wannabe
Lieutenant
- Registriert
- Juli 2005
- Beiträge
- 849
Hallo,
in Gladbeck sowie in Gelsenkirchen-Buer gibt es einen Parkhaus, welches für Kunden bis zu 30 Minuten kostenfrei ist.
Bei der Zufahrt zum Parkhaus muss man seine Bankkarte einstecken. In Gladbeck sind keine Gebühren angefallen, jedoch in Gelsenkirchen-Buer schon.
Bei beiden Parkhäusern gibt eine Tafel, die darauf hinweist, dass das kostenlose Parken nur für "Kunden der Volksbank Ruhr Mitte" gilt und von Fremdparkern 3 Euro (GE-Buer) bzw. 2 Euro (Gladbeck) erhoben werden.
Da ich in Gladbeck nichts zahlen musste, dachte ich mir nix dabei, als ich mir Zufahrt in das Parkhaus in GE-Buer schaffte. (Ich bin bei der Dortmunder Volksbank Kunde)
Doch nun muss ich doch für die Parkplatznutzung Gebühren bezahlen (also für das Parkhaus in Gelsenkirchen), auf Nachfrage sagte man mir, dass es halt so geregelt ist.
Hab ich hier irgendwelche Erfolgsaussichten bzw. wie sieht die rechtliche Situation aus?
Schließlich ist für mich eine Volksbank überall gleich aufgrund des gleichen Auftritts.
in Gladbeck sowie in Gelsenkirchen-Buer gibt es einen Parkhaus, welches für Kunden bis zu 30 Minuten kostenfrei ist.
Bei der Zufahrt zum Parkhaus muss man seine Bankkarte einstecken. In Gladbeck sind keine Gebühren angefallen, jedoch in Gelsenkirchen-Buer schon.
Bei beiden Parkhäusern gibt eine Tafel, die darauf hinweist, dass das kostenlose Parken nur für "Kunden der Volksbank Ruhr Mitte" gilt und von Fremdparkern 3 Euro (GE-Buer) bzw. 2 Euro (Gladbeck) erhoben werden.
Da ich in Gladbeck nichts zahlen musste, dachte ich mir nix dabei, als ich mir Zufahrt in das Parkhaus in GE-Buer schaffte. (Ich bin bei der Dortmunder Volksbank Kunde)
Doch nun muss ich doch für die Parkplatznutzung Gebühren bezahlen (also für das Parkhaus in Gelsenkirchen), auf Nachfrage sagte man mir, dass es halt so geregelt ist.
Hab ich hier irgendwelche Erfolgsaussichten bzw. wie sieht die rechtliche Situation aus?
Schließlich ist für mich eine Volksbank überall gleich aufgrund des gleichen Auftritts.