Probleme mit Caseking! Angeblich haben wir zerstörtes Mainboard eingeschickt

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Du denkst also ! Genau das ist nämlich Spekulation ! Denken heißt nicht "wissen", sondern eben nur "mutmaßen". Und durch Mutmaßen kann man nichts beweisen; der Händler muss aber beweisen können !
 
Sicher. Und auch Deine Aussagen basieren auf reine Spekulationen. Ich bin nicht Caseking und kann daher nur spekulieren. So wie Du. Aber ich denke eben, Caseking wird im Falle eine Falles die Sache begründen können.
 
Sehr interessant. Besonders weil der TE das ganze, Board und CPU zusammenbau, gesendet hat und Caseking es verweigert hat mit der Annahme unter der CPU könnte ein kaputter Sockel sein. Da ist das doch wirklich fraglich ob Caseking solche Bundles Verkauf, im nächst sein lassen sollte oder nur in Montage.
 
Nein, ich habe in keiner Weise spekuliert, sondern die Fakten dargelegt; Deinen Äußerungen muss man aber entnehmen, dass Dir anscheinend jeder rechtliche Sachverstand abgeht und Du rechtliche Zusammenhänge nicht verstehst , weshalb ich auf Deine Beiträge ab jetzt gar nicht mehr eingegehen werde.
 
de la Cruz schrieb:
weshalb ich auf Deine Beiträge ab jetzt gar nicht mehr eingegehen werde.

Ist nicht schlimm. Ich habe Deine Ausführungen auch nur überflogen. Um rechtliche Essays zu lesen, geh ich nicht auf CB. Hier will ich konkrete Antworten auf konkrete Fragen. Lesen und selber schreiben. Schauen wir mal, wie der Fall ausgeht. Vielleicht geht er ja vor Gericht. Ich würde mich freuen. Nicht des Kunden wegen, nur Deines Essays wegen.

Darum auch mein Rat viel weiter vorher. Der Kunde / die Kundin soll sich an GigaByte wenden. Mit einer ausführlichen Schilderung. Eine Kulanzregelung seitens GigaByte ist nicht unwahrscheinlich.
 
@de la Cruz:

de la Cruz schrieb:
wenn Ihr die Gewährleistung wegen der Rücksendung der Teile in zusammengebauten Zustand zurückweist.

Wir haben die Gewährleistung hier anfangs nicht per se abgelehnt, sondern lediglich die Ware vorerst - auf unsere Kosten - zurück geschickt, mit der Bitte, diese aus den genannten Haftungsgründen zunächst selbstständig zu demontieren, weil wir diesen Schritt nicht ausführen können. Im Anschluss ist eine Gewährleistungsabwicklung generell kein Problem. Kein Kunde kann z.B. Einzelteile für einen Automotor kaufen, diese zusammenbauen und, wenn der Motor nicht funktioniert, dann einfach den gesamten Motor zum Händler einschicken. Genauso verhält es sich bei Komponenten einer Wasserkühlung. Wir können gern jedes Bauteil überprüfen und zurücknehmen, aber definitiv nicht in montiertem Zustand, wenn die Ware von uns nicht montiert ausgeliefert wurde. Es gibt auch kein Gesetz, dass so eine Pflicht auch nur ansatzweise ableiten lässt.

de la Cruz schrieb:
Entscheidend ist einzig und allein, ob nachweisbar ist, dass ein Schaden durch mangelhafte Verpackung entstanden ist oder nicht

Nein, und davon abgesehen können wir genau das hier wunderbar nachweisen und haben es ausführlich dokumentiert. Darüber hinaus müssen Verpackungsrichtlinen der Transportdienstleister selbstverständlich genauso eingehalten werden, wie Handhabungshinweise der Produkthersteller, über die man sich nicht einfach nach Lust und Laune hinwegsetzen kann und dabei mutwillig oder fahrlässig das Beschädigungsrisiko erhöht. Es geht hierbei nicht um das reine Risiko einer Beschädigung während des Rücktransports, sondern um den konkreten Fall der selbstverschuldeten Fahrlässigkeit.

Wenn man beispielsweise ein Aquarium für einen Rückversand super ordentlich verpackt, aber im Inneren eine z.B. eine schwere Pumpe oder ein Ziegelstein lose platziert wird, der beim Transport für Schäden sorgt, dann ist der Händler für den finanziellen Schaden nicht verantwortlich. Nach deiner Logik kann im Grunde jeder Kunde einfach funktionsunfähigen Schrott zurück schicken wie er mag, dann behaupten, der Händler sei Schuld und damit seine Gewährleistungsrechte einfordern, weil Händler laut deiner sehr subjektiven Sichtweise ja ohnehin gar nichts nachweisen können. ;) Glücklicherweise sieht die Realität anders aus.

Zu den ganzen Mutmaßungen über das eventuelle Zustandekommen oder überhaupt die Existenz eines möglichen vorherigen Mangels werde ich mich nun nicht weiter äußern, da es alles reine Spekulation ist. Ferner ist die Möglichkeit der Beschädigung eines solchen Mainboards auf unserer Seite auszuschließen und wir können vor Gericht eindrucksvoll demonstrieren, dass unsere Mitarbeiter im Umgang mit dieser Hardware speziell geschult sind und täglich unzählige LGA-Sockel montieren und demontieren, so dass auch ein Richter den wahrscheinlichen Verursacher eines solchen Schadens wohl eher nicht auf Seiten der erfahrenen Mitarbeiter des Händlers suchen wird, sondern stattdessen vermutlich doch bei dem 16-jährigen Jugendlichen, der den Sockelschutz beim Rückversand nicht nur einfach nicht befestigt hat, sondern es wohl erst irgendwie probiert hat und dabei aus nicht ganz nachvollziehbaren Gründen gescheitert zu sein scheint (siehe erster Beitrag).

de la Cruz schrieb:
weil das ja auch genauso beim Händler passiert sein kann, als der das zurückgegebene Board testen und dafür ja seinerseits wieder einen Prozessor einsetzen musste,

Wir haben den Prozessor zu keinem Zeitpunkt montiert, sondern das Board lediglich optisch begutachtet und den Schaden am Sockel umgehend dokumentiert. Selbstverständlich rühren wir solche Boards nicht selber an und bei dem Schaden ist jeder Test obsolet.

Abschließend kann ich nur noch einmal betonen, dass das Board bereits eingeschickt wurde und mit hoher Wahrscheinlichkeit nach der Reparatur alles funktionieren wird, genau wie bei allen anderen Kunden, denen ein solcher Fehler passiert (was nicht gerade selten ist) und deren Board dann in der Regel immer aus Kulanz repariert wird. Eine Garantie oder Gewährleistung gibt es in diesem Fall jedoch nicht mehr.

Wir werden uns nun in diesem Thread nicht weiter zu Einzelmeinungen äußern und können nur auf die zu einer juristischen Auseinandersetzung erforderlichen Daten auf unserer Webseite verweisen, falls es jemand drauf ankommen lassen möchte.

Liebe Grüße,
Mike
 
Es bleibt trotzdem falsch, wenn Du schreibst, dass ein Kunde eine vorgeschriebene Verpackunsgweise bei einer Rücksendung einhalten müsse; dies muss er nicht; natürlich erlischt seine Gewährleistung, wenn es aufgrund einer unsachgemässen Verpackung zu einem Schaden kommt. Aber dass die Verpackung unsachgemäß und schadensursächlich war, muss im Zweifelsfall bewiesen werden und wird im Gewährleistungsfall nicht nur dadurch bewiesen, dass die Art der Verpackung einer Rücksendung den Wünschen des Lieferanten nicht entspricht ! Und mehr als Wünsche können das nicht sein, denn die gesetzlichen Bestimmungen zum Gewährleistungsrecht geben dem Händler kein Recht, Bedingungen zu stellen und damit seine Gewährleistungspflicht zu relativieren !

Und auch wenn Ihr durch Eure Dokumentation nachweist, dass die Ware angeblich beschädigt angekommen war und der Kunde nachweist, dass er ordnungsgemäss verpackt hat, dann steht Aussage gegen Aussage. Und da die Gefahr der Rücksendung im Gewährleistungsfall beim Händler liegt, ist dadurch gar nichts bewiesen, da die Beweispflicht aber beim Händler liegt, hätte der Kunde vor Gericht die besseren Karten.

Ich unterstelle Euch nichts, sondern ich habe Euch ausdrücklich mehrfach gelobt, weil ich Euch als äußerst leistungsfähigen, zuverlässigen und kulanten Händler kenne; jenseits von subjektivem Empfinden diskutieren wir hier aber Fakten und die sind nun mal so, dass im Gewährleistungsfall zumindest in den ersten sechs Monaten in der Regel der Lieferant schlechte Karten hat.

Ich habe das auch nicht bewertet und verurteile auch die Kunden, die das ausnutzen, aber es ist nun einmal so. Und das kannst Du nicht wegschreiben, auch wenn Du noch so oft Unzutreffendes zur Rechtslage wiederholst.

Und noch etwas ganz anderes wäre es, wenn der Kunde versuchen würde, sein Recht vor Gericht durchzusetzen; da vor deutschen Gerichten in derart unbedeutenden Sachen in der Regel nicht nach Recht und Gesetz, sondern weitgehend nach Gutdünken des Vorsitzenden Richters entschieden wird, wäre offen, was dabei herauskäme; aber selbst für die obsiegende Seite stünde der Gang vor Gericht auch kaum in einem angemessenen Verhältniss zwischen Aufwand und Ergebnis. Vom Imageschaden für den Händler wegen einer solchen Lappalie einmal ganz abgesehen, falls dieser unterläge und der Kunde Recht bekäme.


Und nochmal auf Dein Beispiel mit der Gewährleistung bei einem Fahrzeugmotor einzugehen: Auch hier liegst Du falsch; wenn ein Kunde ein Teil einbaut, das wegen eines Mangels wieder ausgetauscht werden muss, haftet der Händler auch für alle Kosten des Wiederausbauens und Wiedereinbauens. Dabei bleibt es dann müssig, darüber zu diskutieren, ob der Kunden den kompletten Motor für die Gewährleistung an den Händler zurückführen kann, muss oder soll ! Für den Händler wäre es wahrscheinlich auf alle Fälle billiger, er würde den Ausbau seines schadhaften Teils trotz des entstehenden Aufwandes selbst übernehmen und deshalb die Rückgabe seines Teiles im eingebauten Zustand akzeptieren, als dass er hierfür dann eine Rechnung eines Dritten und möglicherweise nochmal Kosten aus einem Rechtgutachten zu tragen hätte.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich selbst stehe gerade vor dem Problem, dass mein Mainboard wohl einen Treffer weg hat. Allerdings käme es mir NIE in den Sinn, Mainboard plus CPU plus Kühlkörper an den Händler zu senden. Erstens verpackt sich so was extrem schlecht, zweitens wäre das Risiko einer Beschädigung viel zu groß und drittens würde ich dadurch zwei korrekt arbeitende Komponenten dem Risiko eines Totalschadens aussetzen. Ich vermag deshalb de la Cruz' Argumentation weder nachzuvollziehen noch rational zu erklären. Ergibt für mich einfach keinen Sinn.

Ferner hab ich noch nie gehört, dass ein Händler irgendwelche Garantien abgeben muss, welche Komponenten miteinander funktionieren oder nicht - bis auf gewisse Ausnahmen vielleicht. Für mich ist die Sache hier eindeutig. Und auch hier zeigt sich doch, wie kulant Caseking mit seiner Kundschaft umgeht. Und wer zurückhaltend an derartige Probleme herangeht, kann sich fast schon sicher sein, dass ein Händler wie Caseking sehr entgegenkommend reagieren wird.
 
Wo steht den, das der CPU Kühler noch drauf war? Der TE hat ein Bundle gekauft. Selbst montiert und nach einer Zeit / Tage hat es den Geist aufgegeben. Ursache? Was wurde gemacht. Netzteil eingeschickt (anderer Händler), kam wieder zurück. Mit neuen Netzteil keine Funktion. Also wurde Motherboard und CPU (montiert, ohne CPU Kühler) nach Caseking geschickt. Annahme / Überprüfung wurde verweigert. UND AN DIESER STELLE LIEGT DER PUNKTUS KNACKTUS. Da Caseking mit schwarzen Schafen in der Vergangenheit zu tun hatte, wurde alles den Käufer zurückgesendet mit der Bitte es zu zerlegen. Und hier ist für mich ein Dillima und das führt nach meiner Meinung @de la Cruz sehr gut aus was eine Firma kann / muss oder solche Verkäufe nur vormontiert verkauft oder besser ganz sein sollte.
 
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Ich verstehe das Drama nicht,
Caseking hat in mein Augen richtig gehandelt indem sie die zusammengebauten Komponenten nicht angenommen haben.

Kauf ich mir nen BD-Player Bundle mit z.b. Avatar, dann schick ich bei Defekt doch auch nicht den BD-Player mit eingelegten Film mit.

Zu den verbogenen Pins,
wenn ich nen Glas verschicke und das Paket nicht polstere muss ich mich auch nicht wundern wenn es zu Bruch geht.
Der Sockelschutz wurde ja nicht aus Spaß vom Hersteller angebracht.
 
Der Händler verkauft ganze vormontierte PC's. Muss ich als Käufer die auch zerlegen? Wo definiert sich das, wie man zu handeln hat? Es ist ein Bundle aus zwei Teilen. Warum wird es einen verboten dieses montiert einzusenden, wenn beides eh überprüft werden muss? Wurde der Käufer überhaupt informiert wie er was einzusenden hat? Alles steht im Raum.
 
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obz245 schrieb:
Der Händler verkauft ganze vormontierte PC's. Muss ich als Käufer die auch zerlegen? Wo definiert sich das, wie man zu handeln hat?

Das ist doch von vornherein eine Selbstverständlichkeit und sehr logisch:

Wenn Produkte von uns vormontiert ausgeliefert werden, dann kann jeder Kunde sie auch im montierten Zustand wieder zurück schicken, weil wir die Montageleistung erbracht haben und diese damit Gegenstand der Sachmängelhaftung geworden ist. (Komplett-PCs haben bei uns ohnehin zwei oder drei Jahre Pick-Up-Service und wir holen sie im Falle eines Defekts direkt selber wieder ab.)

Wenn Produkte einzeln erworben werden, dann müssen sie auch einzeln retourniert werden, da wir für deren Zusammenbau in keinem Fall eine Haftung übernehmen werden. Auch dann, wenn es "nur" ein Prozessor und ein Mainboard ist und erst recht bei kompletten PCs oder gar Wasserkühlungen. Wenn du im Baumarkt einzelne Bretter und Schrauben kaufst und dann ein fertig gezimmertes Vogelhaus aus irgendeinem Grund zurückgeben willst, wirst du ebenfalls nur ungläubige Blicke ernten.

obz245 schrieb:
Es ist ein Bundle aus zwei Teilen. Warum wird es einen verboten dieses montiert einzusenden, wenn beides eh überprüft werden muss?

Das habe ich bereits mehrfach in diesem Thread erläutert und werde es nun ein letztes Mal wiederholen: Meldet ein Käufer uns gegenüber eine Mängelrüge im Rahmen der Gewährleistung an, müssen wir prüfen, ob gemäß § 434 BGB ein Sachmangel vorliegt. Bei selbstverschuldeten Defekten an Komponenten ist dies natürlich nicht der Fall, weshalb zunächst ausgeschlossen werden muss, dass es z. B. zu mechanischen Beschädigungen gekommen ist. Würden wir selber irgendetwas wieder auseinander bauen, könnten wir nicht mehr nachweisen, dass der Schaden nicht von uns verursacht worden ist und wären darüber hinaus für die Demontage- und Remontageleistung haftbar - und genau das ist ausgeschlossen.

obz245 schrieb:
Wurde der Käufer überhaupt informiert wie er was einzusenden hat? Alles steht im Raum.

Ich denke an dieser Stelle wird es langsam merkwürdig, wenn ich nun noch einmal darauf verweisen muss, wie energisch die penetranten Warnaufkleber mit leuchtenden Signalfarben am Gerät selber und dazu jedes Handbuch eines jeden Mainboards mit LGA-Sockel darauf hinweist, wie ein solches Board konkret zu transportieren ist: mit montiertem Sockelschutz und demzufolge ohne montierte CPU!

Wir sind ferner nicht dazu verpflichtet, zur versuchten Prävention irgendwelcher möglichen Problemkonstellationen gesondert auf allgemeine Selbstverständlichkeiten hinzuweisen, da wir ohnehin niemals alle theoretisch auftretenden subjektiven Unklarheiten abdecken könnten. Das wäre in etwa so, als würden wir nur für den Fall der Fälle noch einmal klar und deutlich erklären, dass Pakete mit Klebeband oder Ähnlichem verschlossen werden müssen. Wenn Abwicklungshinweise zu banal werden, könnte es am Ende dazu führen, dass Kunden die wirklich wichtigen Hinweise gar nicht mehr lesen. Darüber hinaus kann ich nur auf Punkt 8.6 unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen verweisen.

Liebe Grüße,
Mike
 
Es wurde in diesem Thread schon eine andere Seite eines geschäftsfähigen Users aufgeführt und das ebenfalls mehrmals mit Gegenargumenten.

Welches ist den richtig? Ich mag das nicht beurteilen. Ich vertrete keine Seite, wie könnte ich das auch.

Die Sache mit dem Einsenden und informieren des Käufers wie er so ein Bundle richtig handhabt beim Einsenden, das kann von eurer Seite nur mit fehlenden Infos gewesen sein.

Der Verkauf solcher Bundle, Motherboard+CPU unter anderen auch mit CPU Kühler = ein zusammengefasster Preis (hier die Frage: Wie verhält sich hier Gewährleistung & Garantie), lässt doch drauf schließen das ein Käufer so etwas komplett einsetzen möchte und bei nicht selbstverschuldeten Schadens alles einsendet. Sei es montiert oder demontiert, wenn alles richtig verpackt ist.

Bei euch lässt es blicken, das der Kunde immer der Schuldige ist.

Wie ich vorab schon geschrieben habe, bin ich persönlich gespannt was bei Gigabyte oder bei der CPU Überprüfung heraus kommt. Es wer ja praktisch fatal, wenn das Motherboard keinen nachweisbaren Fehler hätte, aber auf Grund der Pins jetzt untauglich ist und das der eigentliche Fehler die CPU ist.

Wollt ihr bei so einer Lage, dann noch immer sagen das der Käufer sich falsch verhalten hat beim ersten Einsenden? Und euch auf § 434 BGB, was gar nicht was drin steht, euch berufen? Das ihr von jeder Schuld befreit sein. Ich glaube nicht das dies funktionieren wird.

Vor Gericht denke ich wird das eine Kosten Aufteilung. Nach vortragen der Ereignisse und Anhörungen von Zeugen.
 
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Mein Gott, eigentlich ist das eine Sache zwischen Caseking und TE. Die Spekulationen der anderen tun hier nichts zur Sache
Super vom Caseking-Support dass er hier auf alle eingeht
 
Wenn man sich öffentlich gibt, dann muss man mit allen rechnen. Ansonsten bleibt man fern.
 
de la Cruz schrieb:
Und nochmal auf Dein Beispiel mit der Gewährleistung bei einem Fahrzeugmotor einzugehen: Auch hier liegst Du falsch; wenn ein Kunde ein Teil einbaut, das wegen eines Mangels wieder ausgetauscht werden muss, haftet der Händler auch für alle Kosten des Wiederausbauens und Wiedereinbauens. Dabei bleibt es dann müssig, darüber zu diskutieren, ob der Kunden den kompletten Motor für die Gewährleistung an den Händler zurückführen kann, muss oder soll ! Für den Händler wäre es wahrscheinlich auf alle Fälle billiger, er würde den Ausbau seines schadhaften Teils trotz des entstehenden Aufwandes selbst übernehmen und deshalb die Rückgabe seines Teiles im eingebauten Zustand akzeptieren, als dass er hierfür dann eine Rechnung eines Dritten und möglicherweise nochmal Kosten aus einem Rechtgutachten zu tragen hätte.

Da liegst du aber gehoerig daneben. Wenn ein Kunde ein Teil eines PKW, nehmen wir mal an einen Kompressor in einer Fachwerkstatt kauft und diesen privat einbaut, und das ohne das geeignete Fachwissen tut wuensche ihm und der Werkstatt viel Erfolg bei der Reklamation beim Hersteller. Das erste was der wissen moechte ist, wer das Teil eingebaut hat und dazu die Belege haben.

Davon ab ist es doch mueßig darueber zu streiten, ob man die Herstellerangaben bzgl. des Transportschutzes nun ernstzunehmen hat oder nicht. Ob es dir gefaellt oder nicht, es gibt sie, und das auch noch fuer jedermann offensichtlich. Da gibt es auch nichts zu deuten, oder etwa doch?
cb jpeg.jpg
 
Jo, dann moechte ich als Werkstatt die das Teil verkauft hat wissen wer das Teil eingebaut hat, und wenn das ohne Fachwissen geschah ists mit der Gewaehrleistung meinerseits hinfaellig.... Also wieder zurueck zum Hersteller, und der hat in dem genannten Fall dann auch ein Problem damit. Keine Fachwerkstatt die das Teil eibaut bedeutet, der Kunde hat Pech gehabt, ob das Teil jetzt von Anfang an defekt war oder nicht. (außer man einigt sich...soll es ja auch geben... ; )
 
Jo, dann moechte ich als Werkstatt die das Teil verkauft hat wissen wer das Teil eingebaut hat, und wenn das ohne Fachwissen geschah ists mit der Gewaehrleistung meinerseits hinfaellig....
Was fürn Fachwissen?
Du bist kein Kaufmann bzw kein Kaufmann aus dem IT-Bereich, oder?
Ne CPU auf n board zu schrauben benötigt keine IT-Ausbildung.

Keine Fachwerkstatt die das Teil eibaut bedeutet, der Kunde hat Pech gehabt, ob das Teil jetzt von Anfang an defekt war oder nicht.
Und zwar nicht ;)
Der Kunde wie auch der VK haben ja Zeugen, dass das board+CPU funktionierte und (zumindest in der ersten Rücksendeaktion) keine Beschädigung vorlag.

Ich kann die Argumentation von Caseking in gewissem Masse verstehn - is ja nicht so als gäbs keine schwarzen Schafe.
Nur dem Kunden das Zeug zurück zu schicken (was der Ware halt 2x zusätzlichen Transport und ggf dadurch Beschädigung)
zusätzlich zum Risiko der damontage zumutet....

@KenshiHH
Kauf ich mir nen BD-Player Bundle mit z.b. Avatar, dann schick ich bei Defekt doch auch nicht den BD-Player mit eingelegten Film mit.
Wenn die Scheibe im Player festhängt gehts Du glaub ich nicht mit Messer und/oder Schraubendreher ans "prokkeln"

Der Kunde weiß nicht ob das Problem das board oder die CPU is.
Um also zusätzlichen Schaden zu vermeiden schickt er das Zeug halt so zurück.

@njchw
Mein Gott, eigentlich ist das eine Sache zwischen Caseking und TE. Die Spekulationen der anderen tun hier nichts zur Sache
Super vom Caseking-Support dass er hier auf alle eingeht
Es geht halt um die "Wahrnehmung"
Weder die TE noch Case werden hier "verhauen" sondern ich denke wir schildern halt wie wir die Sache sehn.
 
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