Caseking einmal und nie wieder!

Ist ja richtig, was Du schreibst, ändert aber nichts daran, dass man den Sachverhalt rechtlich würdigen kann und in diesem Zusammenhang auf derlei dann hinweist.
 
Telefon, Mail, Facebook, Computerbase (und nur dafür angemeldet)... wer weiß wo sonst noch.
Da ist aber jemand sickig und befindet sich auf dem Kreuzzug der beleidigten Leberwürste. Mir wäre das zuviel Energieverschwendung. Mal gewinnt man - mal verliert man sagt meine Lebenserfahrung.

Der Threadtitel ist im übrigen falsch. Richtig wäre:

Caseking - kein Mal und nie wieder...
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich muss dich leider enttäuschen. Telefon war wegen Frage zwecks anderer Zahlung und da wurde ich auf Mail verwiesen. Also net meine Idee. Und da hab ich gar nix negatives gesagt, also unterstell mir hier mal nix. Ebenso wenig hab ich mich noch sonst wo angemeldet und das Thema ist für mich durch. Hab mir was besseres zusammengestellt. Ich zahle zwar nen paar Euro mehr aber man bekommt besseren Support und muss nicht die schlechte Kommunikation von gewissen Händlern in Kauf nehmen. Und der Dealtitel ist immer noch richtig. Warum und wieso die Bestellung nicht zu stande kam ist ja erstmal zweitrangig.
 
Die Idee mit dem § 657 BGB ist ja nicht unspannend, aber ich bekomme den Fall nicht subsumiert.

Soweit ich mich erinnern kann hat CaseKing den PC einfach nur für Betrag X statt Betrag Y angeboten. Der Erfolg und die Handlung könnten hierbei wohl darin bestehen, als einer von 30 Personen ein wirksames Kaufangebot über den PC zu Geld X abzugeben - das halte ich persönlich aber für eine sehr weite und wohlwollende Auslegung der Norm.

Seiler im MüKo-BGB schließt beispielsweise auf reinem Zufall basierende Elemente aus, § 657 Rdnr. 8. Das undifferenzierte und schnelle Klicken, welches auch noch von Computersystemen beeinflusst wird, könnte ein solches zufälliges Element darstellen.
In Rdnr. 15 wird von Seiler jedenfalls der vollständige Erfolg gefordert, das Scheitern der Finanzierung spricht meiner Ansicht nach dagegen.


Am Ende jedenfalls sehe ich den Sachverhalt keineswegs so eindeutig. Konkrete Rechtsberatung in Foren wie hier halte ich außerdem für bedenklich.
 
Idon schrieb:
In Rdnr. 15 wird von Seiler jedenfalls der vollständige Erfolg gefordert, das Scheitern der Finanzierung spricht meiner Ansicht nach dagegen.

Ich denke, Du verwechselst hier "Finanzierung" mit "Bezahlung"; der Erfolg wäre nur dann möglicherweise nicht "vollständig" eingetreten, wenn die erfolgreiche Finanzierung Bedingung der Auslobung gewesen wäre - war sie aber nicht, sondern die Bedingung war allenfalls die erfolgreiche Bezahlung. Und die Bezahlung ist ja nicht dadurch gescheitert, dass (aus nicht nachvollziehbaren Gründen) die Finanzierung nicht scheiterte, denn der TE hatte ja alternativ andere Bezahlungsmethoden angeboten.
Idon schrieb:
Konkrete Rechtsberatung in Foren wie hier, halte ich außerdem für bedenklich.

Konkrete Rechtsberatung ist sicherlich ein Fall für den Rechtsanwalt; so sehe ich rechtliche Diskussionen hier aber nicht. Vielmehr halte ich derlei Diskussionen wie hier für äußerst interessant gerade für weniger juristisch gewandte Verbraucher, damit diese in vielen Dingen überhaupt erst mal ein gewisses Verständnis für rechtliche Sachverhalte bekommen.

Ein gutes Beispiel hierfür ist beispielsweise die in zahlreichen Threats geführte Diskussion über Garantieansprüche versus Gewährleistungsansprüche, zu denen den allermeisten Menschen jede Ahnung fehlt, obwohl jeder ja fast täglich Kaufverträge abschließt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich sehe nicht, dass ich hier etwas verwechsle. Im Gegensatz zu dir sehe ich hier gar nicht erst eine Auslobung, warum, habe ich anhand eines BGB-Kommentares dargelegt, selbstverständlich aber auch mit anderen Kommentaren abgeglichen.
Des Weiteren hat der TE offensichtlich nicht bezahlt. Finanzierung zu wählen war seine Entscheidung, folglich ist das Misslingen dieser wohl kaum CaseKing anzulasten. Dein Ignorieren meines Hauptargumentes gegen die Einschlägigkeit des § 657 BGB finde ich schade (vgl. den Verweis auf Rdnr. 8).

Ich halte übrigens zumindest einen Teil der Kommentare auf Seite 1 für Rechtsberatung (konkrete juristische Beratung im Einzelfall, § 2 RDG), aber wenn du darin kein Problem siehst, dann ist das wohl so. Dass auch in vielen anderen Threads Verstöße begangen werden ist keine Legitimation und, falls das nicht deutlich wurde, (auch) ich bin von Rechtsberatung durch Laien genervt.
 
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