schon wieder Probleme mit ebay

supersotir

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ich habe diesen Artikel offenbar für 1 Euro ersteigert:

http://www.ebay.de/itm/231708449968?_trksid=p2057872.m2749.l2649&ssPageName=STRK:MEBIDX:IT

wenn ich da draufklicke steht: "Sie waren der Höchstbietende bei dieser Auktion."

unter mein ebay - Käufe steht jedoch Folgendes: "Der Verkäufer hat diesen Kauf abgebrochen. Bestätigen Sie, dass Sie eine Rückerstattung erhalten haben. Jetzt antworten."

von ebay habe ich ebenfalls eine Nachricht erhalten:

Hallo xxxxxxx,

Wir müssen Ihnen leider mitteilen, dass fkt166 den Kauf abgebrochen hat. Der Vertrag zwischen Ihnen und dem Verkäufer bleibt davon unberührt.

Wir möchten sicherstellen, dass Sie Ihr Geld über die ursprüngliche Zahlungsmethode zurückerstattet bekommen. Wenn Sie Ihre Rückerstattung erhalten haben, benachrichtigen Sie uns bitte auf der Seite mit den Einzelheiten zum Abbruch, damit wir Bescheid wissen. Abhängig vom Grund für den Abbruch der Transaktion, haben Sie möglicherweise zusätzliche Rechte gegenüber dem Verkäufer.

Wenn Sie diesen Kauf noch nicht bezahlt haben, teilen Sie uns dies bitte über die Seite mit den Einzelheiten zum Abbruch mit.


ich habe ca 1 Stunde vor Auktionsende gesehen dass die Auktion da noch aktiv war. Habe dennoch den Artikel bezahlt da ich ja offenbar der Höchstbietende war. Dennoch verwirrt mich das Ganze.

Was meint ihr? Ist der Kaufvertrag rechtsgültig oder nicht?
 
der Kaufvertrag ist natürlich gültig.
Jetzt kommt es darauf an, ob der Verkäufer den Kaufvertrag erfolgreich anfechtet.

Wenn der Schreibt: "Habs mir anders überlegt" --> er muss die Karte liefern.
Wenn er schreibt: "Karte Kaput" --> er muss nicht liefern.
sehr vereinfacht gesagt.
 
Ist doch ganz einfach, der Verkäufer hat die Auktion vorzeitig beendet (wahrscheinlich weil du einen Tag vor Ablauf der einzige Bieter warst), dabei aber die Option "Verkauf an Höchstbietenden" statt "Gebote streichen" gewählt. Warum ist jetzt erstmal egal, dann hat er den Kauf abgebrochen, was aber, wie ja auch aus der Mail hervorgeht, keinen Einfluss auf den bestehenden Kaufvertrag hat.

Du hältst jetzt also einfach mal die Füße still, denn um den Vertrag aufzulösen muss er diesen unverzüglich anfechten (wird er zu 99% nicht) sobald die Frist dazu abgelaufen ist kannst du auf Erfüllung bestehen.
 
jetzt schreibt er:

Hallo
Ebay hat Sie doch angeschrieben ,das ich nicht mehr liefern kann und ich die Aktion frühseitig beendet habe,weil die Grafikkarte gebrochen ist,
Ich werde ihre Geld zurück zahlen

Lg


ja ne is klar, die Karte ist 1 Stunde vor Auktionsende "gebrochen"

Neue Nachricht vom Verkäufer:

Sie sollten erst alles lesen bevor Sie etwas bieten,wie oft soll ich noch schreiben das ich nur die Kühlung verkaufe und keine Grafikkarte dabei ist

ja klar und in der Beschreibung steht eindeutig dass eine Grafikkarte verkauft wird.

Also von jemanden mit über 600 Bewertungen und alle positiv hätt ich sowas nicht erwartet.

Naja wird ihm wohl ne negative reindrücken, einfach frech sowas


kann zu hier, bin echt stinksauer
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich wuerd auch darauf bestehen, dass dir die gebrochene Karte geliefert wird. Fuer 1 EUR und die 5 EUR Versandkosten waere mir das den Jux wert. Hast ja so gesehen kaum was zu verlieren. Ich wuerde auch drauf wetten, dass die Karte einwandfrei ist, er sie aber nicht fuer 1 EUR abgeben will.

Achte auch huebsch drauf an, ob er die Karte bald wieder einstellt. Dann wirds fuer ihn richtig ungemuetlich.

Lieferumfang:
Grafikkarte,MSI R6790
Original Verpackung
Anleitung
Geil, extra Lieferumfang dazu schreiben und dann schreiben, dass doch eh nur der Kuehler gemeint ist. Das ist echt zu dreist.
 
Zuletzt bearbeitet:
Geld wurde per paypal ohne meine Einverständnis zurückerstattet...

da kann man jetzt auch nix mehr machen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Man kann auch nicht auf Lieferung einer "gebrochenen" Karte bestehen, wenn ein Angebot auf Verkauf einer intakten Karte abgegeben wurde und der Verkäufer dazu berechtigt war, dieses Angebot zurückzuziehen. Dies wäre der Fall, wenn die Karte unverschuldet "gebrochen" ist. Die Beweisfrage ist natürlich noch mal ein anderer Schuh.

Eine Anfechtungserklärung sei nach derzeitiger BGH-Rechtsprechung nicht notwendig, wenn der potenziell Anfechtende wenigstens theoretisch zur Angebotsrücknahme berechtigt ist.
 
Ich würde das jetzt einmal dokumentieren (mit Screenshots) und dann die nächste Zeit ein Auge auf die Verkaufs-Aktivitäten des Verkäufers legen. Dass eine Grafikkarte bricht, ist ja völlig realistisch, wenn man da nicht mit dem Fuß draufsteigt. Dies wiederum ist eine Stunde vor dem Kauf ebenso unrealistisch.
 
Wenn man bei Ebay etwas verkauft hat und als Zahlungsart nur "Überweisung" angegeben hat, muss man dann der Person, welche die Sache gekauft hat noch einmal die Kontodaten extra zuschicken, oder passiert das von alleine?

Ich meine ich habe gelesen, die eingetragenen Kontodaten werden automatisch der entsprechenden Person per Nachricht zugesendet.

Nun steht aber unter "Mein Ebay/Verkaufte Artikel" "Zahlungsinformationen zusenden". Muss ich das jetzt doch noch machen, oder ist es schon von alleine passiert, sowie es Anfangs in Ebay stand? Wenn ich nämlich einfach mal so draufklicke, dann sehe erster, wie die Nachricht bei der Person ankommen wird. Aber dort steht nichts von meinen Kontodaten ...
 
Musst du nicht extra schicke, werden dem Käufer automatisch in der Kaufabwicklung angezeigt.
 
Edit: Wenn ich gerade noch eine Frage stellen darf ...

... es heißt ja man darf pro Monat 20 Sachen verkaufen, ohne dabei zusätzliche Gebühren zu zahlen (50 Cent). Werden diese 20 Verkäufe jeden Monat beim Zähler wieder auf 0 gesetzt, wenn der nächste Monat mit dem ersten Tag (zum Beispiel erster November) beginnt, oder wird der Zähler zurückgesetzt, wenn das Tages-Datum des nächsten Monats erreicht wird, an dem man die erste Sache reingestellt hat (also das man nicht nach den Monaten an sich geht, sondern einfach zeitlich ein Monat - erstes Gebot am 23ten - also wird der Zähler am nächsten 23ten zurückgesetzt)?

Das ist ein so wichtiges, kleines Detail, und ich kann nichts dazu in der Ebay Hilfe finden ...

Danke nochmals im Voraus
 
Okay, danke für deine Antwort (und alle anderen Antworten von dir).

Ebay hat mich innerhalb kurzer Zeit öfters irritiert, weshalb ich mich auf kaum noch etwas verlassen kann und lieber noch einmal nachfragt habe.
 
Snooty schrieb:
Es heißt ja "Die ersten 20 Angebote pro Monat können ohne Angebotsgebühr eingestellt werden." Das ist für mich eigentlich eindeutig; es ist nicht die Rede von "innerhalb von 30 Tagen" o.ä.

Jetzt muss ich aber trotzdem nochmal anmerken:

Im (Mein-) Ebay Profil werden verkaufte Dinge, sowie Zahlungen angegeben, "der letzten 31 Tage". Das hatte mich irritiert. Demnach wäre es sinnvoller, dies auch für den Monat abschließend dazustellen.
 
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