Garantieanspruch als Zweitbesitzer?

leesmercenary

Lieutenant
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Juli 2010
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649
Hallo bequiet!-Support,

ich habe letztes Jahr im Februar ein Straight Power E10CM 500W als Neuware (eingeschweißt) auf eBay von Privat ersteigert. Rechnung war mit dabei. Nun ist mir heute mein Netzteil kaputt gegangen. Gestern Abend heruntergefahren, heute morgen geht der PC nicht mehr an. Die Lüfter drehen für eine Milliesekunde und der PC geht wieder aus. Netzteil an nem anderen PC angeschlossen, funktioniert auch da nicht.

Meine Frage: Stimmt es, dass nur der Erstbesitzer Anspruch auf die freiwillige Garantie hat? Ich wollte mich nur vergewissern, bevor ich gleich ein Neues bestelle.

Besten Dank!

Gruß
leesmercenary
 
Der Hersteller kann das regeln, wie er will ! Dazu musst Du in die Garantiebestimmungen des Herstellers schauen, ob die Garnatie auch gegenüber dem Drittkäufer gewährt; wenn dort nicht ausdrücklich etwas dazu steht, dann gilt die Garantie auch Dir gegenüber. Allerdings kann der Hersteller noch weitere Klauseln geltend machen; z.B. kann er die Vorlage des Originaverkaufsbeleges des Ersterwerbs verlangen etc.; wenn Du die dann nicht hast, kann die Garantie auch verweigert werden.
 
Hallo leesmercenary,

schade, dass dein Netzteil nicht mehr zu funktionieren scheint. Die Garantie gilt nur gegenüber Erstkäufern. Bei weiteren Fragen kannst Du dich aber gerne auf unserer Hotline melden: 0800 - 0 736 736

Grüße
Christian
 
Alles klar, ärgerlich, naja Danke für die rasche Antwort!
 
Die Garantie gilt nur gegenüber Erstkäufern.

Ich verstehe nicht so ganz, warum dass so ist. Welchen Vorteil habt ihr dadurch? Beziehungsweise sehe ich das so: Ihr garantiert mir, dass mein Netzteil von be quiet! zwei Jahre funktioniert. Warum ist das abhängig von der Besitzerzahl?
 
...... und außerdem ist hier nicht maßgeblich, was irgendwer vom BeQuietSupport hier schreibt, sondern das was in den Garantiebedingungen steht, die dem Kauf zugrunde lagen. Und wenn dort die Garantie für den Zweiterwerber explizit ausgeschlossen wäre, dann könnte man sich die Garantieansprüche vom Ersterwerber abtreten lassen und in dessen Auftrag in Anspruch nehmen.
 
Nein, der Hersteller muss die Abtretung von Garantieansprüchen nicht anerkennen. Wenn man aber das Netzteil an den Erstbesitzer zurückgebt und dann der die Abwicklung übernimmt hat man effektiv auch als Zweitbesitzer Garantie.
 
...wobei es ja auch nicht so ist, dass andere (Netzteil) Hersteller diesen Satz nicht auch in den Bedingungen hätten...
Bei be quiet ists halt mal aufgefallen...

Aber so ziemlich alle haben entweder ähnliche Bedingungen drin oder verlangen eine Registrierung binnen weniger Tage nach dem Kauf...

Aber man hätte sich auch vor dem Kauf darüber informieren können.
Und auch das Gerät für ein paar Euronen mehr bei einem seriösen Händler kaufen können, dann wär das alles kein Problem gewesen.
 
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