Einen Monat Arbeitslos

Bellringer

Lieutenant
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Mai 2006
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Hallo zusammen,

da man im Internet immer wieder was anderes hört, möchte ich mich gerne kurz bei euch umhören, was in meinem Fall zu tun wäre.

Ich wechsel demnächst meinen Job und habe einen Überbrückungsmonat in dem ich Arbeitslos bin.
Muss ich mich hier beim Arbeitsamt melden? Was habe ich zu beachten?

Da es Eigenkündigung ist, steht mir ja eigentlich eh kein Arbeitslosengeld zu.
Aber wie ist das mit der Krankenversicherung? Bzw. Sozialversicherung?

Könntet ihr mich aufklären, was ich zu tun habe? :)

Vielen Dank!
 
Bei Eigenkündigung gibts beim Amt 3 Monate Sperre. Die würden dir aber vermutlich das Prozedere mit der Versicherung erklären können.
Falls du also wirklich den 1 Monat nicht mehr bei der alten Firma angestellt bist (dazu zählt nicht Freigestellt oder sowas) hast du immernoch die Möglichkeit dich selber zu versichern. Ist nur relativ kostspielig. Meist so um die 150-200€ für einen Monat bei der gesetzlichen Krankenversicherung.
 
Hi,

du bist verpflichtet dich beim AA zu melden. Du durchläufst den ganzen Prozess mit Berechnung ALG1 etc. Krankenkasse bezahlt dir das AA.

Gruß

Alex
 
Ich habe das jetzt 2x hinter mir.
Das erste mal Anruf beim Arbeitsamt ergab ich soll vorstellig werden.
Der zweite Anruf beim Arbeitsamt ( 3 Jahre später ) ergab ich brauche nicht vorstellig werden.

Ich denke auch am besten dort anrufen. Bis heute denke ich, dass ich beim 2. mal auch dort hätte hingehen müssen.
Was das für die Rente bedeutet ist mir auch nicht klar :)

Gruß,
Haunt
 
haunt schrieb:
* Überflüssiges Zitat editiert! *
Krankenversicherung besteht noch 4 Wochen lang also kein Problem.
Rente sieht es anders aus aber da bin ich mir nicht ganz sicher. Im Zweifelsfall kann man sich den einen Monat freiwillig versichern.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ich denke auch, du solltest direkt beim Arbeitsamt anrufen. Da kannst du nichts falsch machen. Meine Vermutung ist, dass du sogar verpflichtet bist, dich auch bei einer einmonatigen Arbeitslosigkeit beim Amt zu melden. Auch damit es hinterher keine Abzüge bei der Rente gibt.
 
Spare dir das mit dem Arbeitsamt bringt dir ausser Arbeit und Ärger nichts, rufe evtel bei deiner Krankenversicherung an, auf den rest kannste Verzichten und wegen der Rente ja des eine Monat wird den Kohl nicht Fett machen.

Wenn du schon eine neue Arbeit hast und da anfängst geniese den Monat, das Arbeitsamt ist nur wichtig wenn man von denen was braucht wie Geld sonnst steht es jedem frei zu tun und zu lassen was man will.
 
und in dem Monat Arbeitslosigkeit braucht man kein Geld oder wie?
 
Bellringer schrieb:
Hallo zusammen,

da man im Internet immer wieder was anderes hört, möchte ich mich gerne kurz bei euch umhören, was in meinem Fall zu tun wäre.

Wir hier sind auch das Internet :D

Geld bekommst du nicht, richtig erkannt. Für deine weiteren fragen bitte das Arbeitsamt anrufen bzw vorbei gehen. Hast ja Zeit :-)
 
Zuletzt bearbeitet:
Bei einer Kündigung muss es nicht immer zwingend eine Sperre geben.
Das entscheidet auch nicht der Arbeitsvermittler, sondern der Sachbearbeiter der Leistungsabteilung!

Es ist zwar nicht einfach und nicht die Regel aber es kommt vor.
 
Relevant sind die Gründe für die Kündigung und die jeweiligen Umstände. Wenn du rausgemobbt wurdest dürfte es zb keine Sperre geben. Ansonsten eignen sich auch gesundheitliche Probleme um die Sperre zu umgehen.
 
Das muss alles dargelegt werden z.B. mit einem "Mobbingtagebuch"

Wie gesagt nicht jede Eigenkündigung führt zur Sperre. In meisten Fällen zwar schon, und das ist auch gut so, aber in wenigen Fällen nicht.


Es kann z.b. schon ausreichen eine Stelle zu kündigen wenn man woanders eine Stelle mit mehr Geld oder einem unbefristeten Vertrag erhält.

Entscheidet aber alles die Leistungsabteilung.
 
Ansonsten eignen sich auch gesundheitliche Probleme um die Sperre zu umgehen.
Dann bekommt man aber Leistungen von der Krankenkasse und nicht ALG.
 
drago-museweni schrieb:
Spare dir das mit dem Arbeitsamt bringt dir ausser Arbeit und Ärger nichts, rufe evtel bei deiner Krankenversicherung an, auf den rest kannste Verzichten und wegen der Rente ja des eine Monat wird den Kohl nicht Fett machen.

Typische Amtsfaulheit und völlig falscher Hinweis.
Irgendwann kommt die Rentenkasse und fordert einen Nachweis - ja auch für nur einen Monat. Sonst ist es eine Lücke und man bekommt Abzüge.
Deshalb sollte man jeden Monat den man nicht arbeitet, nicht eingeschrieben ist als Student etc sofort dem Amt melden.
 
hatte das ganze erst im Sommer nach meiner Technikerschule.

Du _MUSST_ dich beim AA am ersten arbeitslosentag melden. Die Regeln das mit der Sozialversicherung bzw. melden das weiter (Ansonsten kanns im Rentenalter zu Problemen kommen, siehe @WutzDieSau)

Krankenkasse darfst du selber zahlen, da du ja keine Leistungen (Arbeitslosengeld oder Harz4) kriegst
 
Was ist denn bitte das AA? Es müßte "die" AA heißen.

Ebenso hat die AA nichts mit "Harz" zu tun, und auch das Jobcenter nicht. Vielleicht aber mit Hartz IV

Die Krankenkasse darf sondern muss man selber zahlen.

Aber evtl ist man unter 23 und/oder verheiratet da greift dann die Familenversicherung.

Wenn man aber einen Monat arbeitslos ist dann geht das in der Regel mit der Nachversicherung, wenn man danach wieder versichert ist.
 
Familienversicherung greift doch bis zum 25. Lebensjahr oder ggf länger wenn man Zivildienst gemacht hat?!
 
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