Ich hoffe es stellt kein Problem dar das ich mich mit diesem Anliegen an dieses Forum wende, leider habe ich online hierzu nichts näheres gefunden. Es geht primär um die Bedeutung der geschilderten Sachverhalte bzw. Bedeutung der einzelnen Schriftstücke.
Mit freundlichen Grüßen
hawe1963
- Was genau besagt der Satz “…wird die Strafe nach Ablauf der Bewährungszeit erlassen.” in einem Beschluss des Gerichts? Sind hier auch die Auflagen bzw. die dazugehörige Geldstrafe (wenn diese teilweise noch vorhanden sind) gemeint, wenn dies nicht im Beschluss vermerkt ist?
- Ist es zulässig das Gerichtskosten (für eine Verhandlung) aufgespalten werden und zwar eine nach der Verhandlung und eine mehrere Jahre danach (2 Rechnungen)? Es sollte doch grundsätzlich nur eine Rechnung der Gerichtskasse aufgegeben werden und diese kurz nach der Verhandlung?!
- Wie hoch wären ungefähr die Gerichtskosten (Amtsgericht) in einem Strafverfahren in 1. Instanz (Dauer max. 4-6 Std.) inkl. eines Pflichtverteidigers und Zeugen (1-2)? Kann (sollte) dies einen Betrag von mehr als 500,00€ übersteigen?
Mit freundlichen Grüßen
hawe1963
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