Garantieübertragung an Zweitkäufer - Intel Prozessoren

nadosa

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Wie sieht es aus, sind da die Rechte übertragbar? Ich finde leider keine Informationen bei Intel, da die Seite nicht funktioniert.
 
In den Garantiebedingungen für Boxed CPU steht: "Intel garantiert dem Käufer dieses Intel® Prozessors und seines Kuhlers (das „Produkt“) in der versiegelten Originalverpackung („Originalkäufer“) und dem Erstkäufer eines von einem Originalkäufer gebauten Computersystems, das das Produkt enthält („Originalsystemkunde“)..."

Verstehe ich so:
Zweitkäufer vom Systembuilder: Ja
Zweitkäufer vom stinknormalen Endkunden: wohl eher nicht (hab aber keine Erfahrungswerte)

Alternativ: Bei Intel nachfragen :D

http://www.intel.de/content/www/de/de/support/processors/000005862.html?_ga=1.146720688.500670737.1451318787
 
nadosa schrieb:
Wie sieht es aus, sind da die Rechte übertragbar? Ic

In der Regel nicht. Hat jemand allerdings die Originalrechnung (und sich nirgends mit Namen registriert) wird Intel davon ausgehen, dass es der Erstkäufer ist.
 
Hier mal ein Beispiel: Person A verkauft CPU die noch 1 Jahr Garantie hat an Person B, wobei diese jedoch vom Hersteller bestimmt werden darf. Rechnung und Garantieübertragung bekommt Person B ebenso. Da jedoch der Name des Originalbesitzers auf der Rechnung steht, hat nur er Anspruch auf Garantie, oder?

Okay ich denke ich frage einfach mal bei Intel :D
Mir geht es hier nur darum, dass viele Verkäufer ihre Garantie abtreten, aber wenn das anscheinend (oftmals) nicht funktioniere, was bringt es dann?
 
Zuletzt bearbeitet:
Von "nicht funktionieren" hat niemand etwas gesagt. Der Hersteller *kann* jedem Garantie gewähren, wie er lustig ist.

Ich hab keine Ahnung wie Intel das handhabt, das müsstest du ja in deiner Garantieerklärung nachlesen können. Erfahrungsgemäß schließen sie aber viele Fälle aus, damit sie nicht rechtlich gebunden sind.

Das alles bedeutet aber nicht, dass sie es nicht trotzdem machen, falls etwas ist.
 
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