Ungewollter Newsletter, welche juristischen Wege stehen mir da offen

Bogeyman

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Hallo, es geht um folgendes:

Vor einiger Zeit bekam ich einen Newsletter von "AMADEUS premium nightlife Team". Scheint eine Discothek in Gelsenkirchen zu sein die es auch tatsächlich gibt.
Ich schrieb dem Laden daraufhin woher er denn meine persönlichen Daten hätte, weil ich mich definitv entsinnen kann diesem Laden niemals meine Erlaubnis dafür erteilt zu haben.

Es kam dann ne dreiste Antwortmail von wegen "blabla schade dass sie den Newsletter nicht mehr wünschen etc". Auf meine eigentliche Frage woher die meine Daten haben wurde nicht drauf eingegangen. Außerdem bat ich auch nie drum mich aus dem Verteiler rauszunehmen.

Frage ist daher: Normal ist es ja so dass man bei sowas nichts machen kann weil man keine Firmenanschrift usw hat. Diesen Laden scheint es aber jetzt tatsächlich zu geben, kann man daher irgendwas machen?

Mir geht es hierbei ums Prinzip. Ich habe doch ein Recht zu erfahren woher die meine Daten haben oder nicht?
 
Erstmal wäre es interssant zu wissen ob der Name draufstand bzw. Daten die man nicht so einfach bekommt?

Ansonsten kann die Disco auch einfach ein Gebiet auswählen, die Adressen davon raussuchen und jedem dort einen senden. Ein Telefonbuch genügt dafür (bietet sicherlich auch eine Werbeagentur an, damit man nicht wirklich im Telefonbuch suchen muss)

Ansonsten gibt es glaub ich das Recht, dass sie dir sagen müssen was sie über dich gespeichert haben. Ob das auch das "woher" beinhaltet, weiß ich nicht, bezweifel ich jetzt aber mal.

Edit: Ich entnehme den Post von miac gerade, dass es sich hier um eine E-Mail handeln könnte. Sollte das so sein, vergiss was ich oben geschrieben hab^^ bin wohl etwas altmodisch, wenn ich zuerst an die Post denk
 
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Moment mal. Die email Adresse steht nicht im Telefonbuch. Ist also nicht "frei" ersichtlich irgendwoher
 
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Der Betroffene darf Auskunft verlangen von jedem der seine personenbezogenen Daten verarbeitet. Nach §34 BDSG. Bei Firmen und Niederlassungen in Deutschland eine relativ einfache Frage.
Die Anfrage muss man natürlich gezielt stellen, und man muss dabei eigentlich seine Anschrift preisgeben, denn eine Firma ist wegen dem Datenschutzgesetz gezwungen dir keine weitreichende Auskunft über Email zu geben. Ansonsten könntest du ja Auskunft von jederman verlangen mit getürkten Emailadressen.

Stell dann einfach die Frage nochmal und lass dich nicht abwimmeln. Kann sein das die nicht korrekt verstanden wurde. Und stelle sie gezielt, dh frage woher sie die Daten haben. Nach BDSG muss man bei Auskunftanfrage angeben was man konkret wissen will.
 
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Du meinst einen Brief schreiben? Denn über Email antworten Sie mir nicht mehr.
 
Das einmalige zusenden eines Newsletters ist noch nicht abmahnwürdig oder sonstiges. Eine Email ist ja grundsätzlich einsehbar wenn du sie im Internet benutzt. Ggf. hat sich einer bei ner ähnlichen Mail vertippt und es ist deine draus geworden. Gibt zig Möglichkeiten, wie die völlig ohne Hintergedanken an deine Mail "gelangt" sein können.

Sie sind ihrer Pflicht nachgekommen, als sie dich direkt wieder aus dem Verteiler genommen haben. Dreist ist daran gar nichts.
 
Ich habe aber nicht verlangt dass sie mich daraus nehmen. Sie sind null auf meine Email eingegangen. Sowas ist dreist. Außerdem war es kein einmaliges zusenden. Sondern habe schon mehr als einmal deren Newsletter bekommen.
 
Wenn du fragst woher sie deine Daten haben, ist automatisch klar, dass du dem nicht zugestimmt hast. Das ist eine logische Schlussfolgerung. Im Eingangspost schreibst du eindeutig "Vor einiger Zeit bekam ich einen Newsletter...". Woher soll man dieser Formulierung entnehmen, dass es bereits mehrfach vorkam?

Rechtlich steht dir offen eine Abmahnung zu tätigen per Anwalt. Allerdings solltest du dir dann sicher sein, dass sie nix haben was sie vorlegen können, was deine Zustimmung belegt. Ebenso die Einsicht, was gespeichert ist und deine Zustimmung. Woher sie die Daten haben müssen sie dir ansonsten nicht darlegen. Die Frage ist, was es dir bringt, wo du jetzt ohnehin gelöscht bist. Vor allem bei so ner kleinen Klitsche.
 
Ja man könnte dagegen vorgehen, einfacher ist es aber den Absender als Spam zu markieren und gut ist es.
 
Ich lese es dort so, dass die nur dann gilt, wenn die gespeicherten Daten gewerbsmäßig gesammelt und zur Nutzung an 3. übertragen werden sollen. Das sehe ich hier nicht gegeben. Eine Diskothek wird wohl kaum derlei Daten gewerbsmäßig sammeln.

Deswegen sollte man statt schnell wohl lieber genau und alles lesen und sich einzelne Worte nicht ohne den Zusammenhang herausgreifen.
 
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Ich kann dir leider nicht folgen. Wie genau kommst du zu deiner Schlussfolgerung das der Auskunftsanspruch zur Herkunft der Daten nur gegenüber Adresshändlern oder Auskunfteien gelten soll?

Beziehst du dich auf § 34 Abs.1 S.3: "Werden die personenbezogenen Daten geschäftsmäßig zum Zweck der Übermittlung gespeichert, ist Auskunft über die Herkunft und die Empfänger auch dann zu erteilen, wenn diese Angaben nicht gespeichert sind."?
 
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Eher aufgrund des Nebensatzes "..,auch soweit sie sich auf die
Herkunft dieser Daten beziehen" in Zusammenhang mit der Erläuterung weiterunten. Sprich, sind diese Herkunftsdaten nicht gespeichert, muss auch keine Herausgabe stattfinden, außer man sammelt diese eben gewerbsmäßig und will diese an 3. weitergeben.

Is aber auch ein absolut grauenhaftes Deutsch. -.-
 
Bogeyman schrieb:
Du meinst einen Brief schreiben? Denn über Email antworten Sie mir nicht mehr.

Nein das habe ich nicht geschrieben. Lese mal richtig. Im Gegenteil, sofern die Emailadresse korrekt angewandt wurde, dann würde ich damit rechnen das die Firma bei anderen Kontaktmöglichkeiten auch nicht antwortet. Was die korrekte Anwendung betrifft. Ich kenne manche Emailsendungen die sind "noreply" oder ähnlich ,also bringt es nichts da zu antworten. Man muss sich in dem Fall einer korrekten Emailadresse bedienen.
Ein Werber ist verpflichtet sich in der werblichen Ansprache zu offenbaren. Es muss erkennbar sein wer dahintersteckt, und es muss damit möglich sein in Kontakt zu treten. Einen Anwalt brauchst du für die einfache Ausfindigmachung des Täters nicht, das darfst du brav selbst machen. Also durchleuchte erstmal deine Methoden.

Mustis schrieb:
Eher aufgrund des Nebensatzes "..,auch soweit sie sich auf die
Herkunft dieser Daten beziehen" in Zusammenhang mit der Erläuterung weiterunten. Sprich, sind diese Herkunftsdaten nicht gespeichert, muss auch keine Herausgabe stattfinden, außer man sammelt diese eben gewerbsmäßig und will diese an 3. weitergeben.

Is aber auch ein absolut grauenhaftes Deutsch. -.-

Eine verantworliche Stelle im Sinne des BDSG ist immer verpflichet die Herkunft preiszugeben. Sofern es nicht eingeschränkt wird durch höhere Interessen. Aber bei Händlern ist das eigentlich immer der Fall. Siehe §34 BDSG ganz am Anfang.
Eine Firma ist ausserdem in der Beweispflicht was die Einwilligung in Emailwerbung betrifft.

Email Werbung im Gegensatz zu mancher Meinung hier ist grundsätzlich verboten, ausser es liegt eine Einwilligung vor, oder gewisse andere Bequemlichkeiten. Und zwar gleich mit der ersten Werbemail. Streitwerte bei der ersten Email im Privatbereich können nach LG Lübeck bei 3000€ liegen.
 
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