Sachverhalt vor/ bei Gericht (Bedeutung)

hawe1963

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Juni 2011
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Ich hoffe es stellt kein Problem dar das ich mich mit diesem Anliegen an dieses Forum wende, leider habe ich online hierzu nichts näheres gefunden. Es geht primär um die Bedeutung der geschilderten Sachverhalte bzw. Bedeutung der einzelnen Schriftstücke.

  • Was genau besagt der Satz “…wird die Strafe nach Ablauf der Bewährungszeit erlassen.” in einem Beschluss des Gerichts? Sind hier auch die Auflagen bzw. die dazugehörige Geldstrafe (wenn diese teilweise noch vorhanden sind) gemeint, wenn dies nicht im Beschluss vermerkt ist?
  • Ist es zulässig das Gerichtskosten (für eine Verhandlung) aufgespalten werden und zwar eine nach der Verhandlung und eine mehrere Jahre danach (2 Rechnungen)? Es sollte doch grundsätzlich nur eine Rechnung der Gerichtskasse aufgegeben werden und diese kurz nach der Verhandlung?!
  • Wie hoch wären ungefähr die Gerichtskosten (Amtsgericht) in einem Strafverfahren in 1. Instanz (Dauer max. 4-6 Std.) inkl. eines Pflichtverteidigers und Zeugen (1-2)? Kann (sollte) dies einen Betrag von mehr als 500,00€ übersteigen?
Leider bin ich zurzeit nicht auf dem aktuellsten Stand und kann mir diese Fragen auch nicht selbst beantworten. Vielen Dank! :)

Mit freundlichen Grüßen
hawe1963
 
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wenn du eine strafe bekommen hast und diese zu bewährung ausgesetzt ist, bedeutet das, dass die strafe von ..... monaten, eine bewährungszeit von .........monaten/jahren hat. falls du, oder wer auch sonst, in dieser bewährungszeit wieder straffällig wirst, musst du die zu bewährung ausgesetzte strafe verbüsen.
ist die bewährungszeit abgelaufen, wird die zu bewährung ausgesetzte strafe erlassen.
dies beinhaltet nicht etwaige geldstrafen. diese müssen immer und unabhängig von der bewährungsstrafe bezahlt werden.
falls man nicht zahlungfähig ist, kann man sich eine geldstrafe stunden lassen. dazu bedarfs es aber eines antrages.

zu zwei gerichtskostenabrechnung kann es dann kommen, wenn z.B. zwei kostenstellen zuständig sind.

ein pflichtverteidiger bekommt pro verhandlungstag so was um die 400€. genau weiss ich das gerade nicht.
wirst du schuldig gesprochen, musst du auch diese gebühr tragen. und so siehst du selbst, dass sehr schnell, oder auf jeden fall mehr als 500€ zusammen kommen/können.
 
…schon mal vielen Dank, sehr schön geschrieben!

  • Das mit dem Straferlass habe ich mir schon gedacht, quasi als Erinnerungsschreiben/ Anmerkung (leider in diesem Zusammenhang etwas unnötig)! Man sollte hier noch vermerken das die Ausdrucksweise von solchen Schriftstücken (wenn Sie mal vorkommen sollte) sehr zu wünschen übrig läst, deswegen auch meine Frage. Es sollten eben hier evtl. Auflagen & Strafen (Geldstrafen) falls sie noch vorhanden sind, miteinbezogen (benannt) werden!
  • Nun sollte man schon einsehen können wie hoch aktuelle Gerichtskosten + Umlagen sind (wären), um sich ein ungefähres Bild zu machen (abzuschätzen).:) Sonst könnte ja hier jeder etwas zu erzählen. Das dies mehrfach in den Paragraphen der Gesetze geregelt/ niedergeschrieben ist, ist mir klar. Hilft aber leider nicht bei einer evtl. Kontrolle/ Nachkontrolle?! Also bis jetzt habe ich noch keine Berechnung oder Tabelle oder ähnliches hierzu gefunden (oder es waren sehr schlecht dargestellte Berechnungen), was aber schon sehr hilfreich wäre.
 
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Kennt sonst noch jemand Möglichkeiten um die Kosten von Gerichtsverhandlungen (und Verteidigern) nachzulesen/ einzusehen? :)
 
…vielen Dank für die freundliche/ schnelle Hilfe, das ist schon mal ein Volltreffer!
Ohne dies Anzufechten/ Auszustreiten, ich nehme an es geht hier darum zwingend eine Lösung zu finden?!
Dies sollte eine unverbindliche/ formlose Fragestellung/ Thread sein ohne irgendwelchen Bezug auf existierende Vorfälle! Immerhin ist dieses Forum Anonym, vielleicht sollte der ein oder andere mal von einem Du absehen?! Trotzdem Vielen Dank, dies hat sehr weitergeholfen (und aktuell ist es auch noch)! :)
 
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