EBay Kleinanzeigen Betrug - Paypal Konto nun im Minus

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Es ist doch vollkommen egal, Paypal hat und wird sich niemals wegen des Käuferschutzes auf eine Klage in Deutschland einlassen. Die Folgen bei einem verlorenen Rechtsstreit wären im Gegensatz zu den paar "widerwilligen" Zahlern immens.

Du verlierst dein Paypalkonto und bekommst ein paar mal Post, aber vielleicht hilft es ja anderen wenn du es weiter dokumentierst.
 
Wobei es hier nicht um den Käuferschutz geht. Sondern um ein gehacktes Konto. Und da ist PayPal an sich im recht. Es besteht kein Vertrag zwischen dem Konto Besitzer und dem Verkäufer.
Der Verkäufer wurde betrogen, von Käufer.

In diesem Fall könnte es gut sein das PayPal das Geld einklagt. Und das sehr wahrscheinlich mit Erfolg.
 
Was ich mich Frage ist: wenn jemand das gerät abholen kommt, wieso akzeptiert man dann PayPal? Der kann doch Bargeld mitbringen?

Spätestens hier hättest du den braten riechen müssen.

Ansonsten naja denke ich das du Handy und Bargeld los bist :-(
 
Momentan ist das Geld bei mir, das muss sich PayPal schon wiederholen.
Die Geschichte, die mir erzählt wurde, klang glaubwürdig.
 
Sry, ich wiederhole: auch wenn ich kein Profi auf diesem Gebiet bin, aber mein letzter Stand ist, dass deine einzige Chance darin besteht, dich auf die Entreicherung zu berufen, dh wie oben gesagt das Geld gutgläubig für Luxus ausgegeben zu haben. Denn:

Kein Kaufvertrag - kein Zahlungsanspruch.

White hat völlig Recht. Der Hinweis danach auf die Beweisschwierigkeiten ändert daran nichts; zumal das nicht so einfach ist. In erster Linie muss nicht PayPal beweisen, dass ein Konto gehackt wurde, sondern der Verkäufer muss beweisen, dass ein Kaufvertrag geschlossen wurde.

Kein Kaufvertrag - kein Zahlungsanspruch.
 
Verkäufer muss beweisen, dass ein Kaufvertrag geschlossen wurde.
und genau das lässt sich doch sicherlich anhand des schriftverkehrs über ebay kleinanzeigen nachweisen!!?
 
Wenn ich das richtig sehe, wurde der Vertrag persönlich schriftlich (nicht bei eBay Kleinanzeigen) geschlossen. Daraus lässt sich nicht zwingend eine Verbindung zum Zahler herstellen. Ich will das aber nicht ausschließen - vllt hecken da ja ein paar Leute was ganz Geschicktes aus. Der etwas "simplere" Fall, dass der Zahler tatsächlich arglos ist und bloß derjenige, der den Vertrag schriftlich geschlossen hat, ein Betrüger ist, erscheint mir persönlich aus der Ferne jedoch wahrscheinlicher; kommt eben nicht selten vor.
 
Den Beweis zu führen, dass ein Kaufvertrag abgeschlossen wurde, dürfte meines Erachtens nicht schwer fallen.
1. Mailverkehr
2. Zahlung des Kaufpreises
3. Abholung der Ware

--> 3 Beweise für den Abschluss eines Kaufvertrages.

Wo ist 1 Beweis, dass das PayPal-Konto gehackt wurde?

Und selbst wenn, muss nicht PayPal dafür haften oder wie wurden die Sicherheitsmechanismen umgangen?
Hat der Käufer seine Obliegenheiten zur PayPal Kontosicherung erfüllt?
 
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Es genügt natürlich nicht zu beweisen, dass ein Vertrag geschlossen wurde, sondern dass der Zahler auch wirklich der Kaufvertragspartner ist.

Ob das Konto gehackt wurde, ist erst mal nur interessant zwischen PayPal und dem Zahler: ohne Autorisierung besteht ein Rückzahlungsanspruch. Und da muss grundsätzlich PayPal beweisen, dass der Zahler autorisiert hat. So ist das bei jeder anderen Bank auch; wir sollten hier vllt den schlechten Ruf von PayPal mal außen vor lassen; hier steht PayPal nicht viel anders da als eine sonstige Bank (ich sehe gerade, darauf weist florian. bereits in #6 hin). Etwas anderes könnte sich zB aus einem erklärten Verkäuferschutz ergeben, aber das haben wir ja schon ausgeschieden; übrig bleibt, dass ein Verkäufer selbst dafür Sorge tragen muss, seinen Vertragspartner zu kennen - an den kann er sich ja immer noch halten, hat ja schließlich sogar schriftlich einen Vertrag mit ihm geschlossen.. (bedeutungsschwangere Punkte..)

Vllt wird vor diesem Hintergrund etwas deutlicher, dass PayPal nicht soo sehr in der Bredouille steckt, sondern der Verkäufer es ist, der sich etwas besser kümmern muss; aber auch das haben wir ja schon gesagt.

PS: Zu deinem Nachtrag: Ja, nach solchen Dingen suche ich auch noch; ist wie gesagt noch lange nicht mein Spezialgebiet^^ Bis jetzt (wie oben gesagt: mein letzter Stand) sehe ich aber schwarz, auch wenn ich dem Verkäufer hier durchaus mehr Glück gönnen würde :( Die Rechtslage erscheint mir da gleichwohl nicht sonderlich unfair.

Eine Chance besteht natürlich, dass PayPal es nicht auf einen gerichtlichen Streit ankommen lässt. Verlassen würde ich mich darauf aber nicht. Nach meinem bisherigen Stand würde ein Gericht dabei auch nicht zu prüfen haben, ob es irgendwelche Bedingungen von PayPal für wirksam erachtet, sondern schlicht die Rechtslage möglichst sauber beantworten.
 
Zuletzt bearbeitet:
Droitteur schrieb:
Es genügt natürlich nicht zu beweisen, dass ein Vertrag geschlossen wurde, sondern dass der Zahler auch wirklich der Kaufvertragspartner ist.

Spielt da nicht auch die "gutgläubigkeit" eine Rolle? Die Geschichte des TE klingt ja erstmal plausibel und ein schriftlicher Kaufvertrag kam auch zustande.
Welche Maßnahme könnte denn ein Verkäufer noch treffen um den Betrug zu vermeiden? (außer bar bezahlen zu lassen, aber darum gehts hier ja nicht)

Ich kenn mich zugegeben mit PayPal nicht aus, aber hat man da überhaupt eine Möglichkeit zu erfahren auf welchem Namen/Adresse ein Konto läuft?
Auch wenn jetzt rechtlich der Verkäufer verpflichted wäre das zu überprüfen, muss ihm auch eine adäquate Möglichkeit zur Verfügung stehen, dem nachzukommen. In einem Urteil werden solche Umstände im Normalfall auch beachtet.
 
Ich lasse es jetzt erstmal drauf ankommen, mir ist kein Rechtsstreit von PayPal in Deutschland bekannt.
 
Es genügt natürlich nicht zu beweisen, dass ein Vertrag geschlossen wurde, sondern dass der Zahler auch wirklich der Kaufvertragspartner ist.
Da muss ich Dich enttäuschen, darauf kommt es nicht an. Der Zahler muss nicht der Käufer sein!
Sofern eine Zahlung in Höhe des Kaufpreises und möglichst noch mit dem Verwendungszweck beim Verkäufer eingeht, so ist dem Anspruch genüge getan.
ich verweise vergleichsweise auf einen Ladenkauf, wo z. Bsp. die Oma für die Tochter an der Kasse die Geldbörse zückt und die Ware bezahlt. Käuferin ist und bleibt trotzdem die Tochter.
 
@Droitteur:

Wenn wir von PayPal weggehen hin zu einer "richtigen" Bank; was passiert wenn einem Kunden dort sein Konto entwendet wurde, der Betrüger geht mit einem ahnungslosen Dritten einen Handel ein, überweist diesem das Geld vom geklauten Konto.

Hat die Bank tatsächlich berechtigte Forderungen ggü. dem Dritten, und wieso sollte gerade der unbeteiligten Person als Einzigem ein Schaden entstehen, denn Ware weg, Geld weg?
 
Es gibt doch reichlich Urteile dazu, wenn jemandem die Onlinebanking Zugangsdaten gestohlen wurden. Der Empfänger des Geldes darf es zurückzahlen (ungerechtfertigte Bereicherung). Mit Paypal dazwischen wird es nichts anderes sein. Den Kaufvertrag hast du mit einem Betrüger* geschlossen. Natürlich ist nur der Betrüger zur Zahlung verpflichtet. Das Problem an solchen Betrugsgeschichten: Du wirst ihn wohl nie wiedersehen. Paypal hat für solche Geschichten ihre AGBs entsprechend angepasst, damit sie nichts zahlen müssen. Die Klauseln lesen sich die meisten aber zu spät durch.

Bei Krediten gibt es die Umschuldung vom teuren Kredit zum günstigen. Und bei Betrug versucht manch ein Opfer ein anderes zu finden, in der Hoffnung, dass es sich nicht wehrt :D


(*zur Vereinfachung wurde jeweils die männliche Form verwendet, auch wenn der TE mit einer sexy Damenstimme telefoniert hat)
 
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.., wenn jemandem die Onlinebanking Zugangsdaten gestohlen wurden.
Genau diesen Nachweis fordert der TE von PayPal oder dem Käufer ja ein!
Ich würde auf bloße Behauptungen von PayPal/dem Käufer auch nichts geben. Wörtlich hat PayPal ja bislang anscheinend nur mitgeteilt, der Käufer hätte einen unberechtigten Kontozugriff "gemeldet". Da steht bislang ja noch nicht einmal, dass PayPal das geprüft hätte! Paypal-Entscheidung ist ungleich Prüfung !
Es hat wohl schon seinen Grund, weshalb PayPal jetzt "nur" anruft und nichts belastbares schriftliches mehr kommt.
 
can320 schrieb:
Es gibt doch reichlich Urteile dazu, wenn jemandem die Onlinebanking Zugangsdaten gestohlen wurden. Der Empfänger des Geldes darf es zurückzahlen (ungerechtfertigte Bereicherung).

Trifft das denn nicht nur zu, wenn es keine Gegenleistung gab? Sprich einfach eine Überweisung getätigt wurde und das wars... Diesen Fall haben wir hier nicht.
 
Es gab ja keine Gegenleistung. Der Besitzer des PayPal Kontos hat nichts vom Verkäufer erhalten.

Ich sehe da PayPal im recht und jede Bank würde genauso handeln.

Mit Glück reagiert PayPal am Ende kulant oder reicht keine Klage ein. Spätestens wenn geklagt wird, würde ich zahlen um die Klage abzuwenden. Die Erfolgsaussichten sind sehr gering.
 
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