EBay Kleinanzeigen Betrug - Paypal Konto nun im Minus

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Gute Erklärung, danke. Trotzdem schließt es ja nicht aus, dass der Verkauf hier gültig abgelaufen ist und er das Geld behalten kann oder?

Ich hab den Paragraphen damals eig. nur aufgeführt weil viele gesagt haben, dass man etwas was einem Vertragspartner nicht gehört hat, nicht behalten darf. Und so einfach ist da ja wirklich nicht. Was PayPal jetzt genau darstellt (ob das Buchgeld oder sonstwas ist) weiß ich natürlich nicht.
 
Paypal soll mir erstmal einen Beweis bringen, dass das Konto wirklich gehackt wurde, solange ich da nichts erhalte, werde ich das Geld einbehalten.
Sehr sinnvoller Schritt. Es ist aber besser, Du forderst dies aktiv von PayPal ein, anstatt abzuwarten.
Schreibe Paypal nett, dass Du ohne entsprechenden (gerichtsfesten) Nachweis die Behauptung nur als Schutzbehauptung des Käufers/Paypal-Zahlers ansiehst, um kostenlos ein iphone abzustauben.
 
Dies werde ich im selben Schritt machen, in dem ich PayPal über das laufende Verfahren bei der Polizei informiere.
 
"Was PayPal jetzt genau darstellt (ob das Buchgeld oder sonstwas ist) weiß ich natürlich nicht."

Genau damit habe ich mich auch noch nicht wirklich beschäftigt; auch allgemein, was Zahlungsdienstleister angeht. Darum will ich im Ganzen auch nichts abschließend sagen.

Nur allgemein (sry..):
Für das Behaltendürfen ist prinzipiell Voraussetzung, dass es einen Rechtsgrund für den Erhalt der Leistung gibt.

Nun ist die Frage, welche Beziehung genau in Betracht zu ziehen ist: das kann einmal die zum Kontoinhaber sein - dann käme als Rechtsgrund der Kaufvertrag in Frage, der aber womöglich nicht besteht. Man kann aber auch präzise sein und feststellen, dass die Zahlung (genauer: das Guthaben) gar nicht wirklich vom Kontoinhaber kam, sondern von PayPal selbst - Rechtsgrund hierfür wäre schlicht die Zahlungsanweisung, die gleichfalls zweifelhaft ist.

Nur nebenbei: es gibt so etwas wie eine Rechtsscheinhaftung aus Anscheinsvollmacht (der vermeintliche Vertragsgegner (also der Namensträger) hätte bei entsprechender Sorgfalt bemerken müssen, dass in/unter seinem Namen gehandelt wird). Und nicht einmal bei eBay nimmt man dies ohne Weiteres bezüglich Accountinhabern an. Dann schon eher im Rahmen des Zahlungsverkehrs.

Ohne das ganze durchschaut zu haben (ob nun also dem Grunde nach ein Rückzahlungsanspruch besteht oder nicht) kann ich leider nur die eine zweifelhafte Story erzählen: Der Anspruch auf Rückzahlung aus 812 besteht ausnahmsweise nicht, wenn man das Geld bereits für "Luxus" ausgegeben hat; dh hat man seine Ware gerade deshalb verkauft, um vom Erlös in den Urlaub zu fahren und in gutem Glauben auf das Bestehen des Vertrags und damit die Rechtmäßigkeit der Zahlung ist das Geld dafür schon völlig draufgegangen, muss man auch nicht mehr zahlen.

Luxus ist deshalb wichtig: Wenn ich Geld für mein täglich Brot ausgebe, kann ich mich nicht darauf berufen, "das" Geld sei bereits aufgebraucht, weil ich diese Ausgaben ja "sowieso" gehabt hätte. Es muss sich also um Ausgaben handeln, die man sonst auch nicht getätigt hätte.
 
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Habe von dem Geld ein neues iPhone gekauft ;)
 
Am Ende muss für dich - egal wie das mit Paypal ausgeht - auf jeden Fall die Erkenntnis stehen, dass du dich in der Angelegenheit tölpelhaft verhalten hast. Ich drück dir aber die Daumen, dass du dein Geld bekommst, 600 Euro Lehrgeld wären schon schmerzhaft. :-)
 
Halt uns bitte auf dem Laufenden was das weitere Geschehen angeht.

Ich drück dir die Daumen und lass dir in Zukunft bei persönlicher Übergabe den Personalausweis zeigen und notier dir anschließend Name und Adresse deines Gesprächspartners. Egal ob es ein Gebrauchtwagen oder ein Handy ist, solch eine einfache Maßnahme spart Ärger. Und wenn Zahlung und Übergabe so strikt getrennt gehandhabt werden sollen (Übergabe der Ware persönlich an Person A, Bezahlung der Ware ohne persönlichen Kontakt durch Person B) müssen eigentlich alle Alarmglocken klingeln! :(
 
Du hast einen schriftlichen Kaufvertrag der von beiden Parteien unterzeichnet wurde?
Kannst du nicht in die Richtung gehen, dass du, aufgrund der "stornierten" Zahlung, das iPhone wieder zurückverlangst?
 
Das Problem wird sein dass Max Mustermann vermutlich in Wirklichkeit garnicht in der Musterstraße 13 wohnt.
 
Ich habe das iPhone bei Apple nun als gestohlen gemeldet, über die Mein iPhone Suchen Funktion geht natürlich nichts mehr, da ich es dort zum Verkauf ordnungsgemäß entfernt habe.

Ich habe mich als gutgläubiger Mensch da ziemlich bequatschen lassen, unter anderem auch am Telefon. Aber nun gut, ich versuche jetzt ohne Schaden aus der Sache rauszukommen und lerne daraus nie wieder etwas mit PayPal zu verkaufen.
 
boarder-winterman schrieb:
Ich habe mich als gutgläubiger Mensch da ziemlich bequatschen lassen, unter anderem auch am Telefon. Aber nun gut, ich versuche jetzt ohne Schaden aus der Sache rauszukommen und lerne daraus nie wieder etwas mit PayPal zu verkaufen.

ja vor allem wenn etwas persönlich abgeholt wird :) hoffe jedenfalls dass alles gut ausgeht!
 
Update: Paypal hat mich jetzt angerufen und das Geld gefordert.
Habe dann auf das laufende Strafverfahren hingewiesen und auch auf die Aussage der Polizei erstmal nicht zu bezahlen.

Davon war der Mitarbeiter nicht sonderlich begeistert und meinte er ruft nächste Woche noch mal an.
 
Ich würde jegliches Telefonat verweigern und auf Schriftverkehr bestehen. Dann hat man nämlich auch was in der Hand.
 
Naja, diese Auskunft kann/soll er ja geben. Er muss es sich nicht auf biegen und brechen mit PayPal anlegen, wenn die den Fall verstehen helfen sie eher bei der Aufklärung.

Schriftlich bekommt er es eh früh genug, wenn sie ihm nicht helfen wollen.
 
hallo7 schrieb:
Er muss es sich nicht auf biegen und brechen mit PayPal anlegen, wenn die den Fall verstehen helfen sie eher bei der Aufklärung.
:D :D

Der war gut. Denen ist das doch völlig egal. Der "Käufer", dessen Account angeblich gehackt wurde, bekommt zu Lasten des Verkäufers sein Geld wieder.

Schutz vor unberechtigten Zahlungen
Falls Sie uns einen unberechtigten Zugriff auf Ihr PayPal-Konto melden und Sie nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben, erstatten wir Ihnen den vollständigen Betrag.
Vor dem Hintergrund ist eine solche Aussage pure Unverschämtheit. Sich mit wunderbarem Kundenservice rühmen, in Wahrheit erstatten die aber gar nichts, sondern eben die betrogenen Verkäufer.

PayPal ist und bleibt ein Saftladen. Ich weiß bis heute nicht, woher die sich überhaupt das Recht nehmen, Gelder zurück zu erstatten, nur weil jemand behauptet, gehackt worden zu sein.
Und selbst wenn das stimmen würde, wäre die interessante Frage an dieser Stelle: hat der gehackte Käufer überhaupt irgendwelche rechtlichen Ansprüche, die er an den Verkäufer stellen kann? Oder hat er diese nur gegen den Typen, der ihn gehackt hat?
Letztendlich wäre es unfair, wenn der Verkäufer dafür gerade stehen muss. Er kann ja schlecht prüfen, ob jemand gehackt wurde oder nicht.
 
Richtig, den Beweis des gehackten Kontos haben sie bis Heute nicht erbracht ;)
 
Dürfte nicht allzu schwer werden: Andere IP Adresse, eines anderen Providers, aus einer anderen Stadt mit anderer Browserkennung, dazu die Tränchen der Kontoinhaberin vor Gericht :D
 
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