihr dir/euch einen Gastzugang überleg(st), denkt an die Haftung für den Internetanschluss.
Euch sollten im Falle von Missbrauch die Konsequenzen klar sein.

Ein "Gastzugang" kannst du z.B. über einen zweiten Router hinter dem Technicolor realisieren.
Beispielsweise mit einer Fritzbox. Diese kann ein zweites "Gäste-Wlan" aussenden und so einen Zugang bereitstellen. Dieser ist dann auch getrennt von euren eigenen PCs.

Gruß

EDIT:

Ich habe mein Netzwerk so aufgebaut:

Technicolor-> Fritzbox-> eigenes Wlan und GästeWlan

Ist etwas Arbeit, kann aber so durchgeführt werden.
 
Zuletzt bearbeitet:
error schrieb:
Moin,

bevor du/ihr dir/euch einen Gastzugang überleg(st), denkt an die Haftung für den Internetanschluss.
Euch sollten im Falle von Missbrauch die Konsequenzen klar sein.

Ein "Gastzugang" kannst du z.B. über einen zweiten Router hinter dem Technicolor realisieren.
Beispielsweise mit einer Fritzbox. Diese kann ein zweites "Gäste-Wlan" aussenden und so einen Zugang bereitstellen. Dieser ist dann auch getrennt von euren eigenen PCs.

Gruß

EDIT:

Ich habe mein Netzwerk so aufgebaut:

Technicolor-> Fritzbox-> eigenes Wlan und GästeWlan

Ist etwas Arbeit, kann aber so durchgeführt werden.

Vielen Dank.
Hört sich gut an, vor allem wegen der Rechtslage wollte ich so ein Gäste-WLAN einführen.
Könntest du mir nochmal genauer erklären welche Fritzbox du hast und wie du das genau gemacht hast ? :)

Grüße
 
Kannst dir auch mal Freifunk anschauen.
Die hier vorgeschlagene Lösung mit einer FritzBox ist nicht geeignet. Zunächst klappt das Gastnetz nur wenn die FB selbst die Internetverbindung herstellt. Und dann löst das nicht die Rechtsfrage, da alles über deinen Anschluss geht.
Bei Freifunk wird der gesamte Traffic getunnelt und kommt bei Freifunk raus, die als ISP auftreten.
 
Sannyboy111985 schrieb:
Kannst dir auch mal Freifunk anschauen.
Die hier vorgeschlagene Lösung mit einer FritzBox ist nicht geeignet. Zunächst klappt das Gastnetz nur wenn die FB selbst die Internetverbindung herstellt. Und dann löst das nicht die Rechtsfrage, da alles über deinen Anschluss geht.
Bei Freifunk wird der gesamte Traffic getunnelt und kommt bei Freifunk raus, die als ISP auftreten.
Stimmt Sannyboy111985,

meine Lösungsvorschlag löst nicht die Rechtsfrage. Aber die Fritzbox stellt die Internetverbindung selbst her indem sie auf WAN-Seite als Client auftritt. Zunächst war nur nach einer technischen Lösung gefragt.

Im Sinne der Haftung wäre eine Lösung a la Freifunk natürlich die Schönste.

EDIT: Die Rechtsfrage:
Grundsätzlich haftet Ihr für euren Internetanschluss, egal wer Ihn benutzt. Der Vertragspartner ist immer bei Problemen erster Anspreachpartner. Das "Gäste-Wlan" an sich löst diese Problematik nicht!
Es dient nur als extra Zugangspunkt zu eurem Internetanschluss!
Wie bereits beschreiben löst Freifunkt dies elegant, indem die alle Daten zuerst in Länder ohne Störhaftung leitet und dann weiter ins Internet.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ja, bitte hör darauf. Mit keiner eigenen Lösung bist du von der Haftung ausgeschlossen.
Nimm sowas von Freifunk o.ä. In Anspruch, die sind Anbieter und von der Haftung ausgeschlossen.
 
Okay.
Das heißt also das wir nicht haften müssen, wenn ein Feriengast zB auf irgendeiner Nazi-Seite rumsurft da dies in Deutschland verboten ist.
Was sind Länder ohne Störhaftung :D ?
Das heißt aber das ich meinen kompletten Router zur Verfügung stellen muss, oder ?
 
Marteria95 schrieb:
Okay.
Das heißt also das wir nicht haften müssen, wenn ein Feriengast zB auf irgendeiner Nazi-Seite rumsurft da dies in Deutschland verboten ist.
Was sind Länder ohne Störhaftung :D ?
Das heißt aber das ich meinen kompletten Router zur Verfügung stellen muss, oder ?

Wenn Ihr euch für z.B. Freifunk entscheidet, dann müsst Ihr nicht haften. Ansonsten schon. Meldet euch doch mal bei eurer nächsten Freifunkgruppe. Die kann auch dann das Prinzip genauer erklären.

Ein Beispiel für ein Haftungsfall wäre, dass sich irgendjemand Musik illegal aus dem Internet herunterläd. Die Abmahnung landet dann bei euch!

Störhaftung is der juristische Begriff dafür, dass der Anschlussinhaber für alle Straftaten an seinem Anschluss haftet.
Mehr zum Thema "Störhaftung auf Wikipedia.

Für Freifunk nutzt du einen extra Router. Dieser hat mit deinem vorhandenen Router nichts zu tun. Er stellt lediglich das Wlan zur Verfügung und tunnelt die Daten irgendwo hin, wo es keine Störhaftung gibt.

EDIT: Wikipedia zu Freifunk: https://de.wikipedia.org/wiki/Freifunk
 
Zuletzt bearbeitet:
Also müsste ich mir einen neuen Wlan Router zulegen für das Freifunknetz und müsste mich bei der nächsten Freifunk-Community irgendwie anmelden?
 
Genau, die Communuties sind in der Regel auch sehr freundlich und helfen dir auch bei der einrichtung und Geräteauswahl.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich kenne mich jetzt mit Freifunk nicht weiter aus, aber den Kommentaren entnehme ich, dass dabei von einem Router innerhalb eines Netzwerke ein VPN zu Freifunk hergestellt wird. In dem Falle läuft dann ein VPN-Tunnel durch dein Netzwerk und über deinen Internetanschluss, der natürlich auch etwas von der Bandbreite benötigt.

Entweder man kann das über Freifunk regeln und dort eine maximale Bandbreite festlegen oder aber man muss das im Internetrouter limitieren bzw. über eine separate Firewall, wenn der Internetrouter das nicht kann.
 
Ich habe mir noch eine weitere Möglichkeit überlegt.

Also ein AccessPoint (WLAN Router) mit Gastnutzerfunktion (nennen wir es mal: WLAN_Feriengast) zulegen und zur rechtlichen Absicherung einen kleinen Zettel in dem steht das sie versichern das Sie nix illegales machen bzw. keine illegalen Seiten besuchen (das natürlich alles profesionell angefertigt in "Jurasprache" mit Paragraphen etc. ) und dann unterschreiben lassen. Ich weiss nicht ob man sich dadurch wirklich ganz absichert, aber es würde aufjedenfall stark abschrecken und die Hälfte unserer Feriengäste will eigentlich sowieso kein WLAN ( 60+) :D , das ganze ist allgemein in letzter Zeit wichtig geworden da wir jetzt häufig Berufsschüler als Feriengäste haben.

Ich hab durch Google noch keine Informationen gefunden für diese Situation mit so einer "Surf-Erklärung".

Was meint ihr dazu? Sollte ich vllt mal in einem Juraforum fragen diesbezüglich oder in diesem Forum unter "Recht" ?
 
Zuletzt bearbeitet: (Rechtschreibung :()
So ein Zettel bringt überhaupt nichts. Wenn du Post vom Anwalt bekommst, weil von deinem Anschluss aus Filme und Musik runtergeladen bzw. verteilt wurden, dann bist du erstmal der Beschuldigte. Selbst wenn es der (Unter-)Mieter war, kannst du es ihm ohne Logging deinerseits nicht nachweisen - ob er den Zettel nu unterschrieben hat oder nicht. Logging dieser Art (Zeitpunkt, Zugriff auf Seite xxx, etc) ist aber ein heikles Thema. Auch wenn die Provider vom Staat dazu gezwungen werden sollen (Vorratsdatenspeicherung), heißt das noch lange nicht, dass man das als Vermieter auch darf! Solche Logs könnten vor Gericht also durchaus nach hinten losgehen.

Fakt ist, dass dem Gericht in solchen Fällen eine Klage wegen Urheberrechtsverletzung, o.ä. vorliegt und das Gutachten deine WAN-IP nebst Namen des Anschlussinhabers - du - als Verursacher angibt. Wenn du es selbst nicht warst, bist du dennoch in der Beweispflicht, der Anschlussinhaber haftet schließlich. Dazu zählt beispielsweise eine nachgewiesene Abwesenheit wie zB ein Urlaub.
 
Zuletzt bearbeitet:
Raijin schrieb:
So ein Zettel bringt überhaupt nichts. Wenn du Post vom Anwalt bekommst, weil von deinem Anschluss aus Filme und Musik runtergeladen bzw. verteilt wurden, dann bist du erstmal der Beschuldigte. Selbst wenn es der (Unter-)Mieter war, kannst du es ihm ohne Logging deinerseits nicht nachweisen - ob er den Zettel nu unterschrieben hat oder nicht. Logging dieser Art (Zeitpunkt, Zugriff auf Seite xxx, etc) ist aber ein heikles Thema. Auch wenn die Provider vom Staat dazu gezwungen werden sollen (Vorratsdatenspeicherung), heißt das noch lange nicht, dass man das als Vermieter auch darf! Solche Logs könnten vor Gericht also durchaus nach hinten losgehen.

Fakt ist, dass dem Gericht in solchen Fällen eine Klage wegen Urheberrechtsverletzung, o.ä. vorliegt und das Gutachten deine WAN-IP nebst Namen des Anschlussinhabers - du - als Verursacher angibt. Wenn du es selbst nicht warst, bist du dennoch in der Beweispflicht, der Anschlussinhaber haftet schließlich. Dazu zählt beispielsweise eine nachgewiesene Abwesenheit wie zB ein Urlaub.

Das heißt ich könnte eine Einverständniserklärung entwerfen, die mir zusichert "Logging" zu betreiben und das ich mir nur die Logging-Daten anschaue falls es zu einer rechtlichen Anklage kommt ?
 
Das mag sein, aber da würde ich mich in jedem Fall an einen Anwalt wenden. Logging greift in die Persönlichkeitsrechte ein und ist daher ein heißes Pflaster. Zudem müsstest du die Logs für unbestimmte Zeit aufbewahren, weil man selten 1 Woche nach Verstoß schon Post bekommt..... Darüberhinaus benötigst du entsprechende Geräte, zB eine Hardware-Firewall, die zwischen dein Netzwerk und den Mieter-Router sitzt und den Traffic durchschleift und loggt.

Nichtsdestotrotz ist es am Ende so, dass DU die Klage im Briefkasten haben wirst. Du bist Anschlussinhaber, du haftest. Ob solch eine Erklärung und entsprechende Logs in dem Verfahren überhaupt zugelassen werden, kann ich dir nicht sagen. Im Zweifelsfalle musst du vor Gericht erstmal die Schuld auf dich nehmen und im Anschluss daran einen Zivilprozess gegen den Mieter führen.



Ich sag's ganz ehrlich: Wenn man sich solche Gedanken macht, sollte man grundsätzlich keinen Anschluss teilen. Zettel hin oder her, Log ja oder nein, es gibt einen riesen Stress, wenn der SuperGAU eintritt. Recht haben und Recht bekommen sind zwei Paar Schuhe. Zudem ist es fraglich ob man sich monatelang oder gar jahrelang vor Gericht wegen sowas kloppen will. Wenn es eine Lösung wie Freifunk gibt, die das Problem von vornherein verlagert und dich aus der Sache raushält, dann ist das in jedem Fall vorzuziehen. Im Zweifelsfalle würde ich wohl sogar einen zweiten Anschluss legen bevor ich mich vor Gericht kloppe...
 
Raijin schrieb:
Das mag sein, aber da würde ich mich in jedem Fall an einen Anwalt wenden. Logging greift in die Persönlichkeitsrechte ein und ist daher ein heißes Pflaster. Zudem müsstest du die Logs für unbestimmte Zeit aufbewahren, weil man selten 1 Woche nach Verstoß schon Post bekommt..... Darüberhinaus benötigst du entsprechende Geräte, zB eine Hardware-Firewall, die zwischen dein Netzwerk und den Mieter-Router sitzt und den Traffic durchschleift und loggt.

Nichtsdestotrotz ist es am Ende so, dass DU die Klage im Briefkasten haben wirst. Du bist Anschlussinhaber, du haftest. Ob solch eine Erklärung und entsprechende Logs in dem Verfahren überhaupt zugelassen werden, kann ich dir nicht sagen. Im Zweifelsfalle musst du vor Gericht erstmal die Schuld auf dich nehmen und im Anschluss daran einen Zivilprozess gegen den Mieter führen.



Ich sag's ganz ehrlich: Wenn man sich solche Gedanken macht, sollte man grundsätzlich keinen Anschluss teilen. Zettel hin oder her, Log ja oder nein, es gibt einen riesen Stress, wenn der SuperGAU eintritt. Recht haben und Recht bekommen sind zwei Paar Schuhe. Zudem ist es fraglich ob man sich monatelang oder gar jahrelang vor Gericht wegen sowas kloppen will. Wenn es eine Lösung wie Freifunk gibt, die das Problem von vornherein verlagert und dich aus der Sache raushält, dann ist das in jedem Fall vorzuziehen. Im Zweifelsfalle würde ich wohl sogar einen zweiten Anschluss legen bevor ich mich vor Gericht kloppe...

Ich muss dir aufjedenfall zustimmen, Erklärungen unterschreiben zu lassen ist zu wackelig und kompliziert.
Ich werde mich mal mit der Freifunksache auseinandersetzen.

Vielen Dank
 
Das ist besser so. Raijin hats echt gut erklärt. Egal was du machst, ohne, dass du ALLE MAC-Adressen, IPs und den Traffic loggst, hast du keine Chance.
Warum? Weil dafür Router existieren.
Die Urheberrechtsverletzung wurde begangen von: {insert router MAC here} mit der IP {insert router IP here} über Port {xy, die Zuordnung zu einer MAC kann nur ein netzwerkinterner Sniffer zu einer MAC herstellen, oder der Router, aber der loggt normal nicht jedes Paket/jede Session}.
So, nun weise was nach.

Das ist alles, auch technisch, wackelig, wenn man sich nicht sicher ist, was man tut. Und ebenso ist es rechtlich; man kann viel einräumen oder ausschließen. Sobald du aber was von einem ehemaligen Gast willst, rennt der zum Anwalt. Und der zerpflückt deine Erklärung wegen Formfehlern oder was weiß ich.
 
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