Frage wegen Gewährleistung nach 1 Jahr ohne Rechnung

olum2k

Lt. Commander
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Ich habe letzte Woche ein 13" MBPr2015 bei eBay ersteigert. In der Artikelbeschreibung hat der Verkäufer folgendes angegeben:"Das MacBook hat noch bis zum 27.08.2016 die bekannte Apple Garantie und darüber hinaus bis zum 27.08.2017 Gewährleistung."
Das Problem ist, dass ich keine Rechnung vom Verkäufer bekommen habe. Apple Garantie bis zum 27.08.16 ist ja ohne Rechnung kein Problem. Aber wie sieht das danach mit der Gewährleistung aus? Ohne Rechnung kann ich doch keine Ansprüche geltend machen.
Was würdet ihr an meiner Stelle machen?
 
Den Verkäufer nach der Rechnung fragen?
 
Ähm^^ Nichts.

Gewährleistung kommt vom Händler und somit nur von Apple selbst, wenn es im AppleStore gekauft wurde. Aber Apple gibt eh keine Gewährleistung/Kulanz, sondern besteht auf die Umkehr der Beweislast. Du musst als Kunde denen beweisen, dass der Fehler vorher schon da war. Das klappt regelmäßig nicht ohne Anwalt.

Da spreche ich aus Erfahrung. Ich hatte mal den Fall mit einem Authorisierten Apple Reseller. Die haben nur das gemacht, was Apple autorisiert (bezahlt) hat. Nach !dreimaligem! erfolglosen Reparaturversuch (außerhalb der ersten 6 Monate) bestand ich auf Wandlung des KV oder Austausch des Gerätes. Den Anspruch konnte ich nur mittels eines Anwaltsschreibens durchsetzen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn du das teil nicht selbst gekauft hast bringt dir das eh eher wenig. Weil du nachweisen musst, dass das Problem von Anfang an bestanden hat bei Gewährleistung
 
Was ist denn kaputt?

Die Rechnung ist zwar eine Möglichkeit das Alter zu bestimmen, aber eine Rechnung ist keine Pflicht. Das Alter (genauer der Nachweis) lässt sich auch anders bestimmen. Wahrscheinlich kann Apple dir sagen, wie alt das Gerät ist.
Aber was für eine Garantie soll das sein, die kürzer als die Gewährleistung ist?
 
Zuletzt bearbeitet:
Apple "Garantie". 1 Jahr maximum, für alles darüber brauchts ein sauteures AppleCare also ne Garantieverlängerung
 
Naja, eine Garantie, die kürzer als die Gewährleistung ist? Nach 6 Monaten muss man sich vielleicht mit der Beweislastumkehr herum schlagen, aber 1 Jahr "Garantie" hilft dann, wenn überhaupt, ja nur von Monat 7 bis 12.
 
KTelwood schrieb:
Den Verkäufer nach der Rechnung fragen?
Hab ich schon. Es gibt keine.

Wilhelm14 schrieb:
Was ist denn kaputt?

Die Rechnung ist zwar eine Möglichkeit das Alter zu bestimmen, aber eine Rechnung ist keine Pflicht. Das Alter (genauer der Nachweis) lässt sich auch anders bestimmen. Wahrscheinlich kann Apple dir sagen, wie alt das Gerät ist.
Aber was für eine Garantie soll das sein, die kürzer als die Gewährleistung ist?
Nichts ist kaputt.
Wie alt das MacBook ist, weiß ich doch. Es hat ja noch bis Ende August 2016 Apple Garantie. Dazu reicht die Sn-Nr.
Es geht mir nur darum, wenn das Gerät nach August 2016 kaputt geht. Was dann? Mit einer Rechnung hätte ich die Möglichkeit, es beim Händler zu reklamieren. Aber ohne eine Rechnung, weiß ich ja noch nicht einmal, wo das Gerät gekauft wurde. Also kann ich auch nicht reklamieren.
Wie gesagt, die Angabe vom Verkäufer war:" ... bis zum 27.08.2017 Gewährleistung." Aber das ist doch dann nicht richtig, oder?
 
Gewährleistung gibt es nur in Deutschland und haften muss der Verkäufer - nach 6Monaten greift die Beweislastumkehr und das bedeutet, dass der Käufer dem Verkäufer nachweisen muss, dass das Problem bereits beim Kauf bestand (einigen wir uns also lieber direkt auf 6Monate und vergessen den Rest...).
Garantie kommt vom Hersteller, sie ist absolut freiwillig (die Dauer ist in Deutschland auch begrenzt).
 
Vielleicht trübt mich meine deftige Nahrungsaufnahme, aber wenn bis 27.08.2017 Gewährleistung bestehen soll, wurde das Gerät am 27.08.2015 gekauft um auf zwei Jahre Gewährleistung zu kommen.

Kannst du den Ebay-Verkäufer nicht fragen, wo er das Gerät gekauft hat? Dann kannst du dich selbst um eine Rechnungskopie bemühen.
 
Das kann er eigentlich auch dann machen wenn er einen Gewährleistungsfall hat (den er nicht beweisen können wird).
Der Händler hat die Rechnung ja eh noch, wenn das Ding nicht vom Laster gefallen ist oder aus dem Ausland stammt
 
Wenn das Gerät nicht im Apple Store gekauft wurde, kannst du die Gewährleistung vergessen, falls es direkt im Apple Store (Online zählt auch) erworben wurde, verzichtet Apple auf die Beweislastumkehr bei Reklamation direkt im Store.
Dennoch würde ich den Kauf von Apple Care empfehlen, lohnt sich bei so einem teuren Gerät.
Mein Apple Care hat mir bei meinem MBPr13" Late 2013 schon Reperaturkosten um die 600€ + 2x Netzteiltausch für je 80€ erspart.
 
das mit der Gewährleistung im AppleStore ohne gültiges AppleCare halte ich für ein Gerücht ;)
Das ist vielleicht bei Leuten so, die jeden Schiiit von Apple kaufen und da wöchentlich ein und aus gehen.
Ich hab das schon anders erlebt, zB was Netzteile von iPhone und Macbook Pro angeht. Vor allem die Kabel sind bei Apple unglaublich schlecht (2012er MB und iPhone 4) und sind vollkommen überteuert für die Verarbeitungsqualität
 
Ohne Rechnung kann auch die Garantie verweigert werden, da man nicht nachweisen kann Eigentümer zu sein.
Man sollte auch nie was ohne Rechnung kaufen, könnte Hehlerware sein.

Im Grunde ist der Verkäufer dein Ansprechpartner. Er hat dir ein Gerät mit Garantie und Gewährleistung verkauft, aber eines ohne Gewährleistung verkauft.
 
rg88 schrieb:
das mit der Gewährleistung im AppleStore ohne gültiges AppleCare halte ich für ein Gerücht ;)

Wenn sich das AppleStore auf deutschem Boden befindet, dann gelten auch nur deutsche Gesetze...
 
Bei Apple reicht normal die Seriennummer
Ergänzung ()

@robo: ich meinte die Werbung von boarder, dass Apple quasi FREIWILLIG 2 Jahre Gewährleistung ohne Beweislastumkehr gibt. Das ist nunmal falsch. Bitte immer auch den Beitrag davor lesen
 
Wilhelm14 schrieb:
Vielleicht trübt mich meine deftige Nahrungsaufnahme, aber wenn bis 27.08.2017 Gewährleistung bestehen soll, wurde das Gerät am 27.08.2015 gekauft um auf zwei Jahre Gewährleistung zu kommen.
Ja genau. Deshalb auch bis zum 27.08.16 Apple Garantie.

Wilhelm14 schrieb:
Kannst du den Ebay-Verkäufer nicht fragen, wo er das Gerät gekauft hat? Dann kannst du dich selbst um eine Rechnungskopie bemühen.
Hab ich auch schon gemacht. Er hat es selber vor ein paar Monaten von eBay ohne Rechnung gekauft. Er hat mir auch ein Screenshot von den damaligen Kauf geschickt. Dort sieht man den Verkäufernamen, von dem er es gekauft hat. Vielleicht sollte ich mal den ursprünglichen Verkäufer anschreiben.

WhiteShark schrieb:
Im Grunde ist der Verkäufer dein Ansprechpartner. Er hat dir ein Gerät mit Garantie und Gewährleistung verkauft, aber eines ohne Gewährleistung verkauft.
Full Ack. Genau das ist mein Problem.
 
Zuletzt bearbeitet:
Was läuft denn da eigentlich ab? Das Gerät ist noch kein halbes Jahr als und hatte schon 3 Besitzer? Würde mir spanisch vorkommen
 
rg88 schrieb:
@robo: ich meinte die Werbung von boarder, dass Apple quasi FREIWILLIG 2 Jahre Gewährleistung ohne Beweislastumkehr gibt. Das ist nunmal falsch. Bitte immer auch den Beitrag davor lesen

Übersehen;)
Da die meisten Gewährleistung und Garantie sowieso nicht auseinander halten können, kann ich mir gut vorstellen, dass Apple einfach oft die Garantie heranzieht obwohl der Kunde auf Gewährleistung besteht.
Das kann man nur bei Infos aus erster Hand und in einem konkretem Fall nachprüfen - Kulanz gibt es natürlich auch noch und da hilft nicht mal ein konkreter Fall.
 
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