EBAY Funktionierende Ware verkauft - lt. Käufer Ware defekt

hallo7 schrieb:
PS: Ich habe Hersteller/ ursprünglicher Verkäufer fälschlicherweise zu Hersteller zusammengefasst, vielleicht wurde deswegen etwas falsch verstanden.
Ist aber trotzdem noch falsch. Mit Gewährleistung hat der Hersteller nix zutun. Die kommt ausschließlich vom Verkäufer.
 
WhiteShark schrieb:
Ist aber trotzdem noch falsch. Mit Gewährleistung hat der Hersteller nix zutun. Die kommt ausschließlich vom Verkäufer.

Ja, aber bei Drohnen ist das häufig die selbe Institution... Sprich die bauen diese und verkaufen sie. Außerdem hab ich ja fälschlicherweise geschrieben...
 
hallo7 schrieb:
... dass der ursprüngliche Verkäufer/Hersteller die Gewährleistung aufgrund von anderen Rotoren aussetzen kann.
Du kannst offenbar den Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung einfach nicht begreifen, daher solltest Du besser in solchen Threads wo das wichtig ist, nicht für noch mehr Verwirrung sorgen. Und natürlich können andere Rotoren die Motoren überlasten und zu Schäden führen, was jegliche Ansprüche sowohl gegenüber dem Verkäufer als auch gegenüber dem Hersteller zunicht

attila7 schrieb:
Neuester Stand: Drohung mit Erstattung einer Anzeige.
Kunde widerspricht sich andauernd, wir lassen auf keine Diskussionen mehr ein. Soll er doch tun was er will 😡
Wer drohnt mit Anzeige wegen was?
attila7 schrieb:
Lt eBay hat er keine Handhabe gegen mich. Da er positiv bewertet hat und auch nicht mit PayPal bezahlt hat, deshalb auch keinen Käuferschutz.
Der einzige Rat, der von eBay kam, war die Anzeige. So der Käufer am Telefon
Also er droht mit einer Anzeige gegen Dich? Dann sollte er auch Beweise haben, dass die Drohne defekt angekommen ist und die sollten besser sein als die Beweise von Dir, dass sie in funktionsfähigem Zustand versendet wurde.

Wie es so klingt scheint es ja fast so, als ob der Käufer wegen Unfähigkeit die Drohne selbst beschädigt hat. Jedenfalls viel Spaß noch in der Sache. Die Bucht ist für mich schon länger tot, da tummeln sich zu viele verkommene Gestalten.
 
@ holt.
Scheint mir auch so... Ist auch nicht das erste Mal, dass jemand versucht, mir was unter zu schieben.

Ich denke auch, dass er zu doof war, das Teil zu bedienen.
Hast man ja schon gemerkt, als er behauptete, der Gimbal wäre kaputt, dabei vergaß er nur den Schutz abzunehmen
 
Darf ich mal interessehalber fragen über wieviel Geld wir reden? Also was hat die Drohne eigtl für ihn gekostet?
 
700 Euro. Sie war knapp 4 Monate alt Neupreis war ca 1000 Euro
Ergänzung ()

Und es waren eben hochwertigeres Propeller montiert.
 
Eisbrecher99 schrieb:
Dir ist offenbar nicht bekannt, dass jeder bei erneutem Verkauf, wiederum Gewährleistung auf die vom ihm veräußerte Ware geben muss. Einzig allein bei Privatpersonen wird die Einschränkung mit einem Gewährleistungsausschluss gewährt, weil es für eine Privatperson (offensichtlich) mit einem nicht verhältnismäßigem Aufwand verbunden ist. Ergo: Wir haben durch den erneuten Verkauf als Gebrauchtware zwei unterschiedliche Gewährleistungen über die wir uns gerade unterhalten. Einmal den abgetretenen Gewährleistungsansprüchen zwischen (A) und (B) und zusätzlich noch neuen Gewährleistungsansprüchen zwischen (B) und (C), die aber ausgeschlossen wurden.

Woran hapert es jetzt bei Dir, am lesen oder am verstehen? :freak:
Lies doch bitte noch mal #11, dann #12, dann Deinen Zitat in #16 auf #12 und finde Deinen Fehler! dann darfst du mit #17 weiter machen und Deinen Fehler in #18 finden.
Wo habe ich denn in diesem Kontext jemals etwas anderes Behauptet, als das was ich Dir hier im Zitat fett markiert habe?
Nichts anderes habe ich für dich zusammenfassend noch mal in #16 aufgeschrieben, nicht verstanden?


Das B allerdings seinen Anspruch von A an C abgetreten hat, woran siehst du das denn?
C kann ggü. A nur einen Anspruch geltend machen, wenn B ihm eine (anonyme) Rechnung oder eine Überlassungsvereinbarung übergeben hat. Wo siehst du das denn in dem bisherigen Verlauf? Allein der Verkauf der Ware von B an C überträgt nicht die Rechte aus dem Geschäft von B ggü. A.


@attila7

Lass den Käufer mal machen. Blöd nur das er deine Nummer hat, nicht es im Telefon-Terror endet.
 
Holt schrieb:
Du kannst offenbar den Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung einfach nicht begreifen, daher solltest Du besser in solchen Threads wo das wichtig ist, nicht für noch mehr Verwirrung sorgen. Und natürlich können andere Rotoren die Motoren überlasten und zu Schäden führen, was jegliche Ansprüche sowohl gegenüber dem Verkäufer als auch gegenüber dem Hersteller zunicht

Ich weiß nicht warum man hier überhaupt noch über die abgelehnte Garantie redet, wenn hier rechtlich ein Gewährleistungsfall *möglich* wäre. Ja bei der Garantie kann man allerhand ausschließen, bei der Gewährleistung nicht so einfach und diesen Anspruch hat der Threadersteller immer noch, wenn er sich mit dem Käufer zusammenschließen möchte, denn die ursprüngliche Gewährleistung erlischt bei Weiterverkauf ja nicht.

Wenn das Ding nur 4 Monate alt ist, müsste der ursprüngliche Verkäufer (wer auch immer das war), beweisen dass die Rotoren oder eine fehlerhafte Bedienung etc. für den Schaden verantwortlich sind und nicht die Motoren vielleicht sowieso fehlerhaft waren. Wie gesagt, es wäre eine Option wenn der Threadersteller diesen Weg gehen will.

Beim geschilderten Verhalten des Käufers, würde ich mich allerdings auch nicht darum kümmern, dass er es vielleicht repariert bekommt.
 
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