Darf eine Hochschule eine Zusage nachträglich absagen ?

Hardwarious

Commander
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Aug. 2011
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Hallo,
Ich hatte mich für das Sonmersemester bei mehreren Hochschule beworben. Am 15.01.16 war Einsendeschluss der Bewerbungen und bereits am 19.01.16 habe ich eine verbindliche Zusage per E-Mail bekommen. Habe mich natürlich tierisch gefreut.
Heute kam dann die große Überraschung. Ich bekam eine E-Mail von der Hochschule in dem stand, dass beim E-Mailverteilersystem ein technischer Fehler aufgetreten ist und ich deshalb doch NICHT zugelassen sei. Danach die typischen Sätze wie tut uns Leid und viel Erfolg weiterhin und so weiter.
Nun meine Frage. Darf eine Hochschule eine verbindliche Zusage einfach im Nachhinein absagen ? Ich meine die war verbindlich. Und Menschen können nach so einer Zusage schon richtige Vorbereitungen fürs Studium machen. Die können das doch nicht einfach ruckgängig machen ?
Ob das eine endgültige Absage ist, oder nur eine Absage zu der vorherigen Zusage (also Auswahlverfahren läuft noch) weiss ich nicht.
Was denk ihr darüber ? Kann ich was dagegen unternehmen ?
MfG
 
auch wenns genau das ist, was du whh. nicht hören willst: ich würde hier durchaus einen anwalt, der sich im öffentlichen recht (sofern es denn eine staatliche hochschule ist) auskennt bemühen. (wenn dir wirklich ein schadne entstanden ist oder dir der studienplatz sehr wichtig ist, so dass es sich halt auch lohnt)
ob die das dürfen oder nicht ist jetzt eine frage, die hier wohl keiner so leicht beantworten kann, da man hier schon unterlippe oberkante im verwaltungsrecht steht.

rechtliche schritte würd ich der hochschule schon mal androhen, unter verweis auf etwaige schadenseratzforderungen (mietverträge etc.). vll. kommt die verwaltung zu dem schluss, dass es unter umständen billiger ist, mehr studenten zu unterrichten, als einigen von ihnen ein paar monatsmieten zu erstatten...

achja: und natürlich würde ich versuchen, mich mit möglichst vielen leuten, die auch so eine absage erhalten haben in verbindung zu setzen, aber auf den gedanken bist du whh. auch schon selbst gekommen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das kommt darauf an. Nehmen wir mal an, das Mailverteilungssystem hat einfach jedem der sich beworben hat diese Zusage Mail geschickt. Logischerweise kann die Hochschule dann nicht jeden deswegen aufnehmen und dem wird ein Richter wohl auch zustimmen. Inwiefern man da mit Erfolgsaussichten etwas unternehmen könnte, hängt also von den Umständen ab.

Weiters wird es wohl auch darauf ankommen was in der Mail stand. Musst du nichts unterschreiben? (ich kenn es nur so, dass man beim Anmelden zu einem Studium persönlich erscheinen muss)

Ich würde bei denen anrufen und nachfragen was genau los war/ist.
 
Ich der Mail stand, dass ich eine verbindliche Zusage für mein Hauptantrag bekommen habe. Ich wurde zu einem Bewerbertag eingeladen und Informationen erhalten, wie es weiterverläuft mit dem Einschreiben und dem Studentenausweis (in der Mail war dann quasi die Eintrittskarte zum Bewerbertag als Anhang angehängt)
Habe der Hochschule auch bereits eine Antwort auf die Absage geschrieben was das soll etc.
 
Was ist daran jetzt so schlimm? Du hattest gerade mal 2 Tage eine Zusage. In dieser Zeit wirst du wohl kaum bereits einen Mietvertrag unterzeichnet und eine Umzugsfirma usw. beauftragt haben. Klar ist dieser technische Fehler für dich ärgerlich, aber man sollte die Kirche auch mal im Dorf lassen. Zum Glück bzw. aus gesundem Menschenverstand heraus hast dich ja ohnehin auf mehre Studienplätze beworben.
 
Anspruch auf Schadensersatz hast du nur, wenn dir tatsächlich auch ein Schaden entstanden ist. Diesen musst du nachweisen. Einen pauschalen Schadensersatzanspruch hast du nicht.

Es ist tatsächlich sehr ärgerlich, hattest du dich nur an dieser einen Uni beworben? Was hättest du Alternativ gemacht wenn sie dir direkt abgesagt hätten?!
 
_killy_ schrieb:
Anspruch auf Schadensersatz hast du nur, wenn dir tatsächlich auch ein Schaden entstanden ist. Diesen musst du nachweisen. Einen pauschalen Schadensersatzanspruch hast du nicht.

Es ist tatsächlich sehr ärgerlich, hattest du dich nur an dieser einen Uni beworben? Was hättest du Alternativ gemacht wenn sie dir direkt abgesagt hätten?!

Seinen ersten Satz im Eröffnungspost hast du aber schon gelesen??
 
Ich habe mich bei 3 Hochschule mit jeweils Hauptantrag und 2 Hilfsanträgen beworben. Also an 3 Hochschulen mit insgesamt 9 Studiengängen.
 
Und das war jetzt die erste Absage? Oder schon die 9te? Wenn noch weitere Rückmeldungen offen sind, dann leg dich hin und warte einfach ab.
Sie haben dir eine Falschinfo gegeben, kommt leider manchmal vor. Bisher warst du aber nicht an der Uni eingeschrieben. Hätten sie dir nach der Einschreibung den Platz weggenommen, dann könnte man den juristischen Weg gehen. Mit der reinen Info per Mail hast du leider keinen Anspruch auf irgendwas.

@ X_Clamp
Sorry, es war ein technischer Fehler in meiner Tastatur aufgetreten.
 
also, es ist sehr theoretisch, aber folgendes:

war die zusage verbindlich (also das was man normalerweise mit der post bekommt, überweisung für studierendenausweis, etc...). wenn ja, dann war es ein begünstigter verwaltungsakt. diesen wieder aufzuheben ist nur sehr schwer möglich und dafür braucht es schon driftige gründe (überfüllung ist keiner). also würde ich wenn möglich, erstmal der absage widersprechen bzw. einspruch einlegen, oder wie auch immer das heißt (steht in deren hochschulordnung normalerweise drin). was dann kommen kann sind 2 dinge: 1. du wirst direkt zugelassen, 2. du wirst widerrum abgelehnt.

Bei 2. kannst du mit ner Klage drohen und dann schauen was passiert. einen begünstigten verwaltungsakt wieder rückgängig zu machen ist wie gesagt sehr schwer und unterliegt hohen anforderungen.
 
Auf eine E-Mail von mir wurde prompt reagiert. Mir wurde durch Abstimmung mit dem Zulassungsamt der Studienplatz endgültig zugesagt.
Also Leute, bleibt nie ruhig. Gibt immer eine Reaktion. Es hilft :)
 
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